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abgemeldetes altes Schrott-Auto auf meinem Besitz

Themenstarteram 5. August 2018 um 15:15

Hallo Community,

auf meinem Stellplatz in einer Tiefgarage, mein Besitztum weil ich das gekauft habe, steht seit nun mehr als 1 Jahr ein altes Auto, ohne Kennzeichen, nicht mehr fahrfaehig, ohne Scheinwerfer, Auspuff mit Strick hochgehalten, also nur ein Schrotthaufen,

Ich habe das Auto aufgebrochen und ueber die FIN den latzten Halter ausfindig genacht, kostete Geld.

Habe Anzeige erstattet, die Polizei "ermittelt" seit 8 Monaten, bei einer Nachfrage sagte man mir, wir ermitteln und ich muss halt noch warten.

Der letzte Besitzer gibt an, er habe das Auto schon vor ca 6 Jahren verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag und erinnert sich nur an den Namen und eine Tel.Nr. des Kaeufers, und sagt, er hat mit dem Auto nichts mehr zu tun.

Dieser angebliche Kaeufer ist derzeit im Knast, also auch nur ein Ganove.

Die Polizei sagt, der letzte Besitzer hat seit Jahren keine Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat die Ermittlung vermutlich eingestellt, denn nix ruehrt sich.

Der letze Besitzer hatte aber mit einem anderen Stellplatzbesitzer einen Mietvertrag, welcher Ende 2016 beendet wurde, danach war das Auto irgendwo, und nun schon seit ueber 1 Jahr auf meinem Stellplatz.

Ca 3 Wochen nachdem ich das Auto aufgebrochen habe, war es wieder verschlossen.

Da der angebliche Kaeufer im Knast ist, hat ja wohl der letzte Besitzer noch Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat diese noch immer.

Kann mir nun jemand definitiv sagen, ob nach Gesetz der letzte Besitzer verantwortlich ist wenn durch sein abgemeldetes Auto anderen einen nSchaden verursacht, und auch verantwortlich ist fuer die Entsorgung?

Denn die Polizei sagt mir, wenn jemand ein Schrottauto im Wald entsorgt, dann ist das eine Straftat,

aber wenn es auf einem Privatgrundstueck steht, dann kuemmert das unsere Gesetzeshueter keinen Deut.

Weiss auch jemand in welchem Gestz gesagt wird, dass der Letzte Besitter verantwortlich ist fuer alle Schaeden die durch sein abgemeldetes Auto entstehen.

Dieses Gestz schriftlich zu haben, also lesen zu koennen, waere mir sehr wichtig, denn ich will nun eine Beschwerde gegen die faule Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft einlegen,denn, obwohl ich gehbehindert bin, GdB 90, zahle ich fuer meinen Stellplatz Euro 180 pro Jahr fuer den Unterhalt, und nun noch Parkgebuehren auf oeffentlichen Parkplaetzen.

Wuerde mich freuen "handfeste" Hilfe zu begommen.

Besten Dank schon im voraus.

Gusil

Beste Antwort im Thema
am 5. August 2018 um 19:01

Mir waere nach einem Jahr scheiss egal ob jemand sieht das ich den Schrott mit hilfe anderer auf die Strasse buchsiere. Wegen was sollen die mich verknacken? Illegale Muellbeseitigung? Das geht wohl eher an den Halter. Sollte mich das dann doch z.b. 200 Euro wegen was weiss ich kosten, egal, hauptsache der Platz ist frei. Ich haette nicht mal 4 Wochen gewartet, geschweige denn 1 Jahr.

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Zitat:

@eva-roxi schrieb am 5. August 2018 um 19:13:52 Uhr:

 

Dann hat man aber auch einen Adressaten, bei dem man die entstandenen Kosten einklagen kann.

Nach dem man die Kosten dafür vorgestreckt hat und der Typ anschließend pleite ist.

Zitat:

@eva-roxi schrieb am 5. August 2018 um 19:13:52 Uhr:

Da kannst du ewig klagen, wenn der letzte Besitzer im Knast sitzt und nachweislich das Fahrzeug überhaupt nicht auf den Platz stellen konnte.

Der wird dann garantiert auch keinen Streß machen, wenn die Karre in der Schrottpresse gelandet ist.

15. - im Monat für einen Tiefgaragenplatz ?

Traumhaft! Wo wohnst Du wenn die Frage erlaubt ist?

Ich zahle in München 45.- € pro Monat und das ist noch sm untersten Ende der Leiter.

In City nähe bist du bereits jetzt schon mit 100.- bis 120.- dabei!

Leider hat man da fast keine Rechte. Man darf das Fahrzeug nicht verschrotten, dann kann dich der Eigentümer auf Ersatz verklagen, schiebst du es in den öffentlichen Raum, kann dich der Eigentümer für Schaden am Fahrzeug haftbar machen, die dem Fahrzeug in der Tiefgarage nicht entstanden wären, obwohl es da ja eigentlich gar nicht stehen darf, jedoch hast du zu lange gewartet...

 

https://anwaltauskunft.de/.../...abschleppen-von-privaten-parkplaetzen

Zitat:

@Schubbie schrieb am 5. August 2018 um 19:28:19 Uhr:

Man darf das Fahrzeug nicht verschrotten, dann kann dich der Eigentümer auf Ersatz verklagen...

Die Möglichkeit, daß der Eigentümer auf Ersatz klagen kann, impliziert IMHO nicht, daß das Verschrotten in diesem Fall verboten ist.

am 5. August 2018 um 17:35

Wenn es so ist wie vom TE beschrieben, würde ich ebenfalls das Auto vom Schrotti abholen lassen und gut ist. Es gibt immer ein Restrisiko im Leben und irgendwann ist auch mal gut mit Formalität.

Auto nochmal aufbrechen, Handbremse los und ab auf einen anderen freien Stellplatz ( zur Not geht das auch mit ein paar Rangierwagenhebern)

Damit ist das Problem aber noch nicht wirklich gelöst.

am 5. August 2018 um 17:59

Zitat:

@gusil schrieb am 5. August 2018 um 17:15:17 Uhr:

Hallo Community,

auf meinem Stellplatz in einer Tiefgarage, mein Besitztum weil ich das gekauft habe, steht seit nun mehr als 1 Jahr ein altes Auto, ohne Kennzeichen, nicht mehr fahrfaehig, ohne Scheinwerfer, Auspuff mit Strick hochgehalten, also nur ein Schrotthaufen .......

Der letzte Besitzer gibt an, er habe das Auto schon vor ca 6 Jahren verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag und erinnert sich nur an den Namen und eine Tel.Nr. des Kaeufers, und sagt, er hat mit dem Auto nichts mehr zu tun.

.........

Der letze Besitzer hatte aber mit einem anderen Stellplatzbesitzer einen Mietvertrag, welcher Ende 2016 beendet wurde, danach war das Auto irgendwo, und nun schon seit ueber 1 Jahr auf meinem Stellplatz.

Du hast den Stellplatz gekauft ... wahrscheinlich zusammen mit einer Wohnung.

Da ist der Vorbesitzer zuständig dir den Stellplatz ordnungsgemäss zu übergeben, denn Du hast ja nicht einen Stellplatz mit Auto drauf gekauft.

Oder war der Stellplatz bei Übergabe leer und das Fahrzeug wurde nachher zu Dir rübergeschoben ?

Für mich wäre der Verkäufer des Stellplatzes zuständig.

Alternativ kannst Du ja einmal das Fundbüro anrufen.

Ich würde das Auto auch nochmal aufbrechen, aber nicht um es auf nen anderen Platz zu schieben, sondern um mit ner Überwachungskamera filmen zu können, wer das Auto dann wieder abschließt.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 5. August 2018 um 19:59:51 Uhr:

...um mit ner Überwachungskamera filmen zu können, wer das Auto dann wieder abschließt.

Und was machst du, wenn du die gefilmte Person nicht kennst? :eek:

Wurde ein ähnlich gelagerter Fall hier nicht schon mal erörtert, vor etlichen Monaten ? Da ging es um ein Auto der Ex oder so ähnlich . Weiß nur nicht mehr wie das ausging .

Das war ein Mopped (Motorrad).

@TO

Such dir 4 kräftige Kerle und gib jedem 20,-€

Dafür sollen sie dir die Karre auf die Strasse schieben und dort das Fzg. parken.

Dann kann sich das Ordnungsamt einschl. Polizei mit dem Halter in Verbindung setzen und alles weitere klären.

Zitat:

@Timothy Truckle schrieb am 5. August 2018 um 20:16:10 Uhr:

Dafür sollen sie dir die Karre auf die Strasse schieben und dort das Fzg. parken.

Dann kann sich das Ordnungsamt einschl. Polizei mit dem Halter in Verbindung setzen und alles weitere klären.

Und wie erklärst du die Aktion dann der Polizei, wo das Fahrzeug und sein bisheriger Standort bereits aktenkundig und Gegenstand von Ermittlungen ist? :confused:

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