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abgemeldetes altes Schrott-Auto auf meinem Besitz

Themenstarteram 5. August 2018 um 15:15

Hallo Community,

auf meinem Stellplatz in einer Tiefgarage, mein Besitztum weil ich das gekauft habe, steht seit nun mehr als 1 Jahr ein altes Auto, ohne Kennzeichen, nicht mehr fahrfaehig, ohne Scheinwerfer, Auspuff mit Strick hochgehalten, also nur ein Schrotthaufen,

Ich habe das Auto aufgebrochen und ueber die FIN den latzten Halter ausfindig genacht, kostete Geld.

Habe Anzeige erstattet, die Polizei "ermittelt" seit 8 Monaten, bei einer Nachfrage sagte man mir, wir ermitteln und ich muss halt noch warten.

Der letzte Besitzer gibt an, er habe das Auto schon vor ca 6 Jahren verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag und erinnert sich nur an den Namen und eine Tel.Nr. des Kaeufers, und sagt, er hat mit dem Auto nichts mehr zu tun.

Dieser angebliche Kaeufer ist derzeit im Knast, also auch nur ein Ganove.

Die Polizei sagt, der letzte Besitzer hat seit Jahren keine Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat die Ermittlung vermutlich eingestellt, denn nix ruehrt sich.

Der letze Besitzer hatte aber mit einem anderen Stellplatzbesitzer einen Mietvertrag, welcher Ende 2016 beendet wurde, danach war das Auto irgendwo, und nun schon seit ueber 1 Jahr auf meinem Stellplatz.

Ca 3 Wochen nachdem ich das Auto aufgebrochen habe, war es wieder verschlossen.

Da der angebliche Kaeufer im Knast ist, hat ja wohl der letzte Besitzer noch Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat diese noch immer.

Kann mir nun jemand definitiv sagen, ob nach Gesetz der letzte Besitzer verantwortlich ist wenn durch sein abgemeldetes Auto anderen einen nSchaden verursacht, und auch verantwortlich ist fuer die Entsorgung?

Denn die Polizei sagt mir, wenn jemand ein Schrottauto im Wald entsorgt, dann ist das eine Straftat,

aber wenn es auf einem Privatgrundstueck steht, dann kuemmert das unsere Gesetzeshueter keinen Deut.

Weiss auch jemand in welchem Gestz gesagt wird, dass der Letzte Besitter verantwortlich ist fuer alle Schaeden die durch sein abgemeldetes Auto entstehen.

Dieses Gestz schriftlich zu haben, also lesen zu koennen, waere mir sehr wichtig, denn ich will nun eine Beschwerde gegen die faule Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft einlegen,denn, obwohl ich gehbehindert bin, GdB 90, zahle ich fuer meinen Stellplatz Euro 180 pro Jahr fuer den Unterhalt, und nun noch Parkgebuehren auf oeffentlichen Parkplaetzen.

Wuerde mich freuen "handfeste" Hilfe zu begommen.

Besten Dank schon im voraus.

Gusil

Beste Antwort im Thema
am 5. August 2018 um 19:01

Mir waere nach einem Jahr scheiss egal ob jemand sieht das ich den Schrott mit hilfe anderer auf die Strasse buchsiere. Wegen was sollen die mich verknacken? Illegale Muellbeseitigung? Das geht wohl eher an den Halter. Sollte mich das dann doch z.b. 200 Euro wegen was weiss ich kosten, egal, hauptsache der Platz ist frei. Ich haette nicht mal 4 Wochen gewartet, geschweige denn 1 Jahr.

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Wie, die karre steht immer noch da?14 Seiten umsonst. Hey, druckertinte, speziell für Android ist teuer als Gold :D

@gusil schrieb am 15. August 2018 um 00:09:04 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 7. August 2018 um 14:57:05 Uhr:

Lieber TE, ich verstehe deinen Ärger, aber du bist auch ein gutes Stück auf dem Holzweg. Ich weiß nicht, worauf du wartest. "Der Rechtsstaat" oder die Polizei und Staatsanwaltschaft wird nicht dafür sorgen, dass dein privater Stellplatz geräumt wird. Selbst dann nicht, wenn der Eigentümer des Fahrzeugs von der Polizei ermittelt weden könnte. Das ist nicht Aufgabe der Polizei, sondern dein Problem. Nach § 859 Abs. 3 BGB hättest du das Fahrzeug im Wege der Besitzwehr entfernen lassen können. Ob du den Anspruch auf Erstattung der Kosten jemals hättest durchsetzen können, steht auf einem anderen Blatt, Aber auch das ist kein Problem des Rechtsstaats, sondern dein privates. Es ist nicht Sache des Steuerzahlers die Kostend der Beräumung privater Parkflächen zu tragen. So bitter es ist, es wird dich dein sauer verdientes Geld kosten, die Karre wieder los zu werden. Vielleicht solltest du doch mal in eine anwaltlche Beratung investieren.

Grüße vom Ostelch

@gusil

Sinn dieses "Beitrags", der nur aus einem Zitat besteht???? :confused::confused:

Und was hast du gemacht?

Das Zitat zitiert und dann eine Frage zu dem Hintergrund des zitierten Zitats gestellt.

Für andere wäre es ohne Zitat des Zitats unmöglich nachvollziehbar gewesen, um welches Zitat es sich handelt.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 16. August 2018 um 09:40:00 Uhr:

Und was hast du gemacht?

nachgefragt, was das soll...

Das ist jetzt eine sehr interessante Diskussion auf der Metaebene - auch wenn ich nicht erkennen kann, was sie soll. ;)

Grüße vom Ostelch

Was ich mich immer noch frage: Wenn der Platz gemietet ist, warum wurde der Vermieter nicht informiert? Es ist dessen Aufgabe, den Platz nutzbar zu machen.

Jedoch hat er ihn gekauft und nicht vom Verkäufer räumen lassen. Einfach den Anfang des ersten Beitrags lesen.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 16. August 2018 um 12:36:37 Uhr:

Jedoch hat er ihn gekauft und nicht vom Verkäufer räumen lassen. Einfach den Anfang des ersten Beitrags lesen.

Dann habe ich da was falsch verstanden. Somit hat er die A..Karte.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 16. August 2018 um 12:59:02 Uhr:

Zitat:

@Schubbie schrieb am 16. August 2018 um 12:36:37 Uhr:

Jedoch hat er ihn gekauft und nicht vom Verkäufer räumen lassen. Einfach den Anfang des ersten Beitrags lesen.

Dann habe ich da was falsch verstanden. Somit hat er die A..Karte.

Hallo zusammen.

Nein, so lese ich das nicht. Somit back to the Roots. Gusil, gab es einen laufenden Mietvertrag zu Zeiten des Parkplatzkauf an einen Dritten? Muss der Verkäufer logischerweise angeben. Wenn ja, ...... A...Karte.

Wenn nein geh endlich zum Anwalt. Ich denke, dass auch die JVA als Meldeadresse gilt. Dortige Bewohner sollten eh Besuch vom Anwalt gewohnt sein. Du bist doch gehbehindert und auf den Parkplatz angewiesen.

Gruß

Zitat:

@gusil schrieb am 05. Aug. 2018 um 17:15:17 Uhr:

Hallo Community,

auf meinem Stellplatz in einer Tiefgarage, mein Besitztum weil ich das gekauft habe, steht seit nun mehr als 1 Jahr ein altes Auto, ...

 

...

Der letze Besitzer hatte aber mit einem anderen Stellplatzbesitzer einen Mietvertrag, welcher Ende 2016 beendet wurde, danach war das Auto irgendwo, und nun schon seit ueber 1 Jahr auf meinem Stellplatz. ...

Jetzt müsste man sich ggf. wieder alles durchlesen, um sich in Erinnerung zu rufen, wann der Stellplatz gekauft wurde, hier liest es sich ja noch so, als wenn er ohne Auto gekauft wurde, aber zwischendrin stand das Auto wohl schon beim Kauf dort.

 

Der Besitzer des Autos hatte einen Mietvertrag und dann irgendwann das Fahrzeug auf den Parkplatz des TE gestellt.

 

Nur wenn der Verkäufer des Fahrzeugs nicht nachweisen kann, dass er das Fahrzeug verkauft hat, wäre er mein Ansprechpartner. Denn wer sagt denn, dass er es tatsächlich verkauft hat, nicht noch Eigentümer ist und sich freut, dass niemand etwas machen kann?

Des knastologischen Mieters Verhalten kann man als Eigentumsaufgabe ansehen. Er kann ja nichtmal sagen, wer der Käufer gewesen sein soll und ... warum zum Geier ließe ein Käufer den bezahlten Wagen stehen? Herrenlose Sachen kann man sich aneigenen. Man kann sie auch entsorgen.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 16. August 2018 um 09:40:00 Uhr:

Und was hast du gemacht?

Die Frage bezieht sich m.M.nach und vermutlich an den TE "Gusil".

Was er denn nun mit dem fremden Auto gemacht hat.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 16. August 2018 um 12:36:37 Uhr:

Jedoch hat er ihn gekauft und nicht vom Verkäufer räumen lassen.

Nein das ist auch falsch.

Aber schön das man sich nach 15 (!) Seiten und Meilen von Beiträgen mal mit der Ausgangslage befasst ...

:confused:

Der Stellplatz wurde vom TE ohne darauf stehendem Fahrzeug und irgendeinem Mietvertrag gekauft, das fragliche Auto stand beim Kauf auf einem anderen Platz in selbiger Garage (bis 2016) danach an unbekannter Stelle und ab 2017 auf dem Parkplatz des TE.

Die Schilderung des TE im Eröffnungsbeitrag ist doch dahingehend einigermaßen zweifelsfrei.

Daraus resultiert ebenfalls einigermaßen zweifelsfrei das der Ansprechpartner des TE der letzte greifbare Besitzer des Fahrzeuges ist, und das ist derjenige welcher den behaupteten Verkauf an den derzeitigen Bewohner der JVA nicht nachweisen kann.

DAS wäre doch einfach;

....ich dachte der JVA-Bewohner wäre der vorletzte Besitzer, der aber kann nicht mehr nachweisen an wen er letztlich verkauft hatte und wer nun der aktuelle Besitzer sei......... :o

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