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abgemeldetes altes Schrott-Auto auf meinem Besitz

Themenstarteram 5. August 2018 um 15:15

Hallo Community,

auf meinem Stellplatz in einer Tiefgarage, mein Besitztum weil ich das gekauft habe, steht seit nun mehr als 1 Jahr ein altes Auto, ohne Kennzeichen, nicht mehr fahrfaehig, ohne Scheinwerfer, Auspuff mit Strick hochgehalten, also nur ein Schrotthaufen,

Ich habe das Auto aufgebrochen und ueber die FIN den latzten Halter ausfindig genacht, kostete Geld.

Habe Anzeige erstattet, die Polizei "ermittelt" seit 8 Monaten, bei einer Nachfrage sagte man mir, wir ermitteln und ich muss halt noch warten.

Der letzte Besitzer gibt an, er habe das Auto schon vor ca 6 Jahren verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag und erinnert sich nur an den Namen und eine Tel.Nr. des Kaeufers, und sagt, er hat mit dem Auto nichts mehr zu tun.

Dieser angebliche Kaeufer ist derzeit im Knast, also auch nur ein Ganove.

Die Polizei sagt, der letzte Besitzer hat seit Jahren keine Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat die Ermittlung vermutlich eingestellt, denn nix ruehrt sich.

Der letze Besitzer hatte aber mit einem anderen Stellplatzbesitzer einen Mietvertrag, welcher Ende 2016 beendet wurde, danach war das Auto irgendwo, und nun schon seit ueber 1 Jahr auf meinem Stellplatz.

Ca 3 Wochen nachdem ich das Auto aufgebrochen habe, war es wieder verschlossen.

Da der angebliche Kaeufer im Knast ist, hat ja wohl der letzte Besitzer noch Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat diese noch immer.

Kann mir nun jemand definitiv sagen, ob nach Gesetz der letzte Besitzer verantwortlich ist wenn durch sein abgemeldetes Auto anderen einen nSchaden verursacht, und auch verantwortlich ist fuer die Entsorgung?

Denn die Polizei sagt mir, wenn jemand ein Schrottauto im Wald entsorgt, dann ist das eine Straftat,

aber wenn es auf einem Privatgrundstueck steht, dann kuemmert das unsere Gesetzeshueter keinen Deut.

Weiss auch jemand in welchem Gestz gesagt wird, dass der Letzte Besitter verantwortlich ist fuer alle Schaeden die durch sein abgemeldetes Auto entstehen.

Dieses Gestz schriftlich zu haben, also lesen zu koennen, waere mir sehr wichtig, denn ich will nun eine Beschwerde gegen die faule Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft einlegen,denn, obwohl ich gehbehindert bin, GdB 90, zahle ich fuer meinen Stellplatz Euro 180 pro Jahr fuer den Unterhalt, und nun noch Parkgebuehren auf oeffentlichen Parkplaetzen.

Wuerde mich freuen "handfeste" Hilfe zu begommen.

Besten Dank schon im voraus.

Gusil

Beste Antwort im Thema
am 5. August 2018 um 19:01

Mir waere nach einem Jahr scheiss egal ob jemand sieht das ich den Schrott mit hilfe anderer auf die Strasse buchsiere. Wegen was sollen die mich verknacken? Illegale Muellbeseitigung? Das geht wohl eher an den Halter. Sollte mich das dann doch z.b. 200 Euro wegen was weiss ich kosten, egal, hauptsache der Platz ist frei. Ich haette nicht mal 4 Wochen gewartet, geschweige denn 1 Jahr.

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am 7. August 2018 um 18:39

@Bahnfrei & Mopedmongo

https://www.br.de/.../...briss-ob-dieter-reiter-denkmalschutz-100.html

https://www.tz.de/.../...d-trotz-denkmalschutz-abgerissen-8650388.html

https://www.sueddeutsche.de/.../...n-abriss-in-giesing-droht-1.3654392

https://www.sueddeutsche.de/.../...l-streit-um-denkmalschutz-1.3888439

...meiner Meinung sind die in den Gesetzen angedrohten Bußgelder und rechtlichen Folgen in diesem Bereich erheblich zu niedrig... in jedem Fall wäre es wichtig einen fachmännisch z.B. durch Archäologen / Denkmalschutz begleiteten Wiederaufbau im Denkmalschutzgesetz zu verankern -so ein Passus fehlt nämlich komplett, zumindest habe ich davon nichts gefunden, als ich genau wegen diesem Fall in Giesing recherchiert habe.

Alternativ sollte es möglich sein eine entsprechende Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils vornehmen zu können, indem das Grundstück in so einem Fall per Gesetz automatisch enteignet und in die öffentliche Hand fällt.

Außerdem fehlt eine strafrechtliche Komponente (z.B. bis zu 5 Jahre Haft) für denjenigen der so etwas anordnet, anordnen läßt oder auch nur zuläßt und auch für den der das dann ausführt (z.B. Bauarebiter / Baggerfahrer).

Höhere Strafen würden dem TE in diesem Fall auch nichts nutzen.

Hier ist einfach nur Eigeninitiative gefragt.

am 7. August 2018 um 18:43

...so lange das Ding kein H-Kennzeichen hat, hat auch der Denkmalschutz nix mit zu tun :D

Zudem isses immer noch Motor-Talk und nicht Mörtel-Talk

am 7. August 2018 um 18:49

...um den Thread mal so richtig abzuschießen...

Mörtel... ähm Mörtel... was willste jetzt mitm Lugner Mörtel Rich... https://www.youtube.com/watch?v=K02wY7lXouw :D:D:D

Der war gut! Bin ich hier denn nicht im Maurer Talk Forum??

Echt bemerkenswert, wie oft ihr andere immer und immer wieder wiederholen könnt und euch alle paar Beiträge im Kreis dreht.

Vielleicht sollte nur noch etwas geschrieben werden, wenn es neue Erkenntnisse gibt oder beim TE etwas diesbezüglich passiert ist.

Da guckt man mal wieder rein und soll knapp 100 Beiträge lesen um am Ball zu bleiben? Das bringt doch nichts mehr...

am 8. August 2018 um 0:09

Es gibt in jeder grösseren Gemeinde eine unentgeldliche Rechtsauskunft, meistens an einem Montagabend oder so. Frage deine Gemeindekanzlei, die wissen genaueres über den Termin und die Regelung.

Bringe ein paar Fotos mit, die noch vorhandenen Mietverträge für den Platz, und wichtig, die Fahrgestellnummer des Wagens.

Du musst hier vorsichtig und sauber Schritt für Schritt vorgehen, sonst hast du bald eine Busse! wegen Diebstahl und unberechtiger Schrottentsorgung.

Auf den Kosten wirst Du vorerst wohl sitzen bleiben, dafür ist Ordnung ums Haus. Manche Altstöffhändler nehmen Autos zum Selbstkostenpreis mit.

--- Ich hatte mal ein abgemeldetes Auto auf einem (gemieteten) Privatgrundstück stehen, da hat dann mal einer auf dem Grundstück fotografiert (auf Frage des Grundstücksbesitzers, der gerade dazukam, was er da macht : Vögel fotografieren . . . ).

Jedenfalls war 2 Tage später die Polizei da : Verdacht auf Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsgesetz (ja, da sind die anscheinend sehr schnell und werden tätig). Konnte denen aber klarmachen, daß das kein Abfall ist, sondern bald wieder in Verkehr kommt, da waren die dann auch zufrieden. Ansonsten hätt' ich nämlich den "Abfall" entsorgen müssen (auch wenn mir nachts einer einen Kanister Altöl auf's Grundstück stellt. Glaub nicht, daß ich den Kanister jahrelang aufbewahren müßte, nur weil "schwarzes Gold" so wertvoll ist und es ja nicht mein Eigentum ist).

---> als illegale Müllentsorgung deklarieren sollte dann doch wohl funktionieren.

--- Das mit dem Hakenkreuz draufspühen (paar Seiten vorher) is natürlich auch 'ne geniale Idee (alternativ 'ne IS-Flagge oder so), das ruft die Ordnungshüter auch immer verdammt schnell auf den Plan (nur nicht beim sprayen (am besten nachts um 3) erwischen lassen ;-) gibt's 'ne Überwachungskamera dort ?)

--- Dann wäre da noch die Eigentumsaufgabe / Eigentumserwerb durch Besitz :

https://duesiblog.de/archives/356-Sperrmuell.html

--- Oder beschreib das Auto doch einfach mal näher (möglichst mit Motortyp, Fotos + Adresse), vielleicht findet sich ja ein Interessent/Liebhaber und nimmt das bei Nacht und Nebel ohne große Fragerei einfach mal so mit . . . und weg isses . . .

Vor jahren mal einen verunfallten vectra verkauft. Totalschaden.

3 Monate nach Verkauf, hatte ich ein Schreiben von der Polizei im Briefkasten. Umwelt blabla anzeige blabla. Ich mit Kaufvertrag zu der Dienststelle, und alles wieder gut.

Der Käufer hatte die Karosse einfach im Wald entsorgt.

Ein ordentlicher Schrottplatz, der was auf sich hält, nimmt ja auch keine Opels...:p:p

Was sollte der Käufer auch machen...:D:D:D

YMMD! :D

Mach dir den Spaß, versteck die Karre auf deine Kosten, und warte bis sich jemand bei dir "meldet".

Diese Herren hätten da auch einen Vorschlag: https://www.youtube.com/watch?v=z0wK6s-6cbo

Themenstarteram 14. August 2018 um 22:09

Zitat:

@Ostelch schrieb am 7. August 2018 um 14:57:05 Uhr:

Lieber TE, ich verstehe deinen Ärger, aber du bist auch ein gutes Stück auf dem Holzweg. Ich weiß nicht, worauf du wartest. "Der Rechtsstaat" oder die Polizei und Staatsanwaltschaft wird nicht dafür sorgen, dass dein privater Stellplatz geräumt wird. Selbst dann nicht, wenn der Eigentümer des Fahrzeugs von der Polizei ermittelt weden könnte. Das ist nicht Aufgabe der Polizei, sondern dein Problem. Nach § 859 Abs. 3 BGB hättest du das Fahrzeug im Wege der Besitzwehr entfernen lassen können. Ob du den Anspruch auf Erstattung der Kosten jemals hättest durchsetzen können, steht auf einem anderen Blatt, Aber auch das ist kein Problem des Rechtsstaats, sondern dein privates. Es ist nicht Sache des Steuerzahlers die Kostend der Beräumung privater Parkflächen zu tragen. So bitter es ist, es wird dich dein sauer verdientes Geld kosten, die Karre wieder los zu werden. Vielleicht solltest du doch mal in eine anwaltlche Beratung investieren.

Grüße vom Ostelch

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