abgemeldetes altes Schrott-Auto auf meinem Besitz

Hallo Community,
auf meinem Stellplatz in einer Tiefgarage, mein Besitztum weil ich das gekauft habe, steht seit nun mehr als 1 Jahr ein altes Auto, ohne Kennzeichen, nicht mehr fahrfaehig, ohne Scheinwerfer, Auspuff mit Strick hochgehalten, also nur ein Schrotthaufen,
Ich habe das Auto aufgebrochen und ueber die FIN den latzten Halter ausfindig genacht, kostete Geld.
Habe Anzeige erstattet, die Polizei "ermittelt" seit 8 Monaten, bei einer Nachfrage sagte man mir, wir ermitteln und ich muss halt noch warten.
Der letzte Besitzer gibt an, er habe das Auto schon vor ca 6 Jahren verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag und erinnert sich nur an den Namen und eine Tel.Nr. des Kaeufers, und sagt, er hat mit dem Auto nichts mehr zu tun.
Dieser angebliche Kaeufer ist derzeit im Knast, also auch nur ein Ganove.
Die Polizei sagt, der letzte Besitzer hat seit Jahren keine Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat die Ermittlung vermutlich eingestellt, denn nix ruehrt sich.
Der letze Besitzer hatte aber mit einem anderen Stellplatzbesitzer einen Mietvertrag, welcher Ende 2016 beendet wurde, danach war das Auto irgendwo, und nun schon seit ueber 1 Jahr auf meinem Stellplatz.
Ca 3 Wochen nachdem ich das Auto aufgebrochen habe, war es wieder verschlossen.
Da der angebliche Kaeufer im Knast ist, hat ja wohl der letzte Besitzer noch Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat diese noch immer.

Kann mir nun jemand definitiv sagen, ob nach Gesetz der letzte Besitzer verantwortlich ist wenn durch sein abgemeldetes Auto anderen einen nSchaden verursacht, und auch verantwortlich ist fuer die Entsorgung?
Denn die Polizei sagt mir, wenn jemand ein Schrottauto im Wald entsorgt, dann ist das eine Straftat,
aber wenn es auf einem Privatgrundstueck steht, dann kuemmert das unsere Gesetzeshueter keinen Deut.
Weiss auch jemand in welchem Gestz gesagt wird, dass der Letzte Besitter verantwortlich ist fuer alle Schaeden die durch sein abgemeldetes Auto entstehen.
Dieses Gestz schriftlich zu haben, also lesen zu koennen, waere mir sehr wichtig, denn ich will nun eine Beschwerde gegen die faule Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft einlegen,denn, obwohl ich gehbehindert bin, GdB 90, zahle ich fuer meinen Stellplatz Euro 180 pro Jahr fuer den Unterhalt, und nun noch Parkgebuehren auf oeffentlichen Parkplaetzen.
Wuerde mich freuen "handfeste" Hilfe zu begommen.
Besten Dank schon im voraus.
Gusil

Beste Antwort im Thema

Mir waere nach einem Jahr scheiss egal ob jemand sieht das ich den Schrott mit hilfe anderer auf die Strasse buchsiere. Wegen was sollen die mich verknacken? Illegale Muellbeseitigung? Das geht wohl eher an den Halter. Sollte mich das dann doch z.b. 200 Euro wegen was weiss ich kosten, egal, hauptsache der Platz ist frei. Ich haette nicht mal 4 Wochen gewartet, geschweige denn 1 Jahr.

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 7. August 2018 um 16:17:47 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. August 2018 um 15:36:28 Uhr:


Gut, Ok... dann muß von diesem dort abgestellten Fahrzeug eben eine Gefährdung aus gehen !
Dem kann man Abhilfe schaffen.

Der Schuß dürfte nach hinten losgehen. Wenn "plötzlich" von dem Auto auf dem Stellplatz eine Gefahr für die öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeht, weil z.B. Öl oder Benzin aus dem Auto ausläuft, ist der TE noch lange nicht aus dem Schneider. Dann haftet er, weil die Gefahr von seinem Eigentum ausgeht als sogenannter "Zustandsstörer". Dann schreitet vielleicht die Ordnungsbehörde ein, schickt idem TE aber die Rechnung. Davon kann so mancher Landwirt ein Lied singen, dem Fremde die Wiese voll mit Altreifen gekippt haben und er nun als Grundstückseigentümer diese illegale Abfalllagerung beenden muss. Auf seine Kosten natürlich.

De TE könnte auch noch Ärger mit seiner Eigentümergemeinschaft bekommen. Sehr häufig ist den Gemeinschaftsordnungen das Abstellen von "Schrottautos" untersagt.

Grüße vom Ostelch

Das sehe ich an sich auch so. Zumindest wäre der Stellplatz aber frei. Ich kann das Ganze an sich nicht verstehen. Wenn ich etwas kaufe, dann prüfe ich doch alles und würde mir zumindest den Stellplatz anschauen. Da müsste der Verkäufer dann ran. Mir kommt das alles ein wenig seltsam vor.

peso

Zitat:

@Ostelch schrieb am 7. August 2018 um 16:19:33 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 7. August 2018 um 16:04:14 Uhr:


Ich habe auch nur gegoogelt. Versuche es mal unter auto als müll auf privatgrundstücken. Ich kenne einen fall, wo das ordnungsamt den abtransport eines altfahrzeugs als müll verfügt hat.

Peso

Kann stimmen. Die Rechnung für diese Ersatzvornahme ging dann aber an den Grundstückseigentümer.

Grüße vom Ostelch

Richtig, aber das Ziel dürfte doch erst einmal die Räumung des Stellplatzes sein.

peso

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. August 2018 um 17:27:32 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 7. August 2018 um 17:07:02 Uhr:



Selber bewusst eine Umweltgefährdung herbeiführen: Ganz dumm, anders kann man es nicht sagen. Solche Ratschläge kosten den TE mindestens zusätzliches Geld und tragen ihm im dümmsten Falle noch eine Verurteilung wegen einer Straftat ein.

Wer sagt denn was von einer Umweltverschmutzung ?!

So wie der TE den Fall schildert geht von dem Fahrzeug schon allein durch die fehlenden Scheinwerfer und dem hochgebundenem Auspuff eine Gafahr aus.
Lass da mal Kinder drauf rumturnen, oder die fassen in die fehlenden Scheinwerfer rein und verletzen sich.

Ist leider so.

Der TE hat dann erst einmal eine Verkehrssicherungspflicht.

peso

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 7. August 2018 um 18:13:28 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 7. August 2018 um 13:25:03 Uhr:


Nur mal so in den raum gestellt. Wenn der wagen wieder verschlossen wurde, koennte da nicht ein toter briefkasten stehen?

Peso

Toter Briefkasten mit möglicherweise radikalislamistischem oder postkommunistischem Hintergrund?

Wünsche dies nicht dem TE !

😛

Man muss ja nicht gleich von einer Leiche ausgehen ;-)

Aber als Zwischenlagen für Drogen wäre das Teil doch zu verwenden. Das ist leider nicht das erste Mal.

peso

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Zitat:

@tcsmoers schrieb am 07. Aug. 2018 um 18:23:33 Uhr:


Wenn ich etwas kaufe, dann prüfe ich doch alles und würde mir zumindest den Stellplatz anschauen. Da müsste der Verkäufer dann ran.

Wieso unterstellst du andauernd, dass das Schrottauto auf dem Stellplatz stand, BEVOR der TE letzteren gekauft hat? Das steht doch nirgends.

Tatsaechlich stand das Auto vormals auf einem anderen Stellplatz.

Zitat:

@gusil schrieb am 7. August 2018 um 14:14:17 Uhr:


...und ein Schrotthändler darf den nicht annehmen,

Wieso sollte ein Schrotthändler den nicht annehmen dürfen? 😕

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 7. August 2018 um 18:50:41 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 07. Aug. 2018 um 18:23:33 Uhr:


Wenn ich etwas kaufe, dann prüfe ich doch alles und würde mir zumindest den Stellplatz anschauen. Da müsste der Verkäufer dann ran.

Wieso unterstellst du andauernd, dass das Schrottauto auf dem Stellplatz stand, BEVOR der TE letzteren gekauft hat? Das steht doch nirgends.
Tatsaechlich stand das Auto vormals auf einem anderen Stellplatz.

Weil ich die aussage des te so verstanden habe.

Peso

Zitat:

@Drahkke schrieb am 7. August 2018 um 19:26:29 Uhr:



Zitat:

@gusil schrieb am 7. August 2018 um 14:14:17 Uhr:


...und ein Schrotthändler darf den nicht annehmen,

Wieso sollte ein Schrotthändler den nicht annehmen dürfen? 😕

Weil der Schrotthändler die abgemeldeten Fahrzeugpapier vom Besitzer sehen will. Der kann doch nicht einfach irgend ein Auto verschrotten, welches man ihm auf den Hof stellt.

Zitat:

@eva-roxi schrieb am 7. August 2018 um 19:45:50 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 7. August 2018 um 19:26:29 Uhr:



Wieso sollte ein Schrotthändler den nicht annehmen dürfen? 😕

Weil der Schrotthändler die abgemeldeten Fahrzeugpapier vom Besitzer sehen will. Der kann doch nicht einfach irgend ein Auto verschrotten, welches man ihm auf den Hof stellt.

So ist es. Wahrscheinlich findet man schon auch einen, der es ohne macht. Ein seriöser Schrotthändler wird dies aber nicht tun. Ist so ähnlich wie wenn ich ein Bauunternehmen mit Abbrucharbeiten beauftrage: Der will auch zuerst einmal wissen, ob mir das Objekt überhaupt gehört.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 07. Aug 2018 um 19:5:54 Uhr:


Ein seriöser Schrotthändler wird dies aber nicht tun. Ist so ähnlich wie wenn ich ein Bauunternehmen mit Abbrucharbeiten beauftrage: Der will auch zuerst einmal wissen, ob mir das Objekt überhaupt gehört.

Der will eher die Abbruchgenehmigung sehen.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 7. August 2018 um 20:13:20 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 07. Aug 2018 um 19:5:54 Uhr:


Ein seriöser Schrotthändler wird dies aber nicht tun. Ist so ähnlich wie wenn ich ein Bauunternehmen mit Abbrucharbeiten beauftrage: Der will auch zuerst einmal wissen, ob mir das Objekt überhaupt gehört.

Der will eher die Abbruchgenehmigung sehen.

Ja, die auch. Auf jeden Fall will er ganz sicher vorher wissen, ob der Auftraggeber über das Objekt überhaupt verfügen kann.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 07. Aug. 2018 um 20:13:20 Uhr:


Der will eher die Abbruchgenehmigung sehen.

Nicht jeder. Im München wurde vor nicht all zu langer Zeit ein denkmalgeschützes Mittelhaus ohne Genehmigung innert kürzester Zeit platt gemacht. Hat jetzt aber nix mit dem Thema zu tun.

Hier in München - Giesing hat der Eigentümer auch ein Vorstadthäusl abreissen lassen. Natürlich OHNE Abbruchgenehmigung. Stand nämlich unter Ensembleschutz.
Aber die max.2 Millionen Strafe jucken den nicht, wenn er jetzt 10 Millionen von der Baufirma kriegt bzw.selber da ein 8 Parteien Villa de Protzo Steinklotz hinstellt.
P.S. Nach einer Abbruchgenehmigung hat da also weder die Firma noch der Baggerfahrer gefragt.

Nachtrag : Hoppala, jetzt war Bahnfrei (auch aus München? ) ein paar Sekündchen schneller am Zug!

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 7. August 2018 um 20:25:23 Uhr:


Hier in München - Giesing hat der Eigentümer auch ein Vorstadthäusl abreissen lassen. Natürlich OHNE Abbruchgenehmigung. Stand nämlich unter Ensembleschutz.
Aber die max.2 Millionen Strafe jucken den nicht, wenn er jetzt 10 Millionen von der Baufirma kriegt bzw.selber da ein 8 Parteien Villa de Protzo Steinklotz hinstellt.
P.S. Nach einer Abbruchgenehmigung hat da also weder die Firma noch der Baggerfahrer gefragt.

Nachtrag : Hoppala, jetzt war Bahnfrei (auch aus München? ) ein paar Sekündchen schneller am Zug!

Jooh, man braucht Platz für Ankerzentren ??

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. August 2018 um 17:36:07 Uhr:



Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 7. August 2018 um 17:31:57 Uhr:


@geislein Zitat: " Gut, Ok... dann muß von diesem dort abgestellten Fahrzeug eben eine Gefährdung aus gehen !
Dem kann man Abhilfe schaffen. "
Zitat Ende.

Na Du hier oben doch.
Zumindest durch die Blume...
Und sag nicht du hast es nicht so gemeint wie es hier von 99 % aufgefasst wird.

Wo steht da was von "Umweltverschmutzung"... nicht mal durch die Blume.
Aber hier auf V+S sind der Fantasie mancher User keine Grenzen gesetzt.

Von Verschmutzung warauch nie die Rede. Die bringst du nun schon zum 2.mal ins Spiel. Es ist von U-Gefährdung die Rede.
Und deine Aussage sagt mir sinngemäss: Wenn das Auto nur entfernt wird sobald eine Gefährdung davon ausgeht, dann schafft man Abhilfe indem man für diesen Umstand sorgt. Z.B. Dafür dass das Auto "plötzlich" Öl verliert oder sonstiges an Umwelt Gefahrdenden Stoffen.

Merkst du jetzt wie das rùberkommt?

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