abgemeldetes altes Schrott-Auto auf meinem Besitz
Hallo Community,
auf meinem Stellplatz in einer Tiefgarage, mein Besitztum weil ich das gekauft habe, steht seit nun mehr als 1 Jahr ein altes Auto, ohne Kennzeichen, nicht mehr fahrfaehig, ohne Scheinwerfer, Auspuff mit Strick hochgehalten, also nur ein Schrotthaufen,
Ich habe das Auto aufgebrochen und ueber die FIN den latzten Halter ausfindig genacht, kostete Geld.
Habe Anzeige erstattet, die Polizei "ermittelt" seit 8 Monaten, bei einer Nachfrage sagte man mir, wir ermitteln und ich muss halt noch warten.
Der letzte Besitzer gibt an, er habe das Auto schon vor ca 6 Jahren verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag und erinnert sich nur an den Namen und eine Tel.Nr. des Kaeufers, und sagt, er hat mit dem Auto nichts mehr zu tun.
Dieser angebliche Kaeufer ist derzeit im Knast, also auch nur ein Ganove.
Die Polizei sagt, der letzte Besitzer hat seit Jahren keine Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat die Ermittlung vermutlich eingestellt, denn nix ruehrt sich.
Der letze Besitzer hatte aber mit einem anderen Stellplatzbesitzer einen Mietvertrag, welcher Ende 2016 beendet wurde, danach war das Auto irgendwo, und nun schon seit ueber 1 Jahr auf meinem Stellplatz.
Ca 3 Wochen nachdem ich das Auto aufgebrochen habe, war es wieder verschlossen.
Da der angebliche Kaeufer im Knast ist, hat ja wohl der letzte Besitzer noch Einwirkungsmoeglichkeit auf das Auto und hat diese noch immer.
Kann mir nun jemand definitiv sagen, ob nach Gesetz der letzte Besitzer verantwortlich ist wenn durch sein abgemeldetes Auto anderen einen nSchaden verursacht, und auch verantwortlich ist fuer die Entsorgung?
Denn die Polizei sagt mir, wenn jemand ein Schrottauto im Wald entsorgt, dann ist das eine Straftat,
aber wenn es auf einem Privatgrundstueck steht, dann kuemmert das unsere Gesetzeshueter keinen Deut.
Weiss auch jemand in welchem Gestz gesagt wird, dass der Letzte Besitter verantwortlich ist fuer alle Schaeden die durch sein abgemeldetes Auto entstehen.
Dieses Gestz schriftlich zu haben, also lesen zu koennen, waere mir sehr wichtig, denn ich will nun eine Beschwerde gegen die faule Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft einlegen,denn, obwohl ich gehbehindert bin, GdB 90, zahle ich fuer meinen Stellplatz Euro 180 pro Jahr fuer den Unterhalt, und nun noch Parkgebuehren auf oeffentlichen Parkplaetzen.
Wuerde mich freuen "handfeste" Hilfe zu begommen.
Besten Dank schon im voraus.
Gusil
Beste Antwort im Thema
Mir waere nach einem Jahr scheiss egal ob jemand sieht das ich den Schrott mit hilfe anderer auf die Strasse buchsiere. Wegen was sollen die mich verknacken? Illegale Muellbeseitigung? Das geht wohl eher an den Halter. Sollte mich das dann doch z.b. 200 Euro wegen was weiss ich kosten, egal, hauptsache der Platz ist frei. Ich haette nicht mal 4 Wochen gewartet, geschweige denn 1 Jahr.
226 Antworten
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 7. August 2018 um 13:14:34 Uhr:
Zitat:
@rauf1983 schrieb am 7. August 2018 um 12:22:18 Uhr:
Das Ordnungsamt ist für Privatgrund nicht zuständig.
Der TE sollte den Vorbesitzer des Stellplatzes fragen warum dieses Fahrzeug auf dem Stellplatz steht und ob der Eigentümer einen Mietvertrag hatte. Wenn ja, stellt sich die Frage ob der Vertrag rechtswirksam gekündigt wurde oder immer noch läuft.Das ist ein irrtum. Das ordnungsamt ist sehr wohl zuständig. Da gibt es genügend urteile zu. Von dem fahrzeug sollte eine gefahr ausgehen - oellache -. Kann sein, dass dann der te aber alles bezahlen muss.
Peso
Hallo Peso,
Du schreibst das Ordnungsamt ist zuständig diese Sache zu regeln, auch, dass es genügend Urteile dazu gibt.
Kannst Du mir von einem, oder auch mehreren, Urteilen das Gericht nennen welche so ein Urteil erließ,noch besser wäre auch Datum oder AZ, denn mein Rechtsanwalt den ich schon anheuerte, weiß davon nix,
der Fall hat gewisse Parallelen mit Mietnomaden , da muss man auch in Vorleistung gehen um sein Eigentum zwangszuräumen und bleibt auf den Kosten sitzen .
@ gusil Was rät denn dein Anwalt ?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 7. August 2018 um 15:36:28 Uhr:
Gut, Ok... dann muß von diesem dort abgestellten Fahrzeug eben eine Gefährdung aus gehen !
Dem kann man Abhilfe schaffen.
Genau. Ich spinne den Faden mal weiter:
- Wagen ist defekt, verliert neuerdings vllt sogar Öl, Verschmutzung der Umgebung droht.
- Meldung an Ordnungsamt wegen Gefahr für öffentliche Ordnung und Sicherheit.
- Ordnungsamt ordnet die Beseitigung an. Verfügungsadressat ist der Stellplatzeigentümer als Zustandsstörer.
- Dann
mussder TE sogar den Wagen entfernen. Gegenüber dem Eigentümer des Wagens ist das ein guter Rechtfertigungsgrund. Mit dem Verwaltungsakt in der Tasche kommt man auch beim Schrotthändler weiter.
- Der TE muss als Zustandsstörer aber die Kosten der Entsorgung tragen und evtl bereits eingetrete Verschmutzungen beseitigen. Ist ja auch sein Stellplatz. Nun aber endlich leer...
Zitat:
@gusil schrieb am 7. August 2018 um 15:37:16 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 7. August 2018 um 13:14:34 Uhr:
Das ist ein irrtum. Das ordnungsamt ist sehr wohl zuständig. Da gibt es genügend urteile zu. Von dem fahrzeug sollte eine gefahr ausgehen - oellache -. Kann sein, dass dann der te aber alles bezahlen muss.
Peso
Hallo Peso,
Du schreibst das Ordnungsamt ist zuständig diese Sache zu regeln, auch, dass es genügend Urteile dazu gibt.
Kannst Du mir von einem, oder auch mehreren, Urteilen das Gericht nennen welche so ein Urteil erließ,noch besser wäre auch Datum oder AZ, denn mein Rechtsanwalt den ich schon anheuerte, weiß davon nix,
Ich habe auch nur gegoogelt. Versuche es mal unter auto als müll auf privatgrundstücken. Ich kenne einen fall, wo das ordnungsamt den abtransport eines altfahrzeugs als müll verfügt hat.
Peso
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Zitat:
@Geisslein schrieb am 7. August 2018 um 15:14:44 Uhr:
Ok, und wessen Problem ist es dann, bzw. für was hat man die Pol. in dem Fall, bzw. wofür bezahle Ich Die mit meinen Steuergeldern... fürs nix tun ?!Wundert mich aber, daß wenn der Nachbar mitten in der Nacht eine Party steigen lässt und Jemand wegen Ruhestörung anruft, dann kommen Sie und dann auch gleich mit drei Streifenwagen.
Ganz einfach. Es ist das Problem des TE! Das abgestellte Auto ist Privatsache. Die Ruhestörung nicht.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Geisslein schrieb am 7. August 2018 um 15:36:28 Uhr:
Gut, Ok... dann muß von diesem dort abgestellten Fahrzeug eben eine Gefährdung aus gehen !
Dem kann man Abhilfe schaffen.
Der Schuß dürfte nach hinten losgehen. Wenn "plötzlich" von dem Auto auf dem Stellplatz eine Gefahr für die öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeht, weil z.B. Öl oder Benzin aus dem Auto ausläuft, ist der TE noch lange nicht aus dem Schneider. Dann haftet er, weil die Gefahr von seinem Eigentum ausgeht als sogenannter "Zustandsstörer". Dann schreitet vielleicht die Ordnungsbehörde ein, schickt idem TE aber die Rechnung. Davon kann so mancher Landwirt ein Lied singen, dem Fremde die Wiese voll mit Altreifen gekippt haben und er nun als Grundstückseigentümer diese illegale Abfalllagerung beenden muss. Auf seine Kosten natürlich.
De TE könnte auch noch Ärger mit seiner Eigentümergemeinschaft bekommen. Sehr häufig ist den Gemeinschaftsordnungen das Abstellen von "Schrottautos" untersagt.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 7. August 2018 um 16:04:14 Uhr:
Zitat:
@gusil schrieb am 7. August 2018 um 15:37:16 Uhr:
Hallo Peso,
Du schreibst das Ordnungsamt ist zuständig diese Sache zu regeln, auch, dass es genügend Urteile dazu gibt.
Kannst Du mir von einem, oder auch mehreren, Urteilen das Gericht nennen welche so ein Urteil erließ,noch besser wäre auch Datum oder AZ, denn mein Rechtsanwalt den ich schon anheuerte, weiß davon nix,Ich habe auch nur gegoogelt. Versuche es mal unter auto als müll auf privatgrundstücken. Ich kenne einen fall, wo das ordnungsamt den abtransport eines altfahrzeugs als müll verfügt hat.
Peso
Kann stimmen. Die Rechnung für diese Ersatzvornahme ging dann aber an den Grundstückseigentümer.
Grüße vom Ostelch
Könntet Ihr vielleicht darauf verzichten, hier ständig zu Straftaten aufzufordern? Es gibt legale Wege, sie würden hinreichend beschrieben.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 7. August 2018 um 15:36:28 Uhr:
Ich möchte nicht meine Steuern dafür einsetzen, sondern die werden (bereits) dafür eingesetzt.
Eben auch dafür, daß die "Ordnungshüter" Ihre Arbeit richtig machen.
Auch wenn Du das nicht hören willst.Wenn Ich meinem Nachbarn eine Schelle gebe, steht die Pol. ebenfalls da, wenn Er sie denn ruft, obwohl hier keine Gefahr oder Störung für die Öffentlichkeit, Sicherheit und Ordnung aus geht.
Wäre auch eine Privatangelegenheit zwischen mir und meinem Nachbarn.Gut, Ok... dann muß von diesem dort abgestellten Fahrzeug eben eine Gefährdung aus gehen !
Dem kann man Abhilfe schaffen.
Irgendwie scheint mir, dass Du ein eher rudimentäres Rechtsverständnis hast. Was Aufgabe der Polizei ist und was nicht, wirst wohl kaum Du festlegen dürfen. An Unterbeschäftigung leiden die bestimmt nicht.
Straftaten (und dazu gehört auch die einfache Körperverletzung) fallen hingegen ganz eindeutig in den Zuständigkeitsbereich der Polizei, egal ob davon jetzt gerade ein Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Selber bewusst eine Umweltgefährdung herbeiführen: Ganz dumm, anders kann man es nicht sagen. Solche Ratschläge kosten den TE mindestens zusätzliches Geld und tragen ihm im dümmsten Falle noch eine Verurteilung wegen einer Straftat ein.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 7. August 2018 um 17:07:02 Uhr:
Selber bewusst eine Umweltgefährdung herbeiführen: Ganz dumm, anders kann man es nicht sagen. Solche Ratschläge kosten den TE mindestens zusätzliches Geld und tragen ihm im dümmsten Falle noch eine Verurteilung wegen einer Straftat ein.
Wer sagt denn was von einer Umweltverschmutzung ?!
So wie der TE den Fall schildert geht von dem Fahrzeug schon allein durch die fehlenden Scheinwerfer und dem hochgebundenem Auspuff eine Gafahr aus.
Lass da mal Kinder drauf rumturnen, oder die fassen in die fehlenden Scheinwerfer rein und verletzen sich.
Ist leider so.
@geislein Zitat: " Gut, Ok... dann muß von diesem dort abgestellten Fahrzeug eben eine Gefährdung aus gehen !
Dem kann man Abhilfe schaffen. "
Zitat Ende.
Na Du hier oben doch.
Zumindest durch die Blume...
Und sag nicht du hast es nicht so gemeint wie es hier von 99 % aufgefasst wird.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 7. August 2018 um 17:31:57 Uhr:
@geislein Zitat: " Gut, Ok... dann muß von diesem dort abgestellten Fahrzeug eben eine Gefährdung aus gehen !
Dem kann man Abhilfe schaffen. "
Zitat Ende.Na Du hier oben doch.
Zumindest durch die Blume...
Und sag nicht du hast es nicht so gemeint wie es hier von 99 % aufgefasst wird.
Wo steht da was von "Umweltverschmutzung"... nicht mal durch die Blume.
Aber hier auf V+S sind der Fantasie mancher User keine Grenzen gesetzt.
Zitat:
@gusil schrieb am 7. August 2018 um 14:14:17 Uhr:
Deine Antwort ist ja so bescheuert wie Du vermutlich auch bist/
In diesem Rechtsstaat gibt es offenbar keine Gesetze welches die Bürger schützt, aber offensichtlich Ganoven.
Dankeschön damit war zu rechnen. :-)
Du reihst dich passgenau in die Reihe all derer ein die ausfällig werden weil ihnen die Antworten auf ihre eigenen Fragen nicht gefallen, womit man aber rechnen muss wenn man Fragen stellt. Naja, das intellektuelle Niveau in diesen Kreisen ist bekanntlich eher prekär ...
Inhaltlich verzichte ich auf den Versuch, dir den Rechtsstaat und dessen Verständnis von Eigentum, im Kontext mit Rechten und Pflichten und / oder den rechtssicheren aber mühsamen Weg zurück zu deinem Parkplatz aufzuzeigen, vermutlich müsste man es dir visuell als Zeichnung rüberbringen nachdem 10 Seiten in Wörtern nicht ausreichen aber dafür fehlt mir jegliches Talent.
Halte dich dazu u.a. an die Beiträge vom Ostelch und Matsches, euch beiden übrigens ein Danke.
Zu all den höchst intelligenten Ratschlägen, wie etwa den Schrott umzusetzen oder in den öffentlichen Verkehrsraum verbringen oder davon eine Gefahr ausgehen zu lassen um das Problem anderen oder der Allgemeinheit überzuhelfen oder vergleichbare geistige Höchstleistungen: Sofern der TE dieses versuchen sollte, so möge man ihn dabei erwischen und es richtig, wirklich richtig teuer werden.
Zitat:
@mick070 schrieb am 7. August 2018 um 16:03:39 Uhr:
Genau. Ich spinne den Faden mal weiter:
- Wagen ist defekt, verliert neuerdings vllt sogar Öl, Verschmutzung der Umgebung droht.
- Meldung an Ordnungsamt wegen Gefahr für öffentliche Ordnung und Sicherheit.
- Ordnungsamt ordnet die Beseitigung an. Verfügungsadressat ist der Stellplatzeigentümer als Zustandsstörer.
- Dann muss der TE sogar den Wagen entfernen. Gegenüber dem Eigentümer des Wagens ist das ein guter Rechtfertigungsgrund. Mit dem Verwaltungsakt in der Tasche kommt man auch beim Schrotthändler weiter.
- Der TE muss als Zustandsstörer aber die Kosten der Entsorgung tragen und evtl bereits eingetrete Verschmutzungen beseitigen. Ist ja auch sein Stellplatz. Nun aber endlich leer...
Dann spinn mal weiter. In einem privaten Parkhaus machen wir genau: Nichts. Dafür ist der Eigentümer zuständig. Läuft da Öl aus kommt die Feuerwehr und streut ab. Die Rechnung geht an den Auftraggeber. Das war es denn auch schon.
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 7. August 2018 um 13:25:03 Uhr:
Nur mal so in den raum gestellt. Wenn der wagen wieder verschlossen wurde, koennte da nicht ein toter briefkasten stehen?Peso
Toter Briefkasten mit möglicherweise radikalislamistischem oder postkommunistischem Hintergrund?
Wünsche dies nicht dem TE !
😛