Abgefahrene Reifen - Autounfall?
Hallo Leute,
ich habe auf der Autobahn einen Unfall gebaut.
Ich bin in eine Aquaplaning gekommen und bin dann mit der Vorderseite ins Planke geknallt. Ich habe abgefahrene Reifen gehabt also in der mitte des Reifens war es glatt.
Ich habe in meiner Vollkasko Versicherung Tarif einen Rabattschutz und auch ein Tarif mit grobe Fahrlässigkeit drin.
Dann wurde der Polizei angerufen und der Polizei hat alles aufgenommen und hat auch gesehen das die Reifen abgefahren sind.
Nächste Tag ist der Gutachter von meiner Versicherung gekommen und hat von meinem Auto Fotos gemacht und hat mir die Augen zu gedrückt und geschrieben das die Reifenprofile noch 3mm hat.
Der Gutachter von meiner Auto-Versicherung hat alles berechnet und hat mich angerufen und gesagt das es eine Totalschaden ist und das es über die Autobörse gehen wird. Er hat mir dann auch gesagt wie viel Geld ich insgesammt bekommen werde und ich war damit einverstanden. Er hat mich dann nochmal angerufen und gesagt das die Unterlagen alles schon gesendet ist und das eine Firma mich anrufen wird und das Auto auch von der Firma abgeholt wird. Sie bekommen dann auch das Geld auf Ihr Konto überwiesen.
Ich habe aber eine Schreiben von meiner Versicherung bekommen wie der Unfall zustande kommen ist und ob ich da Polizei gerufen habe und ob das die Polizei aufgenommen hat. Der Gutachter hat gemeint das ich einfach ausfüllen soll und zuschicken so ich habe dann auch alles ausgefüllt und auch geschickt.
Was gilt? Was wird passieren bekomme ich mein Geld oder wird das noch kontrolliert und nach Polizei nachgefragt wegen dem Schreiben bin ich durcheinander? Der Gutachter hat mir die Augen zu gedrückt und geschrieben das ich 3mm noch auf Reifen habe.
60 Antworten
Der Gutachter entscheidet nicht über die Zahlung.
Dann frag doch mal diesen Gutachter was passiert, wenn der Sachbearbeiter in der polizeilichen Unfallakte Fotos von abgefahrenen Reifen findet.
@Matthias1905
Die Polizei hat fotos gemacht aber der gutachter hat ja auch fotos gemacht und geschrieben das es noch 3mm hat. Und der Gutachter selbst ist auch der arbeitskollege vom sacharbeiter also vom versicherung sondern nicht eim gutachter von meiner seite. Gutachter vom Versicherung selbst hat es alles aufgenommen auch fotos und geschrieben. Der hat ja auch noch gesagt das es erledigt ist und das ich geld bekommen werde und das auto als totalachaden verkauft ist.
du willst es nicht verstehen oder?
Wenn deine Reifen Glatze sind und er schreibt 3mm Profil auf, dann hat er in seinem "Gutachten" falsche Angaben getätigt. Oder glaubst du ernsthaft, der Gutachter hat Fotos mit Profil und die Polzei welche ohne?
Über was möchtest du denn hier jetzt noch diskutieren?
Wenn der "Gutachter" hier bescheißt gilt seine Meinung zum Schadensfall gar nichts.
Aber wenn er dir zugesagt hat, das du dein Geld bekommst, kannst du ja ganz einfach mit Ihm sprechen, vielleicht zahlt er dir ja deinen Schaden.
Zitat:
@Matthias1905 schrieb am 12. Mai 2022 um 16:17:03 Uhr:
In dem Tarif hab ich auch diese grobe fahrlässigkeit und auch ne rabattschutz.
Grob Fahrlässig ist z.B. einmal ausversehen bei Rot über die Ampel zu fahren und deswegen einen Unfall zu verursachen.
Ständig mit abgefahrenen Reifen zu fahren ist ein Schritt mehr, der sich im Versicherungsrecht "Gefahrerhöhung" nennt.
Du schaffst durch die abgefahrenen Reifen einen dauerhaften Zustand, der die Wahrscheinlichkeit eines Schadens höher macht.
Der Punkt "grobe Fahrlässigkeit" bringt Dir hier also nichts.
Wenn die Versicherung mitkriegt, dass die Reifen abgefahren waren und es für dich auch erkennbar gewesen ist, dann werden diese die Leistung nach VVG §23 vermutlich komplett streichen.
Denn die abgefahrenen Reifen waren in deinem Fall wohl alleinige Ursache für den Unfall.
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Zitat:
@KaulKalkhoffe schrieb am 12. Mai 2022 um 17:56:58 Uhr:
Zitat:
@Matthias1905 schrieb am 12. Mai 2022 um 16:17:03 Uhr:
In dem Tarif hab ich auch diese grobe fahrlässigkeit und auch ne rabattschutz.Grob Fahrlässig ist z.B. einmal ausversehen bei Rot über die Ampel zu fahren und deswegen einen Unfall zu verursachen.
Ständig mit abgefahrenen Reifen zu fahren ist ein Schritt mehr, der sich im Versicherungsrecht "Gefahrerhöhung" nennt.
Du schaffst durch die abgefahrenen Reifen einen dauerhaften Zustand, der die Wahrscheinlichkeit eines Schadens höher macht.
Der Punkt "grobe Fahrlässigkeit" bringt Dir hier also nichts.
Wenn die Versicherung mitkriegt, dass die Reifen abgefahren waren und es für dich auch erkennbar gewesen ist, dann werden diese die Leistung nach VVG §23 vermutlich komplett streichen.
Denn die abgefahrenen Reifen waren in deinem Fall wohl alleinige Ursache für den Unfall.absolut korrekt erklärt.
Hab ich ja auch schon versucht.....
... nicht ganz. Aber ich will hier nicht für weitere Verwirrung sorgen. 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. Mai 2022 um 18:07:33 Uhr:
... nicht ganz. Aber ich will hier nicht für weitere Verwirrung sorgen. 😉
Was meinst du mit "nicht ganz" wenn du willst schreib mich privat an 🙂
Ich überlege noch, was ich vom TE glauben soll. 😕😕🙄
Zitat:
@Matthias1905 schrieb am 12. Mai 2022 um 18:30:43 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. Mai 2022 um 18:07:33 Uhr:
... nicht ganz. Aber ich will hier nicht für weitere Verwirrung sorgen. 😉Was meinst du mit "nicht ganz" wenn du willst schreib mich privat an 🙂
du versuchst auch alles um deinen Arsch zu retten und Kohle abzugreifen.....😠
Das ist sowas von ätzend.
„du versuchst auch alles um deinen Arsch zu retten und Kohle abzugreifen.....😠
Das ist sowas von ätzend.“
Ich würde solch einen Thread schon als Dumm-Dreist bezeichnen!
Mal ehrlich, wer kann auf Fotos erkennen ob das Profil 3mm oder 1,5mm tief ist, wenn der Gutachter schon 3mm schreibt. Oder warst su aud Sliks unterwegs?
Heute angemeldet und gleich eine dicke Lippe haben.
Ich glaube sowieso nicht, was der TE von sich gibt.
Zitat:
@koelsch schrieb am 12. Mai 2022 um 20:14:18 Uhr:
Mal ehrlich, wer kann auf Fotos erkennen ob das Profil 3mm oder 1,5mm tief ist, wenn der Gutachter schon 3mm schreibt. Oder warst su aud Sliks unterwegs?
Zitat vom TE
"...Ich habe abgefahrene Reifen gehabt also in der mitte des Reifens war es glatt..."
Ich gehe mal davon aus , das es grobe Fahrlässigkeit ist. Wenn das versichert ist, wird die Versicherung bezahlen.
Es muss ja auch geprüft werden, ob der Unfall mit korrektem Profil auch passiert wäre