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BMW F30 Alufelgen + Reifen Diebstahl

Themenstarteram 24. September 2013 um 12:58

Hallo zusammen!

Vergangene Woche wurde mein kompletter Satz Reifen incl. Alufelgen geklaut. Das Auto stand in einer abgeschlossenen Garage einer Mietwohnung. Die Schlösser der Garage und der Eingangstüren sind alle heile. Am Auto sind keine bleibenden Schäden entstanden das Fahrzeug wurde vorsichtig auf Steine und alten Reifen aufgebockt. Geklaut wurden BBS-Felgen 19' mit einer Kumho-Bereifung. Das Auto wurde bereits mit diesen Felgen bzw. dem Satz ausgeliefert.

Das Auto wird geleast und ist über die ERGO (BMW-Angebot) versichert. Ich habe eine Vollkasko mit 1000€ SB und TK mit 150€ SB. Die Dame der ERGO meinte in Diebstahl greift die TK mit 150€.

Nachdem ich den Schaden der Versicherung gemeldet habe wollte die Dame einen Kostenvoranschlag haben für die Felgen, dieser liegt bei 4500€ incl. der Bereifung.

Gibt es Erfahrungswerte? Übernimmt so was die Versicherung, die Damen und Herren beim freundlichen meinten alle nur das dürfte kein Problem sein da das Auto in einer verschlossenen Garage stand. Wie lange dauert eine solche Bearbeitung? Wie ist der Ablauf?

Selbstverständlich war auch die Polizei dabei, Kostenvoranschlag liegt der Versicherung orig. von BMW vor.

Über paar Informationen würde ich mich sehr freuen.

Danke im Voraus!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. Januar 2014 um 11:21

Hallo liebe Leute!

Leider hatte ich vorher keine Zeit euch zu informieren, ich will euch aber noch erzählen wie es ausgegangen ist.

Problem war bekannt, Reifen incl. Felgen wurden am Auto abgebaut und gestohlen. In einer abgeschlossen großraum Tiefgarage. Fahrzeug stand anschließend auf Steinen aufgebockt.

Die Versicherung (Ergo) hat die Kosten voll übernommen. Ich musste nur 20% Reifen Abnutzung zahlen was aber bei 25.000km nach einem Jahr absolut in Ordnung war und ich jetzt nagelneue Schlappen habe.

Die Bearbeitung hat ca. 6 Wochen gedauert, ich habe aber auch in regelmäßigen Abständen angerufen und gefragt was Sache ist. Meine Sachbearbeiterin war allerdings sehr, sehr freundlich und verständnisvoll.

Das Geld wurde auf mein Konto überwiesen und ich durfte zum freundlichen den offenen Posten wieder ausgleichen.

Hiermit kann das Thema geschlossen werden!

Danke nochmal für die vielen Antworten, wer fragen hat kann sich gerne melden.

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Moin,

 

selbst wenn das KFZ nicht in einer geschlossenen Garage stehen würde, ist der Diebstahl der Räder im Rahmen der TK versichert.

 

Als Nachweis für den Kaufwert der Räder sollte die Anschaffungsrechnung (oder Kaufvertrag des KFZ) in Kopie vorgelegt werden.

 

Natürlich muß erst mal der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft nachgereicht werden, bevor reguliert wird. Hilfreich wäre auch die Tagebuch Nr. der Polizei oder Aktenzeichen.

 

Themenstarteram 24. September 2013 um 13:44

Hallo,

danke für deine schnelle Antwort.

Ich habe mit der Dame von Ergo telefoniert. Die meinte ich soll ihr einen Kostenvoranschlag einreichen. Mir machen die 4500€ sorgen, die Felgen sind zwar auf dem Auto so ausgeliefert worden sind im Endeffekt kein original BMW-Teil.

Ist das also so, dass grundsätzlich die Vollkasko mit der TK greift bei Diebstahl von Rädern?

Oder gibt es irgendwelche Sonderfälle, in dem die Versicherung NICHT greifen würde?

Danke nochmal :)

Zitat:

Original geschrieben von bmw_320diesel

Hallo,

 

danke für deine schnelle Antwort.

 

Ich habe mit der Dame von Ergo telefoniert. Die meinte ich soll ihr einen Kostenvoranschlag einreichen. Mir machen die 4500€ sorgen, die Felgen sind zwar auf dem Auto so ausgeliefert worden sind im Endeffekt kein original BMW-Teil.

Aber im Kaufvertrag sind diese ja wohl aufgeführt ?

 

Ist das also so, dass grundsätzlich die Vollkasko mit der TK greift bei Diebstahl von Rädern?

Im Rahmen der VK ist auch immer die TK enthalten. Diebstahl ist ein TK Schaden und führt nicht zur Hochstufung der VK.

Oder gibt es irgendwelche Sonderfälle, in dem die Versicherung NICHT greifen würde?

Wie Sonderfälle ? Welche Versicherung VK oder TK ?

 

Danke nochmal :)

Natürlich ist Vorsatz und Betriebsschäden grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Hallo,

ich wäre nicht so sicher, daß nicht serienmäßige Teile von sehr hohem Wert, beitragsfrei mitversichert sind.

Räder von 4.500 € dürften IMO dazu gehören.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Oder gibt es irgendwelche Sonderfälle, in dem die Versicherung NICHT greifen würde?

Für deinen Wagen nicht zulässige Räder, bzw. Auflagen des Gutachtens (TÜV-Abnahme) nicht eingehalten.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo,

 

ich wäre nicht so sicher, daß nicht serienmäßige Teile von sehr hohem Wert, beitragsfrei mitversichert sind.

Räder von 4.500 € dürften IMO dazu gehören.

 

Liebe Grüße

Herbert

Beim ERGO Premium Tarif sind 5000,- und beim Kasko-Plus-Zusatz bis 20 000,- Zubehör lt Liste mitversichert.

 

Im Basis Tarif nur 1500,-.

 

Themenstarteram 25. September 2013 um 6:40

Moin!

Also zulässig sind selbstverständlich die Reifen (TÜV Gutachten wurde damals vom BMW-Händler mitgegeben).

Im Kaufvertrag stehen die Felgen aufgelistet incl. dem damaligen Preis.

Ich weiß wohl das ich 1000 VK und 150 TK habe, ebenfalls habe ich mit der Dame telefoniert am Tag der Schadensmeldung und habe Sie informiert das der Satz 4500€ kosten wird, sie meinte da wäre ich noch in der Spanne.

Ich bin wirklich mal gespannt, normalerweise greift die TK immer bei Diebstahl. Das Auto stand in einer abgeschlossenen Garage. Nochmehr Sicherheit kann man dem Auto ja kaum gewähren.

@Corsadiesel, du sprichst vom ERGO Premium Tarif und Basis Tarif. Ich habe gestern in meinen Unterlagen nachgelesen habe zwar einige Schreiben von der Ergo allerdings wird keiner von beiden Tarifen genannt noch aufgeführt. Außerdem ist die Summe von der du sprichst ein "Zubehör-Teil". Die Alufelgen wurden von BMW so ausgeliefert und ist kein Zubehör das von mir montiert wurde.

@Oetteken, was kann ich dafür das mein "freundlicher" mir das Auto mit diesen Felgen ausgeliefert hat? Für mich ist das Serie wenn ich vom Hof fahre mit Felgen die bereits auf dem Auto waren? Da hab ich ja nichts mit am Hut, oder?

Lieber Grüße und danke für die Antworten, ich halte euch auf dem laufenden

Themenstarteram 25. September 2013 um 6:45

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo,

ich wäre nicht so sicher, daß nicht serienmäßige Teile von sehr hohem Wert, beitragsfrei mitversichert sind.

Räder von 4.500 € dürften IMO dazu gehören.

Liebe Grüße

Herbert

Was meinst du mit Beitragsfrei? Ich habe eine TK von 150€! Meinste da müsste ich noch mehr zuzahlen? Wenn ja welche Werte gibts da so?

Was dir der Händler liefert/verkaufst ist eine Sache.

Was du davon versicherst ist die andere.

Wenn man sein Versicherungszeug selber machen möchte, dann muss man halt auch das Kleingedruckte in den Verträgen wissen und verstehen.

Und bei der Sonderausstattung gibts da bei den Tarifen halt gewaltige unterschiede.

Zitat:

Original geschrieben von bmw_320diesel

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo,

ich wäre nicht so sicher, daß nicht serienmäßige Teile von sehr hohem Wert, beitragsfrei mitversichert sind.

Räder von 4.500 € dürften IMO dazu gehören.

Liebe Grüße

Herbert

Was meinst du mit Beitragsfrei? Ich habe eine TK von 150€! Meinste da müsste ich noch mehr zuzahlen? Wenn ja welche Werte gibts da so?

Hi,

teure Zubehörteile müssen den Versicherungen teilweise gemeldet und unter umständen dann auch extra versichert werden. Als ich in meinen jungen Jahren der meinung war meine Auto "verschöneren" zu müssen bin ich mit der Liste mit den verbauten teilen (Fahrwerk,Felgen,Steroanlage) zur versicherung maschiert und habe das ganze dort eingereicht.

Für dich kann man jetzt nur hoffen das für das BMW Angebot nicht gerade das billigste Versicherungspacket genommen wurde sonst kann es schon sein das du auf einem Teil der Kosten sitzenbleibst.

Wobei ich stark vermute das du den identischen Radsatz auf dem freien Markt sehr viel billiger bekommst als bei BMW :D

 

Gruß Tobias

Themenstarteram 25. September 2013 um 7:20

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Was dir der Händler liefert/verkaufst ist eine Sache.

Was du davon versicherst ist die andere.

Wenn man sein Versicherungszeug selber machen möchte, dann muss man halt auch das Kleingedruckte in den Verträgen wissen und verstehen.

Und bei der Sonderausstattung gibts da bei den Tarifen halt gewaltige unterschiede.

So, gerade mit der BMW-Bank telefoniert. Die Dame aus München meinte die wüsste nicht warum die Versicherung da nicht zahlen sollte. Die Schadensregulierungsfreigabe schickt Sie mir gerade zu welche ich sofort an die Ergo weiterleiten soll.

2012 hat man meine Felgen+Reifen auch entwendet, hatte Sie (Sommerreifen) hinter meinem Auto in einer abschließbaren Sammelgarage. Habe die Polizei verständigt und eine Anzeige erstattet gegen Unbekannt. Als ich es meiner Versicherung mitteilte wurde mir gesagt das das die Teilkasko abdeckt. Nur bräuchten Sie die Belege der Felgen+Reifen die ich halt nicht hatte, da es original BMW Felgen waren. Habe ihnen ein Foto von meinem Auto zugesendet, wo man die Felgen klar erkennen konnte, das Sie mein Eigentum waren (Nummernschild konnte man auf dem Foto auch sehen), daraufhin wollte Sie noch den Bescheid der Polizei haben, den ich ihr nachgereicht habe. Wochen später hab ich mich wieder gemeldet, was stand der Dinge ist, und Sie meinte das Sie auch den Kaufvertrag vom Fahrzeug bräuchten (wieso auch immer, aber hab ihn Ihr zugesendet). Wochen später bräuchten Sie noch einen Kostenvoranschlag von BMW, wegen den Felgen+ Reifen) Nach ca. 6 Monaten hin und her hab ich endlich den Wiederbeschaffungswert von knapp 1800€ von der Versicherung erhalten. (Kostenvoranschlag lag bei 3500€). War zu diesen Zeitpunkt bei der VHV Versicherung und muss wirklich sagen, das das eindeutig zu lange vor sich hergeschoben worden ist.

Themenstarteram 25. September 2013 um 9:37

Kann geschlossen werden!

Danke für die Antworten, ich denke die Kosten werden übernommen habe ein Schreiben von BMW erhalten wo klar drin steht das, das Fahrzeug Eigentum der BMW Bank ist und die Schäden bitte bezahlt werden sollen.

Was BMW schreibt, ist der Versicherung auch relativ egal. ;)

Die zahlen trotzdem nur die Höhe die in Ihren AKBs vereinbart ist.

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