Abgasuntersuchung Euro IV
Hallo,
war vor kurzem bei der HU/AU. Dabei fiel mir etwas auf. Die Prüfgebühr war höher als sonst und das wegen der AU. Statt wie bisher üblich, dass nur der Fehlerspeicher abgefragt wird, wurde hier wie bei uralt Autos eine Messung mittels Sonde im Endrohr durchgeführt.
Ich dachte immer, dass bei einem Euro IV Benziner die Prüfung über das OBD erfolgt, zumindest wurde das es bei den vergangenen AU immer so gehandhabt. Hat sich da eventuell etwas geändert?
Beste Antwort im Thema
Moin Moin !
Der TE schreibt ,dass er das Fzg seit 2005 besitzt. Damit muss immer eine Endrohrmessung durchgeführt werden ,da erst ab EZ.1.1.2006 die Möglichkeit besteht ,diese wegzulassen ,wenn alle Systemtest erfolgreich durchgeführt wurden. Das gilt für Diesel und Benziner.
Ist das vorher nicht erfolgt , gibt es nur 2 Möglichkeiten (jedenfalls fällt mir keine andere ein) : Es wurde ein anderes Fzg zur AU benutzt und falsche EZ-Daten eingegeben oder ein AU-Gerät mit falscher Software verwendet.
Hier nachzulesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viiia.html
Da die jetzige AU anscheinend von der Dekra durchgeführt wurde, kann man mit Sicherheit davon ausgehen ,dass das Gerät dem aktuellen Leitfaden 5 entspricht. Damit wird bei Fzgen mit EZ vor 2006 immer automatisch die Endrohrmessung durchgeführt , bei Fzgen ab 2006 nur bei nicht vollständig gesetzten readynesscodes. Allerdings kann im letzten Fall manuell auch zusätzlich die Endrohrmessung durchgeführt werden , z.B. bei Auffälligkeiten als erweiterte Prüfung.
MfG Volker
29 Antworten
Nächste woche weiss ich wie das in NRW aussieht, denn da geht der firmenwagen zum Tüv. Und der hat Euro4. Dann bin ich mal gespannt ob da auch die obd Buchse genommen wird oder mal wieder nur der rüssel in den Auspuff wie die letzten male. Bei meinem Corsa der hat D4 Norm. Da kommt der Stecker rein und der rüssel auch.
Dann hat der Tüv Süd da ein bisschen mehr Verstand walten lassen - der führte bisher immer die EOBD-Prüfung durch, da preiswerter.
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https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=21524
Hier heißt es:
Zitat:
AU-Nachweise für Fahrzeuge mit OBD und Erstzulassung vor dem 1. Januar 2006
An diesen Fahrzeugen wird, sofern technisch möglich, die OBD-Prüfung vorgenommen und ein AU-Nachweis erstellt.
Wie gesagt, ich habe eine Anfrage versendet, abwarten, was die jetzt zurückschreiben.
Also, bei der Dekra macht das keinen Unterschied ob mit Endrohrmessung oder nicht - kostet beides gleich viel.
Deswegen wird die Endrohrmessung durchgeführt, wenn EZ vor 1.1.06 - auch wenn das Fahrzeug die Fähigkeit der "EOBD" verfügt. So schreibt dies auch die AU-Richtline vor - und die ist im Gerät inkludiert.
Warum der TÜV dagegen auf die Endrohrmessung verzichtet hat - das kann die Dekra antürlich nicht beantworten.
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Die Bedienerführung des AU-Gerätes lässt es bei Fahrzeugen mit EZ vor 2006 nicht zu, "auf die Endrohrmessung zu verzichten". Rein technisch müsste also auf den alten AU-Nachweisen (die ohne Endrohrmessung) dementsprechend ein späteres EZ-Datum vermerkt sein.
Das kann natürlich einfach nur ein Tippfehler sein und muss nicht bedeuten, dass der Prüfer aus Bequemlichkeit vom vorgeschriebenen Prozedere abgewichen ist.
Es gibt keine AU-Nachweise beim Tüv Süd, es gibt nur den Rapport von der HU, wo vermerkt ist, dass eine Hauptuntersuchung durchgeführt wurde inkl. Überprüfung des Umweltverhaltens (1 DIN A4 Seite). Nur wenn eine reine AU in Auftrag gegeben wird, erhält man ein Protokoll mit Werten. Ansonsten wie vorher beschrieben.
Ich kann den Rapport mal raussuchen und hochladen - aber eine Endrohrmessung wurde da definitiv nicht durchgeführt. Es wurde keine Sonde in den Auspuff gesteckt und ich habe die günstigere AU bezahlt.
Ich bin mir so sicher, weil ich damals '08 bei der ersten HU den Prüfer (Tüv Süd) gefragt habe, ob er nicht die AU vergessen hat. Deswegen fiel mir das jetzt auch auf, während andere sowas womöglich nicht interessiert/nicht bemerken.
Zitat:
@rpalmer schrieb am 27. April 2016 um 20:07:01 Uhr:
Ich bin mir so sicher, weil ich damals '08 bei der ersten HU den Prüfer (Tüv Süd) gefragt habe, ob er nicht die AU vergessen hat. Deswegen fiel mir das jetzt auch auf, während andere sowas womöglich nicht interessiert/nicht bemerken.
Irgendwas stimmt bei der Geschichte nicht:
Die AU ohne Endrohrmessung gibt es doch erst seit 2010?!
2008 - erste Haupt-/Abgasuntersuchung meines Autos, Prüfer (Tüv Süd) steckt keine Sonde rein.
TE (Ich) frägt Prüfer "Haben sie die AU vergessen?"
"Nein, alle abgasrelevanten Bauteile überwacht ihr Auto selber, ich prüfe das im Steuergerät und es ist alles OK" So oder ähnlich war die Antwort, den genauen Wortlaut kann ich nach 8 Jahren nicht mehr wiedergeben.
Hier mal zwei Rapporte - ein zweites Blatt für die AU wurde mir da nicht mitgegeben - das bekam ich erst bei Dekra-Untersuchung.
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EDIT: Zusätzlich ein Rapport der GTÜ - auch hier gab es kein separates Blatt für die AU. Das wurde allerdings damals bei der Werke in Auftrag gegeben - die fuhren das Auto offenbar nur vor, sonst müsste doch ein Vermerk drinstehen "AU durch amtlich anerkannte .... " oder so ähnlich drinstehen? 😕
Bei den beiden TÜV-Besuchen wurde keine Sonde reingesteckt, das weiß ich mit Sicherheit. Vielleicht sollte ich da auch nachfragen; es ist Eigeninteresse.
Wer kann dazu genaueres sagen, ich finde nichts worauf sich die Aussage stützt, in der StVZO schon gar nicht:
Zitat:
AU-Nachweise für Fahrzeuge mit OBD und Erstzulassung vor dem 1. Januar 2006
An diesen Fahrzeugen wird, sofern technisch möglich, die OBD-Prüfung vorgenommen und ein AU-Nachweis erstellt. Sollte die OBD-Prüfung jedoch nicht fehlerfrei sein (insbesondere Fahrzeuge der Baujahre 2000 bis 2003), kann eine Abgasmessung wie an Fahrzeugen ohne OBD vorgenommen werden.
Quelle:
https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=21524Zitat:
@rpalmer schrieb am 28. April 2016 um 12:27:31 Uhr:
2008 - erste Haupt-/Abgasuntersuchung meines Autos, Prüfer (Tüv Süd) steckt keine Sonde rein.
Ich finde jetzt auf die Schnelle das Datum der Umstellung nicht.
Bin mir aber eigentlich sicher, dass 2008 eine AU ohne Endrohrmessung noch nicht möglich war?!
In jedem Fall ist der Entfall der Endrohrmessung nur bei Fahrzeugen ab EZ 01.01.2006 möglich und wird bei älteren Fahrzeugen auch durch die Benutzerführung des AU-Gerätes nicht zugelassen.
Zitat:
Hier mal zwei Rapporte - ein zweites Blatt für die AU wurde mir da nicht mitgegeben - das bekam ich erst bei Dekra-Untersuchung.
Es war am Anfang nicht klar geregelt, ob der Auftraggeber den AU-Nachweis auch in die Hand bekommen muss oder ob der nur bei einer von der Werkstatt durchgeführten AU zum Nachweis bei der HU benötigt wird.
Inzwischen müsste aber für alle TP/ÜO die Anweisung gelten, dass der Auftraggeber den Nachweis bekommt oder alle Daten auf den HU-Bericht übernommen werden.
Zitat:
EDIT: Zusätzlich ein Rapport der GTÜ - auch hier gab es kein separates Blatt für die AU. Das wurde allerdings damals bei der Werke in Auftrag gegeben - die fuhren das Auto offenbar nur vor, sonst müsste doch ein Vermerk drinstehen "AU durch amtlich anerkannte .... " oder so ähnlich drinstehen? 😕
Stimmt, laut Bericht hat der GTÜ-Prüfer die AU selber durchgeführt.
In diesem Fall überigens schon eine AU mit Endrohrmessung. Sonst hätte beim Preis zunächst ein höherer (netto-) Preis gestanden, von dem denn wegen Entfall der Endrohrmessung etwas abgezogen wird.
Zitat:
Bei den beiden TÜV-Besuchen wurde keine Sonde reingesteckt, das weiß ich mit Sicherheit. Vielleicht sollte ich da auch nachfragen; es ist Eigeninteresse.
Wer weiss, was die TÜV-Leute da gemacht haben. Eine AU offensichtlich nicht. Damit dann aber im Grunde auch keine ordnungsgemäße HU (weil die AU auch 2008 für OBD-Fahrzeuge schon Bestandteil der HU war!).
Zitat:
Wer kann dazu genaueres sagen, ich finde nichts worauf sich die Aussage stützt, in der StVZO schon gar nicht:
Über die Frage, wann man eine Endrohrmessung machen muss und wann nicht?
Das regelt die Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIII a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (AU-Richtlinie) Vom 7. Mai 2012 (VkBl. S. 330 Nr. 90)
Die Notwendigkeit einer Endrohrmessung für Fahrzeuge mit Benzinmotor und EZ vor 01.01.2006 ergibt sich aus dem Punkt 3.4.5 Buchstabe a.
In der Anlage VIIIa der StVZO wird in einer Fußnote darauf verwiesen, siehe z.B. ganz unten auf dieser Seite
Zitat:
@rpalmer schrieb am 28. April 2016 um 12:27:31 Uhr:
Zitat:
AU-Nachweise für Fahrzeuge mit OBD und Erstzulassung vor dem 1. Januar 2006
An diesen Fahrzeugen wird, sofern technisch möglich, die OBD-Prüfung vorgenommen und ein AU-Nachweis erstellt. Sollte die OBD-Prüfung jedoch nicht fehlerfrei sein (insbesondere Fahrzeuge der Baujahre 2000 bis 2003), kann eine Abgasmessung wie an Fahrzeugen ohne OBD vorgenommen werden.
Quelle:
https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=21524
Das hat nichts mit der Endrohrmessung zu tun.
Hier geht es um sogenannte OBD-Problemfahrzeuge, für die ein Ersatzverfahren vorgesehen ist.
("OBD-Prüfung" meint hier eine GKat-OBD-AU mit Endrohrmessung)
Damit keine Missverständnisse auftreten:
Die Verbindung über die OBD-Schnittstelle ist auch für viele Fahrzeuge vor dem 01.01.2006 im Rahmen der AU vorgeschrieben (und bei noch einigen mehr möglich). Die Messung im Endrohr ist aber bis EZ 01.01.2006 weiterhin notwendig. Bei einem 2002er Benziner ist also OBD _und_ Sonde erforderlich!
Moin Moin !
Zitat:
Also, bei der Dekra macht das keinen Unterschied ob mit Endrohrmessung oder nicht - kostet beides gleich viel.
Mindestens in NDS ist da sehr wohl ein deutlicher Unterschied !
MfG Volker
Zitat:
@hk_do schrieb am 28. April 2016 um 21:21:28 Uhr:
Bei einem 2002er Benziner ist also OBD _und_ Sonde erforderlich!
Ja? Bei mir kam nie beides rein. Nur als halt nicht alle systemtests abgeschlossen waren kam die Sonde zum einsatz.