Abgasanlage VR6 zu laut.
Tag die herren,
War heute zum TÜV und wollte meine Abgasanlage eintragen. Die meinten da ich eine EG Betriebserlaubnis habe ist das nicht nötig aber ich darf nicht mehr als 5 db haben als es im Schein eingetragen ist.
War dann mal zur Messung und da kamen 91 db raus. Eingetragen sind 84db.
Nun meine Frage: Kann ich die Anlage irgendwie leiser bekommen??
Das Problem war das er beim abtouren geblubbert hat und dadurch die Anzeige noch mehr angezeigt hat.
gemessen wurde bei 4000U/min
Fahrzeug ist ein Golf 3 Variant VR6
Abgasanlage Jetex Duplex 70mm mit Vor-Mittel und Endschalldämpfer in Edelstahl
Verbaut ist nioch ein K&N 57i Kit.
Habe nicht sonderlich Lust die wieder auszubauen da ich auch die Hintere Stossstange für 2 Endrohre angepasst habe.
Wer eine Idee hat immer her damit.😉
MfG
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Stefan7777
Also könnte man formulieren:
Wer an seinem Fahrzeug Änderungen vorgenommen hat, die eingetragen wurden oder eine ABE besitzen, sollte sich in regelmäßigen Zeitabständen darüber informieren ob das ganze noch gültig ist.
strenggenommen JA...
Zitat:
Original geschrieben von Cultvip
Mir stellt sich nun aber die Frage ob sich die Polizei bei einer kontrolle über die eintragung hinweg setzten kann und trotzdem ein bußgeld verhängen darf.
In meinem fall ist ja nicht mal die eintragung sondern die EG Betriebserlaubnis. Und die besagt das ich nunmal in dem Toleranzwert zu den eingetragenen 84 db sein muss.
1. nur weil etwas eingetragen ist, heißt das nicht gleichsam, dass es auch legal ist.....
2. wenn die eintragung rechtmäßig wäre, könnte die polizei auch kein bußgeld verhängen.
3. wie weiter oben schon geschrieben, deine eg-betriebserlaubnis der auspuffanlage gillt
NUR(sofern nicht anders aufgeführt) mit dem serienluftfilter;
da du aber einen anderen luftfilter als den originalen montiert hast, der nunmal nicht in der eg-betriebserlaubnis des auspuffs aufgeführt ist, kannste deinen tollen "eg-wisch" schonmal zerreisen....hier wird dann eine fahrgeräuschmessung (~400€) mit anschließender sonderabnahme fällig....
deine (einfach zum tüv, umschreiben und fertig) eintragung scheitert juristisch gesehen also an dem rein formalen umstand, dass dein kn-filter nicht im gutachten der auspuffanlage aufgeführt ist.....
noch zu ergänzend die polizei darf die eintragung anzweifeln, eine maängelkarte dazu ausstellen oder das auto beschlagnahmen und sicherstellen udn es nen sachverständigen vorführen natürlich zu kosten des fahrers und besitzers ^^
man wieviele hier keine ahnugn von eintragungen haben aber gross rumscheissen
Hallo !!!
Hmm ich hab einen 2 VR6 und 88 db und nenn offenen K&N Luftfilter eingetragen.
Abgasanlage besteht aus Vr6 Kat dann 60er Rohr ohne Vorschalldämpfer mit leeren Mittelschalldämpfer und 16V Endschaller. Alles eingetragen (der gute liebe Tüvmann)
Der Käsekopf soll sich ne so haben 91db geht doch noch.
Mein Kumpel hat nenn 323 BMW mit nenn dummen Remus dran - der ist eintragungsfrei und hat 91 db
Ich war am Samstag auf der Tuning-Emotion als Fahrzeugbewerter und jeder zweite hat da Airbags ausgetragen und wilde Lenkräder und Auspuffanlagen druter.
Fahr wo anders hin !!! Wenns ABE s gibt (ich hab ne alles gelesen) dann nimm nenn freien Tüvmann Küs oder so besser noch fahr in ne kleine Werkstatt mit Tüv und nicht zum Hauptsitz. Dort denkt doch e jeder ist wichtiger wie Du als Kunde !!!!
Die kleinen brauchen alle Geld ! :-)
Gruß Rocco
hi @ all!
die alarme häufen sich und das niveau lässt teilweise ordentlich zu wünschen übrig! klärt bitte persönlichen meinungsverschiedenheiten per PM oder lasst euch in ruhe! ansonsten ist hier umgehend zu!
cheers, jochen
ps für diverse alarme: wer im glashaus sitz soll nicht mit steinen werfen!
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Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wie sagte mein ausbilder einst: "[iwenn man keine ahnung hat, einfach mal die fre**e halten![/i"Zitat:
Original geschrieben von Vr6667
Und vor allem wäre es sache des tüvs oder des staates die leute anzuschreiben und aufzuklähren .bevor du (bzw. einige andere hier) irgendwas postet, wovon ihr weder ahnung noch sonstwas habt, solltet ihr euch erstmal bei den zuständigen stellen informieren....euer "stammtisch-wissen" bringts nunmal nicht!
im übrigen steht schon in der stvo, WER für den regelkonformen zustand des fz zuständig ist! tüv, polizei und das kba sind es jedenfalls NICHT....
Ich vermute dein ausbilder hat diesen satz dir gegenüber sehr oft erwähnt .....
Der nachteil im internet ist das die normale höflichkeit oftmals auf der strecke bleibt , wenn hier jeder so in der reellen welt reden würde wie so mache hier würde das sehr oft mit nem blauen auge enden....
Der fahrzeug halter ist verantwortlich für den ordnungsgemässen zustand des autos das ist richtig , aber wofür gibts denn den tüv ?
Er ist verantwortlich für eintragungen und wenn die wissen das sich was geändert hat oder sogar für die änderung zuständig sind dann ist es unverantwortlich die fahrzeugbesitzer nicht drauf hinzuweisen !
Wenn das alles dann ja eh null und nichtig ist kann ich mir ja gleich mit dem kullie die sachen selber eintragen...
@ himeno , dein gedächtnis ist auch nicht das beste
Du hast im april in nem thread jemandem aus einem anderen forum zitiert der wohl wirkliches fachwissen hat
Er schrieb :
einmal sind beide Teile mit dem Hinweis "...in Verbindung mit..." eingetragen und die Eintragung erfolgte VOR dem 1.1.2006, somit ist die Eintragung rechtsgültig, weil der eintragende Sachverständige das "einfach so" durfte,
Zitat ende .
Von diesem falle gehen wir hier aus !
Und ich guck jetzt mal das ich den schrieb von racimex finde !
Zitat:
Original geschrieben von Vr6667
@ himeno , dein gedächtnis ist auch nicht das beste
Du hast im april in nem thread jemandem aus einem anderen forum zitiert der wohl wirkliches fachwissen hat
Er schrieb :
einmal sind beide Teile mit dem Hinweis "...in Verbindung mit..." eingetragen und die Eintragung erfolgte VOR dem 1.1.2006, somit ist die Eintragung rechtsgültig, weil der eintragende Sachverständige das "einfach so" durfte,
Zitat ende .
Von diesem falle gehen wir hier aus !
Und ich guck jetzt mal das ich den schrieb von racimex finde !
erstmal war das im mai und wenn dann solltest du komplett das zitat schreiben
Zitat:
Darin liegt dieses "eigentlich" auch begründet, denn der entscheidende Stichtag war der 1.1.2006.
Die gesetzgeberischen Rahmenbedingungen für das Fahrzeug haben sich nicht verändert, allerdings gab es Ende 2005 ein Gerichtsurteil, was leider "Konsequenzen" hatte.
Es wurde (gerichtlich) festgestellt, dass das ausschlaggebende Kriterium für ein zulässiges / unzulässiges Fahrzeuggeräusch ausschließlich das "Fahrgeräusch" ist, somit hat dadurch der entscheidende Punkt der StVZO §19.2 Erlöschen der BE wegen Verschlechterung des Fahrzeuggeräusches eine definierte Basis bekommen, nämlich eben dieses Fahrgeräusch.
Das "Fahrgeräusch" kann aber nun nicht mal "einfach so" ermittelt werden, sondern unterliegt einer exakt definierten Messprozedur (Geschwindigkeit, Gang, Motordrehzahl, Aufstellung der Mikrofone), wo sogar der Fahrbahnbelag und eine eventuelle Bebauung an der Messstrecke (das verändert ja auch das Fahrgeräusch) definiert ist.
Dieses definierte Messverfahren ist vorgeschrieben Basis einer Eintragung für eine derartige Kombination eben ab 1.1.2006. Alles was vor diesem Stichtag war, konnte der Sachverständige "Kraft seiner Hose" (Ausbildung, Weiterbildung, Messgeräte, ...) selber im Rahmen seiner Fachkompetenz und seiner rechtlichen Möglichkeiten (Erlaubnis durch das KBA) ermitteln und dann als "korrekt" eintragen.
Seit dem Stichtag ist der Sachverständige aber nun in seiner Fachkompetenz "kastriert" worden, er darf es zwar immer noch eintragen, aber nur noch auf Basis eines Fahrgeräuschgutachten nach dem exakt vorgegebenen Messaufbau und Messablauf.
Dann eben auch die Geschichte mit der Art der Eintragung:
*einmal sind beide Teile eingetragen, aber es fehlt das "... in Verbindung mit ..." bedeutet nichts anderes, als dass man zwar beides fahren kann, aber eben nicht gleichzeitig,
*einmal sind beide Teile mit dem Hinweis "...in Verbindung mit..." eingetragen und die Eintragung erfolgte VOR dem 1.1.2006, somit ist die Eintragung rechtsgültig, weil der eintragende Sachverständige das "einfach so" durfte,
*einmal sind beide Teile mit dem Hinweis "...in Verbindung mit..." eingetragen und die Eintragung erfolgte NACH dem 1.1.2006, und es liegt ein Fahrgeräuschgutachten entsprechend EU-Richtlinien vor, somit ist die Eintragung rechtsgültig, weil der eintragende Sachverständige eine rechtsgültige Basis (Gutachten) für die Eintragung hatte,
*einmal sind beide Teile mit dem Hinweis "...in Verbindung mit..." eingetragen und die Eintragung erfolgte NACH dem 1.1.2006, und es liegt KEIN Fahrgeräuschgutachten entsprechend EU-Richtlinien vor, somit ist die Eintragung NICHT rechtsgültig, weil der eintragende Sachverständige KEINE rechtsgültige Basis (Gutachten) für die Eintragung hatte, aber hätte haben müssen.
Auch wenn Dir diese Antwort nun wieder nicht gefällt oder so ausfällt, wie Du es gerne hättest, ändert es nichts an der Tatsache, dass es so ist. Es hat noch niemand behauptet, dass hinter gesetzlichen Bestimmungen oder Vorschriften sich auch eine Logik verbergen muss, wer danach sucht, findet manchmal nichts, ist so.
wer sagt den das alle sportfilter und sportauspuffanlagen vor dem 1.1.2006 mit "in verbindung mit" eingetragen sind, meist sind sie ja einzeln eingetragen wie im fall des erstellers
Zitat:
Original geschrieben von Vr6667
Ich vermute dein ausbilder hat diesen satz dir gegenüber sehr oft erwähnt ....
nö...eigentlich nicht...
im gegensatz zu einigen anderen habe ich sehr schnell gelernt mir notwendige kentnisse alleine und selbstständig anzueignen, u.a. dies hat dazu geführt, das ich in der abschlussprüfung als kreisbester der vorhergegangenen 3jahre abschnitt...
Zitat:
Original geschrieben von Vr6667
Er ist verantwortlich für eintragungen und wenn die wissen das sich was geändert hat oder sogar für die änderung zuständig sind dann ist es unverantwortlich die fahrzeugbesitzer nicht drauf hinzuweisen !
so ist das leben...
fakt ist nunmal, dass NUR der fahrzeughalter (bzw. der fahrer) sich um den verkehrssicheren zustand zu kümmern hat..
Sorry an die die sich wirklich mit DEM THEMA beschäftigen aber die klugscheißerei geht hier gar nich...
60% prozent der beiträge sind echt nur Müll.
Ihr könnt euch gerne weiter den schwarzen Peter hier hin und her schieben aber weiter bring mich das auch nicht. und wer jetzt hier in der kreishandwerkerschaft als bester der letzten 3 jahre abgeschlossen hat und auf dem Klassenfoto n Fleck auf der jacke hat is mir auch wumpe....
--------- Wer also eine Abgasanlage für einen Golf 3 Variant VR6 oder Vento VR6 abzugeben hat möge sich bitte mit mir in verbindung setzten-------------
Trotzdem Danke an die wenigen die brauchbare komentare abgegeben haben.