Abgasanlage VR6 zu laut.
Tag die herren,
War heute zum TÜV und wollte meine Abgasanlage eintragen. Die meinten da ich eine EG Betriebserlaubnis habe ist das nicht nötig aber ich darf nicht mehr als 5 db haben als es im Schein eingetragen ist.
War dann mal zur Messung und da kamen 91 db raus. Eingetragen sind 84db.
Nun meine Frage: Kann ich die Anlage irgendwie leiser bekommen??
Das Problem war das er beim abtouren geblubbert hat und dadurch die Anzeige noch mehr angezeigt hat.
gemessen wurde bei 4000U/min
Fahrzeug ist ein Golf 3 Variant VR6
Abgasanlage Jetex Duplex 70mm mit Vor-Mittel und Endschalldämpfer in Edelstahl
Verbaut ist nioch ein K&N 57i Kit.
Habe nicht sonderlich Lust die wieder auszubauen da ich auch die Hintere Stossstange für 2 Endrohre angepasst habe.
Wer eine Idee hat immer her damit.😉
MfG
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Vr6667
Frau , du redest immer so viel von irgendwelchen gesetzen und sachen die du irgendwann mal irgendwo gelesen hast .Und womit endest ? Du bekommst jedes mal eine klapps weil du wieder irgend was erzählst von dem du keine richtige ahnung hast .
man merkts null ahnung und ein grossmaul
Zitat:
Sagt dir das wort "bestandschutz" was ???
Dann lese das mal in deinen schlauen büchern nach...
in sachen filter gibts keinen bestandsschutz
diese reglung gabs schon vorher nur seit einem gerichtsurteil wirds durchgesetzt
auch für aluheckspoiler die ungültig geworden sind gibt es keinen bestandsschutz.
für sachen die illgel werden gibt es kieenen bestandsschutz vorallem wenns zubehörkram ist
Zitat:
Deine thesen würden ja auch sagen das ein alter 5 er oder 7er BMW ohne betriebserlaubnis rummfahren denn die haben xenon und keinerlei leuchtweiten regulierung und scheinwerfer reinigungsanlage .
Aber warum haben diese autos doch eine betriebserlaubnis ?Weil zu dem damaligen zeitpunkt das ganze legal war .
du doof wenn du mal den paragraphen lesen würdest
§50 stvzo
absatz 10 Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
*einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
*einer Scheinwerferreinigungsanlage und
*einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
und unter § 72 Inkrafttreten und Übergangbestimmungen
abschnit §50
steht dann schön da das dies für fahrzeuge die nach dem 1.1.2000 in betrieb genommen werden oder damit nachgerüstet werden gilt
alle anderen vor der reglung brauchen das net
also völlig falsches bispiel für bestandschutz
Zitat:
Gehts du jeden monat zum tüv und fragst ob deine eintragungen noch legal sind ?
wozu zum tüv gehen gibt genug seiten die über änderungen berichten
es gibt ne kleine toleranz die bzieht sich abe rnur aufs standgeräusch (das völlig unerheblich ist) messen auf der strasse das sind die 5db aber richtig gemessen wird das fahrgeräusch von 74db und da gibt nur noch 3db toleranz
Ein anderes thema du frechdachs .
Hast du die strassenverkehrsordnung zu hause oder hast du die im netzt gefunden ?
So manches mal bräuchte ich die schon wenn mir ein tüv prüfer nachweislich unsinn erzählt .
Das wort "Bestandschutz" bezieht sich gerade auf "zubehörkram" .
Leider habe ich das schreiben des tüvs und der firma racimex nicht mehr zur hand in dem bestätigt wird das alte gutachten nicht mehr gültig sind und durch neue ersetzt wurden aber die bereits eingetragenen filter durch den bestandschutz gesichert sind und nicht ausgetragen werden und nicht illegela sind .
Was glaubst du was da an schadenersatzvorderungen an den hersteller kämen ?
Jemand verunglückt und hat den filter drinne .
Nun ist er jetzt grad illegal geworden ob wohl er zum zeitpunkt der eintragung legal war und der unfall verursacher fährt ohne verischerungsschutz .
Wer soll sowas wissen ?
Und vor allem wäre es sache des tüvs oder des staates die leute anzuschreiben und aufzuklähren .
Da natürlich für diesen aufwand natürlich keiner geld hat wird sowas nicht geacht und dafür gibts den bestandsschutz .
Ich geh jetzt und polier meine golfarbenen titanschrauben die ja gold sein müßen weil sie aus titan sind aber für mein auge seltsamerweise grau aussehen.......
schonml auf verkehrsportal.de geschaut da stehen alle gesetze. einiges wie zb lichttechnische sachen liegen als ausdrucke sogr im auto.
bestandschutz ist aber nicht wenn die gutachten ungültig werden udn zurückgezogen werden
die eintragungen auf die sich in fall der offenen filter der bestandsschutz greift sind die die ordnungsgemäss eingetragen sidn also filter mit serienanlage oder filter in verbindung mit sportauspuff für alle anderen ist kein bestandsschutz.
und schadensersatzklagen kannste vergessen eher holt die versicherung das geld von dir.
den hersteller wirste nichts anhaben können denn die dürfen alles verkaufen, nur alles dranbauen darfste halt net.
für den verkehrstechnischen zustand ist der fahrer und besitzer zuständig und da muss man sich nunmal informieren, stand ja auch in jeder zeitung und community.
wozu soll der tüv dich anschreiben das ist net seine pflicht sondern etwas eintragen und den technischen zustand zum zeitpunkt der hu zu prüfen. es ist immernoch die pflicht des fahrers udn besitzers
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Schön und gut. sind nur sachen die mich wenig interessieren. Polizei und TÜV haben bei mir bislang immer nur im Stand gemessen.
wenn du in deiner gegend Beamten hast die jeden Tag alle neuigkeiten vom verfassungsgericht erhalten bin ich froh das es hier nicht so ist.
Wollte eigentlich mehr die Technische Seite hier ansprechen um vielleicht eine möglichkeit zu finden die Anlage weiter fahren zu können aber halt in dem Toleranzfeld.
Für ein paar verwendbare Tips wäre ich sehr dankbar.
den offenen pilz rauwerfen der hängt ja eh nur im motorraum udn es kostet dadurch leistung
die standmessung ist nur ein anhaltspunkt das etwas net stimmt
Unfaßbar, Musterbeispiel eine "himeno" Diskussion..........
Woran liegt das? Wenn du ein Mann wärest, würde ich glatt behaputen du kriegst nen Harten durch deine dauernden theoretisch trockenen Gesetzeszitate. Bringt dir das irgendwas?
Leben und leben lassen, bei weiterer Himeno-Anwesehenheit im 3er Forum kollabierts hier noch.
Das is ja die pure Provokation, als hätte hier nicht jeder mit der Freundin daheim schon mehr als genug sinnlos-Diskussions-Probleme, neee jetzt geht das hier auch noch weiter.
*Hand vor den Kopf Knall*
Ich flehe und bitte, verschone uns
wenns dir net passt kannste dienen scheiss kommentar auch lassen und in ein anderes forum gehen
nur weil dir alles scheiss egal ist und du gerne in den knast gehen willst brauchste net andere anjammern das sie das net wollen
und ahnung haste scheinbar net den dann wüssteste das es keine theorie ist sondern ein fakt
jaja und nun kommt gleich illegal ist scheissegal
lern erstmal was im leben du jungspund
kaum haare aufm sack abe rim puff schon schlange stehen
Zitat:
Original geschrieben von Vr6667
Und vor allem wäre es sache des tüvs oder des staates die leute anzuschreiben und aufzuklähren .
wie sagte mein ausbilder einst: "
wenn man keine ahnung hat, einfach mal die fre**e halten!"
bevor du (bzw. einige andere hier) irgendwas postet, wovon ihr weder ahnung noch sonstwas habt, solltet ihr euch erstmal bei den zuständigen stellen informieren....euer "stammtisch-wissen" bringts nunmal nicht!
im übrigen steht schon in der stvo, WER für den regelkonformen zustand des fz zuständig ist! tüv, polizei und das kba sind es jedenfalls NICHT....
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
wenns dir net passt kannste dienen scheiss kommentar auch lassen und in ein anderes forum gehennur weil dir alles scheiss egal ist und du gerne in den knast gehen willst brauchste net andere anjammern das sie das net wollen
und ahnung haste scheinbar net den dann wüssteste das es keine theorie ist sondern ein fakt
jaja und nun kommt gleich illegal ist scheissegal
lern erstmal was im leben du jungspund
kaum haare aufm sack abe rim puff schon schlange stehen
Endlich zeigst du dein wahres Gesicht, ziemlich beleidigend, wobei mein Kommentar auch recht weit ging.
Sorry dafür, aber durch deine Aussagen haste ja jetzt klar gestellt wie du tickst.
Was du sonst meinst, bei mir am Auto ist alles eingetragen, alles legal, und illegal scheissegal zähöt nun wirklich nicht zu meinem Prinzipien. Wie schon oft gesagt, profilierst du dich nur durch theoretische Gesetzeszitate, überall und bei jedem noch so kleinen Thema, offensichtlich gibt dir das irgendwas.
Zu deinen bodenlosen Kommentaren, mir ist es wirklich zuwieder das DU dir Gedanken über meine Körperbehaarung machst, BRrrrr , Bordelbesuche brauch ich auch keine, habe eine nette Freundin, vielleicht würde dich ein Partner ja auch weiterbringen 😉 .
PS: Für mein Alter kann ich nichts, fühle mich dir aber uzm Welten überlegen 😁 😉
hallo? gehts noch?
wir reden über auspuffanlagen, hör dir auf meiner seite mal meine auspuffanlage an 92,4 db im stand und eingetragen, in verbindung "MIT" K&N KIT 57i.
und wenn was eingetragen ist, und nicht bei einer hu beanstandet wird, dann lass es und es wird keiner auch nur irgendwas machen.
auch nicht die versicherung beim unfall!
Die polizei interessiert es schon gar nicht, wenns im schein steht.
das ist das gleiche mit den felgen, wenn sie über die kante rausstehen, eigentlich nur bis mitt 95 erlaubt, jeder 2te hats und beim unfall passiert auch nix, weil eingetragen.
Zitat:
Original geschrieben von golfgtitdi
auch nicht die versicherung beim unfall!
dus cheinst in den letzten 5-6monaten keinerlei erfahrung mit der schadenabwicklung einiger versicherungen gemacht zu haben...
insbesondere die billigen online-versicherungen wie z.b. die h*k24 haben sich dadurch, dass sie ihre gutachter gezielt auf solche baulichen veränderungen ansetzen um eben den leistungsumfang der kasko zu streichen, kein ruhmesblatt gemacht....auch bei anderen versicherungen geht der trend mittlerweile dorthin...
Eure sinnlosen komentare gehen mir echt aufn sack. wenn ihr nicht sinnvolles zu diesem Thema beitragen könnt dann haltet euch raus. besonders Himeno!!!
Mir stellt sich nun aber die Frage ob sich die Polizei bei einer kontrolle über die eintragung hinweg setzten kann und trotzdem ein bußgeld verhängen darf.
In meinem fall ist ja nicht mal die eintragung sondern die EG Betriebserlaubnis. Und die besagt das ich nunmal in dem Toleranzwert zu den eingetragenen 84 db sein muss.
Habe heute den originalen Luftfilter verbaut aber keine große veränderung festgestellt. ein wenig leiswer ist es schon.
Werde die Tage auf jeden Fall nochmal messen lassen und dann weiter sehen.
Bislang kam kein adequater vorschlag wie man technisch das ganze db reduzieren kann.
Gehe aber davon aus das ich umbauen muss und desshalb: wer noch eine Abgasanlage für einen Golf 3 Variant oder Vento liegen hat wäre ich interessiert.
Danke
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
im übrigen steht schon in der stvo, WER für den regelkonformen zustand des fz zuständig ist! tüv, polizei und das kba sind es jedenfalls NICHT....
Also könnte man formulieren:
Wer an seinem Fahrzeug Änderungen vorgenommen hat, die eingetragen wurden oder eine ABE besitzen, sollte sich in regelmäßigen Zeitabständen darüber informieren ob das ganze noch gültig ist.
doch hatte ich, und da alles eiingetragen war, wollte er auch sonst nix wissen, zu laut oder zu tief, egal, hauptsache eingetragen.
zum auspuff, wenn du ne eg erlaubniss hast, warum gehst dann überhaupt zum TÜV? wenn du den originalen lufi dran hast, dann reicht das doch locker.
oder du machst den esd oben auf und machst in den hohlraum etwas stahlwolle. aber dadurch veränderst du den esd und das bedeutet keine eg erlaubniss mehr 🙂