ABE und TÜV Eintragung
Hallo
ich habe für meine Felgen ein ABE in der die montierte Reifengrösse auch drin ist. Meine Frage ist nun, muss ich dann trotzdem zum TÜV und die Reifen in mein Fahrzeugschein eintragen lassen oder darf ich auch so weiter fahren? Was kostet eine solche Eintragung überhaupt?
In dem von mir beschriebenen ABE ist auch vermerkt das 10mm Distanzscheiben bei dieser Felge zusätzlich verwendet werden können. Muss ich diese ebenfalls beim TÜV Eintragen lassen und falls ja, kostet das wieder EXTRA oder zahle ich nur einmal für Felgen/Reifen und Distanzscheiben?
Ich hoffe das mir wer helfen kann.
Mfg
SicAngel
38 Antworten
Nicod78:
Schonmal daran gedacht, dass es auch Felgen gibt, bei denen keine bauliche Veränderung des Fahrzeugs erforderlich ist?! 😉
Wenn dies nämlich der Fall ist, ist eine ABE in Verbindung mit der KBA-NR und der eingeprägten ET zum ordnungsgemässen Betrieb der Felge völlig ausreichend!
Erst bei Sondergrössen/Maßen kann u.U. eine (von vielen) Auflagen sein, die Felgen abnehmen und eintragen zu lassen.
Ich habe 6 Jahre lang ein Fremdfabrikat mit 15" Intra-Felgen und 195/50 gefahren - ohne irgendeine Eintragung.
Warum? Weil das Fahrzeug bereits ab Werk für den Betrieb mit dieser Rad/Reifen-Kombination ausgelegt war.
ein Teilegutachten bestätigt dir nur das du dieses gewisse Teil unter bestimmten Voraussetzungen fahren darfst - was aber durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigt werden muß,
eine ABE bzw. ABG genehmigt für dieses Fahrzeug den uneingeschränkten Gebrauch !!! -z.B. nen Sportauspuff mit ABE schraubst du drunter und fährst los...
Felgen müssen diverse Voraussetzungen erfüllen (siehe oberes posting !!!)
aber fahrt ihr ohne rum - und verliert dadurch den Versicherungsschutz - ist nicht mein Ar**h der auf Grundeis läuft wenns knallt und einer verletzt wird - und dann festgestellt wird - das die Felgen nicht eingetragen sind !!! - dadurch fährst du auch ohne allgemeine Betriebserlaubnis rum !!! - Führerschein ist dadurch auch futsch !!!
@ blubb
dann war diese Felgengröße incl. ET und KBA NR in deinem Fahrzeugbrief eingetragen... - selbst orginal Daimler-Felgen von nem 202 die auf nem 98 eingetragen sind und du eventl nen 93er fährst heißt das noch lange nicht das ausgerechnet dein KFZ diese Felgen fahren darf !!!
Hey Nicod78,
ich werd das Gefühl nicht los daß Du keinen blaßen Schimmer hast.
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wird mir zu primitiv mit euch - ich merke einfach das ihr keine Ahnung habt !!!
geht in irgendeinen Laden (Felgen/Reifen) und laßt euch die Doofheit aus`m Hirn blasen und euch von nem Profi beraten (hab selber täglich damit zu tun)...
Und Tschüß !!!
@Nicod78:
Zitat:
eine ABE bzw. ABG genehmigt für dieses Fahrzeug den uneingeschränkten Gebrauch !!! -z.B. nen Sportauspuff mit ABE schraubst du drunter und fährst los...
Schön! und wo ist jetzt bitte der Unterschied zu einer ABE für sog. "Sonderräder", hm?? Dein Kommentar erinnert mich irgendwie an "Lukas erkärt nen Witz"... 😁
WOW! was für eine Resonanz!!! :-)
Ich muss mich erst einmal entschuldigen! Ich habe bestimmt nur ein Teilegutachten, worauf aber für die einzelnen Fahrzeugtypen (z.B. W202) die passenden Reifengrössen aufgeführt sind. Diese Reifengrösse ist aber NICHT in meinem Fahrzeugschein vermerkt!
- Kosten? Es handelt sich um eine 15" Felge, also dürfte es wohl kaum Probleme geben beim TÜV?! Welche Kosten würden auf mich zukommen?
- Distanzscheiben: Wie ich gelesen habe, gibt es 2 verschiedene Typen. Die die man an die Halterungen anschraubt un die Felgen AN die Distanzscheibe und die, bei der man längere Schrauben braucht.
Welche wäre zu empfehlen? Ist es sinvoll auch vorne Distanzscheiben zu verwenden? (15" Felge mit 225mm Reifen)
PS Samstags ist hier mal was los! Habe nicht so schnell mit einer Antwort gerechnet! :-)
@SicAngel:
Da guckst Du nur, was??
Nein, im Ernst: Das die Reifengröße nicht eingetragen ist, heißt nicht unbedingt, daß Du diese nicht fahren kannst. Ist in der ABE der §57 ff. StVZO in Deiner ABE mit aufgeführt? Und was steht hinter der Reifengröße an Auflagen und Hinweisen in Deiner ABE. Würde extrem weiterhelfen, wenn Du mir das mitteilen könntest, vielleicht kannst Du mir die ABE auch als e-mail per PN schicken, dann kann ich es Dir genau sagen.
Gruß
Bärchicar
@Bärchicar
So ich habe mal die ABE herausgesucht.
Dort steht bei den zulässigen Reifengrössen "ggf. Auflagen"
Und gleich die erste Auflage verlangt, das ich die Felgen/ReifenKombo eintragen muss, falls nichts in den Fahrzeugpapieren drin steht. :-(
Hmm, mir ist gerade eingefallen, das bestimmte Rad/Reifenkombos Probleme mit dem Tacho verursachen können...falsche v Anzeige.
Die Reifen habe eine Grösse von 225/55R15.
das stimmt, kann aber im Moment nicht nachschauen, erst Montag wieder, aber 225/55R15 dürfte nicht funktionieren. Waren die evtl. vorher auf nem 126er montiert? Könnte das sein?
Die waren vorher auf einem W210.
Ich frage mich nur, warum die Reifen/Felgenkombo im ABE der Felge BEI der C-Klasse mit aufgeführt ist!
W210, den hatte ich nicht bedacht, ist halt schon etwas später, allerdings frage ich mich auch warum diese Größe bei einem W202 funktionieren soll. Was sind das denn für Räder? (Hersteller, ET, Maße?)
Gruß Bärchicar
also leute bleibt mal locker!
ist doch nichts schlimmes passiert
teilegutachten, tüv, gutachten, rennleiting hin oder her, ich weiss nur das wenn man die felgen nicht eintragt und einen unverschuldeten unfall baut, diese versicherung die felgen nicht ersetzt, oder nicht ersetzen braucht!
also so hab cih das gehört!
ein kollege hatte mal eine amg stosstange und hat ein unfall gebaut, aber er hatte keine schuld, trotzdem hat sich die vericherung geweigert die amg stosstange zubezahlen, da sie nicht zur austtatung gehört
naja egal peace leute
Zitat:
Original geschrieben von SicAngel
@Bärchicar
So ich habe mal die ABE herausgesucht.
Dort steht bei den zulässigen Reifengrössen "ggf. Auflagen"Und gleich die erste Auflage verlangt, das ich die Felgen/ReifenKombo eintragen muss, falls nichts in den Fahrzeugpapieren drin steht. :-(
Die Reifen habe eine Grösse von 225/55R15.
da haben wir es doch - genau wie ich sagte - Schlauberger !!!!
und auf nem 202 darf nur 205/60R15 gefahren werden... aber mir will ja keiner glauben !!! andere Reifengrößen bekomst du nur zugelassen - wenn du unter Umständen die Fahrzeugachslast verringern läßt, die Tachoangleichung durchführst (da der Abrollumfang sich ändert) - dann werden aber auch alle eingetragenen Reifen/Felgen-Größen in deinem KFZ-Brief/Schein gestrichen !!!
Zitat:
da haben wir es doch - genau wie ich sagte - Schlauberger !!!!
Wie Du sagtest??????? Hey Mann, Du raffst überhaupt nicht den Ursprung der Frage!! Und recht hast Du auch nicht, du kapierts es halt nicht!!
Aber egal, was soll´s. Lass Du ruhig ALLES eintragen, was ABE hat. Und schreib weiter so einen Müll.....😠
Bärchicar