ABE und Gutachten! Muss ich dennoch zum TÜV?
Hey, ich habe mir die felgen ausgesucht .
Ich habe einen Fiat Grande Punto Typ 199 1.2 V8
Die Felge : http://motoconcept.de/show_art.php?...
Die Abe :http://dbv.jfnet.de/abe/ABE_FLORIDA_7016.pdf
Das Gutachten :http://dbv.jfnet.de/pdf/00000133732/00133732.pdf
Muss ich die Felge mit Reifen noch beim TÜV eintragen lassen? oder reicht doch die ABE ?
Ich freue mich auf eure Antworten.
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Stände da die Auflage A2 als Erstes, dann würde zu 99,9% die ABE ausreichen und ein Abnahme bei einem aaS wäre nicht notwendig.
Es geht dort um die BERICHTIGUNG der Fahrzeugpapiere.
Zudem geht es dem TE um seine genannte Frage zu seinem Auto, und da ist nunmal A01 aufgeührt 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Es geht dort um die BERICHTIGUNG der Fahrzeugpapiere.Zudem geht es dem TE um seine genannte Frage zu seinem Auto, und da ist nunmal A01 aufgeührt 🙄
In A02 steht: "...Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."
Das Gutachten ist Bestandteil der ABE der Felge. Durch das Gutachten ist dann die ABE der Felge für das jeweilige Fahrzeug gültig.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Das Gutachten ist Bestandteil der ABE der Felge. Durch das Gutachten ist dann die ABE der Felge für das jeweilige Fahrzeug gültig.
Was aber im Falle des TE der aber doch diese Frage stellte passend zu SEINEM Fahrzeug....
Zitat:
Muss ich die Felge mit Reifen noch beim TÜV eintragen lassen? oder reicht doch die ABE ?
....nicht zutreffend ist, beim TE und SEINEM Fahrzeug reicht die ABE in Verbindung des Gutachtens eben nicht aus, und er muss beim TÜV eine Anbaubestätigung durchführen lassen.
er muss definitiv zur Abnahme.
Es ist eigentlich ganz einfach bei den sog. "gemischten ABE`sen" - immer wenn hinten in der Tabelle beim jeweiligen Fahrzeug als erstes A01 steht oder bei der jeweiligen Bereifungsvariante dann in der mittleren Spalte hinter der Bereifungsgröße muss eine Änderungsabnahme erfolgen (im Prinzip hat man dann auch nur eine Art Teilegutachten); wenn nur A02 aufgeführt ist reicht es aus die ABE mit der entsprechenden Anlage im Fahrzeug mitzuführen.
Man kann es auch daran festmachen, dass eine Änderungsabnahme und damit A01 immer dann aufgeführt ist wenn irgendwelche zu erfüllenden Auflagen (also z.B. K-Auflagen für Karrosseriearbeiten) beachtet werden müssen deren Umsetzung der amtl. anerkannte Sachverständige prüfen und bestätigen muss.
Beim 199er Grande Punto steht A01 und es sind Karrosserieauflagen festgelegt - also zum amtl. anerkannten Sachverständigen.