ABE/Teilegutachten für W220 AMG Styling III

Mercedes CL C215

Moin

ich war vor ein paar Tagen beim Tüv und wollte meinem 2005er S400CDI Tüv machen....Fahrzeug hatte keine Problemme bis auf die Felgen die montiert sind.
Es handelt sich meines Wissens nach um 18`Zoll AMG Styling III die ich von nem Freund erworben hab.
Die Felgen waren eigentlich mal ab Werk auf ner 2000er S55AMG falls euch das weiter bringt.
Ich suche nun eine ABE oder ein Teilegutachten für die Felgen....
Wär dankbar wenn einer mir einer sagen könnte wo ich sowas her bekomme....
Am besten wär ja wenn einer von euch noch eine hat und die mir mailen könnte unter: alhabu@live.de
Gibts sonst ne möglichkeit mein Auto mit den Felgen ohne Gutachten durch`n Tüv zu bekommen?

MfG

13 Antworten

Ich denke nicht das die Styling 3 heißen.

Vom Baujahr her die 9,5 J x 18 ET46 mit 275er Reifen.

Hinten ohne Karosserieanpassung nicht möglich.

Poste mal die Daten der Felgen!

Beispiel:

8,5 J x 18 ET 44

Du kannst OHNE Karosserieanpassung hinten auf einem W220 keine 265er 275er Reifen fahren.

245er vorne und hinten in 18 Zoll sind nämlich serienmäßig eingetragen.

Hier mal die Übersicht der zugelassenen Kombinationen: Kombinationen W220

Ab Mopf sind hinten nur noch 9 x 18 und 265er erlaubt.

Die Felgen sollten vom Design aussehen wie bei mir, das ist Styling 2.

lg Rüdiger:-)

Zitat:

Original geschrieben von 300SDL


Ich denke nicht das die Styling 3 heißen.

Vom Baujahr her die 9,5 J x 18 ET46 mit 275er Reifen.

Hinten ohne Karosserieanpassung nicht möglich.

Poste mal die Daten der Felgen!

Beispiel:

8,5 J x 18 ET 44

Du kannst OHNE Karosserieanpassung hinten auf einem W220 keine 265er 275er Reifen fahren.

245er vorne und hinten in 18 Zoll sind nämlich serienmäßig eingetragen.

Ist nicht ganz korrekt.

Ich habe AMG Styling IV. VA 245/45 8,5J x 18 ET 44, HA 275/40 9,5J x 18 ET 46

Ohne Karosserieanpassung möglich. Teilegutachten liegt vor.
Siehe 4. Zeile in der ersten Tabelle vom obigen Link.

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8


Hier mal die Übersicht der zugelassenen Kombinationen: Kombinationen W220

Ab Mopf sind hinten nur noch 9 x 18 und 265er erlaubt.

Die Felgen sollten vom Design aussehen wie bei mir, das ist Styling 2.

lg Rüdiger:-)

Top Beitrag!!!!!!!!

Ist gleich ein HOWTO - Eintrag geworden😁

@Mac_Fly:

Wieder was gelernt.

Nur warum steht dann wenn man die Räder orginal mitbestellt immer unter Code xxx Korosserieanpassung.😕

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Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8


Hier mal die Übersicht der zugelassenen Kombinationen: Kombinationen W220

Ab Mopf sind hinten nur noch 9 x 18 und 265er erlaubt.

Die Felgen sollten vom Design aussehen wie bei mir, das ist Styling 2.

lg Rüdiger:-)

Also jungs ich hab vorne 8.5J x18 ET44 drauf und hinten 9,5J x18 ET46.

Und ich glaube du hast recht das sind Styling II so wie bei dir....

MfG

Bei meinem S 500 4MATIC muß ich rundum die gleichen Felgen fahren.
Abgesehen davon, daß ich keine optische Vergewaltigung wollte, war dieses PDF ein Grund mehr, mir diese Felgen zu montieren.

Damit sollte für Dich die HU auch kein Problem sein, da die Felgen zugelassen sind.
Die Unterlagen müßte der TÜV eigentlich haben, aber ich würde ihn als Ausdruck mitnehmen.

Die Felgen gab es gegen Aufpreis auch für Deinen schließlich schon ab Werk.

lg Rüdiger:-)

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8


Bei meinem S 500 4MATIC muß ich rundum die gleichen Felgen fahren.
Abgesehen davon, daß ich keine optische Vergewaltigung wollte, war dieses PDF ein Grund mehr, mir diese Felgen zu montieren.

Damit sollte für Dich die HU auch kein Problem sein, da die Felgen zugelassen sind.
Die Unterlagen müßte der TÜV eigentlich haben, aber ich würde ihn als Ausdruck mitnehmen.

Die Felgen gab es gegen Aufpreis auch für Deinen schließlich schon ab Werk.

lg Rüdiger:-)

Die meinten zu mir das ich mir eine ABE/Teilegutachten besorgen soll und dann wiederkommen....🙁

Also die Felgen waren auf nem S 55AMG LANG 2000 und ich hab die jetzt auf meinem S 400CDI LANG....und ich brauch irgendwas was ich den leuten beim tüv vorzeigen kann.....hast du vielleicht irgendnen Zettelchen zu den Felgen?

Danke

Wenn Du Dir das von mir gepostete/verlinkte PDF "Kombinationen W220" ausdruckst, da steht doch alles drin, sogar die Teilenummern der Felgen.

Der TÜV hat auch selber Unterlagen darüber.
Wenn die Felgen per Aufpreis ab Werk montiert gewesen wären, hättest Du auch keine Unterlagen.

lg Rüdiger:-)

Ich schätze, was der Tüv bemängelt ist, daß die Felgen nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Felgen müssen aber stets im Fahrzeugschein (Zulassungbescheinigung Teil II) eingetragen sein. Gut...seit den neuen Fahrzeugpapieren gibt es da einiges Chaos aber am besten sind sie auch hier eingetragen, da es sonst stets zu Problemen mit Tüv und allgemeinen Polizeikontrollen geben kann. Es gibt jetzt folgende Möglichkeiten:

1. Handelt es sich noch um die alten Fahrzeugpapiere und die Felgen sind nicht eingetragen, so müssen diese in jedem Fall nachträglich abgenommen und eingetragen werden. Dafür wäre ein Teilegutachten nach §19.3 StVZOerforderlich, welches u.U. bei AMG-Affalterbach zu beschaffen wäre. ABE's gibt es bei diesen Felgengrößen nicht und ABE's sind auch was ganz anderes als Teilegutachten. Ich sage das deshalb so klar, weil die meisten Leute die Begriffe fälschlicherweise durcheinanderwerfen, gar synonym gebrauchen, obwohl sie alle andere Gesetzsgrundlagen (StVZO §§) haben und somit stets etwas Anderes meinen. Aber nun weiter im Text... Das Fahrzeug müßte dann bei einer anerkanten Prüforganisation (Tüv, Dekra, GTÜ, KÜS etc.) vorgeführt werden. Geht alles glatt und nichts schleift und der Anbau ist auch sonst korrekt, so bekommt man eine Anbaubestätigung ausgehändigt, mit welcher man zur Kfz-Zulassungsstelle geht und den Text in die Fahrzeugpapiere eintragen läßt. Damit wäre das Fahrzeug wieder StVZO konform.

2. Du hast bereits die neuen Fahrzeugpapiere und in diesen findet sich ebenfalls kein hinweis auf Deine Felgen. Dann müßtest due entweder den Weg der ersten Möglichkeit beschreiten oder aber mal in die EG-Konformitätserklärung Deines Fahrzeuges schauen. Das ist so ein DinA5 großes Heft (meist gelb und außen aus Pappe), welches Dir Dein Händler bei Kauf ausgehändigt haben müßte. Falls Du so etwas nicht hast, kannst Du es bei Daimler gegen 20-25€ nachbestellen. Hier stehen über die in den neuen Papieren genannten Serienfelgen alle weiteren Felgen drin, die auf Deinem fahrzeug montiert sein dürfen.

Vielleicht kannst Du ja mal Deinen Fahrzeugschein (ohne Adressdaten) einscannen, damit man mal sehen kann, was in den einzelnen Feldern drin steht.
Ich selbst habe hier leider nur die Gutachten in 19" für die AMG Styling III in 8,5x19 Et44 bzw. 9,5x19 Et46 mit entsprechender Mischbereifung.

Zitat:

Original geschrieben von TaiPan


Ich schätze, was der Tüv bemängelt ist, daß die Felgen nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Felgen müssen aber stets im Fahrzeugschein (Zulassungbescheinigung Teil II) eingetragen sein. Gut...seit den neuen Fahrzeugpapieren gibt es da einiges Chaos aber am besten sind sie auch hier eingetragen, da es sonst stets zu Problemen mit Tüv und allgemeinen Polizeikontrollen geben kann. Es gibt jetzt folgende Möglichkeiten:

1. Handelt es sich noch um die alten Fahrzeugpapiere und die Felgen sind nicht eingetragen, so müssen diese in jedem Fall nachträglich abgenommen und eingetragen werden. Dafür wäre ein Teilegutachten nach §19.3 StVZOerforderlich, welches u.U. bei AMG-Affalterbach zu beschaffen wäre. ABE's gibt es bei diesen Felgengrößen nicht und ABE's sind auch was ganz anderes als Teilegutachten. Ich sage das deshalb so klar, weil die meisten Leute die Begriffe fälschlicherweise durcheinanderwerfen, gar synonym gebrauchen, obwohl sie alle andere Gesetzsgrundlagen (StVZO §§) haben und somit stets etwas Anderes meinen. Aber nun weiter im Text... Das Fahrzeug müßte dann bei einer anerkanten Prüforganisation (Tüv, Dekra, GTÜ, KÜS etc.) vorgeführt werden. Geht alles glatt und nichts schleift und der Anbau ist auch sonst korrekt, so bekommt man eine Anbaubestätigung ausgehändigt, mit welcher man zur Kfz-Zulassungsstelle geht und den Text in die Fahrzeugpapiere eintragen läßt. Damit wäre das Fahrzeug wieder StVZO konform.

2. Du hast bereits die neuen Fahrzeugpapiere und in diesen findet sich ebenfalls kein hinweis auf Deine Felgen. Dann müßtest due entweder den Weg der ersten Möglichkeit beschreiten oder aber mal in die EG-Konformitätserklärung Deines Fahrzeuges schauen. Das ist so ein DinA5 großes Heft (meist gelb und außen aus Pappe), welches Dir Dein Händler bei Kauf ausgehändigt haben müßte. Falls Du so etwas nicht hast, kannst Du es bei Daimler gegen 20-25€ nachbestellen. Hier stehen über die in den neuen Papieren genannten Serienfelgen alle weiteren Felgen drin, die auf Deinem fahrzeug montiert sein dürfen.

Vielleicht kannst Du ja mal Deinen Fahrzeugschein (ohne Adressdaten) einscannen, damit man mal sehen kann, was in den einzelnen Feldern drin steht.
Ich selbst habe hier leider nur die Gutachten in 19" für die AMG Styling III in 8,5x19 Et44 bzw. 9,5x19 Et46 mit entsprechender Mischbereifung.

Ob alten oder neuen Fahrzeugschein:

Im pdf von RuedigerV8 steht klipp und klar drin:

Zitat:

Ein zusätzliches Guachten und die Änderung oder Neuausstellung

der Zulassungbescheinigung Teil I b.z.w. des Fahrzeugscheins ist nicht

erforderlich.

Zitat Ende

Das ist ja wohl mehr als eindeutig und das dürfte der Gott vom TÜV auch verstehen. Sonst muß es ihm einer vorlesen oder ins Deutsche übersetzen😁

Ja, den Passus habe ich auch gesehen, nur gibt es zwei Sachen zu bedenken:

Erstens hat CL-Driver geschrieben, daß er die Felgen von einem Freund, der einen CL55 fährt, besorgt hat. Daher weiß ich nicht, ob auch diese Teilenummer in der Liste steht...ich glaube eher weniger, da die AMG Felgen meist Sonderausführungen mit anderen Einpresstiefen sind.

Zweitens ist das ein nettes Schreiben, welches m.E. alleine für sich betrachtet keine ausreichend amtliche Wirkungskraft entfaltet. Es fehlt der Gutachtencharakter und man kann dem Schreiben noch nicht einmal entnehmen, welche genaue Funktion (über die Zugehörigkeit zur Servicetechnik hinaus) die Unterzeichner haben. Arbeiten sie in der Homologationsabteilung??? Man weiß es nicht. Hat ein Prüfingenieur dies abgezeichnet? Offensichtlich nicht. Werden KBA-Nummern angeführt, die evtl. eine Freigabe begründen könnten? Ich sehe keine. Und glaub mir ich bin auch schon mal mit solchen Schreiben bei Verkehrskontrollen und TÜV vor die Wand gerannt und da hatte die Homologationsabteilung von ///AMG unterschrieben. Zuletzt bin ich mit dem TÜV wegen sog. Werksfreigaben von BMW aneinandergeraten. Das hat mich einiges gelehrt. Seit dem ich alles in den Fahrzeugschein eintragen lasse, habe ich keine Probleme mehr. Das wird von allen Seiten anerkannt. Nimm nur mal an, ein Prüfingenieur oder ein Polizist hat einen schlechten Tag, dann sagt der vielleicht noch: "Das ham' se' sich wohl selbst auf'm PC zusammengesschrieben und mit Photoshop bearbeitet...wa?!?" (Habe ich auch schon mal gehört.) Glaub mir, mein Weg ist zwar im Ansatz arbeitsintensiver, aber dafür rechtssicher. Ich habe teilweise 4-5 Rad-/Reifenkombinationen auf meinen Fahrzeugen pro Saison gefahren und alles von der ABE über Teilegutachten bis zur Einzelabnahme durch und weiß daher wovon ich spreche. Wenn man Ärger vermeiden will, muß man die Sache sprichwörtlich wasserdicht machen,sonst gibt es nur Scherereien. Und das bedeutet nun mal Tüv-Vorführung mit allen Papieren (Gutachten).

Ich weiß Ihr denkt jetzt...was ist das für ein Korintenkacker!?! Aber meine Erfahrung mit anderen Korintenkackern hat eben dazu geführt, daß ich mich dem Tüv- und Polizei-Gott lieber beuge und dafür meinen Blutdruck stabil halte.

@taiPan:

Die Felgen waren von einem S 55 lang, die Artikelnummern sollten die sein, die in der Liste stehen, da AMG meines Wissens nach keine Extra-Felgen nur für die S 55 gebaut hat, also die gegen Aufpreis identisch sein sollten.

Mit Deinen Erfahrungen hast Du ansonsten natürlich recht.

Ich habe auch einige Erfahrung mit dem TÜV, allerdings hat sich das in den letzten Jahren deutlich vereinfacht.

Ich habe Deine Ausführungen zum Anlaß genommen, das PDF auszudrucken und meinen Fahrzeugpapieren beizulegen.
Wird der Inhalt nicht geglaubt, wäre ja eine weitere Überprüfung und Verifizierung möglich.

Zumindest der TÜV müßte selber diese Unterlagen vorliegen haben.

lg Rüdiger:-)

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