Abe richtig lesen
Hallo zusammen,
ich suche gerade passende Winterkompletträder für meinen XC90 (9101/bul000163).
In den meisten online Konfiguratoren taucht auch die Borbet W auf
Borbet W black polished glossy 8.5x21 ET45 - LK5/108 ML72.5
Der Händler meines Vertrauens lehnt diese jedoch ab wegen dem Zusatz ind er Abe
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind
Serie sind bei mir 275/40 R21 verbaut, jedoch sind im coc auch 8*19 Felgen genannt. Dann sollte ich die Borbet doch fahren dürfen oder ?
73 Antworten
Du kennst wohl den neuesten Tuning-Trend noch nicht.
https://...chten.bmf-application.com/.../RA-001317-021-B0-9c-1-001.pdf
Höchste Zeit, dass ich meine Defizite morgen mal in einem Gespräch mit Borbet nachbessere.
Oh ja, das wird spannend, dann wissen wir evtl. wie das wirklich gemeint ist.
@Cupudja
Zuerst… Bitte auf keinen Fall die COC-Papiere hier hochladen, wie hier einer vorgeschlagen hat. Datenschutz, geht keinen was an.
In einem Gutachten ist alles immer klar geregelt was montiert werden darf und was nicht, ohne einer möglichen Auslegung. Wirklich! Kein Raum für Interpretationen.
Sollte hier bereits jemand eine Antwort geliefert haben und ich habe dies übersehen, bitte ich um Entschuldigung.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Man sollte hier nur die wichtigsten Informationen rausnehmen!
Das sind…
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder und/oder Hinterachse mit Rädern ausgerüstet sind, deren Raddurchmesser und/oder Felgenmaulweite größer ist als das des Umrüstrades.
Raddurchmesser – vermute ich hat was mit der Größe der Bremsscheibe zu tun.
z.B. Vorne ist eine 22“ Bremsanlage verbaut und im COC ist als kleinste Felgengröße 22“ eingetragen. Somit würde eine 21“ Felge nicht passen -> Felge geht nicht über die Bremsanlage -> Auflage EF0 trifft zu, da COC-Felge größer wie das Umrüstrad.
Felgenmaulweite – gerade keine Idee was hier zum Problem führen könnte. Bei „kleiner“ wäre z.B. das Schleifen bei vollem Lenkeinschlag.
Borbet W - 8.5x21 ET45
Laut COC… Kleinster Durchmesser 19”, kleinste Maulweite 8“.
Beides kleiner, daher ist die Auflage EF0 nicht relevant und die Felge somit, laut Gutachten, 100%ig eintragungsfrei.
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Der Kollege entschied sich zwischenzeitlich für ein anderes Rad.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 3. November 2024 um 13:57:16 Uhr:
Der Kollege entschied sich zwischenzeitlich für ein anderes Rad.
Schade, hatte keine Zeit schneller zu antworten.
Der Technische Dienst von Borbet versicherte mir eben, dass das Rad problemlos auf dem Fahrzeug eingesetzt werden darf, weil es ja größer ist, als die kleinste genannte/mögliche OE-Rad-/Reifenkombination.
Dass durch die Montage von Tuner-Rädern die Räder nicht unter die Mindestgröße der freigegebenen Hersteller-Räder „schrumpfen“ dürfen, ist mir auch schon ein paar Donnerstage bekannt.
Was sagt @Topschnucki dazu? Wird er Borbet empfehlen, dass die mal endlich richtig lesen und verstehen sollen?
Vermutlich wird er sagen, dass zunächst jeder einen Sinn hinter einer Auflage vermutet und niemand damit rechnet, dass diese gänzlich überflüssig ist und nur Verwirrung stiftet.
Der Sinn der Auflage wurde doch mutmaßlich richtig erkannt. Es deutet doch alles darauf hin, dass auch bei Nachrüsträdern genügend Platz für die Bremsanlage sein muss.
Bei einem 21-Zoll Rad ist das jedoch zu erwarten, wenn die Homologation für das Fahrzeug bereits 8 x 19 beinhaltet.
Ich muss dir doch jetzt nicht erklären, wie ein Gutachten funktioniert und dass es viele verschiedene Fahrzeuge umfassen kann.
Das Gutachten gilt doch nicht nur für das Fahrzeug des TE, sondern für EDX30, S60, V60, V60 Cross Country, S90, V90, dort jedoch beim Cross Country abhängig von der Motorleistung, XC40, XC60, XC 90.
Hier geht es um den Anbaufall XC 90 und der fährt in keiner Ausstattungsvariante Räder ausschließlich > 21 Zoll ab Werk, weshalb die Auflage schlicht überflüssig ist.
Ich schätze Dich sehr als standhaften und ausgeschlafenen Diskussionspartner, mache hier jetzt aber Schluss.
Die ABE gilt aber für verschiedene Modelle. Es gibt keine eigene XC-90-des-TE-ABE. Außerdem kann die CoC-Reifengröße vom Typ, von der Ausstattung, von der Motorisierung und vom Marktgebiet abhängen. Das deckt die ABE dann allgemein ab und trifft eben bestimmte Auflagen.
Im Übrigen ging es um das zigfache "richtig lesen und verstehen". Dazu ist eine Interpretation der ABE gar nicht notwendig.