Abe richtig lesen
Hallo zusammen,
ich suche gerade passende Winterkompletträder für meinen XC90 (9101/bul000163).
In den meisten online Konfiguratoren taucht auch die Borbet W auf
Borbet W black polished glossy 8.5x21 ET45 - LK5/108 ML72.5
Der Händler meines Vertrauens lehnt diese jedoch ab wegen dem Zusatz ind er Abe
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind
Serie sind bei mir 275/40 R21 verbaut, jedoch sind im coc auch 8*19 Felgen genannt. Dann sollte ich die Borbet doch fahren dürfen oder ?
73 Antworten
Also, ich habe noch dreimal gelesen!!!! Sicherlich kann man, wenn man das alles "frei"
interpretiert, darauf kommen, dass man den Passus frei von der Felgengröße auslegt,
dann hätten alle recht. Passen würde es auf alles Fälle. Aber da weder die Felgen-
größe noch die Reifengröße bei Volvo vorgesehen ist hätte ich da meine Zweifel.
Ich habe auch mal bei anderen Herstellern geschaut, da steht das gleiche drin. Ich
persönlich würde es jedoch immer auf vergleichbare Größen beziehen und nicht von
19" zu 21". Aber gut evtl. liege ich falsch, was ich jedoch nicht glaube.
Lieber TE: Bei Brock gibt es 9x21 mit ET38,5 und somit genau wie Serie und passender
als Borbet. Das wäre der beste weg - nach meiner Meinung.
Du möchtest sagen: dass die Felgen-Maulweite isoliert und nur auf dem in Rede stehenden Raddurchmesser betrachtet werden muß?
Jipp, sehe ich jedenfalls so, aber ich kann mich auch täuschen. Wir wissen nicht,
was die Prüfer genau sagen wollen.
So würde es Sinn machen und erklären, weshalb diese Einschränkung besteht. Meine Begründung dazu:
Für die dicken 275er beträgt die Mindest-Felgenmaulweite schon 9 Zoll. Beim Einsatz eines schmaleren Rades, würde sich folglich auch die zu montierende Reifenbreite, unter die werksseitig freigegebenen 275 mm (Mindestbreite auf 21 Zoll) verschieben (müssen).
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Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 2. November 2024 um 14:12:06 Uhr:
So würde es Sinn machen und erklären, weshalb diese Einschränkung besteht. Meine Begründung dazu:Für die dicken 275er beträgt die Mindest-Felgenmaulweite schon 9 Zoll. Beim Einsatz eines schmaleren Rades, würde sich folglich auch die zu montierende Reifenbreite, unter die werksseitig freigegebenen 275 mm (Mindestbreite auf 21 Zoll) verschieben (müssen).
Mhhh, klar für 9 zoll breite Reifen macht das Sinn 🙂 aber 8*19 werden ja auch nicht mit mir 275er gefahren ...
Generell gibt es bei Felgen mit 9x20 oder 9x21 seltenst 275er Reifen in den ABE....
Nehme jetzt Tomason TN23 black diamond polished 9x21 ET42 - LK5/108 ML63.4 mit 265er. Danke euch für die zahlreichen Kommentare.
Deren Eignung für den Winterbetrieb sehe ich nicht, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Ich auch nicht, zumal ich die Felge in der Konfiguration für Volvo nirgends finden
kann und 265er Reifen dazu - ist echt fraglich. Zumal es die fast gleiche Felge
bei Brock im Originalmaß 9x21 ET 38,5 mit ABE für 275/40/21 gibt. Kann ich
nicht verstehen, aber der TE wird schon wissen was er tut. Aber gut, ist so
wie es ist. Der TE hält uns sich auf dem Laufenden.
Gefunden:
Nicht wintertauglich - Onlinehändler, die ABE gibt es vor dem Versand per Mail.
Wirklich gut. Glückwunsch.
Artikel-Nr.:
8060524
Hersteller:
TOMASON
Modell:
TN23
Farbe:
Black Diamond Polished
Wintertauglich:
nein
Aufbauart:
einteilig
Radabmessung:
9Jx21
Einpresstiefe:
42
Radanbindung:
5x108
Nabenbohrung:
63,4
Hersteller-Nr.:
1340000040
…die gibt es natürlich für alle und zu jeder Zeit, auf der Seite des Räder-Herstellers.
Sorry, das sind zuviel Seiten zum lesen....
Welches Dunkel? Zwischenzeitlich kamen doch die Erleuchtungen und es wurde heller und heller.
Zitat:
@nogel schrieb am 2. November 2024 um 22:55:53 Uhr:
Sorry, das sind zuviel Seiten zum lesen....
Es geht einzig um den Eröffnungsbeitrag und Deine Stellungnahme zur darin enthaltenen Auflage aus einem Gutachten.
Also gut. Ich hab den Eröffnungsbeitrag gelesen, und dann noch einige weitere Beiträge, aber nicht alles weitere.
Ich halte die gewünschten Felgen für zulässig.
Der Hersteller hätte vielleicht besser geschrieben:
1. Die Zubehörfelge darf im Durchmesser nicht kleiner sein als die kleinste (irgendwo in den Papieren) genehmigte Felge. Grund: Freigängigkeit der Bremssättel
2. Die Zubehörfelge darf nicht schmäler sein als die schmalste (irgendwo in den Papieren) genehmigte Felge. Grund: Fahrdynamik
Die Felgen des TE erfüllen beide Forderungen.
Dass Tuner und Anbieter von Sonderrädern sich von den Abmessungen ihrer Räder, nicht unter die kleinste Dimension des Fahrzeugherstellers legen, ist doch überhaupt erst die Basis von Zubehör-Rädern..