Abe richtig lesen

Hallo zusammen,
ich suche gerade passende Winterkompletträder für meinen XC90 (9101/bul000163).

In den meisten online Konfiguratoren taucht auch die Borbet W auf

Borbet W black polished glossy 8.5x21 ET45 - LK5/108 ML72.5

Der Händler meines Vertrauens lehnt diese jedoch ab wegen dem Zusatz ind er Abe

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind

Serie sind bei mir 275/40 R21 verbaut, jedoch sind im coc auch 8*19 Felgen genannt. Dann sollte ich die Borbet doch fahren dürfen oder ?

73 Antworten

In der Auflage EF0 steht allerdings "nur mit Rädern.....", was beim TE nicht zutrifft. Bei ihm sind auch 19" freigegeben. Bei Fahrzeugen die nicht kleiner als 21" fahren dürfen, greift EF0.

Da gibt es keine Schlussfolgerung, das ist Fakt, lesen und verstehen einer ABE ist
eben oftmals nicht so einfach. Er kann eben 8x19 fahren oder auch 9x21 und bei
passender ET ohne Probleme. Mann kann auf die Serie zurückgreifen, Zubehör-
flgen wählen, alles ohne Probleme, aber es muss passen. Bei Volvo gibt es hier
und da eben Einschränkungen, ist eben Volvo. Habe ich auch durch. Man kann
eben nicht immer das montieren was vermeindlich passt. Und auf den Konfigurator
eines Herstellers würde ich mich nie verlassen, da kommt viel Mist. Kann sein,
das eine Felge für die Basis passt, ober z.B. nicht für die Top-Motorisierung wegen
der dann zu großen Bremse usw; usw. Bei Volvo kann es auch sein, dass bei
gewissen Rad-Reifen Kombinationen - auch bei weksseitig freigegebenen Größen -
zusätzlich Abdeckungen erforderlich sind, oder der Lenkeinschlag begrenzt werden
muss (geht dann auch über die Software). Man muss sich eben, wenn man unbedingt
was anderes als Serie machen will, gerade bei Volvo, umfassend mit dem Thema
beschäftigen.
Aber am Ende, wie immer, jeder kann machen was er will und musses es ja auch
selber verantworten wenn es Probleme gibt.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 2. November 2024 um 11:19:45 Uhr:


In der Auflage EF0 steht allerdings "nur mit Rädern.....",

Dann haben wir jetzt zwei unterschiedliche Aussagen darüber, wie denn nun der genaue Wortlaut der Auflage ist. Vielleicht den Passus mal abfotografieren und hier einstellen.

Zitat:

@Topschnucki schrieb am 2. November 2024 um 11:19:53 Uhr:


lesen und verstehen einer ABE ist eben oftmals nicht so einfach.

Verzeihung, aber der Spruch wirkt jetzt etwas befremdlich, nachdem du den Wortlaut ins genaue Gegenteil verkehrt hast. Vielleicht liest du es nochmal ...

O.k. wie so oft hier, Diskussion um des Kaisers Bart, viele die es besser wissen,
aber evtl. noch nie selber umgerüstert haben. Ich denke, der Händler hat die
Erfahrung und weis was passt. Mir erschließt sich auch nicht, warum hier mit
Gewalt 8,5" montiert werden sollen?
Aber gut, ich habe versucht aufgrund jahrzehnte langer Erfahrung mit Umrüstungen,
auch und insbesondere mit Volvo, zu helfen. Aber wie bereits erwähnt gibt es immer
wieder Menschen die es nicht verstehen wollen oder können und alles besser wissen.
Ich werde mich wiedermal zurücknehmen und raushalten. Meine BNW´s haben ihe
Winterreifen und die Volvo auch - und alle haben original Hersteller-Felgen und im
Winter alle 1" kleiner als im Sommer.

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Wie gesagt ich mach das seit mehr als 45 Jahren, habe viele meiner
Fahrzeuge umgerüstet und war oft beim TÜV und ich weis was ich
lese und was ich wie zu verstehen habe. Wie gesagt eine ABE richtig
zu lesen und zu verstehen isz eben nicht so einfach.
Tipp: dreimal hintereinander, langsam lesen und verstehen.........

Versuche es mal so zu sehen: Ich will nicht deine jahrzehntelangen Erfahrungen kleinreden, aber in der ABE steht genau das Gegenteil von dem, was du geschrieben hast. Deutsch kann ich.

Und zum reinen Wortlaut: Ich habe die ABE nicht vorliegen und habe mich darauf verlassen, dass der TE sie richtig wiedergegeben hat. Das wurde ja nun auch bestritten. Insofern kann man vielleicht erst mal ganz eindeutig den Wortlaut feststellen.

Zitat:

@Topschnucki schrieb am 2. November 2024 um 11:30:43 Uhr:


Wie gesagt eine ABE richtig zu lesen und zu verstehen isz eben nicht so einfach.
Tipp: dreimal hintereinander, langsam lesen und verstehen.........

Jetzt kommst du leider schon wieder mit dem Quatsch. Diese Sprüche fallen nur auf dich selbst zurück. Und jetzt lies bitte selbst. Am Besten zehnmal hintereinander.

Das ABEs und Auflagen teilweise verwirrend geschrieben sind ist nichts neues.
Zum technischen Verständnis:
der TE darf 9x21 und 8x19 laut COC fahren, warum sollte dann ein 8,5x21 Zubehörrad nicht erlaubt sein?
Vermutlich gibt es Ausführungen die nur 9x21 (oder größer) fahren dürfen, dann ist EF0 zutreffend.

20 Beiträge und keinen Schritt weiter…, genau diese Tänze wollte ich vermeiden.

Der Inhalt diese Auflage ist einfach total beschissen formuliert.

In derartigen Fällen griff ich auch schon mal zum Hörer, um den unterzeichnenden Ingenieur zu fragen: was Tango ist.

Wer von den Beteiligten hier möchte denn verantworten, wenn der TE eine Antwort erhält die nicht zutreffend ist und dadurch eine Änderungsabnahme abgelehnt wird?

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als
der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
L e4*2007/46*0929*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
140 bis 240 Volvo XC90 245/40R21
A93a) T100)
A02) bis A10)
A11) BF1) EF0)
255/40R21

Original aus der ABE.
Erstmal darf es keine 275/40/21 auf dieser Felge fahren. Und nochmal bei 21"
ab Werk bei Volvo ist die Felgenmaulweite 9". Und nicht zulässig an Fahrzeug-
ausführungen deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Um-
rüstsatzes ist. Da ja nun mal - rein mathematisch - 9" größer ist als 8,5" sind
somit 8,5" in diesem Fall nicht zulässig, da die 9" so bei Volvo in den Papieren
stehen. Lesen und verstehen.
Die Frage ist such: wieviele Fahrzeuge hast du schon umgerüstet? -und wieviele
davon waren Volvoß Wie oft warst du wegen Umrüstungen und Änderungen beim
TÜV?

Ich denke die Formulierung ist zwar nicht gerade glücklich gewählt, aber doch,
zumindes für mich und wohl auch den Händler, klar.
Ihr wisst doch genau, dass man bei solchen Gutachten öfters mal um die ecke
denken muss.
Und für mich bin ich viel weiter und für mich wäre das Thema klar.

Du bleibst dabei, dass der Radsatz nicht zulässig ist?

Zitat:

@Topschnucki schrieb am 2. November 2024 um 11:46:49 Uhr:


Lesen und verstehen.

Es ist echt peinlich, was du hier abziehst. Du liest aus der ABE genau das Gegenteil von dem, was drin steht. Vereinfacht gesagt verbietet die Auflage zu kleine Räder und nicht zu große.

Über die und/oder-Formulierung kann man streiten, aber das ist erst dran, wenn du die grundsätzliche Aussage der ABE mal verstanden hast.

Ich persönlich bin der Meinung, dass der TE diese Felgen montieren darf.

@TE am besten schickst du mal an eine Prüfstelle (TÜV/Dekra/GTÜ & Co.) deiner Wahl eine E-Mail, im Anhang die ABE für die gewünschten Felgen sowie eine Kopie deiner Zulassungsbescheinigung und des COC-Dokumentes, und fragst dort ob das ganze zulässig ist. Dann hast du es schwarz auf weiß.

Jipp, jedenfalls nicht ohne Abnahme. Die Volvo-Werkstätten sind da zum Teil auch
sehr penibel. Wenn der TE das unbedingt so will, was ich persönlich für Quatsch
halte, geht er mit der ABE und dem Auto zum TÜV und fragt. Die zulässige Reifen-
255/40/21 muss sowieso mal nachgetragen werden. Man wird sich beim Gutachten
sicherlich was dabei gedacht haben, es so zu formuliren. Die Tachabweichung liegt
bei +2% und wäre somit kein Thema. Aber wie gesagt es gäbe ja pssende Alternativen.
Schön wäre es, wenn sich der TE auch mal melden würde, Ggf. diskutieren wir um etwas
was sich schon gelöst hat.

Lieber Rockville, genau das habe ich gesagt, Glückwunsch. Die Auflage verbietet
zu kleine und - nicht breit genügende - Räder, denn 8,5" sind "kleiner" als 9".
Die Maulweite der Nachrüsträder darf nicht kleiner sein als die der original Räder
und das sin bei Volvo bei 21" Durchmesser 9" in der Breite. War doch gar nicht so
schwer.
Warun das so ist können wir nicht wissen. Aber man wird sich was dabei gedacht
haben. Es wird ja auch die Breite des Reifens von 275 auf 255 reduziert. Eine Größe
übrigens die es beim XC90 nicht ab Werk gibt.

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