ABE nötig für Kennzeichenhalter?

Moin,

mir ist gestern beim Durchgehen der ABE aufgefallen, dass für den vom Vorbesitzer verbauten Kennzeichenhalter keine ABE vorhanden ist. Am Halter selbst konnte ich bisher keine E-Nummer o.ä. finden.

Ist für einen Kennzeichenhalter eine ABE nötig? Ich schätze schon?
Es müsste sich um dieses Modell handeln:

https://www.amazon.de/.../B01M2AFFN2

Dort wird keine Angabe darüber gemacht, ob der Halter im Straßenverkehr zugelassen ist.
Weiß hier jemand mehr dazu?

Und wie sieht es mit einem passiven Rückstrahler aus, ist der im original Rücklicht integriert oder müsste ein zusätzlicher verbaut werden?

26 Antworten

Zitat:

@F800-Rider schrieb am 3. Juni 2019 um 22:18:06 Uhr:



Zitat:

@twindance schrieb am 3. Juni 2019 um 06:11:16 Uhr:


Kannst Du mir bitte erklären,was dieser Qualitätsbeitrag mit der Frage des Themenerstellers zu tun hat? Bitte mal kurz die Beitragsregeln durchlesen!


Dieser "Qualitätsbeitrag" hatte für mich ebensowenig Sinn wie die mögliche Frage, ob man zur Nutzung eines Handys eine Bundespost-Genehmigungsurkunde braucht. Entsprechend habe ich eine aus meiner Sicht gleichsinnvolle Frage gestellt.

Du hast eindeutig meine Frage nicht verstanden das macht die versucht klug formulierte Antwort auch nicht besser.

Ich erkläre es Dir gern noch einmal extra einfach
-Stellt ein Themenersteller eine Frage, obliegt es Dir nicht, sie sinnvoll zu finden oder nicht
-Es ist wird in den Beitragsregeln gefordert, sachliche und themenbezogene Beiträge zu erstellen.
Zitat: Inhalt und Mehrwert: Schreibe mit Themenbezug und Wert für andere Nutzer.

Ist es Dir fachlich oder in sonstiger Art unmöglich, zu der Frage themenbezogen einen Beitrag zu erstellen, dann lass die Finger von der Tastatur. Ansonsten bitte ich Dich herzlich, meine PN an Dich zu beherzigen.

Zu Deiner letzten Frage - auch die Kerzenstecker eines KFZ bedurften zumindest früher einer offiziellen Freigabe der Fernmeldebehörde, ehe sie in den Handel durften

Danke twindance für die Richtigstellung.
Man muss sich schon immer mal wieder fragen was ohne ABE zulässig ist und was nicht.
Hier vielleicht noch eine Webseite mit Infos: klick

Was mich dazu noch interessieren würde: darf ich das Kennzeichen unter die Sitzbank machen? Natürlich muss es komplett lesbar sein und den Daten in dem Link entsprechen.
Ich denke aber mit dem lesbar wird das Problem sein, da es wohl teilweise vom Hinterrad abgedeckt wird. Ausser natürlich man hat ein extrem nach oben gezogenes umgebautes Heck.

Zitat:

@F800-Rider schrieb am 3. Juni 2019 um 22:18:06 Uhr:



Zitat:

@twindance schrieb am 3. Juni 2019 um 06:11:16 Uhr:


Kannst Du mir bitte erklären,was dieser Qualitätsbeitrag mit der Frage des Themenerstellers zu tun hat? Bitte mal kurz die Beitragsregeln durchlesen!


Dieser "Qualitätsbeitrag" hatte für mich ebensowenig Sinn wie die mögliche Frage, ob man zur Nutzung eines Handys eine Bundespost-Genehmigungsurkunde braucht. Entsprechend habe ich eine aus meiner Sicht gleichsinnvolle Frage gestellt.

Gerade frisch registriert und solche Beiträge. Sieht nach Troll oder neuer Account eines bereits gesperrten Users aus.

Ich bitte darum, diese nebendiskussion zu ignorieren und das Augenmerk auf das Thema zu lenken. Dies ist wesentlich fruchtbarer und sinnvoller.

Ähnliche Themen

Sammler??

Zitat:

@adi1204 schrieb am 4. Juni 2019 um 17:43:40 Uhr:


Sammler??

Ist der gesperrt?

Das Thema ist doch mit einem herzhaften "nein" ausführlich und erschöpfend beantwortet.

Schreib ihm eine PN ! geht es ist er nicht gesperrt!

Ich denke aber nicht dass es der Stephan ist!

es ist einer der mal spielen will- ist aber alles OT und somit Mist! (dafür können wir gerne am Lagerfeuer labern!)

Wichtig ist., dass der Winkel so einigermaßen passt - und dann ist alles gut mit dem Kennzeichenhalter!

Zitat:

@twindance schrieb am 4. Juni 2019 um 16:56:19 Uhr:


Ich bitte darum, diese nebendiskussion zu ignorieren und das Augenmerk auf das Thema zu lenken. Dies ist wesentlich fruchtbarer und sinnvoller.

Danke

Inhalt entfernt - twindance/MT-Moderation

gelöscht

Du brauchst für den Halter keine ABE aber für die Leuchte eine eNummer.

und nicht vergessen, die weisse Kennzeichenbeleuchtung muss im richtigen Winkel funktionieren.
Das prüft die Rennleitung auch gerne.

Deine Antwort
Ähnliche Themen