ABE in Zulassungsbescheinigung Teil 2 eintragen
Hallo,
in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 und COC Bescheinigung meines noch nicht zugelassenen Hyundai PKW ist eine Felgen/Reifenkombination eingetragen.
Ich möchte die Hyundai Winterkompletträder (ABE vorhanden mit Eintrag: Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich) in die Zulassungsbescheinigung Teil 2 eintragen lassen.
Kann ich bei der Zulassung des PKW die ABE vorlegen und in die Zulassungsbescheinigung Teil 2 eintragen lassen, damit die Kompletträder auch in der Zulassungbescheinigung Teil 1 auftauchen?
15 Antworten
In die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZB II) sind keine und werden auch keine Rad-Reifen-Kombinationen eingetragen.
In ZB I ist das möglich, aber nicht notwendig ( sieh ABE-Hinweise)
Zitat:
@taisa schrieb am 3. Juli 2025 um 18:31:59 Uhr:
OK
Der „Danke-Button“ ist gleich neben der Glocke, ganz unten. Ich drücke da mal für Dich, damit Du dich nicht zu sehr verausgabst.
Anmerkung: falls du vorhast, den Eintrag bei der Anmeldung des Fahrzeugs erledigen, noch folgender Hinweis: es gibt Zul.-Stellen, die nehmen keinerlei Eintragungen vor, wenn sie nicht von einer Überwachungsorganisation (TÜV etc.) vorformuliert wurden. Du müßtest also ggf erst dorthin und die freiwillige Eintragung vornehmen lassen.
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Diese Vorformulierung gibt es sicher auch nicht kostenlos. Dann lieber die ABE sicher deponieren. Allen ein Danke.
Bei einer ABE habe ich mir immer sofort eine Kopie gemacht und das Original zu den Papieren gelegt.
Die Kopie ins Handschuhfach oder die Bordmappe.
Auch Teilegutachten habe ich immer kopiert, einmal zum Glück, den der Prüfer hat dies nach der Abnahme einbehalten. Kannte ich bis dahin auch nicht, scheint aber Rechtens zu sein.
Kann mich nicht mehr daran erinnern, aber ich habe noch im Kopf daß dies sogar so im Gutachten stand.
Zitat:@Siggi1803 schrieb am 4. Juli 2025 um 08:45:31 Uhr:
Bei einer ABE habe ich mir immer sofort eine Kopie gemacht und das Original zu den Papieren gelegt.Die Kopie ins Handschuhfach oder die Bordmappe.Auch Teilegutachten habe ich immer kopiert, einmal zum Glück, den der Prüfer hat dies nach der Abnahme einbehalten. Kannte ich bis dahin auch nicht, scheint aber Rechtens zu sein.Kann mich nicht mehr daran erinnern, aber ich habe noch im Kopf daß dies sogar so im Gutachten stand.
Teilegutachten sind immer eintragungs-/abnahmepflichtig
Eine Kopie vom Schreiben genügt da nicht
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 6. Juli 2025 um 23:26:15 Uhr:
Welcher Teil von: „nach der Abnahme einbehalten.“ bereitet denn Verständnisschwierigkeiten?
Danke dir, das hat @Sir_Byz wohl überlesen.
Und nein, es ist mir bekannt daß ein Teilegutachten nicht im Handschuhfach genügt.
Die Kopie lag bei den Papieren zuhause im Ordner Kfz.
Zitat:
@Sir_Byz schrieb am 6. Juli 2025 um 23:08:40 Uhr:
Teilegutachten sind immer eintragungs-/abnahmepflichtig
Echt?
Es gibt zu fast jeder ABE zu Felgen und Co. ein entsprechendes "Teilegutachten zur ABE". Hier stehen dann auch die Auflagen drin, die einzuhalten sind und ob ein Anbauteil eintragungsfrei ist.
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Seit wann soll denn der Prüfer die Teilegutachten einbehalten? Man bekommt doch die Originale immer zuück?!
Beim TÜV Süd (hier im Großraum München) wurden je nach Station sogar die Gutachten gar nicht benötigt, da die im System hinterlegt waren. Es wurde nur geschaut, dass man die hat.
Früher gab es das, als es noch den Brief gab, wo alles eingetragen wurde. Aber selbst da, gab es fast immer die entsprechenden TG zurück. Ich musste damals einzig das Gutachten zur Euro2 Umrüstung abgeben...
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VG
Zitat:
@hlmd schrieb am 7. Juli 2025 um 09:06:34 Uhr:
Echt?
Es gibt zu fast jeder ABE zu Felgen und Co. ein entsprechendes "Teilegutachten zur ABE". Hier stehen dann auch die Auflagen drin, die einzuhalten sind und ob ein Anbauteil eintragungsfrei ist.
Seit wann soll denn der Prüfer die Teilegutachten einbehalten? Man bekommt doch die Originale immer zuück?!
Was du da schreibst ist falsch, da du den Unterschied zwischen Teilegutachten und ABE nicht kennst. ("Teilegutachten zur ABE" gibt es nicht.)
Wenn es eine ABE ist (ja, zu der gibt es ein Gutachten zur ABE), dann kann es sein, daß es genügt diese mitzuführen, oder aber es ist eine Anbauabnahme nötig. Das steht in den Auflagen.
Etwas ganz anderes ist ein Teilegutachten, da ist IMMER eine Anbauabnahme erforderlich.
Ein Teilegutachten wird i.d.R. nicht einbehalten, es kann aber in gewissen Fällen sein, daß dies vom Ersteller vorgegeben wird, damit man es nicht für ähnliche Fälle/andere Fahrzeuge hernehmen kann. Typische Beispiele sind Teilegutachten zur Auflastung und zur Leistungsreduzierung/-steigerung.
Ich habe hier Felgen mit ABE und Teilegutachten (etwas älter). Und im TG steht drin, dass es zum Teilegutachten auch eine ABE gibt. Bei den aktuellen Felgen steht Gutachten zur ABE, da hast du recht.
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Aber ist das GA zur ABE nicht auch ein TG? Jedenfalls wurde das letztes Jahr bei der Abnahme der Felgen hergenommen. Da stand eine Auflage drin, die zur Folge hatte, dass die Räder trotz ABE eingetragen werden mussten.
VG
Zitat:
@hlmd schrieb am 7. Juli 2025 um 09:54:24 Uhr:
@nogel
Ich habe hier Felgen mit ABE und Teilegutachten (etwas älter). Und im TG steht drin, dass es zum Teilegutachten auch eine ABE gibt. Bei den aktuellen Felgen steht Gutachten zur ABE, da hast du recht.
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Es kann für eine Felge sowohl eine ABE (für diese und jene Fzge) als auch zusätzlich ein Teilegutachten (für andere Fzge) erstellt werden. Dieser Fall ist jedoch selten.
Aber ist das GA zur ABE nicht auch ein TG?
Nein, das sind zwei verschiedene Dinge.
Darfst das Gesagte ruhig glauben.