ABE in Zulassungsbescheinigung Teil 2 eintragen
Hallo,
in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 und COC Bescheinigung meines noch nicht zugelassenen Hyundai PKW ist eine Felgen/Reifenkombination eingetragen.
Ich möchte die Hyundai Winterkompletträder (ABE vorhanden mit Eintrag: Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich) in die Zulassungsbescheinigung Teil 2 eintragen lassen.
Kann ich bei der Zulassung des PKW die ABE vorlegen und in die Zulassungsbescheinigung Teil 2 eintragen lassen, damit die Kompletträder auch in der Zulassungbescheinigung Teil 1 auftauchen?
15 Antworten
Alles gut, alles eine Frage der Begrifflichkeiten. Habe ich jetzt auf die Schnelle auch gefunden.
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Das mit dem TG zur ABE war jetzt echt nur bei den alten Felgen aus 2000.
Aber das mit der ABE und TG habe ich beim gleichen Fahrzeug.
Für das Fahrwerk auf unseren Astra gibt es sowohl eine ABE mit Gutachten zur ABE, aber auch ein seperates Teilegutachten.
Dem Prüfer war es egal, aber interessanterweise waren die Auflagen im TG weniger streng als im GA zur ABE in Bezug auf die Felgen. Wenn die Felgen eine ABE haben, galt die ABE der Federn. Dumm war, dass die Verwendung der Federn in Verbindung mit Aftermarketfelgen nicht geprüft war und deswegen dann eine Abnahme nach 19.2/21 notwendig wurde. Da war es mit dem TG einfacher.
Gruß