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ABE für A6 quattro SFG

Audi
Themenstarteram 6. April 2013 um 19:00

Hallo zusammen,

in dem "Umbau" thread habe ich gelesen das viele von euch auf die S3 front umgerüstet haben, oder diverse andere Umrüstungen vorgenommen haben. Meinen a3 darf ich nun morgen endlich abholen. Allerdings hat der vorbesitzer den originalen SFG durch den a6 quattro grill getauscht (den ramen des Grils hat er gelassen, die neuen "lamellen" einfach zugeschnitten und reingeklebt und die alten rausgerissen). Ein bekannter von mir der bei der DEKRA ist sagte mir das das nicht zulässig ist, konnte mir aber nicht sagen ob man das ganze eintragen lassen könnte oder ob das garnicht geht. Nun meine Frage an die die erfahrungen gemacht haben:

Kann ich sowas eintragen lassen?

Wenn nein, was kann mir schlimmsten falls passieren? erlischt dann gleich meine Betriebserlaubnis?

Ist das vielleicht garnicht schlimm ohne Eintragung zu Fahren?

Habe keine Lust mich mit 18 schon zu verschulden weil meine Versicherung nicht greift nachdem ich 10 Schulkinder mit einem nicht zugelassenen Auto umgenietet hab.

danke & gruß

Kilian

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10 Antworten

also du kannst es sehr sehr teuer über eine einzelabnahme eintragen lassen.

da wird dann die crashsicherheit wie zb der fussgängerschutz nach neusten regeln geprüft und er muss es auch bestehen.

machst du es nicht, hast du ein bauteil ohne betriebserlaubnis verbaut.

hast du jetzt einen unfall...zb fussgänger/radfahrer beim abbiegen...und es verletzt sich jemand an dem gefrickelten grill, wird die versicherung mit siherheit die zahlung verweigern bzw die geleisteten zahlungen zurückholen (betrifft erstmal den haftpflichtbereich).

hat der geschädigte einen bleibenden schaden durch den unfall und die versicherung müsste reha, wohnungsumbau, schmerzensgeld, rente zahlen, wird sie dies mit sicherheit nicht tun.

dann wird sich der geschädigte das geld auf dem zivilklageweg von dir holen...und dann wird es eng.

ich finde es gut das du dir darüber in jungen jahren gedanken machst, denn da hängt schnell viel geld für eine lange zeit dran.

mein tipp:

raus damit und bau dir einen originalen s line exterieurpaketgrill ein.

der ist zugelassen, sieht gut aus und du hast keinen ärger.

mir wäre es das nicht wert...

lg

Themenstarteram 7. April 2013 um 9:13

Zitat:

Original geschrieben von micha225

also du kannst es sehr sehr teuer über eine einzelabnahme eintragen lassen.

da wird dann die crashsicherheit wie zb der fussgängerschutz nach neusten regeln geprüft und er muss es auch bestehen.

machst du es nicht, hast du ein bauteil ohne betriebserlaubnis verbaut.

hast du jetzt einen unfall...zb fussgänger/radfahrer beim abbiegen...und es verletzt sich jemand an dem gefrickelten grill, wird die versicherung mit siherheit die zahlung verweigern bzw die geleisteten zahlungen zurückholen (betrifft erstmal den haftpflichtbereich).

hat der geschädigte einen bleibenden schaden durch den unfall und die versicherung müsste reha, wohnungsumbau, schmerzensgeld, rente zahlen, wird sie dies mit sicherheit nicht tun.

dann wird sich der geschädigte das geld auf dem zivilklageweg von dir holen...und dann wird es eng.

ich finde es gut das du dir darüber in jungen jahren gedanken machst, denn da hängt schnell viel geld für eine lange zeit dran.

mein tipp:

raus damit und bau dir einen originalen s line exterieurpaketgrill ein.

der ist zugelassen, sieht gut aus und du hast keinen ärger.

mir wäre es das nicht wert...

lg

Hallo,

danke für die Antwort. Erstmal werde ich so mit dem Grill fahren, der Vorbesitzer wirkte Verwirrt als ich Ihm sagte das Fahrzeug wäre so garnicht zulässig. Er fährt seit Jahren so und ist auch schon 2 mal durch den TÜV. Sobald das Geld da ist wird es wohl der S3 Grill, das Risiko ist es mir nicht Wert.

Aus anderen Threads habe ich aber im Kopf das das so garnicht geht? Muss man da nicht die gesamte Front umbauen? Das wäre dann ja Äußerst Kostspielig, ein einfacher neuer a3 Standard SFG Kostet 200€.

Oder kann mir jemand das gegenteil bestätigen? Passt ein S3 Grill einfach so in die a3 Front?

nein passt nicht...darum sprach ich ja auch vom s line exterieur grill;)

der passt plug and play:)

Themenstarteram 7. April 2013 um 14:27

Zitat:

Original geschrieben von micha225

nein passt nicht...darum sprach ich ja auch vom s line exterieur grill;)

der passt plug and play:)

Hallo,

okay, kannst du mir vielleicht die teilnummer geben oder einen Link schicken woher ich den Bekomme?

Is das dann einer von original Audi oder einer von z.B. Rieger?

nur original audi natürlich...nicht so billigzeugs;)

klick!

lg

Wäre der TE mal so freundlich und könnte so ein Bild reinstellen, das würde mich schon intressieren wie das am Fahrzeug aussieht.

Gruß

Themenstarteram 7. April 2013 um 16:14

Zitat:

Original geschrieben von Midleja

Wäre der TE mal so freundlich und könnte so ein Bild reinstellen, das würde mich schon intressieren wie das am Fahrzeug aussieht.

Gruß

Der TE ist so nett ;)

Da der normale a6 Grill ja eigentlich zu groß ist wurden nur die "lamellen" getauscht. Der Silberne Ramen von dem Grill ist noch original, dann wurde das innere rauschgeschnitten, der a6 Grill zurechtgeschnitten und alles mit leim und Plastikschrauben festgemacht. Hält bombenfest, da hat mein vorbesitzer ganze arbeit geleistet :)

Der Link für den Umbau ist ja schön und gut, aber das ganze sieht sehr kostspielig aus...

Img-0295

Zitat:

Original geschrieben von kilian1024

Zitat:

Original geschrieben von Midleja

Wäre der TE mal so freundlich und könnte so ein Bild reinstellen, das würde mich schon intressieren wie das am Fahrzeug aussieht.

Gruß

Der TE ist so nett ;)

Da der normale a6 Grill ja eigentlich zu groß ist wurden nur die "lamellen" getauscht. Der Silberne Ramen von dem Grill ist noch original, dann wurde das innere rauschgeschnitten, der a6 Grill zurechtgeschnitten und alles mit leim und Plastikschrauben festgemacht. Hält bombenfest, da hat mein vorbesitzer ganze arbeit geleistet :)

Der Link für den Umbau ist ja schön und gut, aber das ganze sieht sehr kostspielig aus...

mmh wenn man das so liest frage ich mich, wenn ich mit der Bohrmaschine die Motorhaube durchlöchere, verliere ich dann auch die Betriebserlaubnis? Ab wann erlischt die denn? ich dachte wenn der Gegenverkehr behindert wird oder so ähnlich, oder wie war das?

Themenstarteram 7. April 2013 um 16:36

Zitat:

Original geschrieben von Midleja

Zitat:

Original geschrieben von kilian1024

 

Der TE ist so nett ;)

Da der normale a6 Grill ja eigentlich zu groß ist wurden nur die "lamellen" getauscht. Der Silberne Ramen von dem Grill ist noch original, dann wurde das innere rauschgeschnitten, der a6 Grill zurechtgeschnitten und alles mit leim und Plastikschrauben festgemacht. Hält bombenfest, da hat mein vorbesitzer ganze arbeit geleistet :)

Der Link für den Umbau ist ja schön und gut, aber das ganze sieht sehr kostspielig aus...

mmh wenn man das so liest frage ich mich, wenn ich mit der Bohrmaschine die Motorhaube durchlöchere, verliere ich dann auch die Betriebserlaubnis? Ab wann erlischt die denn? ich dachte wenn der Gegenverkehr behindert wird oder so ähnlich, oder wie war das?

Nein, deine Allgemeine Betriebserlaubniss erlischt bei jedem vorgenommenen umbau. "Jede Bauliche Veränderung muss eingetragen werden". Die Meisten Sachen haben eine Allgemeine ABE, sodass man das nicht extra abnehmen lassen muss (Beispiel: getönte scheiben).

Aber solche Sonderlocken halt nicht. Und eine extra Eintragung ist teuer. Und wenn die Abnahme verweigert wird weil du z.b. deinen querträger durchlöchert hast wirst erst recht teuer... ;)

PS. Ein Dekra Prüfer verblieb mit den Worten: "Wem sollte das denn Auffallen? Der ist damit 2 mal durch den TÜV. Die Versicherung greift im Schadensfall auch, esseidenn das umgebaute Teil war für den Schaden verantworlich". Bsp: Du hast 19" felgen die nicht eingetragen sind und kommst ins Schleudern. Die Versicherung wird das auf die Reifen zurückführen und nicht Zahlen...

Sobald man ein Teil verändert ist es nicht mehr entsprechend dem Originalzustand und hat keine BE.

Eine Reparatur ist davon natürlich ausgenommen, aber es darf dann nicht eine <gefahr davon ausgehen...zB Loch im Stoßfänger und von innen mit Spaxschrauben verschraubt zum stabilisieren, aber die Schrauben schauen außen raus...Fussgängerschutz.

Es wird bei Umbauten nicht sofort jemand etwas sagen und bei Kontrollen (Polizei/TÜV) muss sowas nicht sofort auffallen, sodass man mit sowas eine lange Zeit unbeschadet rumfahren kann.

Aber legal wird es dadurch halt nicht...und wenn dadurch ein Unfall entsteht oder jemand verletzt wird, dann wird es meist teuer und der Schaden soll von einer Versicherung beglichen werden.

Und die werden meist auf sowas (verständlich) schnell aufmerksam, da sie dadurch einen Vertragsbruch feststellen und nicht zahlen müssen.

Das ist dann meist mit straf-/zivilrechtlichen Wegen verbunden und wird teuer.

Als Beispiel:

Ich war mit einem Kollegen unterwegs und er nahm jemandem die Vorfahrt...Schuldfrage eigentlich eindeutig.

Da der Unfallgegner aber so ne Bastelkiste mit "US-Blinker" (gibts am Golf 5 nicht, da die extra Markierungsleuchten haben und die Blinker nicht mitglimmen...genau wie bei anderen Fahrzeugen auch) codiert hatte, war mein kommentar bei der Unfallaufnahme das der dauerleuchtende Blinker schon irritierend war und man dadurch abgelenkt war-->Unfallursache somit der illegal codierte Blinker.

Schuldfrage wurde neu gewürfelt und mein Kollege kam mit 33% davon...Pech für den anderen, aber den 11m muss man versenken und jeder weiß auch worauf man sich bei sowas einläßt.

Was seine Versicherung mit ihm machte weiß ich nicht, aber die haben entsprechend der Protokolle auch Kenntnis der Unfallursache.

Das wäre es mir nicht wert;)

LG

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