ABE fü´r Kameigrill

VW Golf 4 (1J)

hallo leute kann mir vieleicht jemand ne ABE für nen kameigrill geben
wäre euchcsehr dankbar

13 Antworten

die abe kannst normalerweise bei kamei direkt bekommen! allerdings ist die vermutlich nicht kostenlos!

mfg.

grill ist eintragungsfrei, wieso weiß das denn keiner ?????

du brauchst für deinen grill kein gutachten, kein gar nichts mitführen ! ;-)

Zitat:

Original geschrieben von oliverds


grill ist eintragungsfrei, wieso weiß das denn keiner ?????

du brauchst für deinen grill kein gutachten, kein gar nichts mitführen ! ;-)

Für den Kamei-Grill gibt es sehr wohl eine ABE. Diese musst du auch im Auto mitführen !!!

@big.redi

Schick mir mal per PN deine Adresse, schicke dir dann eine ABE zu.

das wäre aber dann der erste grill, der eine braucht. selbst, wenn der eine hat, brauchst du die nicht. glaube kaum, dass es für den eine "negativausnahme" gibt. kannst genauso für rückleuchten mit e-prüfzeichen abes und sonstiges bekommen, aber du brauchst es nicht !

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Zitat:

Original geschrieben von oliverds


kannst genauso für rückleuchten mit e-prüfzeichen abes und sonstiges bekommen, aber du brauchst es nicht !

Warum sollten die Hersteller dann extra einen technischen Prüfbericht vom TÜV erstellen lassen, in dem bestätigt wird, dass die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Der Bericht kostet den Herstellern ne Menge Geld. Wenn du dein Auto veränderst, erlischt deine Betriebserlaubnis. Meinst du jeder glaubt dir dann, dass du keinen Nachweis haben musst, dass der Grill von Kamei ist oder selber gebastelt ?!

mein gott leute, es ist nunmal so. kannst ja jeden fragen, der halbwegs ahnung hat. für nen grill brauchst du definitiv kein gutachten oder sonstiges, weil dieser nicht zu den bedenklichen teilen gehört ! kannst ja mal beim tüv nachfragen, wenn du mir nicht glauben magst ! bei rückleuchten mit e-prüfzeichen ist es das gleiche !!!!!!

@oliverds

Du kannst das ja gerne so machen. Wenn dein TÜV das so sieht, kann ichs nicht ändern. Ich halte mich lieber an die StVZO und die besagt, dass jede Änderung am Fahrzeug, auch wenns nur Spoiler sind, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Siehe § 19 (2) StVZO, in dem Zusammenhang kannst du dir gerne noch die §§ 22 und 30 StVZO anschauen.

Wenn mir der Hersteller des Grills sagt: "Frage: Was mache ich mit dem beigefügten TÜV-Gutachten bzw. mit der beigefügten ABE?
Antwort: Das beigefügte TÜV-Gutachten bzw. die beigefügte ABE ist dringend immer mit den übrigen Fahrzeug-Papieren mitzuführen (gesetzlich vorgeschrieben)."

Dann werde ich mich auch dran halten.

ps. "Dein" Prüfzeichen E bezieht sich übrigens auf Erteilung einer Betriebserlaubnis, die ein ausländischer Staat für Fahrzeugteile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat.
Das ist ein ganz anderes Thema !

also ich gib auf - kannst ja jeden tüv-menschen bei euch in der gegend fragen, ob er dir nen grill einträgt oder ne abe sehen will, genau so wie die grünen, die werden dich auslachen...

vresicherungsschutz erlischt N I C H T , seh es doch endlich mal ein. ein grill muss N I C H T eingetragen werden, hatte mich da vor nem jahr auch erst gewundert, ist aber so.

manchmal hat man unrecht, dann sollte man es wenigstens einsehen. mach dich bitte erstmal schlau, bevor du dich auf falsche tatsachen beziehst.

Zitat:

Original geschrieben von oliverds


vresicherungsschutz erlischt N I C H T , seh es doch endlich mal ein. ein grill muss N I C H T eingetragen werden, hatte mich da vor nem jahr auch erst gewundert, ist aber so.

manchmal hat man unrecht, dann sollte man es wenigstens einsehen. mach dich bitte erstmal schlau, bevor du dich auf falsche tatsachen beziehst.

Wer lesen kann, ist nur klar im Vorteil, denn von EINTRAGEN war nie die Rede. Eine ABE oder Technischen Bericht führst du im Fahrzeug mit, mehr nicht.

Schmeiss du alle deine ABE´s und TÜV-Berichte ruhig in die Mülltonne, dir kann ja nix passieren.

So, habe jetzt keine Böcke mehr in diesem Thread zu schreiben, wurde glaube alles gesagt.

boah, ich glaub ich krieg plack! hab mich da etwas dumm ausgedrückt, nen grill brauchst du weder eintragen noch brauchst ne abe, mit der ja ein eventueller eintrag unnötig werden würde.

frag einfach mal beim tüv nach, ich war schon in genug kontrollen, hab alle eintragungen und abe's immer schön säuberlich bei mir. bevor du hier das maul aufreist, stiefel mal erst zum tüv.

hab nu die schnauze voll !

Wollte ja nichts mehr hierzu sagen aber habe mal direkt beim TÜV nachgefragt, nicht bei irgendeinem Prüfer vor Ort, sondern beim RWTÜV und habe auch eine freundliche und schnelle Antwort erhalten:

Zitat: "Es besteht keine Abnahmepflicht und auch keine Verpflichtung ein Gutachten oder ähnliches mitzuführen. Voraussetzung ist jedoch eine ordnungsgemäße Montage. Eine unsachgemäße Montage (gefährliche Kanten, nicht ausreichende Befestigung usw.) kann bis zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen."
Und vor allem muss er in dem Fahrzeug eingebaut sein, für das der Hersteller den Grill gebaut hat !

Ich werde meine Unterlagen trotzdem weiter im Auto liegen haben, denn der Hersteller des Kamei-Grills und auch der VDAT rät dazu. Muss glaube jeder selber wissen, wie er es macht.
Denn was unsere Ausführungsbehörden daraus machen können, ist eine andere Sache Siehe hier

Alles in allem hat Oliverds Recht, dass der TÜV das so sieht.

na komm, haben wir uns wieder lieb ;-). hab im vorrigen post vielleicht, bzw. bestimmt etwas zu dick aufgetragen.

aber was sich hinter deinem link verbirgt, find ich mal echt deftig. nur gut, dass bei mir grill und schürze ein teil sind ;-)

Zitat:

Original geschrieben von oliverds


na komm, haben wir uns wieder lieb ;-). hab im vorrigen post vielleicht, bzw. bestimmt etwas zu dick aufgetragen.

Na klar, alles in Ordnung 🙂🙂🙂 War ein wenig dick aber auch das gehört hier zum Forum 😉

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