Abblendlicht als "Tagfahrlicht" - erlaubt!?

VW Vento 1H

Hallo,

vor einiger Zeit gab es genügend Threads zu dem Thema,wenn ich mich recht erinnere wurde damals volgende Schaltung als nicht zulässig bewertet.

http://people.freenet.de/eule0/Abblendlicht_als_TFL_beim_Golf3.htm

jetzt habe ich aber im Conrad Katalog ein Modul gesehen, welches die gleiche Wirkung hat und das Abblendlicht bei Zündungsplus anschaltet,wohlbemerkt nur das Abblendlicht.Wie sieht die Lage nun wirklich aus?Conrad bringt doch sowas nicht ohne weiteres auf den Markt....

56 Antworten

naja mans kann auch übertreiben, wenn schönes wetter is lass ich licht aus, wenn dann man ich licht nur an bei schönem wetter wenn ich richtig gas geb auf der landstraße ^^ wenns richtig regnet mach ich nebelscheinwerfer an das darf man doch bei starkem regen ?

Zitat:

Original geschrieben von golf raser


naja mans kann auch übertreiben, wenn schönes wetter is lass ich licht aus, wenn dann man ich licht nur an bei schönem wetter wenn ich richtig gas geb auf der landstraße ^^ wenns richtig regnet mach ich nebelscheinwerfer an das darf man doch bei starkem regen ?

Ja, aber bitte lass das, denn das blendet wie Sau!!!!! Ich könnt ausrasten wenn mir jemand bei Dunkelheit und nasser Strasse mit eingeschalteten Neblern entgegenkommt. Gut, die Golf funzeln bringen nicht sehr viel Licht, aber speziell bei den neueren Autos nervt das ohne Ende.

Und jetzt kommt mir nicht damit das mein Licht zu schlecht ist, denn das blendet auch, wenn man selbst mit guten Xenonscheinwerfern unterwegs ist!

@unbrakeable

also verkaufen was sie wollen trifft bedingt zu...dieses besagt modul müsste,falls es den bestimmungen der stvo nicht entspricht, als nicht zulässig im bereich der stvo bezeichnet sein!soviel dazu.es ist aber angeblich nicht verboten!
ich gehe zum tüv und frag da nach dann hab ich mal klarheit,werde das hier auch posten!

so mal festhalten!meinen tüv mensch habe ich vorhin gefragt wie es denn mit so einer schaltung wäre,wie auf der ersten seite angesprochen.er sagte das dem ganzen nichts widerspricht,er meinte das tagfahrlicht auch nur vorne leuchtet und nicht hinten,die pflicht des autofahrers bei dämmerung und dunkelheit das licht anzuschalten,bleibt von der schaltung ja unangetastet.zu dem hier im thread aufgeführten "verbrechen bei nacht begehen" lachte er und meinte das sowas unfassbar sei.er fand die idee sehr gut und sprach den sicherheitsnutzen noch extra an...er fügte noch mahnend hinzu das jedoch bei der verkablung sorgfalt angesagt sei und fertig...er bat mich des weiteren ihm den link zur schaltung/anleitung speziell für den golf 3 per email zu senden,was ich natürlich tun werde :-)

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Habe zwar selber Hella TFL's drin war aber sehr dran interessiert als bei VW (zusammen mit der Komfortblinker-Sache) Sätze mit Widerstandsleitungen auf den Markt kommen sollten die nur das Abblendlicht mit ~65% der normalen Lichtstärke leuchten lassen sollten - bevor die aber überhaupt lieferbar waren gab es eine Info dass abgewartet wird bis eine gesetzliche Regelung rauskommt. Abblendlicht allein als TFL (mit verminderter Leuchtstärke) scheint also noch nicht gesetzlich freigegeben zu sein.

Leider ist ja anscheinend auch die Technik in den neueren Audis (LED's im Fernscheinwerfer als TFL) patentrechtlich geschützt oder scheint aus anderen Gründen im Zubehörmarkt komplett ignoriert zu werden, dabei wäre das doch die einfachste Lösung die dazu noch kaum Strom braucht, und wer die TFLs benutzen will legt einfach noch 15 an die Scheinwerfer, alles andere ist ja schon da.

mh

aha interessant...auf diesen widerstandskabeln basiert auch die anleitung die ich auf der ersten seite gepostet habe...anscheinend seien sie doch lieferbar..die komfortblinkersache hole ich mir aber auch noch,da das eine interesante sache ist.

Zitat:

so mal festhalten!

Muss mich nicht festhalten 😉

So eine Schaltung ist in DE nicht erlaubt!

Und TFL haben ein ganz andere Zulassung als normale Scheinwerfer das sollte dein Tüvmensch wissen😉

TFL dürfen nur vorne alleine leuchten Scheinwerfer nicht, siehe STVZO stehts eindeutig geschrieben.

Diese Schaltungen gibts zu kaufen auch bei VW da es in einigen Ländern erlaubt ist zb Österreich.

Bei meiner HU habe ich den Dekramann gefragt wie es aussieht mit einer Gesetzänderung die diese Schaltung erlaubt, ist vorrst nicht in Planung.

Beim TFL sollte man auch bedenken wenn man in andere Länder fährt , spezial die eine Zeitlich begrenzte Lichtpflicht haben das dort nur das fahren mit TFL nicht gestattet ist zb Polen.

Zitat:

Original geschrieben von m-h


Habe zwar selber Hella TFL's drin war aber sehr dran interessiert als bei VW (zusammen mit der Komfortblinker-Sache) Sätze mit Widerstandsleitungen auf den Markt kommen sollten die nur das Abblendlicht mit ~65% der normalen Lichtstärke leuchten lassen sollten - bevor die aber überhaupt lieferbar waren gab es eine Info dass abgewartet wird bis eine gesetzliche Regelung rauskommt. Abblendlicht allein als TFL (mit verminderter Leuchtstärke) scheint also noch nicht gesetzlich freigegeben zu sein. ...

Zitat:

Original geschrieben von Blue Knight


aha interessant...auf diesen widerstandskabeln basiert auch die anleitung die ich auf der ersten seite gepostet habe...anscheinend seien sie doch lieferbar. ...

Leute, wenn Ihr meinen Beitrag auf Seite 3 und den darin verlinkten Beitrag gelesen hättet, wüsstet Ihr das schon längst.

Dann also hier noch einmal direkt (Links zu verfolgen ist ja soooooo mühselig 🙄 ):

Info für alle Tagfahrlicht-Nachrüstwilligen in der "Gute Fahrt 2/2006" über TFL-Nachrüstung mittels Widerstandskabel (Zitat):

"In GF 11/2005 veröffentlichten wir den Bauplan "Tages-Lichtzeichen". Bei diesem Bauplan handelte es sich um die Nachrüstung der Volkswagen Original-Teile Tagfahrlichtschaltung mittels adaptierter Widerstandsleitung. Dieses Set sollte unter der Teilenummer 6Q0 998 055 für alle Passat B5 und unter 1J0 998 055 für alle Polo 9N und alle Golf IV/Bora/Beetle geliefert werden.

Das Problem besteht jedoch darin, dass zur Zeit in einigen europäischen Ländern unterschiedliche Gesetzgebungen für das Tagfahrlicht existieren. Auch in Deutschland soll laut Bundesverkehrsministerium im Laufe dieses Jahres eine verbindliche Gesetzesvorlage für das Tagfahrlicht erarbeitet werden. Wie diese Regelung in Deutschland im Einzelnen aussehen wird steht jedoch bis jetzt noch nicht fest. Volkswagen wird den angekündigten Teilesatz daher vorläufig nicht anbieten."

Also Achtung: Wenn VW da schon einen Rückzieher macht, könnte das bedeuten, daß jeder, der jetzt ein TFL durch Einbau einer Widerstandskabellösung aus einem anderen Land (z. B. Schweden) einbaut, das Risiko eingeht, daß diese Lösung nicht den kommenden nationalen Vorschriften entspricht (siehe auch den letzten Beitrag von BerlinGolfGT)!

Schönen Gruß

so wir sprechen in zeiten er eu von nationalen vorschriften,ist ja ok,aber wenn diese schaltung bei den ösis erlaubt ist und dort mittels einer verwaltungsvorschrift genehmigt ist,muss auch deutschland dies akzeptieren,nationale vorschrift hin oder her!also müsste man wissen ob dieser typ von schaltung gemäß,mit den vorschriften eines eu landes ist.

siehe Zitat:
"Als Beispiel sei § 21 a Ia StVZo, erwähnt, der vorschreibt, dass bei der Erteilung der Betriebserlaubnis für bestimmte Fahrzeugtypen, Fahrzugteile oder Ausrüstungsgegenstände Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt werden, die ein ausländischer Staat auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft erteil hat.
Als noch nicht vollständig geklärt müssen die Folgerungen bezeichnet werden, die aus dem transnationalen VA abzuleiten sind. Dies bereitet vor allem deshalb Schwierigkeiten, weil der transnationale Verwaltungsakt gleichsam die Verzahnung von EG-Recht und nationalen Verfahrensrecht darstellt.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass transnationale Verwaltungsakte auch dann zu beachten sind, wenn sie nach dem Recht des Staates rechtswidrig sind, der den Verwaltungsakt anzuerkennen hat. Ist der der transnationale Verwaltungsakt umgekehrt nach dem Recht des Staates rechtswidrig, der ihn erlassen hat, so bleibt dieser Fehler ohne Konsequenzen, solange der nicht zur Nichtigkeit führt und solange der Verwaltungsakt im Ursprungsland nicht im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens aufgehoben wurde."

Gemäß § 19 (1) StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und
Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen ECE-Regelungen.

Für Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 in der
seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und elektrischer Schaltung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen.

Deutschland hat nur für TFL die ECE Reglung anerkannt. und die STVZO entsprechend zusätzlich geändert.

das bestreite ich doch garnicht.
jedoch wird bei unseren nachbarn das abblendlich anerkannt (als tfl),dies kann auch in kombination mit der zündung erfolgen.das ist europäisches recht!sprich es darf auch in deutschland mit dieser schaltung gefahren werden,neu kommt jedoch hinzu,und das habe ich jetzt auch erst durch nachlesen erfahren,das man diese schaltung auch abschalten können muss und das ohne werkzeug!sprich ein schalter zu deaktivierung ist pflicht,denn in griechenlands städten ist das fahren mit abblendlich am tag verboten.

Wobei sich in Griechenland niemand für den verkehr interessiert... ist schlimmer als Italien. Ich würde auf jeden Fall die Tage mal abwarten was die Nachrüster so rausholen, wenn die Gesetze erst fertig sind.... wenn es den Golf 8 gibt.

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