Abblendlicht als "Tagfahrlicht" - erlaubt!?

VW Vento 1H

Hallo,

vor einiger Zeit gab es genügend Threads zu dem Thema,wenn ich mich recht erinnere wurde damals volgende Schaltung als nicht zulässig bewertet.

http://people.freenet.de/eule0/Abblendlicht_als_TFL_beim_Golf3.htm

jetzt habe ich aber im Conrad Katalog ein Modul gesehen, welches die gleiche Wirkung hat und das Abblendlicht bei Zündungsplus anschaltet,wohlbemerkt nur das Abblendlicht.Wie sieht die Lage nun wirklich aus?Conrad bringt doch sowas nicht ohne weiteres auf den Markt....

56 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BadFP


@VentoRenner
TFL´s darf man NICHT nach beleiben überall anbauen. dafür gibt es auch die scheinwerferregelung. muß paarweise angebraucht sein. bestimmte höhen müßen eingehalten werden, und abstand von der aussenkante des fahrzeuges. also nach belieben kann man dabei nicht sprechen.

Ja, das ist klar. Dann präzisiere ich das mal ein bisschen. Scheinwerfer, etc darf man ja auch nicht wie man will anbringen. Am Heck z.B. haben die nix verloren. Dass die TFL's gewisse Regeln einhalten sollten ist klar. Am Dach wären die auch scheiße, da die dann blenden... Ich schalte mein Licht immer ein, wenn ich fahre. Ausnahmen nur, wenn die Sonne richtig hell scheint. Dann sehe ich da keinen Effekt. Mein Auto ist schwarz, das ist im Hellen auffälliger als ein paar kleine 50 Watt funzeln, wo doch draußen viele Millionen Watt die Umgebung beleuchten.

da muß ich dir wiedersprechen...

auch ein schwarzes auto sieht man bei sonneneinstrahlung mit licht besser als ohne. den die scheinwerfer haben einen anderen lichtaustritt als die sonne, logisch oda. somit kannst du im augenblick, ein fahrzeug mit eingeschalteten scheinwerfern auch an einem schönen sonnigen tag wesentlich schneller wahrnehmen als ein fahrzeug ohne. ich sag das nich so daher. das sind alles erfahrungswerte die man in jahren und etlichen km selbst rausfindet.

meiner is dunkelgrün, deswegen sieht man ihn aber auch nicht besser wenn der zenit auf 12 uhr mittags steht... 😉

Hat vielleicht jemand die Hella Tagfahrlichter an seinem Golf? Hab mir die jetzt auch bestellt, und würd gern mal sehn wie das an euren so aussieht!

Vielleicht so...

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Haste das auch mal als gesamte Front?

muss ich erst raus und knipsen, wart mal......so

Ist n bischen dunkel unterm Carport

zum thema licht einschalten wenn es dämmert:

hier führe ich mal einen seat leon als beispiel auf,dieser hat die beleuchtung der instrumente immer an,klar hat der ein symbol das einen anzeigt ob das abblendlich an ist,aber mein kumpel ist schon oft rumgegeigt und dachte,dass das licht an sei.soviel dazu...wenn ihr mich fragt ist die schaltung die ich in diesem thread aufführte eine gute sache,vorallem für ältere fahrzeuge..

Zitat:

Hat vielleicht jemand die Hella Tagfahrlichter an seinem Golf? Hab mir die jetzt auch bestellt, und würd gern mal sehn wie das an euren so aussieht!

mal in an:

http://ck222s.bithal.de/forum/golfi/golfi109.jpg

mfg
ck222

Zitat:

Original geschrieben von BadFP


da muß ich dir wiedersprechen...

auch ein schwarzes auto sieht man bei sonneneinstrahlung mit licht besser als ohne. den die scheinwerfer haben einen anderen lichtaustritt als die sonne, logisch oda. somit kannst du im augenblick, ein fahrzeug mit eingeschalteten scheinwerfern auch an einem schönen sonnigen tag wesentlich schneller wahrnehmen als ein fahrzeug ohne. ich sag das nich so daher. das sind alles erfahrungswerte die man in jahren und etlichen km selbst rausfindet.

meiner is dunkelgrün, deswegen sieht man ihn aber auch nicht besser wenn der zenit auf 12 uhr mittags steht... 😉

Naja. Das Licht sieht man aber dann auch nur, wenn das Auto gerade auf dich zukommt, damit das Licht in die richtige Richtung fokussiert ist. Desweiteren fahr ich auch schon seit ein paar Jahren und hab mittlerweile weit über 500.000 km auf meiner internen km Uhr. 😉 Wer so blind ist, bei wirklich optimalen Witterungsverhältnissen ein Auto zu übersehen hätte schon längst den Führerschein abgeben sollen.

Aber ich fahr ja auch fast immer mit Licht, Ausnahmen gibts so selten wie es gutes Wetter gibt...

Was ich auch unpraktisch finde, ist dass die Motorradfahrer dann ein Tick schlechter erkannt werden wenns überall leuchtet. Aber damit müssen sie leben (oder auch nicht...). Die sind ja nicht gezwungen ohne Sicherheitszelle zu fahren. 😉

Gibts für den Golf auch TFL's in nicht klarglasoptik? Ich hab nix in Klarglass an meinem Auto, dass soll so auch bleiben. Aber will trotzdem vielleicht bald TFL's kaufen... Das sieht aber nicht so doll aus, wenn die in Klarglasoptik daher kommen. Am liebsten hätte ich welche in schwarz, da meine Blinker und die Blenden daneben auch schwarz getönt sind...

Alle Schaltungen die nur das Ablendlicht brennen lassen sind in DE nicht zulässig!

Zitat:

§49a Lichttechnische Einrichtungen
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

1.

Parkleuchten,
2.

Fahrtrichtungsanzeiger,
3.

die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4.

Arbeitsscheinwerfer an
1.

land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
2.

land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
5.

Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Das hatten wir doch nun schon tausendmal hier......

Dann definiere ich meine Frontscheinwerfer halt als Arbeitsscheinwerfer. hehe

Wie wird mein Auto denn zur Landmaschine? 😉

@voller_75, @Domis_Golf:
Die TFLs machen sich im Spoiler natürlich optisch recht gut, aber denkt daran, daß die Dinger einen Mindestabstand von 250 mm zur Fahrbahnoberfläche haben müssen - mit ihrer Unterkante der leuchtenden Fläche! (Siehe Montageanleitungen auf www.tagfahrlicht.de.)

Da ist oftmals eine Montage im Spoiler nicht mehr drin - erst recht bei tiefergelegten Fahrzeugen!

@Blue Knight:
Zu "Abblendscheinwerfer als Tagfahrlicht" guckst Du diesen Beitrag hier! Das sollte immer noch gelten.
Und: Bei Conrad dürfen sie verkaufen, was sie wollen. Du musst im Zweifelsfall dafür geradestehen, was an Deinem Auto so verbaut ist!

@eule0, @MrNase:
Die Aussagen einzelner Sachverständiger oder Polizeibeamter würde ich auch nicht überbewerten. Der nächste, der das ganz anders sieht, legt Dir dann (übertrieben gesagt) einfach Deinen Wagen still!
Da hilft Dir nur, daß Du selbst richtig und genau informiert bist, damit Du im Streitfall Deinen Standpunkt belegen kannst (Unterlagen nicht vergessen!) und nicht unnötigen Ärger in Form von Laufereien hast.

Schönen Gruß

Zitat:

Original geschrieben von MrNase


[...]

Kurz darauf war ich bei der Dekra und habe deswegen mal nachgefragt. Es ist vollkommen legal das nur die vorderen Leuchten an sind.. Er war zwar davon überzeugt, dass das sicherheitstechnisch nichts bringt da man bei schlechter Sicht ja eigentlich eh das Licht anschalten sollte und man beim strahlenden Sonnenschein die Scheinwerfer eh nicht sieht allerdings hätte er keine Gesetzesgrundlage um mir mein TFL zu verbieten. 🙂

Nein, ist nicht erlaubt. Zusammen mit dem Abblendlicht muessen auch die Rueckleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung leuchten, vermutlich auch die vorderen Begrenzungsleuchten.

Steht irgendwo in der StVZO.

ich hab damals mein abblendlicht mitten am tag angebhabt und wurde von der rennleitung gebeten das licht auszuschalten(wahrscheinlich weils sie nichts anderes gefunden haben) die rennleitung meint es gibt kein grund mit licht am tag zufahren ich soll es ausmachen... *kopfschüttel*

Zitat:

Original geschrieben von dreamdeluxe


ich hab damals mein abblendlicht mitten am tag angebhabt und wurde von der rennleitung gebeten das licht auszuschalten(wahrscheinlich weils sie nichts anderes gefunden haben) die rennleitung meint es gibt kein grund mit licht am tag zufahren ich soll es ausmachen... *kopfschüttel*

BITTE???

da merkt man mal wieder das man für eine grüne uniform keine bildung und eigenschutzbedarf brauch... 😉

mich hät mal einer anhalten sollen.
dem hät ich gesacht, das er selbst das licht einschalten soll, besonders bei sonderrechtsfahren. is eigentlich pflicht bei allen organisationen. davon mal abgesehen muß die bundeswehr eigentlich auch immer mit lichtfahren. steht sogar ind er ZDV!!!

soll er mir etwas zeigen, wo es steht das ich am tag nicht mit licht fahren darf...

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