Abblendlicht als "Tagfahrlicht" - erlaubt!?
Hallo,
vor einiger Zeit gab es genügend Threads zu dem Thema,wenn ich mich recht erinnere wurde damals volgende Schaltung als nicht zulässig bewertet.
http://people.freenet.de/eule0/Abblendlicht_als_TFL_beim_Golf3.htm
jetzt habe ich aber im Conrad Katalog ein Modul gesehen, welches die gleiche Wirkung hat und das Abblendlicht bei Zündungsplus anschaltet,wohlbemerkt nur das Abblendlicht.Wie sieht die Lage nun wirklich aus?Conrad bringt doch sowas nicht ohne weiteres auf den Markt....
56 Antworten
der pin ist ja schon original am lichtschalter vorhanden,bezüglich der tfl...innenbeleuchtung dürfte dann auch nicht angehen..ich denke ich suche mal meinen tüvspezi auf...denn der umbau reizt mich schon alleine vom sicherheitsplus!
Re: Abblendlicht als "Tagfahrlicht" - erlaubt!?
Zitat:
Original geschrieben von Blue Knight
Hallo,
vor einiger Zeit gab es genügend Threads zu dem Thema,wenn ich mich recht erinnere wurde damals volgende Schaltung als nicht zulässig bewertet.
http://people.freenet.de/eule0/Abblendlicht_als_TFL_beim_Golf3.htm
jetzt habe ich aber im Conrad Katalog ein Modul gesehen, welches die gleiche Wirkung hat und das Abblendlicht bei Zündungsplus anschaltet,wohlbemerkt nur das Abblendlicht.Wie sieht die Lage nun wirklich aus?Conrad bringt doch sowas nicht ohne weiteres auf den Markt....
Hiho,
das Problem bei dieser erwähnten Schaltung ist laut TÜV,
dass zwar das Abblendlicht brennt, das Standlicht aber nicht und damit auch keine rückleuchten und Kennzeichenbeleuchtung.
Diese soll angeblich nicht mit der StVO konform gehen.
Angeblich könnte man ja in der Nacht eine Straftat begehen und wegfahren, ohne dass Zeugen das Kennzeichen sehen können, der Fahrer hat aber genug Licht (Original-Zitat des TÜV-Prüfers). Natürlich wird jeder Straftäter brav die gesmate Beleuchtung einschalten und auch noch das Kennzeichen vorher reinigen ... :rofl
Gruss
Jörg
Re: Re: Abblendlicht als "Tagfahrlicht" - erlaubt!?
Zitat:
Original geschrieben von eule0
Hiho,
das Problem bei dieser erwähnten Schaltung ist laut TÜV,
dass zwar das Abblendlicht brennt, das Standlicht aber nicht und damit auch keine rückleuchten und Kennzeichenbeleuchtung.
Diese soll angeblich nicht mit der StVO konform gehen.
Angeblich könnte man ja in der Nacht eine Straftat begehen und wegfahren, ohne dass Zeugen das Kennzeichen sehen können, der Fahrer hat aber genug Licht (Original-Zitat des TÜV-Prüfers). Natürlich wird jeder Straftäter brav die gesmate Beleuchtung einschalten und auch noch das Kennzeichen vorher reinigen ... :roflGruss
Jörg
das gleiche geht doch auch mit den tfl von hella...und das hat dir der tüv mann gesagt?*ich lach mich weg* hey sorry aber so einen dreck hab ich noch nie gehört...
Also ich finde die Nebelscheinwerfer vom 3erGolf blenden überhaupt nicht!
Gerade in verbindung mit der Linsenoptik finde ich es
chic-ABER NICHT, um damit wie früher zu prollen😠
Möchte an dieser Stelle nochmals die Lösung
von Domis_Golf (4er)anpreisen😉
Jener hat in seine VR6-Spoilerlippe äußerst
elegant TFL/Neblies eingebettet.
Gruß Volker
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pic wäre nice...
aber in die lippe kommt bei mir nichts...dafür bekommt die bei mir zu oft mal einen oder 2 stöße ab ;-)
da mich Voller75 so lobt stell ich hier ma en Pic rein falls es euch Recht is😁
Grüße
ausm 4er Forum
Domi
Was soll die ganze Aufregung?
Soweit ich das mit dem Conrad Modul richtig deute, gent das Licht vollständig an, also ALLES, wie bei den nordischen Autos.
So einfach ist das und das kann man wohl problemlos verbauen.
Für alles andere kann ich nur die Hella Tfls empfehlen!
Re: Re: Abblendlicht als "Tagfahrlicht" - erlaubt!?
Zitat:
Original geschrieben von eule0
Hiho,
das Problem bei dieser erwähnten Schaltung ist laut TÜV,
dass zwar das Abblendlicht brennt, das Standlicht aber nicht und damit auch keine rückleuchten und Kennzeichenbeleuchtung.
Diese soll angeblich nicht mit der StVO konform gehen.
Angeblich könnte man ja in der Nacht eine Straftat begehen und wegfahren, ohne dass Zeugen das Kennzeichen sehen können, der Fahrer hat aber genug Licht (Original-Zitat des TÜV-Prüfers). Natürlich wird jeder Straftäter brav die gesmate Beleuchtung einschalten und auch noch das Kennzeichen vorher reinigen ... :roflGruss
Jörg
man könnte ja auch mit passenden dioden die rücklichter/kennzeichenbeleuchtung/standlicht mit an den TFL-Pin mit anklemmen. so hat man immer volles licht.
Bei Nacht muss die Kennzeichenbeleuchtung nat. immer an sein, aber am Tag ist das egal, sieht ja auch kein Mensch. Also bei reinen tfl wäre das egal, falls nur die Abblendlcihter angehen. Man darf nur nachts nicht vergessen, das "volle" Licht anzumachen. Ich persönlich bin kein Freund dieser neuen Regelung.
ich sehe keine veranlassung das ich an den tfl pin auch die restliche beleuchtung anschließe,am tag genügt das abblendlicht und basta...oder sehe ich das falsch...und die tatsache mit "bei dämmerung licht anmachen" finde ich nur teilweise zutreffend,denn das macht man doch automatisch?
Zitat:
Original geschrieben von Blue Knight
idenn das macht man doch automatisch?
ROFL...
also was ich für leute rumfahren sehe, die weder bei dämmerung, noch bei regen licht an haben, frag ich mich, warum DIE das nicht automatisch machen. genau wie die motorradfahrer, die dazu verpflichtet sind IMMER mit licht zu fahren, fahren auch genügend ohne licht...
das mit dem licht um genug zu sehen is großer blödsinn.
mit meinen hella tfl seh ich auch nachts genug und kann damit eine straftat begehen. und wer eine begehen will, fährt auch mit licht, nur werden wohl die kennzeichen dann nicht mehr stimmen...
ja die sachverständigen mal wieder... das is typisch deutschland...
schaut euch doch mal die ganzen neuen audi´s an. die haben ALLE im scheinwerfer die tfl mit drin. geile lösung. warum packt es unser staat mal wieder nicht, so eine KLEINE sicherheit für alle recht simple frei zu geben.
Ich hatte mal ein Auto, was immer das Abblendlicht an hatte. Wenn ihr das habt, passt gut auf, dass ihr dann nachts das Licht richtig anschaltet, denn man vergisst das schnell. Vorne ist ja alles schön hell, dass hinten nix leuchtet merkt man ja absolut nicht...
Ich werd - wenn ich so ne schaltung je habe darauf achten, dass ich einen Lichtsensor habe, der nachts dann alles einschaltet.
Entweder ganz vollautomatisch, oder komplett manuell. So zwischenlösungen sind schlecht. Selbst wenn ihr dran denkt... Was ist wenn ihr das Auto mal verleiht? Und dann ein Unfall deshalb passiert...
Zitat:
Original geschrieben von BadFP
schaut euch doch mal die ganzen neuen audi´s an. die haben ALLE im scheinwerfer die tfl mit drin. geile lösung. warum packt es unser staat mal wieder nicht, so eine KLEINE sicherheit für alle recht simple frei zu geben.
Ist ja freigegeben. Aber wie du schon sagst: das sind TFL's, und hat nix mit dem Abblendlicht zu tun. TFL's kannste ja überall nach belieben dranbauen.
Ich habe ne Schaltung die bei Zündung nur das Abblendlicht einschaltet und sonst nichts.
Das hat den enormen Vorteil, dass man bei Dunkelheit automatisch das Licht einschaltet weil man den Tacho nicht mehr sehen kann. 😉
Allerdings, und das ist der Nachteil, wurde ich von den Grünen angehalten weil die dachten, meine Rücklichter wären defekt. Habe dann aber das Licht angemacht und sie waren zufrieden.
Kurz darauf war ich bei der Dekra und habe deswegen mal nachgefragt. Es ist vollkommen legal das nur die vorderen Leuchten an sind.. Er war zwar davon überzeugt, dass das sicherheitstechnisch nichts bringt da man bei schlechter Sicht ja eigentlich eh das Licht anschalten sollte und man beim strahlenden Sonnenschein die Scheinwerfer eh nicht sieht allerdings hätte er keine Gesetzesgrundlage um mir mein TFL zu verbieten. 🙂
@MrNase
wiedermal ein sachverständiger der nur in seiner halle sitzt.
sehrwohl sieht man ein fahrzeug das scheinwerfer/tfl anhatte, wenn die sonne draufknallt oder blendet. das sieht man sogar noch viel früher als wenn es ohne licht fährt. nicht um sonst wurde es bei motorrädern zur pflicht gemacht.
am tacho nix mehr sehen, das sag ich mir auch immer, wenn jemand bei uns nachts ohne licht fährt. genau wie nur mit standlicht. ich sehe es, wenn ich nur mit standlich fahre, nicht nur das es dann doch erheblich dunkler auf der fahrbahn is, nein, sogar wenn ich an der ampel hinter anderen fahzeugen stehe, da fehlt doch die anleuchtung des fahrzeuges vormir... 😉
@VentoRenner
TFL´s darf man NICHT nach beleiben überall anbauen. dafür gibt es auch die scheinwerferregelung. muß paarweise angebraucht sein. bestimmte höhen müßen eingehalten werden, und abstand von der aussenkante des fahrzeuges. also nach belieben kann man dabei nicht sprechen.
@all
nichts desto trotz, egal ob TFL als extra wie von Hella (so wie ich sie habe) oder als extra schaltung über den PIN. Es ist einfach mal ein sicherheitsmerkmal das alle übernehmen sollten.
bin mit meinem fahrzeugen vor dem jetzigen immer mit licht gefahren, seid dem ich urlaub in dänemark gemacht habe. vorher schon öfters sporadisch das licht am tage angehabt. aber seid dem urlaub, sobald ich im auto saß, licht an.
PS: falls jemand Bilder von den Hella TFL sucht. Klickt bei mir auf Website, da könnt Ihr Bilder davon sehen...