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Ab wann muss das Abblendlicht eingeschaltet werden?
Ab wann muss das Abblendlicht eingeschaltet werden?
In der Regel sagt man:
- bei Dämmerung
- bei Regen
- bei Schneefall
- bei Nebel
Hier in Südschweden (skåne) sehe ich täglich sehr viele Autos dass bei Dämmerung und bei Regen nur mit Tagfahrlicht unterwegs sind, und hinten ist alles dunkel..
Tendenz steigend..
TFL laut StVO: Tagfahrlicht darf nur tagsüber und bei guter Sicht und alleine verwendet werden, niemals gemeinsam mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern.
Die Frage ist aber, wann muss man das Abblendlicht spätestens einschalten?
Ab wann ist das Tagfahrlicht (hinten kein Licht) nicht mehr ausreichend?
MfG Henrik
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@madbros_bln schrieb am 9. April 2015 um 14:21:35 Uhr:
Was bitte gibt's Besseres als generell mit "Licht an" zu fahren...?
Das, was der Gesetzgeber vorgesehen hat:
Bei "hell" das Tagfahrlicht und bei "dunkel" das Abblendlicht
Zitat:
Kann m. E. NIEMALS verkehrt sein.
Ganz gewaltig falsch.
Abblendlicht strahlt ausschließlich auf die Fahrbahn, bei einem optimalen Scheinwerfer würde der Gegenverkehr ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Abblendlicht nicht sehen, weil es kein Licht nach schräg oben abgibt.
Was der Gegenverkehr bei eingeschaltetem Abblendlicht sieht, ist ausschließlich das Streulicht, was eben nicht so ganz optimal auf die Fahrbahn gerichtet wird, sondern überall sonst hin leuchtet.
Bei den derzeit modernsten Scheinwerfern ist man mittlerweile so dicht an diesem Optimum, dass der Streulichtanteil so gering ist, dass bei "hell" nicht mehr erkennbar ist, ob Abblendlicht ein- oder ausgeschaltet ist.
Ist schließlich auch nicht so ganz grundlos, warum man die Helligkeit des Begrenzungslichts etwas angehoben hat. Weil Streulicht fehlt und das Fahrzeug schlechter Beleuchtet ist, ist das Begrenzungslicht heller, um das wider auszugleichen. Nur ist das Begrenzungslicht immer noch so gering ausgelegt, dass es nachts nicht blendet und damit tagsüber ebenso kaum erkennbar ist.
Was bleibt ist das Tagfahrlicht, weil es die an einem modernen Fahrzeugen einzige noch so ausreichend helle Beleuchtung ist, um bei "hell" eine ausreichend auffallende Wirkung zu haben.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die bei Abblendlicht wenn "hell" vollkommen unnötig sind: Warum sollte man bei "hell" die Rückleuchten eingeschaltet haben? Die 5 Watt-Dinger im Rücklicht sind tagsüber völlig albern, jede unbeleuchtete Klopapierrolle auf der Heckablage ist auffälliger.
Zitat:
So passiert es mir höchst selten, dass ich einäugig dunkle Landstraßen entlangfahre und schwere Unfälle verursache, weil ich nur schecht zu sehen bin.
Ich hoffe, dass der Satz nicht richtig ist, sondern Dir nur etwas die Gäule in Deinem Eifer durchgegangen sind.
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113 Antworten
Ich glaube nicht, dass diese Gesetzesänderung in S mit der EU zu tun hat. Schweden hätte auch die alte Regel behalten können, wenn man gewollt hätte, Brüssel hätte da wohl kaum gemeckert. Nur die Vorschrift, dass alle Autos mit der Zündung auch das Abblendlicht automatisch einschalten, war natürlich nicht zu halten, da in Schweden natürlich auch Autos nach ECE-Norm zulassungsfähig sein müssen.
TFL ist übrigens auch nicht überall vorgeschrieben - in D darf man tagsüber bei guter Sicht auch ohne Licht fahren. Neue Autos müssen zwar mit TFL ausgestattet sein - eine Pflicht, das TFL zu benutzen gibt es aber nicht: Wer will, darf sein TFL auch deaktivieren (die ECE-Vorschrift fordert ja auch, dass das ohne den Einsatz von Werkzeug möglich sein muss). Das ist zwar unsinnig, verstößt aber nicht gegen irgendwelche Vorschriften.
Zitat:
@MvM schrieb am 11. April 2015 um 13:30:20 Uhr:
In der STVO steht sowas auch nicht, aber es gehört zum gesunden Menschenverstand.
Jein, würden wir das umsetzen, würden wir immer mit Licht fahren, denn nachts haben praktisch alle Licht an und morgens muss irgendeiner anfangen es nicht einzuschalten bzw. aus zu machen ... entgegen dem was die Mehrheit macht.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 11. April 2015 um 23:10:33 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 11. April 2015 um 13:30:20 Uhr:
In der STVO steht sowas auch nicht, aber es gehört zum gesunden Menschenverstand.
Jein, würden wir das umsetzen, würden wir immer mit Licht fahren, denn nachts haben praktisch alle Licht an und morgens muss irgendeiner anfangen es nicht einzuschalten bzw. aus zu machen ... entgegen dem was die Mehrheit macht.
Das ist ein Paradoxes Thema, mit dem ich jetzt doch etwas überfordert bin. Nachts dürfte keiner mit Licht fahren, da sich jeder an die Mehrheit mit ausgeschalteten Scheinwerfern gehalten hat. Tagsüber fahren alle mit Licht, da die Mehrheit es morgens nicht ausgeschalten hat. Nur ist dies gar nicht möglich, da die Mehrzeit es am Abend zuvor nicht eingeschaltet hat. Oder fahren doch immer alle mit Licht? Man weiß es nicht!
Da es diese Regel nicht gibt (genau aus diesem Grund), tritt zum Glück auch keine Überforderung ein .
Zitat:
@MvM schrieb am 12. April 2015 um 03:01:32 Uhr:
[...] Nachts dürfte keiner mit Licht fahren, da sich jeder an die Mehrheit mit ausgeschalteten Scheinwerfern gehalten hat.
Das hast Du falsch verstanden. Die ungeschriebene Mehrheits-Regel besagt nur, wann man das Licht spätestens einschalten und nicht wie lange man es ausgeschaltet lassen soll. Denn eins steht mit Sicherheit in der StVO:
"Während der Dämmerung, bei Dunkelheit (...)"Zitat:
Tagsüber fahren alle mit Licht, da die Mehrheit es morgens nicht ausgeschalten hat. [...]
Gegen dieses Paradoxon gibt es die KFZ mit Lichtautomatik, dadurch wird die Blechlawine allmählich wieder lichtlos

Zitat:
@Mischkolino schrieb am 12. April 2015 um 22:44:42 Uhr:
Das hast Du falsch verstanden. Die ungeschriebene Mehrheits-Regel besagt nur, wann man das Licht spätestens einschalten und nicht wie lange man es ausgeschaltet lassen soll.
Du haat aber schon verstanden, das es gerade um den Herdentrieb geht, und nicht um die STVO, oder?

Zitat:
@MvM schrieb am 13. April 2015 um 08:12:04 Uhr:
[...] Du haat aber schon verstanden, das es gerade um den Herdentrieb geht, und nicht um die STVO, oder?
Jetzt bin
ichüberfordert

Hi,
also ich schaue immer nach der Straßenbeleuchtung. Spätestens, wenn die Straßenbeleuchtung automatisch angeht ist Dämmerung und dann schalte ich das Abblendlicht ein.
Mfg
Bernhard
Ich fahr immer mit Abblendlicht.
Da brauch ich nicht über die Frage, wann einschalten, nachdenken.
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 15. April 2015 um 22:22:26 Uhr:
Ich fahr immer mit Abblendlicht.
Da brauch ich nicht über die Frage, wann einschalten, nachdenken.
Von der Sorte kommen einem tagtäglich massenhaft "Einäugige" entgegen, wo man sich echt fragt, lass doch blos das Licht aus, wenn du nicht fähig bist bei Dunkelheit Sicherheit herzustellen. Denn Letzteres ist ganz sicher wichtiger als Licht bei Sonnenschein!
P.S.:
Ja, diese Deppen denken tatsächlich nicht nach!
Du kannst sicher sein das meine Beleuchtung am Fahrzeug immer voll Funktionsfähig ist.
Licht bei Sonnenschein: Es gibt Licht und Schatten. Nicht immer fährt man auf freier Strecke, sondern wie bei uns auch sehr viel durch Waldstücke.
Und da sieht man ein Fahrzeug ohne Beleuchtung so gut wie gar nicht.
PS: Den Deppen hab ich überlesen.
Zitat:
@Bernhardd1 schrieb am 15. April 2015 um 22:12:41 Uhr:
Hi,
also ich schaue immer nach der Straßenbeleuchtung. Spätestens, wenn die Straßenbeleuchtung automatisch angeht ist Dämmerung und dann schalte ich das Abblendlicht ein.
Mfg
Bernhard
und wenn keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist (außerorts)?
Bei Regen muss man mit Abblendlicht fahren, aber muss die Fahrbahn insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein?
Muss man bei Regen mit Abblendlicht fahren , auch innerorts?
Bei Nebel? - mit einer Sichtweite von wie viele Metern?
/ Henrik
Bei Regen nur bei Sichtbehinderung, IIRC.
Das ist richtig, das mit dem Wasserfilm, der die ganze Straße bedecken muss, gibt es auch, aber nur in Zusammenhang mit Tempolimits mit Zusatzschild "bei Nässe".
dann lest mal die Erläuterungen zur StVO vom April 2014, Licht einschalten bei Sicht unter 70 Metern in der Ortschaft, bei Sicht unter 120 Meter auf Landstraßen und bei unter 130 Metern au der Autobahn.
so ist es gesetzlich festgelegt bei uns im Land