Ab wann muss das Abblendlicht eingeschaltet werden?
Ab wann muss das Abblendlicht eingeschaltet werden?
In der Regel sagt man:
- bei Dämmerung
- bei Regen
- bei Schneefall
- bei Nebel
Hier in Südschweden (skåne) sehe ich täglich sehr viele Autos dass bei Dämmerung und bei Regen nur mit Tagfahrlicht unterwegs sind, und hinten ist alles dunkel.. 🙄
Tendenz steigend..
TFL laut StVO: Tagfahrlicht darf nur tagsüber und bei guter Sicht und alleine verwendet werden, niemals gemeinsam mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern.
Die Frage ist aber, wann muss man das Abblendlicht spätestens einschalten?
Ab wann ist das Tagfahrlicht (hinten kein Licht) nicht mehr ausreichend?
MfG Henrik
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@madbros_bln schrieb am 9. April 2015 um 14:21:35 Uhr:
Was bitte gibt's Besseres als generell mit "Licht an" zu fahren...?
Das, was der Gesetzgeber vorgesehen hat:
Bei "hell" das Tagfahrlicht und bei "dunkel" das Abblendlicht
Zitat:
Kann m. E. NIEMALS verkehrt sein.
Ganz gewaltig falsch.
Abblendlicht strahlt ausschließlich auf die Fahrbahn, bei einem optimalen Scheinwerfer würde der Gegenverkehr ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Abblendlicht nicht sehen, weil es kein Licht nach schräg oben abgibt.
Was der Gegenverkehr bei eingeschaltetem Abblendlicht sieht, ist ausschließlich das Streulicht, was eben nicht so ganz optimal auf die Fahrbahn gerichtet wird, sondern überall sonst hin leuchtet.
Bei den derzeit modernsten Scheinwerfern ist man mittlerweile so dicht an diesem Optimum, dass der Streulichtanteil so gering ist, dass bei "hell" nicht mehr erkennbar ist, ob Abblendlicht ein- oder ausgeschaltet ist.
Ist schließlich auch nicht so ganz grundlos, warum man die Helligkeit des Begrenzungslichts etwas angehoben hat. Weil Streulicht fehlt und das Fahrzeug schlechter Beleuchtet ist, ist das Begrenzungslicht heller, um das wider auszugleichen. Nur ist das Begrenzungslicht immer noch so gering ausgelegt, dass es nachts nicht blendet und damit tagsüber ebenso kaum erkennbar ist.
Was bleibt ist das Tagfahrlicht, weil es die an einem modernen Fahrzeugen einzige noch so ausreichend helle Beleuchtung ist, um bei "hell" eine ausreichend auffallende Wirkung zu haben.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die bei Abblendlicht wenn "hell" vollkommen unnötig sind: Warum sollte man bei "hell" die Rückleuchten eingeschaltet haben? Die 5 Watt-Dinger im Rücklicht sind tagsüber völlig albern, jede unbeleuchtete Klopapierrolle auf der Heckablage ist auffälliger.
Zitat:
So passiert es mir höchst selten, dass ich einäugig dunkle Landstraßen entlangfahre und schwere Unfälle verursache, weil ich nur schecht zu sehen bin.
Ich hoffe, dass der Satz nicht richtig ist, sondern Dir nur etwas die Gäule in Deinem Eifer durchgegangen sind.
113 Antworten
@Reinhard69 und @Evo-Master: Mein VW macht beides mit sehr guter Zuverlässigkeit, beim Licht hatte ich noch nie das Gefühl, manuell eingreifen zu müssen und der automatische Wischer lässt sich dank Einstellrad ziemlich gut an die Verhältnisse anpassen. Bei Nebel tagsüber bin ich davon überzeugt, daß man das Tagfahrlicht eh besser wahrnimmt als die Xenons und die Rückleuchten habe ich dank angepasster Programmierung sowieso immer an.
VW Touareg 2011
Gruß,
Frank
Stimmt: Mein Passat hatte auch so ein "Einstellrad" bzw. mehrstufigen Schalter.
Zitat:
@Evo-Master schrieb am 28. Mai 2015 um 12:51:50 Uhr:
Mein Mercedes schaltet das Licht verdammt zuverlässig ein, dafür wischt er aber Sinnlos und Blöd rum. Wobei das aber auch an diesem Zeug von der Waschanlage liegen kann (RainX?).
Wie alt sind die Wischer?
Ich merke immer, dass ab einem gewissen Alter der Wischer der Regensensor genau das macht. Dabei sind die Wischer für mein Empfinden noch mehr als gut.
Es liegt an diesen speziellen Mitteln, die man in der Waschstraße bekommt. In meinem Fall "RainX" oder so.
Das Problem:
Es beginnt leicht zu regen. Der Wischer wischt. Jedoch bildet sich direkt ein "komischer" Schleier auf der Windschutzscheibe. Unterbindet man nun das vollautomatisch wischen, ist die Scheibe nach einem Bruchteil von einer Sekunde später wieder völlig klar. Aber meinem Regensensor dauert es zu lange und er wischt wieder... 😁 Und deswegen kommt es nie zum einklang. Das nervt.
Ich kaufe mir immer den Fensterreiniger von Frosch. Da ist etwas Alk drin. Damit "putze" ich mir das "RainX" wieder weg und alles ist in Ordnung.
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Das ist doch diese Wachsschicht für die ich bisher immer noch ein extra Putztuch (mit Alkohol?) mitbekommen habe, aber nur wenn auch Wachs(versiegelung) mit auf der Rechnung stand und das Zeug dadurch auch auf der Frontscheibe verteilt wurde. Ansonsten habe ich das nämlich nicht nach der Waschstraße. RainX wäre eher für längerfristige Anwendung und sollte nicht so stark "nachschleiern" wie Wachs.
Jupp78
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 25. Mai 2015 um 19:36:29 Uhr:
dann lest mal die Erläuterungen zur StVO vom April 2014, Licht einschalten bei Sicht unter 70 Metern in der Ortschaft, bei Sicht unter 120 Meter auf Landstraßen und bei unter 130 Metern au der Autobahn.
so ist es gesetzlich festgelegt bei uns im Land
Hast du einen Link dazu? Ich finde das nämlich nicht.
Davon abgesehen ist es sicher kein Gesetz ... das ist nicht einmal die StVO.
http://www.pfeifferpage.de/Dateien/STVO%20Erl.12.2006.pdf
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 28. Mai 2015 um 18:19:23 Uhr:
Davon abgesehen ist es sicher kein Gesetz ... das ist nicht einmal die StVO.http://www.pfeifferpage.de/Dateien/STVO%20Erl.12.2006.pdf
Wie bereits genannt, das ist rechtlich null, nichts, garnichts.
Da hat sich einer viel Arbeit gemacht, etwas zusammen zu sammeln und hat dies mit viel rein persönlicher Meinung und auch haufenweise falschem Kram angefüllt.
Abgesehen davon, dass dies alles auf alten und mittlerweile mehrfach modernisierten Vorschriften basiert (StVO in der Version von 2005) und einige Aussagen sich auch nur auf den damaligen Stand beziehen und heute in der erläuterten Weise nicht mehr stimmen.
Aus einem Urteil zu einer Ordnungswidrigkeit eine bestimmte Meterzahl abzuleiten ... das funktioniert einfach nicht.
Das nächste Gericht kann da zu einer anderen Entscheidung gelangen.
Zumal diese Urteile ja gar keine Grenzen festgelegt haben. Da wurde nur gesagt: Bei Sichtweite x Meter ohne Licht zu fahren ist definitiv ordnungswidrig.
Daraus kann man aber nicht ableiten, dass das Licht auf jeden Fall hätte aus bleiben dürfen, wäre die Sicht nur 10 Meter weiter gewesen. Genau das scheint der Autor dieser PDF aber zu tun.