Ab wann ist man ein "Schleicher"?
Moin,
als Gegenpol zu dem Thread "Ab wann ist man ein Raser?" möchte ich heute mal die Frage in den Raum werfen
Ab wann ist man ein Schleicher?
Dazu eine kleine Umfrage.
Gruß
Mirco
Beste Antwort im Thema
Ein "Schleicher" ist für mich ein Fahrzeugführer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit absolut grundlos erheblich unterschreitet.
1911 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
60 in der dämmerung.....für blinde mag das passen.
die 60 km/h fahrer sollten dann lieber zuhause bleiben.
Dicker, der Druck auf die Konformfahrer und Uneiligen steigt nach langer Zeit mal wieder😁😁 Die Ecke, aus der gelästert wird, kennt man ja😛😛
Für mich sind untrügliche Zeichen daß ich schleiche, wenn mich innerorts viele Radfahrer und auf der Landstraße Traktoren überholen. 😁😁😁
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Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nö - da gilt Sichtfahrgebot. Und mit eigenem Abblendlicht ist je nach Richter bei 60 schon Ende Gelände - entsprechende Urteile waren her auch schon eingestellt.
Du meinst je nach Einstellung der Scheinwerfer.
Du musst innerhalb der Sichtweite des Abblendlichts anhalten können.
Ich setze dafür einfach mal die Gefahrenbremsung voraus [(1/10 Geschwindigkeit * 1/10 Geschwindigkeit):2] und man legt etwa 1/10 Geschwindigkeit * 3 in Metern pro Sekunde zurück.
Meine Scheinwerfer leuchten dann doch tatsächlich weiter als die 36m die bei der ganzen Rechnerei heraus kämen, wenn man von 60 km/h ausgeht.
Beim normalen PKW-Scheinwerfer dürften doch eher 80-90 km/h passen (56-67,5m).
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Das möcht ich gerne Nachlesen.Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Auf der Autobahn gilt die Sichtfahrregelung nicht.M. D.
Büdde:
Zitat:
(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
1.
die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder
2.
der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__18.html
Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
wahrscheinlich haben die noch die bilux-funzeln im käfer.......dann passt es😁
Aus dieser Zeit müssen auch die Faustformeln stammen. Man braucht heutzutage keinen Porsche, um weit früher als nach 50m aus 100km/h zum stehen zu kommen.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Aus dieser Zeit müssen auch die Faustformeln stammen. Man braucht heutzutage keinen Porsche, um weit früher als nach 50m aus 100km/h zum stehen zu kommen.Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
wahrscheinlich haben die noch die bilux-funzeln im käfer.......dann passt es😁
die formeln stammen noch aus den zeiten, als es scheibenbremsen nur gegen aufpreis gab.....
Meiner Meinung nach sollte man endlich mal den Titel des Threads den Gegebenheiten anpassen.
Richtig müßte er IMHO lauten: "Ab wann ist man ein Cruiser?"
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Meiner Meinung nach sollte man endlich mal den Titel des Threads den Gegebenheiten anpassen.Richtig müßte er IMHO lauten: "Ab wann ist man ein Cruiser?"
zwischen cruisen und schleichen ist aber noch ein gewaltiger unterschied!
vorhin ist da auch so ein depp mit 50 auf der landstraße vorneweggeschlichen. hintendran 6-7 autos.
außerdem gegenverkehr und keine möglichkeit zu überholen.
hier auch, jeden tag mindestens einer dabei, der nur 70 oder 80 fährt und eine gigantische schlange hinter sich hat.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Meine Scheinwerfer leuchten dann doch tatsächlich weiter als die 36m die bei der ganzen Rechnerei heraus kämen, wenn man von 60 km/h ausgeht.Beim normalen PKW-Scheinwerfer dürften doch eher 80-90 km/h passen (56-67,5m).
Auf was für Fahrzeuge sich die Urteile beziehen, weis ich nicht.
Es gibt sie aber. Ich will andererseits auch nicht bestreiten, das es möglicherweise mittlerweile besseres Licht gibt. Über H4 ninaus habe ich noch keine Erfahrungen.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Büdde:Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Das möcht ich gerne Nachlesen.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Zitat:
(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
1.
die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder
2.
der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__18.html
Und wenn das "wenn" nicht erfüllt, gilt wieder 60 oder je nach KfZ auch 80.
Keine Nacht ist so finster, dass fremdes Licht nun nicht mehr reicht, auch über 60 hinaus noch Hindernisse zu erkennen. Dank Lichtverschmutzung ist es auch in einer Neumondnacht ziemlich hell.😎
Und was andere Urteile aussagen, würde mich im Un-Fall nicht interessieren. Da wird einfach plausibel vorgerechnet was nach Stand der heutigen Technik geht, das der werte Herr Richter seinen eigenen Kopf benutzen darf und schon wird das wohl passen.
Für die Leuchtweite ist es eigentlich irrelevant, ob H4 oder Xenon-Brenner die Lichtquelle sind. Bei einer vorgegebenen Einbauhöhe und 1% "Gefälle" für den Lichtkegel lässt sich sehr gut berechnen, wie weit die Scheinwerfer leuchten werden. Und 60-70m sollte auch eine H4-Halogen-Lampe schaffen, wenn sie 60-70cm Einbauhöhe mitbringt.