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Ab wann ist man ein "Schleicher"?

Themenstarteram 5. Juli 2009 um 18:09

Moin,

als Gegenpol zu dem Thread "Ab wann ist man ein Raser?" möchte ich heute mal die Frage in den Raum werfen

Ab wann ist man ein Schleicher?

Dazu eine kleine Umfrage.

Gruß

Mirco

Beste Antwort im Thema

Ein "Schleicher" ist für mich ein Fahrzeugführer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit absolut grundlos erheblich unterschreitet.

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Zitat:

Original geschrieben von patti106

Da wird einfach plausibel vorgerechnet was nach Stand der heutigen Technik geht, das der werte Herr Richter seinen eigenen Kopf benutzen darf und schon wird das wohl passen.

Ja, mach du mal.

Auf solch einen klugscheißenden Rechenkünstler wird bestimmt jeder Richter gerade gewartet haben.

am 27. September 2012 um 19:39

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Da wird einfach plausibel vorgerechnet was nach Stand der heutigen Technik geht, das der werte Herr Richter seinen eigenen Kopf benutzen darf und schon wird das wohl passen.

Ja, mach du mal.

Auf solch einen klugscheißenden Rechenkünstler wird bestimmt jeder Richter gerade gewartet haben.

Wie bist du denn drauf?

Wenn mir einer überhöhte Geschwindigkeit vorwerfen will, weil er davon ausgeht, dass ich mit nem KdF-Wagen unterwegs bin, dann werde ich - nein eigentlich mein Anwalt - dem Entscheidungsprozess schon Schwung verleihen.

Man muss sich nicht gleich ins Nachthemd scheißen, nur weil einer ne Robe trägt. ;)

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Nününü...

Ja, ja. Mach du nur. Du wirst mein Held sein

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

 

Ja, mach du mal.

Auf solch einen klugscheißenden Rechenkünstler wird bestimmt jeder Richter gerade gewartet haben.

Wie bist du denn drauf?

Wenn mir einer überhöhte Geschwindigkeit vorwerfen will, weil er davon ausgeht, dass ich mit nem KdF-Wagen unterwegs bin, dann werde ich - nein eigentlich mein Anwalt - dem Entscheidungsprozess schon Schwung verleihen.

Man muss sich nicht gleich ins Nachthemd scheißen, nur weil einer ne Robe trägt. ;)

Die verlinkten Urteile hast Du vermutlich nicht gelesen - das waren imho Fahrzeuge mit Halogenlicht.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von patti106

 

Wie bist du denn drauf?

Wenn mir einer überhöhte Geschwindigkeit vorwerfen will, weil er davon ausgeht, dass ich mit nem KdF-Wagen unterwegs bin, dann werde ich - nein eigentlich mein Anwalt - dem Entscheidungsprozess schon Schwung verleihen.

Man muss sich nicht gleich ins Nachthemd scheißen, nur weil einer ne Robe trägt. ;)

Die verlinkten Urteile hast Du vermutlich nicht gelesen - das waren imho Fahrzeuge mit Halogenlicht.

ein Glück - ich hab Xenon ;)

Gruß

odi

am 27. September 2012 um 21:07

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von patti106

 

Wie bist du denn drauf?

Wenn mir einer überhöhte Geschwindigkeit vorwerfen will, weil er davon ausgeht, dass ich mit nem KdF-Wagen unterwegs bin, dann werde ich - nein eigentlich mein Anwalt - dem Entscheidungsprozess schon Schwung verleihen.

Man muss sich nicht gleich ins Nachthemd scheißen, nur weil einer ne Robe trägt. ;)

Die verlinkten Urteile hast Du vermutlich nicht gelesen - das waren imho Fahrzeuge mit Halogenlicht.

Trotzdem wird vom Autofahrer nur gefordert, dass er innerhalb des Abblendlichtes anhalten können muss. Wenn also mein Abblendlicht 70m reicht, dann sind 80km/h eben nicht zu schnell gewesen. Da müssen mich diese Urteile nicht interessieren.

 

 

Nünününü....:D

Naja. Manch einer ist ein kleines Kind hier.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts

Auf der Autobahn gilt die Sichtfahrregelung nicht.

M. D.

Das möcht ich gerne Nachlesen.

Kein Problem:

(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder

2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__18.html

... mehr auf http://w-w-w.ms/a45mj6

Gruß,

M. D.

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