Ab wann ist man ein "Schleicher"?

Moin,

als Gegenpol zu dem Thread "Ab wann ist man ein Raser?" möchte ich heute mal die Frage in den Raum werfen

Ab wann ist man ein Schleicher?

Dazu eine kleine Umfrage.

Gruß
Mirco

Beste Antwort im Thema

Ein "Schleicher" ist für mich ein Fahrzeugführer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit absolut grundlos erheblich unterschreitet.

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Zitat:

Original geschrieben von odi222


das ganze Leben ist ein Spiel 😁
wollte nur den interessanten Thread wieder hoch holen 🙂

Gruß
odi

und den brand neu entfachen?

Zitat:

Original geschrieben von Kawaman1974



Zitat:

Original geschrieben von odi222


das ganze Leben ist ein Spiel 😁
wollte nur den interessanten Thread wieder hoch holen 🙂

Gruß
odi

und den brand neu entfachen?

was für einen Brand ? 😉

geht doch noch sehr gesittet hier zu 😁

Gruß
odi

richtig: NOCH

😁😁😁

die definition ist eigenlich ganz einfach:

jeder der langsamer ist als ich, ist ein schleicher😁

Zitat:

Original geschrieben von Kawaman1974


richtig: NOCH

😁😁😁

die definition ist eigenlich ganz einfach:

jeder der langsamer ist als ich, ist ein schleicher😁

Mann,genau meine Meinung 😁 - und da gibts ne Menge 😁😁

Gruß
odi

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normalerweise habdhabe ich es immer so:

ist jemand mit mit gleicher meinung, hat er recht.

ist er anderer meinung, habe ich recht.

😁😁😁

hilft aber alles nix, unsere extra Spur bekommen wir aber nicht und müssen uns weiterhin mit den Verkehrserziehern , Rentnern und Frauen rum plagen 😁😁😁

Gruß
odi

ja, leider.

wobei es doch so einfach wäre solche kriecher auf die standspur zu verbannen!

Dann ist da aber Stau, wenn ich mal richtig rollen lasse.

Wer ist ein SCHLEICHER? JEDER der langsamer ist wie ich.😁

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Kawaman1974


ja, leider.

wobei es doch so einfach wäre solche kriecher auf die standspur zu verbannen!

Naja - hier in D gibt es eine andere Definition. So grob ab 60 km/h in der Dämmerung ist das angepasste Fahrweise.

60 in der dämmerung.....

für blinde mag das passen.

Nö - da gilt Sichtfahrgebot. Und mit eigenem Abblendlicht ist je nach Richter bei 60 schon Ende Gelände - entsprechende Urteile waren her auch schon eingestellt.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Nö - da gilt Sichtfahrgebot. Und mit eigenem Abblendlicht ist je nach Richter bei 60 schon Ende Gelände - entsprechende Urteile waren her auch schon eingestellt.

dann gibt es bestimmt eine allegmeine regelung, daß man bei dunkelheit nur 60 fahren darf!

Es gibt dazu reichlich Urteile - schau mal hier .

Du kannst Dich mal auf die Suche nach Urteilen machen, die 100 bei Nacht erlaubt haben. Wird wohl eine karge Ausbeute werden. 😁

Auf der Autobahn gilt die Sichtfahrregelung nicht.

M. D.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts


Auf der Autobahn gilt die Sichtfahrregelung nicht.

M. D.

Das möcht ich gerne Nachlesen.

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