Ab wann ist man ein "Schleicher"?

Moin,

als Gegenpol zu dem Thread "Ab wann ist man ein Raser?" möchte ich heute mal die Frage in den Raum werfen

Ab wann ist man ein Schleicher?

Dazu eine kleine Umfrage.

Gruß
Mirco

Beste Antwort im Thema

Ein "Schleicher" ist für mich ein Fahrzeugführer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit absolut grundlos erheblich unterschreitet.

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von LSirion


Da geht es um Ausbremsen, Verlangsamen und Belehren und nicht um Fahren unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, meinetwegen Langsamfahren, oder Schleichen, wie man es hier sonst nennt.
du hast die links aber schon gelesen? 🙄

seltsam nur, das sich u.a. folgende textzeilen darin finden, was im direkten widerspruch zu deinen aussagen steht:

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Ein Beispiel, welches Gegenstand eines Verfahrens war: Ein Pkw-Fahrer fuhr auf leicht kurviger Strecke bei erlaubten und vertretbaren 100 km/h 3 Kilometer ohne triftigen Grund nur 50 km/h. Mehrere Fahrzeuge wurden also behindert, eine normale Geschwindigkeit zu fahren. Dieser Fahrer wurde wegen Behinderung des Verkehrsflusses durch Langsamfahren verurteilt.

Wenn ein Fahrer eines KFZ seinen Wagen ohne verkehrsbedingten Grund seinen Wagen so stark verlangsamt, dass der nachfolgende Autofahrer zu einer unangemessenen niedrigen Geschwindigkeit gezwungen ist, der er sich nicht durch Ausweichen oder Überholen entziehen kann, liegt eine Nötigung vor. BayOBlG (in DAR 2002, S. 79)

Grundsätzlich gilt, dass man durch unangemessen langsames Fahren den übrigen Verkehr nicht behindern darf (§ 3 StVO).

womit du dann auch eigentlich nur bewiesen hast, das schleicher sich keiner schuld bewusst sind, und über fakten hinwegsehen, damit sie keine eigenen fehler eingestehen müssen.....vllt. kommst du ja mal an den "richtigen", ob dir das "ich hatte aber recht" auf deinem grabstein, dann etwas nützt, waage ich sehr stark zu bezweifeln.......

Aha!

Er wurde also wegen "Behinderung des Verkehrsflusses durch Langsamfahren" verurteilt...

Für mich heißt das, dass die Ordungswidrigkeit, die hier klar vorlag, angezeigt wurde und er ein Bußgeld oder Verwarngeld bezahlen musste, mehr nicht. Wenn du da etwas von Nötigung liest, dann ist das deine Sache...

Das zweite ist dann wieder eine Verlangsamung, das kann mitunter auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sein, hat aber mit der Problematik des gewöhnlichen Schleichers, so wie er hier beschrieben wird, erstmal nichts zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von LSirion



Das zweite ist dann wieder eine Verlangsamung, das kann mitunter auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sein, hat aber mit der Problematik des gewöhnlichen Schleichers, so wie er hier beschrieben wird, erstmal nichts zu tun.

Womit wir wieder bei der Kernfrage dieses Freds währen...

Heya,

Zitat:

Original geschrieben von Karl-der-Käfer


Klar gehts noch.
Der Schleicher ist tatsächlich Schuld, fühlt sich aber moralisch im Recht. Genau wie Du und die Mischpoke, die Dir 4 mal grün für diesen Unsinn gegeben haben.

lieber Karl, Du und die mittlerweile sechs User, die Dir den Daumen hoch gegeben haben, haben offenbar meinen Beitrag nicht verstanden: Mir ging es lediglich um die Haßtriaden und wüsten Beschimpfungen, die hier abgelassen werden. An anderer Stelle wird immer auf Miteinander etc. gepocht, aber hier gibts dann plötzlich nichts mehr davon zu lesen.

Und wenn ich geschrieben habe, dass mir meine 10-20 Hintermänner egal sind, dann sind sie das, weil sich diese "Ich-habs-eilig!"-Fahrer immer ansammeln, auch wenn ich 20 schneller als erlaubt fahre. Bin ich jetzt etwa auch dazu verpflichtet rauszufahren, weil ich diese Leute ja behindere?

Ich seh da echt einfach kein Problem drin. Ein Auto, das deutlich langsamer als die zulässige Höchstgeschwindigkeit fährt, ist mir wesentlich lieber als ein LKW oder Traktor, der nicht schneller kann, denn das Auto ist so klein, dass ich locker sehen kann, ob und wann ich überholen kann und trotz meiner lediglich 122PS auch schnell vorbei bin.

Mein Arbeitsweg führte mich früher 50km lang über Landsstraße und Dörfer. Benötigte Zeit vor der Autobahnmaut: 45Minuten. Dann kam die Autobahnmaut, alle LKWs nutzten diese Straße, ein Überholen war mit meinen damaligen 50PS kaum möglilch. Benötigte Zeit mit Maut: 55Minuten. Und wegen der zehn Minuten reg ich mich echt nicht auf.

Elderian

Zitat:

Original geschrieben von Elderian


Heya,
Original geschrieben von Elderian

Und wenn ich geschrieben habe, dass mir meine 10-20 Hintermänner egal sind, dann sind sie das, weil sich diese "Ich-habs-eilig!"-Fahrer immer ansammeln, auch wenn ich 20 schneller als erlaubt fahre. Bin ich jetzt etwa auch dazu verpflichtet rauszufahren, weil ich diese Leute ja behindere?

Wenn du die zulässige Höchstgeschwindigkeit von z.b. 100 drauf hast hat Otto Rasmichdrauf eben Pech gehabt. Fährt aber Trude Guckindiluft mit 70 schlingernd über die Landstraße und provoziert riskante Überholmanöver hört für mich der Spaß auf, denn ich könnte mal zufällig der Gegenverkehr sein.

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Zitat:

Original geschrieben von Karl-der-Käfer



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


So ich schleich dann mal in mein Bettchen, vorgeschrieben sind in die Schlafstube 40 , ich schaff aber nur noch 35. Gute Nacht.
Was jetzt, in der Schlafstube,  35 km/h oder Damen/Nacht. ?

Sollte es Letzteres sein, wäre mein Respekt so hoch, dass Du 10 km vor mir her schleichen dürftest, und ich immer noch den Hut ziehe  😁😁

Naja, ich meinte km/h. 35 Damen in der Nacht sind für mich nicht zu schaffen. Mich macht meine eigene oft fix und fertig, und das auch am Tage.😁

Zitat:

Original geschrieben von LSirion



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Ein Beispiel, welches Gegenstand eines Verfahrens war: Ein Pkw-Fahrer fuhr auf leicht kurviger Strecke bei erlaubten und vertretbaren 100 km/h 3 Kilometer ohne triftigen Grund nur 50 km/h. Mehrere Fahrzeuge wurden also behindert, eine normale Geschwindigkeit zu fahren. Dieser Fahrer wurde wegen Behinderung des Verkehrsflusses durch Langsamfahren verurteilt.

 

Wenn ein Fahrer eines KFZ seinen Wagen ohne verkehrsbedingten Grund seinen Wagen so stark verlangsamt, dass der nachfolgende Autofahrer zu einer unangemessenen niedrigen Geschwindigkeit gezwungen ist, der er sich nicht durch Ausweichen oder Überholen entziehen kann, liegt eine Nötigung vor. BayOBlG (in DAR 2002, S. 79)

 

Grundsätzlich gilt, dass man durch unangemessen langsames Fahren den übrigen Verkehr nicht behindern darf (§ 3 StVO).

womit du dann auch eigentlich nur bewiesen hast, das schleicher sich keiner schuld bewusst sind, und über fakten hinwegsehen, damit sie keine eigenen fehler eingestehen müssen.....vllt. kommst du ja mal an den "richtigen", ob dir das "ich hatte aber recht" auf deinem grabstein, dann etwas nützt, waage ich sehr stark zu bezweifeln.......
Aha!

Er wurde also wegen "Behinderung des Verkehrsflusses durch Langsamfahren" verurteilt...

Für mich heißt das, dass die Ordungswidrigkeit, die hier klar vorlag, angezeigt wurde und er ein Bußgeld oder Verwarngeld bezahlen musste, mehr nicht. Wenn du da etwas von Nötigung liest, dann ist das deine Sache...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Also ich nehme den Fuß vom Gas, wenn jemand vor mir reinzieht und ich dadurch zu dicht auffahre.
Auf einer recht vollen Autobahn führt das dazu, dass ich kaum noch zum Gas geben komme, weil mir fast ständig jemand vor die Nase zieht.

Im Dunkeln fahre ich grundsätzlich nicht schneller, als die Reichweite meines Abblendlichtes (und der daraus resultierende Anhalteweg) zulässt. 100 auf der Landstraße sind da einfach nicht drin.

Als Schleicher sehe ich mich nicht. Nur viele hinterm ir scheinen so einfache Dinge nicht zu verstehen.

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984



Im Dunkeln fahre ich grundsätzlich nicht schneller, als die Reichweite meines Abblendlichtes

Es gibt da so eine neue Erfindung, es hat sich nicht nicht wirklich remgesprochen, deswegen sag ichs dir.

Autos haben inzwischen auch Fernlicht, damit kann man gaaaaaaaannz weit sehen, auch in der Nacht.
Solltest dir mal zulegen

Zitat:

Original geschrieben von Qarks



Zitat:

Original geschrieben von gruni1984



Im Dunkeln fahre ich grundsätzlich nicht schneller, als die Reichweite meines Abblendlichtes
Es gibt da so eine neue Erfindung, es hat sich nicht nicht wirklich remgesprochen, deswegen sag ichs dir.

Autos haben inzwischen auch Fernlicht, damit kann man gaaaaaaaannz weit sehen, auch in der Nacht.
Solltest dir mal zulegen

Solange kein Gegenverkehr da ist 😁

Doch nun mein Mist zum Thema. Ich fahr jeden Tag ein Stückchen Landatraße zur Arbeit. Wenn mehrer Fahrzeuge unterwegs sind, ist immer einer dabei der maximal echte 80 fährt. So, na und? Ich fühl mich dann eigentlich nicht zum Überholen genötigt. Drunter wird´s natürlich anstrengend. Genauso ist bei freier Strecke auch immer einer da, welcher mir bei Tacho 110 und anhaltendem Gegenverkehr noch im Kofferraum hängt. Ich glaub die regen mich mehr auf.

Gruß

S.

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Original geschrieben von LSirion


Aha!

Er wurde also wegen "Behinderung des Verkehrsflusses durch Langsamfahren" verurteilt...

Für mich heißt das, dass die Ordungswidrigkeit, die hier klar vorlag, angezeigt wurde und er ein Bußgeld oder Verwarngeld bezahlen musste, mehr nicht. Wenn du da etwas von Nötigung liest, dann ist das deine Sache...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Noch einmal:

Die Nötigung ist nur dann der Fall, wenn der Vorausfahrende absichtlich verlangsamt, damit einen anderen absichtlich ausbremst, ihn zum Ausweichen oder Überholen zwingt und belehrt. Das steht genau so in dem von dir angeführten Text!

Bloßes Langsamfahren, ohne übertriebene Aktionen ist nur eine Behinderung.
Wer also konstant mit 50, 60, 70 oder auch 95 über die Landstraße "schleicht" nötigt niemanden, auch wenn der Hintermann, der mit 100 angefahren kommt, natürlich stark verzögern muss. Das stellt eine Behinderung dar, dafür wird der Schleicher dann verurteilt, mehr nicht.

Anders ist das auf der Autobahn und vor allem auf der linken Spur, aber das ist ein anderes Thema.
Das kannst du einsehen, musst es aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von LSirion


Die Nötigung ist nur dann der Fall, wenn der Vorausfahrende absichtlich verlangsamt, damit einen anderen absichtlich ausbremst, ihn zum Ausweichen oder Überholen zwingt und belehrt. Das steht genau so in dem von dir angeführten Text!

Für diese Interpretation (auch für die von Patti) müsste man erstmal das konkrete Urteil und den konkrete Fall lesen. So sind sicherlich beide Interpretationen möglich, denn das Urteil spricht in dem Zitat ja nicht von direkt Herunterbremsen. Der andere könnte also schon so langsam gefahren sein, könnte aber auch erst heruntergebremst haben, als der Kläger hinter ihm war. Was nun konkret der Fall ist, wissen wir nicht.

Zitat:

Eine Nötigung liegt deshalb nach Auffassung des Senats nicht nur in den von der Rechtsprechung anerkannten Fällen vor, in denen der Täter den Nachfolgenden zu einer sogenannten "Vollbremsung" zwingt oder bis zum Stillstand herunterbremst, mit der Folge, dass der Nachfolgende zum Anhalten gezwungen wird, sondern auch bereits dann, wenn der Täter seine Geschwindigkeit ohne verkehrsbedingten Grund massiv reduziert, um den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs zu einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit zu zwingen, und der Nachfolgende das ihm vom Täter aufgezwungene Verhalten nicht durch Ausweichen oder Überholen vermeiden kann.

Im beschriebenen Fall wurde die Geschwindigkeit zwar erst noch reduziert, unterm Strich sollte es aber spätestens vorm Kadi egal sein, ob der Schleicher vorher schneller war oder nicht. Er hat anderen eine unangemessen niedrige Geschwindigkeit aufgezwungen (wenn...) und nötigt somit.

http://tinyurl.com/mfyszd

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Eine Nötigung liegt deshalb nach Auffassung des Senats nicht nur in den von der Rechtsprechung anerkannten Fällen vor, in denen der Täter den Nachfolgenden zu einer sogenannten "Vollbremsung" zwingt oder bis zum Stillstand herunterbremst, mit der Folge, dass der Nachfolgende zum Anhalten gezwungen wird, sondern auch bereits dann, wenn der Täter seine Geschwindigkeit ohne verkehrsbedingten Grund massiv reduziert, um den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs zu einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit zu zwingen, und der Nachfolgende das ihm vom Täter aufgezwungene Verhalten nicht durch Ausweichen oder Überholen vermeiden kann.

Im beschriebenen Fall wurde die Geschwindigkeit zwar erst noch reduziert, unterm Strich sollte es aber spätestens vorm Kadi egal sein, ob der Schleicher vorher schneller war oder nicht. Er hat anderen eine unangemessen niedrige Geschwindigkeit aufgezwungen (wenn...) und nötigt somit.
http://tinyurl.com/mfyszd

Gut, dass vor Gericht eben doch noch ein Unterschied gemacht wird, ob jemand wirklich

nötigt

, oder einfach nur zu viel Zeit hat und dahinbummelt.

Zitat:

Original geschrieben von 25plus



Zitat:

Original geschrieben von patti106


Im beschriebenen Fall wurde die Geschwindigkeit zwar erst noch reduziert, unterm Strich sollte es aber spätestens vorm Kadi egal sein, ob der Schleicher vorher schneller war oder nicht. Er hat anderen eine unangemessen niedrige Geschwindigkeit aufgezwungen (wenn...) und nötigt somit.
http://tinyurl.com/mfyszd

Gut, dass vor Gericht eben doch noch ein Unterschied gemacht wird, ob jemand wirklich nötigt, oder einfach nur zu viel Zeit hat und dahinbummelt.

das Problem ist nur, diesen Unterschied rauszufinden. Der Schleicher sagt, er hatte zuviel Zeit, der Hinterherfahrende behauptet, er wurde genötigt.

Da kommts dann letztenendes nur auf die Glaubwürdigkeit an. Ob das dann 'Recht' ist, sei dahingestellt.

Hallo,

wozu auch immer dieser Thread dient, er leistet keinen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr!

Grüße von N.N.

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