ab wann ist man ein ''Raser''....??
Hallo
im großen Tempolimit Thread wird seit längeren leidenschaftlich über ein generelles Tempolimit diskutiert...😉
oft wird dort wie auch in den Medien allgemein das geflügelte Wort ''Raser'' benutzt😮
Der User Maxlwella hat mich darüber hinaus gebeten das Wort ''Raser'' mit einer Umfrage versehen als Thread zu erstellen.....und da Umfragen nur von Moderatoren erstellt werden können hab ich das dann mal gemacht...😉
meine Frage und deshalb auch hier zur Diskussion gestellt,was ist für euch ein ''Raser'' und ab wann beginnt das für euch mit dem rasen??
ein kontroverses Thema,ich weiss,dennoch sollte sich das auch friedlich diskutieren lassen😉
gespannte Grüße
Andy
Beste Antwort im Thema
auch ich habe eine abweichende Meinung zu dem Thema...😉
ein Raser lässt sich alleine nicht an der Geschwindigkeit festmachen,sondern ist situationsbedingt von der erzeugten Gefahrenlage abhängig,wer spielende Kinder direkt am Strassenrand sieht und dennoch mit unverminderter Geschwindigkeit vorbeifährt ist für mich eher ein Raser als jemand der zu nachtschlafender Zeit auf der leeren Autobahn ein dann evtl. unsinniges TL deutlich überschreitet😉
mfg Andy
1000 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Wilhelm_Grimm
Gerade im Winter, also dann wenn man auch mal mit Eis rechnen MUSS, hat man seine Geschwindigkeit so anzupassen, dass solche, plötzlich auftretenden Situationen auch gemeistert werden können.
was trotzdem nix an der sache ändert, das wenn es auf der autobahn bei blitzeis und schneeregen trotz "schrittgeschwindigkeit" kracht, dieser unfall als "nicht angepasste geschwindigkeit" bzw. "überhöhte geschwindigkeit" geführt wird.......
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
was trotzdem nix an der sache ändert, das wenn es auf der autobahn bei blitzeis und schneeregen trotz "schrittgeschwindigkeit" kracht, dieser unfall als "nicht angepasste geschwindigkeit" bzw. "überhöhte geschwindigkeit" geführt wird.......Zitat:
Original geschrieben von Wilhelm_Grimm
Gerade im Winter, also dann wenn man auch mal mit Eis rechnen MUSS, hat man seine Geschwindigkeit so anzupassen, dass solche, plötzlich auftretenden Situationen auch gemeistert werden können.
Wenn es nur Schrittgeschwindigkeit ist, wäre das ja ok, würde wohl kaum zu einem Personenschaden führen. Den Personenschaden richtet dann der an, der mit deutlich höherer Geschwindigkeit da reinkachelt... und den gibt es in solchen Situationen leider immer.
Im Winter schon erlebt, wie auf duchgehender Schneefahrbahn im dichtesten Schneetreiben einzelne LKW-Lenker meinten, die Gesetze der Physik gelten nur für die 90% ihrer Kollegen und für PKW's die auf der rechten Spur mit angemessenen 40 km/h fuhren. Die sind dann mit üblichen 80 vorbeigerattert, zum Glück ist aber nichts passiert.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
???Zitat:
Original geschrieben von Alpenfreund
Generell handelt es sich um eine Nötigung im Straßenverkehr, wenn ein Verkehrsteilnehmer einen anderen mit Gewalt oder durch Drohung zu etwas zwingt, was der andere nicht will und was auch der Verkehrssituation nicht angemessen ist.Hierzu zähle ich auch das Schleichen mit 70 auf der Landstrasse.
Womit droht dir der Schleicher und wo tut er dir Gewalt an?
Wie schaffen es nur die Verkehrsrichter, Schleichern auch eine Nötigung anzuhängen...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
diese situation begenet vielen im winter auf eis und schnee!Zitat:
Original geschrieben von Autobahndriver
Man kann auch bei Schrittgeschwindigkeit einen Unfall haben und man kann innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde in eine Situation kommen, wofür die aktuelle Geschwindigkeit (die vorher in Ordnung war) zu hoch ist. Das ist zwar dann in der neuen Situation nicht angepasst, aber eben kein Rasen.
Das ist dann aber sehr offensichtlich. Wenn ich aber mit 45 durch die Stadt fahre und irgendwelche Eltern lassen ihren Balg zwischen den Autos turnen und der springt mir 5 Meter vor den Bug, bin ich zu schnell für diese Situation (weil ich nicht mehr anhalten kann), raseaber garantiert nicht.
Wenn ick natürlich mit 45 km/h über die 3 Zentimeter Neuschnee in der Stadt brettern muss, dann rase ich sehr wohl. Und dabei passiert erstmal noch nichts. (Im Grunde das, was Wilhelm_Grimm schrieb)
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Wie schaffen es nur die Verkehrsrichter, Schleichern auch eine Nötigung anzuhängen...Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
???Womit droht dir der Schleicher und wo tut er dir Gewalt an?
Hast du ein Beispiel oder ist das nur eine sollte, könnte, würde wenn Drohung, von der du dir erhoffst, dass sie einer liest, der dann aus Angst in Zukunft schneller macht?
Ähnliche Themen
http://www.reutlinger-wochenblatt.de/rtw/page/detail.php/1703237
http://www.anwalt24.de/.../...g-der-langsamkeit-als-form-der-noetigung
Und last but not least:
http://www.verbraucherurteile.de/verkehr/noetigung.html
@patti106
Damit kannst Du aber Deine Aussage "Fahren mit 70 auf der LANDSTRASSE ist Nötigung" nicht untermauern!
Die aufgeführten Urteile beziehen sich ausschließlich auf die Autobahn.
Der Urteilstext des letzten von Dir aufgeführten Link ist übringens sehr interessant, zeigt es doch, dass zum Streiten immer zwei gehören.
hier der Link zum Urteilstext: http://tinyurl.com/mfyszd
Zitat:
Original geschrieben von Wilhelm_Grimm
@patti106Damit kannst Du aber Deine Aussage "Fahren mit 70 auf der LANDSTRASSE ist Nötigung" nicht untermauern!
Die aufgeführten Urteile beziehen sich ausschließlich auf die Autobahn.
Der Urteilstext des letzten von Dir aufgeführten Link ist übringens sehr interessant, zeigt es doch, dass zum Streiten immer zwei gehören.
hier der Link zum Urteilstext: http://tinyurl.com/mfyszd
Ja, der Sonderfall Autobahn.🙄
Den ich übrigens im folgenden Text nicht finden kann:
Zitat:
Wenn ein Fahrer eines KFZ seinen Wagen ohne verkehrsbedingten Grund seinen Wagen so stark verlangsamt, dass der nachfolgende Autofahrer zu einer unangemessenen niedrigen Geschwindigkeit gezwungen ist, der er sich nicht durch Ausweichen oder Überholen entziehen kann, liegt eine Nötigung vor. BayOBlG (in DAR 2002, S. 79)
Aber Nötigung durch Schleichen wird im anderen Faden behandelt.
Schön übrigens, dass du den Link noch angeführt hast. In der Begründung kann ich nicht erkennen, dass eine Nötigung durch Langsamfahren grundsätzlich nur auf derAutobahn stattfindet:
Zitat:
Eine Nötigung liegt deshalb nach Auffassung des Senats nicht nur in den von der Rechtsprechung anerkannten Fällen vor, in denen der Täter den Nachfolgenden zu einer sogenannten "Vollbremsung" zwingt oder bis zum Stillstand herunterbremst, mit der Folge, dass der Nachfolgende zum Anhalten gezwungen wird, sondern auch bereits dann, wenn der Täter seine Geschwindigkeit ohne verkehrsbedingten Grund massiv reduziert, um den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs zu einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit zu zwingen, und der Nachfolgende das ihm vom Täter aufgezwungene Verhalten nicht durch Ausweichen oder Überholen vermeiden kann.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Den ich übrigens im folgenden Text nicht finden kann:Wenn ein Fahrer eines KFZ seinen Wagen ohne verkehrsbedingten Grund seinen Wagen so stark verlangsamt, dass der nachfolgende Autofahrer zu einer unangemessenen niedrigen Geschwindigkeit gezwungen ist, der er sich nicht durch Ausweichen oder Überholen entziehen kann, liegt eine Nötigung vor. BayOBlG (in DAR 2002, S. 79)
Den Zusammenhang zur Autobahn findet man im Urteil "BayOBlG (in DAR 2002, S. 79)"
Im übrigen geht es hier darum, das jemand einen anderen aus erzieherischen Maßnahmen
ausbremst
und das ist eine ganz andere Kategorie, als einfach nur langsam zu fahren.
Wenn Du jemanden auf der Landstrasse grundlos ausbremst ist das sicher auch Nötigung, aber nicht Dein Beispiel "wenn jemand einfach nur 70 statt 100 fährt".
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Eine Nötigung liegt deshalb nach Auffassung des Senats nicht nur in den von der Rechtsprechung anerkannten Fällen vor, in denen der Täter den Nachfolgenden zu einer sogenannten "Vollbremsung" zwingt oder bis zum Stillstand herunterbremst, mit der Folge, dass der Nachfolgende zum Anhalten gezwungen wird, sondern auch bereits dann, wenn der Täter seine Geschwindigkeit ohne verkehrsbedingten Grund massiv reduziert, um den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs zu einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit zu zwingen, und der Nachfolgende das ihm vom Täter aufgezwungene Verhalten nicht durch Ausweichen oder Überholen vermeiden kann.
Massiv reduziert =
ausbremsen
!!
Sorry, auch wenn es Dir nicht gefällt, aber bisher hast Du hinsichtlich Deiner seltsamen Theorie "70 statt 100 ist Nötigung" noch kein einziges Beispiel zeigen können!
Damit hat LSirion mit seiner Vermutung dann doch recht....
Zitat:
Original geschrieben von Wilhelm_Grimm
Den Zusammenhang zur Autobahn findet man im Urteil "BayOBlG (in DAR 2002, S. 79)"
Im übrigen geht es hier darum, das jemand einen anderen aus erzieherischen Maßnahmen ausbremst und das ist eine ganz andere Kategorie, als einfach nur langsam zu fahren.Wenn Du jemanden auf der Landstrasse grundlos ausbremst ist das sicher auch Nötigung, aber nicht Dein Beispiel "wenn jemand einfach nur 70 statt 100 fährt".
Je nach `Schwere´ der Ausbremsung ist das eine Straftat!
Kriegt man Post vom Staatsanwalt und kann sehr unangenehm werden.
Eine hochinteressante Debatte. Bei der ganzen Zitiererei von Urteilen wird oft aber vergessen, dass eine Nötigung nur dann vorliegen kann, wenn diese Handlung konkret und gewollt gegen den hinterherfahrenden Fahrzeugführer gerichtet ist.
Ein einfaches "Schleichen mit 70", also von Anfang an konstant langsam Fahren, ist nie eine Straftat, sondern höchstens eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach der StVO. Wenn der Autofahrer auch noch Gründe für das Langsamfahren hat, ist es gar nix vorwerfbares. Ich weiß, dass es vor allem in ländlichen Regionen durchaus üblich ist, dass Autofahrer, welche aus Altersgründen eigentlich nicht mehr geeignet sind, ein Auto zu führen, dies unter Auflagen weiter gestattet wird, um ihre Mobilität nicht unangemessen einzuschränken. Diese Auflagen beinhalten zum Beispiel, dass nur noch dem Fahrer gut bekannte Strecken gefahren werden und dies auch mit einer beherrschbaren Geschwindigkeit (eben "schleichend"😉 und auch nicht Nachts.
Oft sind die 70-80 auf dem Land auch schlich nur eine "Berufskrankheit".
Wer wie ein paar Bekannte 90% der Jahresfahrleistung von 40-50000km mit dem Hänger unterwegs ist hat dieses Tempo dann einfach im Blut.