Ab wann ist man auf der Landstrasse ein Verkehrshindernis????

Ab wann ist man auf der Landstr. ein Verkehrshindernis? Ich mache gerne mal bei 90km/h, da wo 100km/h erlaubt ist, den Tempomat rein und lass meinen Astra einfach rollen. Man fährt entspannend und man spart sogar Sprit! Nur ist das Rechtlich so noch O.K.? Ab wann wär man zu langsam?

281 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Falsch! Genau das sagst Du eben nicht. Während sowohl Gesetzgeber wie Justiz halbwegs verständlich definieren, was "zu langsam" ist und wie sich der Fahrer zu verhalten hat, sprichst Du dauernd von jemanden, der 90 km/h fährt. Und für genau diesen treffen eben die entsprechenden Paragraphen und Grundsatzurteile nicht zu.
den beweis für diese deine these hast du bis heute nicht gebracht sondern nur irgendwelche für die allgemeinheit irrelevante urteile, die nur für einen konkreten spezialfall gelten. und aus einem urteil für jemanden der nur 50km/h gefahren ist kann man halt allerhöchstens ableiten was für niedrigere geschwindigkeiten gilt, nicht aber für höhere.

da du ja selbst in anderen foren ( 😉 ) keine eindeutige antwort bekommen hast, gehe ich mal davon aus, dass es die nicht gibt und die von dir genannte 50% bzw 50km/h faustformel einfach nciht stimmt. und da es ja das urteil vom OLG Karlsruhe gibt (hey, das wolltest du doch 😁), dass genau das was ich sage für 65km/h in einer 100er zone definiert, habe ich keinen grund an meiner these zu zweifeln. aber du kannst mir gern andere links zeigen 😉

so, jetzt sind wir von <= 50km/h schon bei <= 65km/h angelagt 😉

Aber auch da wird es auf die Gesamtumstände ankommen. Ich lasse mal den Aspekt der Nachweisbarkeit beiseite, aber wenn jemand bewußt 90 km/h fährt um seinen Hintermann zu ärgern un nur beschleunigt, wenn der überholen könnte, dann ist das wohl schon eine Behinderung. Andererseits denke ich daß jemand der konstant 50 km/h fahren will und das auch tut keine Behinderung im Sinne der StVO darstellt wenn er häufig und regelmässig rechts ranfährt um überholen zu lassen.

@ Günnimatz

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA



Zitat:

Nach Deinen Worten:Wenn ich bei erlaubten 100km/h also auch diese fahre,bin ich kein "normaler" Autofahrer?
Vielleicht kannst Du auch mal wirkliche Nachweise zu deiner obigen Aussage bringen.

Ein Maximalwert (hier z.B. 100 km/h) nur unter optimalen Rahmenbedingungen impliziert, dass bei nicht optimalen Bedingungen eine geringere Geschwindigkeit angebracht ist. Wie Du aus der StVO und diversen Gerichtsurteile ersehen kannst, sind solche "suboptimalen" Bedingungen eigentlich fast immer gegeben.

Grüßle
Frank (der sich immer mehr über diese Diskussion wundert)

...da du anscheinend keine Antworten auf deine eigenen Aussagen nachweislich belegen kannst, kann ich deine sogenannten selbsterstellten Thesen und Eigeninterpretationen der StVo nicht mehr ernst nehmen.Vielleicht versuchst du nochmal meine Frage zu beantworten: Du behauptest:
________________________________________________________
Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus ,dass eben die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht permanent bis ans Limit ausgereizt wird,sondern der normale Autofahrer sich unter dieser Grenze bewegt.
______________________________________________________
Bitte mit Quellenangabe wo das steht zum nachlesen.
Oder sind das auch nur von dir selbst erstellte Aussagen wie schon in anderen Postings ,wo du von(Deinen ?) Statistiken und Wahrscheinlichkeiten schreibst.

Zitat:

Original geschrieben von Günnimatz


@ Günnimatz

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Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Zitat:

Original geschrieben von Günnimatz



Zitat:

Nach Deinen Worten:Wenn ich bei erlaubten 100km/h also auch diese fahre,bin ich kein "normaler" Autofahrer?
Vielleicht kannst Du auch mal wirkliche Nachweise zu deiner obigen Aussage bringen.

Ein Maximalwert (hier z.B. 100 km/h) nur unter optimalen Rahmenbedingungen impliziert, dass bei nicht optimalen Bedingungen eine geringere Geschwindigkeit angebracht ist. Wie Du aus der StVO und diversen Gerichtsurteile ersehen kannst, sind solche "suboptimalen" Bedingungen eigentlich fast immer gegeben.

Grüßle
Frank (der sich immer mehr über diese Diskussion wundert)

...da du anscheinend keine Antworten auf deine eigenen Aussagen nachweislich belegen kannst, kann ich deine sogenannten selbsterstellten Thesen und Eigeninterpretationen der StVo nicht mehr ernst nehmen.Vielleicht versuchst du nochmal meine Frage zu beantworten: Du behauptest:
________________________________________________________
Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus ,dass eben die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht permanent bis ans Limit ausgereizt wird,sondern der normale Autofahrer sich unter dieser Grenze bewegt.
______________________________________________________
Bitte mit Quellenangabe wo das steht zum nachlesen.
Oder sind das auch nur von dir selbst erstellte Aussagen wie schon in anderen Postings ,wo du von(Deinen ?) Statistiken und Wahrscheinlichkeiten schreibst.

Könntest du aufgrund der Leserlichkeit und Übersichtlichkeit nicht noch deinen Text in das Zitat schreiben. Wäre echt super!🙂

Zitat:

Original geschrieben von Linus66


Andererseits denke ich daß jemand der konstant 50 km/h fahren will und das auch tut keine Behinderung im Sinne der StVO darstellt wenn er häufig und regelmässig rechts ranfährt um überholen zu lassen.

eben das sage ich ja: beide (also sowohl der, der gern langsamer als die zHg fahren möchte, also auch der, der sie gern ausnutzen möchte) haben dieselben rechte und keiner mehr als der andere - also müssen beide eine sinnvolle lösung finden. und mehr sage ich ja die ganze zeit nicht 🙂

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Zitat:

eben das sage ich ja: beide (also sowohl der, der gern langsamer als die zHg fahren möchte, also auch der, der sie gern ausnutzen möchte) haben dieselben rechte und keiner mehr als der andere - also müssen beide eine sinnvolle lösung finden. und mehr sage ich ja die ganze zeit nicht 🙂

Genau davon rede ich auch dauernd...

Und diese wird sich kaum an Paragraphenreiterei oder juristischen Spitzfindigkeiten festmachen lassen - genau in dieser Pöpelesnölerei liegt mE sogar 75% des Ärgers (auch) auf der Strasse begründet 😉

Von 90 vs 100 kann man doch allg. keinen ernstzunehmenden Vorteil erlangen, weder sicherheits- noch verbrauchstechnisch - imho tendenziell lächerlich. Wer das also ums Verrecken machen muss und dann nach Paragraphen fragt... da neige ich zu der (evtl. falschen) Einschätzung, dass er nur feixend andere auf der Strasse anstänkern/beglücken/bekehren will? Man merkt doch, wenn man anderen ständig im Weg steht, wenn man eine Karawane hinter sich herzieht... welcher normale Mensch fühlt sich dabei nicht irgendwie "doof"? Eben, dann macht man doch entweder Platz oder passt sich dem Fluss an und fertig - alles andere ist mir suspekt.

Ich will nicht pauschalisieren, aber auch mir fällt bei solchen Kandidaten zu 95% auf, dass sie gerne beim Überholtwerden das Gas finden, erzürnt hupen, aufblenden, betont links fahren oder Lücken zu schliessen versuchen, gerne auf Polizeirevieren die Cops von der Arbeit abhalten usw. usf. Tja, was soll man davon halten... 😕

Einem unsicheren Fahrer (welcher Art auch immer), gesteht man das gerne zu, das merkt man ja doch meißtens.... wer wegen eines Defekts oder Ladung usw. nicht anders kann, der fährt idR ja eh "partnerschaftlich", da seines aufhaltenden Charakters bewusst.... nur diesen sicher unbestreitbar nicht seltenen Stänker/Bekehr/Provozierkasperln - denen wünscht man dann doch mal eine Therapie - oder hat einfach Mitleid 😁

Zur zHG Debatte - einfach köstlich! 😛

Ein TL auf der BAB wird z.B. mit den argen Differenzgeschwindigkeiten zu den von mir aus 180kmh Rasern hochgelobt... naja... alle 130 und einer erlaubte 60... macht? *rofl*

Und die leidigen 100 bei Umständen, die es nicht geben soll... nun, nochmal, dieses Limit wurde definitiv als gangbarer Kompromiss so gewählt (war ja vorher unlimitiert) - was ja indirekt schon angemerkt wurde... gibt Kurven, da sind 100 Suizid, gibt Landstrassen, da sind 140 kein Problem. Dem trägt ja ggf. auch die Abstufung der Strafbewehrung Rechnung. Unglücklicherweise funzt bei einigen aber der dabei unterstellte Verstand nicht einwandfrei bzw. sind diese omnipräsente "Denkabnahme" gewöhnt - sie brauchen alle 50m ein Schildla mit dem passenden Tempo 😉

However, ob nun rechtens oder auch nicht - ohne trifftigen Grund andere zum Bummelschritt zu zwingen, ist auch nichts anderes, als Leute auf der Bahn von hinten zu hetzen - charakterliches Defizit.

In diesen Sinne - einfach gegenseitig Rücksicht nehmen, Verstand walten lassen und etwas Respekt vor dem Begehr des anderen haben. Dann kann jeder so wie er will - mit minimalen Zugeständnissen. Und das klappt ganz ohne Jurastudium 😉

Eine rein mechanistische Betrachtung geht bei sowas immer fehl - weil Menschen eben nicht so funktionieren. Paragraph hin, Anwalt her.

@ Bucklew2

Zitat:

den beweis für diese deine these hast du bis heute nicht gebracht

Ich muss ja auch nichts beweisen, liebster Bucklew. Wenn mir jemand zu langsam fährt, dann überhole ich ihn. Punkt.

Ansonsten orientiere ich mich an den Aussagen von Polizisten und den mir bekannten Urteilen.

Wenn Du anderer Meinung bist und deine ganz spezielle Auslegung der StVO für richtig hälst, dann wäre es doch mehr als konsequent, wenn Du den nächsten "90km/h-Schleicher" einfach mal anzeigst und den Rechtsweg bis in die letzte Instanz bestreitest. Danach kannst Du uns dann berichten, wie erfolgreich Du warst und was Dich der Spaß gekostet hat. 😉

Zitat:

...und da es ja das urteil vom OLG Karlsruhe gibt...

Wer lesen kann, ist im Vorteil. Hier wurde der Fahrer nicht wegen Verstosses gegen § 3 Absatz 1, sondern wegen § 5 Absatz 6 verurteilt!!!

Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied, welcher deine "65km/h-These" leider platzen lässt.

@ Günnimatz

Wenn Du Dir mal die StVO durchliest, dann wirst Du mehr als genügend Ausschlussfaktoren finden, die das Ausnutzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Frage stellen. Da diese praktisch fast immer und überall anwendbar sind, kann man davon ausgehen, dass der Gesetzgeber genau so denkt, wie ich es euch zu erklären versuche.
Wenn Du Dich mal in den einschlägigen Polizeiforen informierst, dann wirst Du feststellen, dass diese Sichtweise auch von der Polizei vertreten wird.

Grüßle
Frank

P.S. @ Günnimatz - Nimm Dir mal die Kritik an deiner Schreibweise zu Herzen. Es ist echt schwer zu lesen.

Das ist ja genial!😎

Zitat:

StVo §5 Absatz 5
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

Wenn ich das nächstemal ein LKW überholen möchte, wer ich dies mal anwenden!😁

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Wenn Du anderer Meinung bist und deine ganz spezielle Auslegung der StVO für richtig hälst, dann wäre es doch mehr als konsequent, wenn Du den nächsten "90km/h-Schleicher" einfach mal anzeigst und den Rechtsweg bis in die letzte Instanz bestreitest. Danach kannst Du uns dann berichten, wie erfolgreich Du warst und was Dich der Spaß gekostet hat.

wozu? selbst falls es kein urteil gibt, heißt das noch lange nicht, dass das erlaubt oder legal ist. auch wenn du das nicht verstehst, aber so ist die juristerei nunmal. nicht alles was verboten ist, wird automatisch mit zwei jahren gefängnis bestraft. aber du zeigst erneut, dass du noch immer nicht meinen punkt begriffen hast, mal sehen wielange das noch dauert 😁

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Wer lesen kann, ist im Vorteil. Hier wurde der Fahrer nicht wegen Verstosses gegen § 3 Absatz 1, sondern wegen § 5 Absatz 6 verurteilt!!!

was vollkommen egal ist, schließlich heißt es im §5/VI "Der Führer eines langsameren Fahrzeugs" - also ist ein fahrzeug das nur 65km/h fährt zu langsam, mehr sage ich doch gar net. meine these wurde durch dieses urteil also zu 100% unterstützt, während deine 50% schlicht falsch sind. und ob nun §3/II oder §5/VI ist mir ziemlich egal, es sagt genau das aus was ich die ganze zeit sage 🙂

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt


Das ist ja genial!😎

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt



Zitat:

StVo §5 Absatz 5
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

Wenn ich das nächstemal ein LKW überholen möchte, wer ich dies mal anwenden!😁

Das liest sich ja jetzt fast so, als wenn du Bedenken hättest, von deinem dir zustehenden Recht Gebrauch zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt


Das ist ja genial!😎

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt


Wenn ich das nächstemal ein LKW überholen möchte, wer ich dies mal anwenden!😁
Das liest sich ja jetzt fast so, als wenn du Bedenken hättest, von deinem dir zustehenden Recht Gebrauch zu machen.

Nee, aber ich habe bis jetzt noch nie erlebt, das einer vor Überholen die Lichthupe oder Hupe betätigt hat! Der LKW-Fahrer (oder anderer Verkehrsteilnehmer) könnte das auch falsch verstehen und sich angegriffen oder genötigt fühlen.

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt


Der LKW-Fahrer (oder anderer Verkehrsteilnehmer) könnte das auch falsch verstehen und sich angegriffen oder genötigt fühlen.

Damit würde er dann offenbaren, daß er in der Fahrschulausbildung nicht aufgepaßt hat.

Und wenn man Kanake http://de.wikipedia.org/wiki/Kanak_%28Volk%29 für Beleidigung hält, dann ist es auch falsch, aber wer weiss das schon und trotzdem benutze ich solche Begriffe deswegen nicht weil 95% keine Ahnung haben und ich mir Ärger erspare.
So ist es halt im Leben.

Der Vergleich hinkt etwas, da es sich bei der Ankündigungsmöglichkeit der Überholabsicht durch Schallzeichen um einen elementaren Bestandteil der aktuellen Fahrschulausbildung handelt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Der Vergleich hinkt etwas, da es sich bei der Ankündigungsmöglichkeit der Überholabsicht durch Schallzeichen um einen elementaren Bestandteil der aktuellen Fahrschulausbildung handelt.

Es tauchte zwar in den Bögen auf, aber in der Fahrausbildung wurde es nicht so gehandhabt! Und ich schätzemal das das daher auch in Vergessenheit geraten ist!😕

Wenn man sagt dass ich und meine Frau (angenommen wäre nicht ledig) das gemeinsam haben was Hitler und Braun, dann heisst es auch nicht dass wir Nazis sind, sondern Eheleute.

Der Vergleich hat auch kein Anspruch darauf 1:1 zu passen, in beiden Fällen geht es darum dass das Einhalten der Theorie zu massiven Missverständnissen bzw. Problemen mit fast allen anderen Verkehrteilnehmern führt. Damit hinkt da nichts.

Da ich die anderen nicht per Knopfdruck auf Entfernung besser bilden kann, ist mir der Einsatz dieses Lichtzeichens ggf. Hupe und das was im Idealfall da rauskommt (mehr Aufmerksamkeit beim zu Überholenden, damit es besser abläuft) den potentiellen Ärger nicht wert. Er Wird idR. schon kein Misst bauen wenn ich ihn überhole, also lasse ich die Warnung eben weil er es missverstehen wird und erst dann unkooperativ wird.

Ist eben die bessere Alternative für die Praxis.

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