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Ab wann ist blitzen/lasern erlaubt?

Themenstarteram 27. Juni 2008 um 9:10

Hallo Forum,

im Bekanntenkreis ist folgendes diskutiert worden:

Ab wann nach einem Tempolimit darf geblitzt / gelasert werden? Folgende Annahme:

Auf der A2 ist keine Geschw.-beschränkung, also freie Fahrt. Nun wird mittels Schild oder Verkehrsbeeinflussungsanlage auf 120 beschränkt. (Alternativ natürlich auf jeder Landstraße, Ortseinfahrt).

Kann vom Fahrer erwartet werden, dass er von, sagen wir, 200 auf 120 "voll in die Eisen" geht? Ja sicher, man muss seine Geschwindigkeit jederzeit so wählen, dass .... Aber dennoch: dürfte quasi 50 m hinter dem Schild die Rennleitung stehen? Oder gibt es auch da Toleranzen?

Jemand eine Idee? Danke!

Beste Antwort im Thema
am 27. Juni 2008 um 16:08

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Hast du sooo gute Augen? Ich würd z.b. nicht aus hunderten Metern erkennen was jetzt auf dem Schild steht. Könnte ja auch 60 oder 80 stehen, oder halt 120 bzw. 130. (gleiches gilt bei den digital Anzeigen über der Fahrbahn)

Spielt es eine Rolle, ob das 500m entfernte Schild 130 oder 60 anzeigt? Die Tatsache, daß da ein Schild steht, sagt einem Autofahrer, daß dort höchstens 130 km/h erlaubt sein können. Wenn ich also auf 300m von 220 auf 130 heruntergebremst habe und 200m vor dem Schild erkenne, daß da 60 draufsteht, habe ich noch reichlich Zeit, um von 130 auf 60 herunterzubremsen.

Mal abgesehen davon, daß bei solchen Tempolimits immer stufenweise reduziert wird, also z.B. 100 - 80 - 60.

Zu der kurvigen AB hast Du ja selbst schon etwas gesagt.

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am 30. Juni 2008 um 0:57

Mal abgesehen das es auf der BAB eine Richtgeschwindigkeitsverordnung gibt. Diese besagt um es mal in meinen Worten lapidar auszudrücken, dass man auf der BAB maximal 130 fahren sollte und alles darüber auf eigenes Risiko geht. Das bestätigen auch diverse Urteile. Also gehen die Behörden unter Bezugnahme dieser VO denke ich mal davon aus, dass eine Beschränkung auf z.B. 120 Km/h kein Problem sein dürfte. Fährt der Betreffenden 200 oder gar 300 und sieht deswegen das Schild nicht ist er quasi rechtlich gesehen selbst schuld. Dies mal als Beispiel wegen der ursprünglichen Frage wegen den 200 auf 120 abgebremst.

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