Ab wann habe ich jemanden rechts überholt?
Guten Abend zusammen!
Folgender Sachverhalt hat sich bei einem Freund vor Kurzem ereignet (A9 Richtung Norden bei Pfaffenhofen; früher Freitagnachmittag):
Der Verkehr fließt für diese Tageszeit am Freitag mit moderater Geschwindigkeit (ca. 140km/h). Zu diesem Zeitpunkt fuhr er auf der rechten Spur die bis in der Ferne frei war. Selbstverständlich gab es ein paar Mittelspurschleicher, denen er sich auf der rechten Spur mit ca. 10-20km/h Differenz näherte ohne jeodch die Absicht zu haben rechts zu überholen. Nach einer langezogenen Linkskurve, die auch noch über eine Kuppe führt, verlamgsamte sich der Verkehr auf einmal (auf ca. 110-120km/h) und wurde dichter. Die Damen und Herren auf der Mittelspur mussten somit auch abbremsen, wobei die rechte Spur immer noch weit voraus frei war. Statt auf die Bremse zu treten, ging er einfach vom Gas und lies soweit wie es möglich war ausrollen - wie gesagt ohne die Absicht rechts an der langsameren Mittelspur vorbei zu rollen. Als er dann auf Höhe des letzten in der "Schleicherkolonne" angelangt war bremste er ab, sodass dieser wieder an ihm vorbeizog. Soviel erst einmal zur Situation.
Kurz vor der Abfahrt zum Autohof sah er dann die Kelle und wurde herausgewunken - Zivilstreife.
Sie warfen ihm vor rechts überholt zu haben und das bei fließendem Verkehr. Er habe - was ja auch stimmt - keine Bremsversuche unternommen. Er äußerte sich dazu am Ort des Geschehens nicht weiter, sagte mir jedoch, dass sein Kofferraum höchstens auf Höhe der B-Säule des PKW auf der mittleren Sur gewesen sein kann, maximal auf Höhe der Beifahrertür als er seine Bremsung einleitete und sich wieder zurückfallen ließ. Seine fast 6 Jährige Tochter die hinten links saß bestätigte dies und meinte sie habe dem anderen Fahrer bzw. seinem Hund im Kofferraum noch gewunken. Nun gut, dass diese Aussage wahrscheinlich so gut wie nutzlos ist, steht er also alleine da.
Meine Frage ist nun, ab wann denn eigentlich ein Überholvorgang als abgeschlossen gilt. Reicht es schon aus auf Höhe bzw. leicht nach vorne versetzt eines anderen PKW auf der rechten Spur zu fahren um ihn rechts überholt zu haben, oder ist es analog zum "normalen" Überholvorhang auch erst abgeschlossen, wenn er vor ihm wieder auf die Mittelspur eingeschert hätte?
Grüße & noch einen schönen Abend!
Beste Antwort im Thema
ich finde das verhalten der zivilstreife in so einem fall wie er beschrieben wurde læcherlich. da wære das rausziehen der mittelspurschleicher sinnvoller gewesen.
gruss
177 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Soferne hinter dir auf der Überhol!spur keiner ist darfst du wenn die links vor dir auf 100 beschleunigen auch wieder auf 100 beschleunigen.
Ist hinter dir links aber noch Kolonne darfst du NICHT beschleunigen.
Weil du wirst ja noch überholt.
Heisst du musst weiter mit 90 dahinkriechen.
Bin auch oft stinksauer aber es ist nun mal so.
Doch darf ich. Diese Regelung gilt nicht auf Autobahnen.
Außerdem würd ich jetzt mal sagen: Wer mich überholen will und dabei so bremst dass er langsamer wird als ich, der bricht seinen Überholvorgang ab.
Zitat:
StVO: §5 Überholen: (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Doch darf ich. Diese Regelung gilt nicht auf Autobahnen.Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Soferne hinter dir auf der Überhol!spur keiner ist darfst du wenn die links vor dir auf 100 beschleunigen auch wieder auf 100 beschleunigen.
Ist hinter dir links aber noch Kolonne darfst du NICHT beschleunigen.
Weil du wirst ja noch überholt.
Heisst du musst weiter mit 90 dahinkriechen.
Bin auch oft stinksauer aber es ist nun mal so.Außerdem würd ich jetzt mal sagen: Wer mich überholen will und dabei so bremst dass er langsamer wird als ich, der bricht seinen Überholvorgang ab.
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Zitat:
StVO: §5 Überholen: (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen
das!!! bezieht sich auf Autobahnen.
Beschleunigen darfst du selbstverständlich nicht solange du überholt wirst und die Differenzgeschwindigkeit nicht max 10 bis 20km/h ist.
Solange musst du warten.
Etwas anderes es nähert sich jemand mit 200 und du fährts 100 oder 120.
Da darfst du selbstverständlich frühzeitig so auf 140 oder 150 beschleunigen.
50 diff ist ja wohl mehr als genug für schnelles Überholen.
Da wird keiner was sagen.
Ausser es folgt jemand mit noch schnellerer Geschwindigkeit.
Dann gehts wieder nicht weil da würdest du ja den 200 Fahrer in bedrängnis bringen den plötzlich dauert den sein Überholmanöver länger und der Schnellere ist auch schon hinter ihm.
So etwas nennt sich Fairness
§ 5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
soweit so gut, aber...
§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
ist doch ne klare sache, sobald sich links eine lange fahrzeugschlange gebildet hat darf ich rechts schneller fahren, somit rechts überholen.
Zitat:
Original geschrieben von saurer Kraut
§ 5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.soweit so gut, aber...
§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.ist doch ne klare sache, sobald sich links eine lange fahrzeugschlange gebildet hat darf ich rechts schneller fahren, somit rechts überholen.
So klar ist das überhaupt nicht. Wie schon weiter oben mehrmals geschrieben, hat die Rechtssprechung bereits näher erläutert, wann eine solche Fahrzeugschlange nach § 7 StVO vorliegt und wann nicht. Und wenn die Autos links 100-120 km/h fahren, darfst du eben NICHT rechts vorbeifahren.
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Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Etwas anderes es nähert sich jemand mit 200 und du fährts 100 oder 120.
Da darfst du selbstverständlich frühzeitig so auf 140 oder 150 beschleunigen.
50 diff ist ja wohl mehr als genug für schnelles Überholen.
Da wird keiner was sagen.Ausser es folgt jemand mit noch schnellerer Geschwindigkeit.
Dann gehts wieder nicht weil da würdest du ja den 200 Fahrer in bedrängnis bringen den plötzlich dauert den sein Überholmanöver länger und der Schnellere ist auch schon hinter ihm.So etwas nennt sich Fairness
Und sowas erkennst du im Rückspiegel? 😉
Zitat:
Original geschrieben von saurer Kraut
und das steht wo?
BGH, DAR(deutsches Autorecht, Zeitschrift) 68, S.248 ; Bayerisches OLG, VM 78, S.9: Das Rechtsüberholen selbst darf aber nur mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht geschehen. In der Rspr. wurde bislang eine Höchstgeschwindigkeit von 80km/h und eine Mehrgeschwindigkeit von 20 km/h gebilligt.
Auf der BAB sind mehr als 3 Fahrzeuge zur Schlangenbildung erforderlich und das Rechtsüberholen verlangt größtmögliche Sorgfalt sowie stet Bremsbereitschaft.
Darfst dir die Urteile gerne besorgen, ich habe keine Lust, dafür Geld auszugeben oder Zeit zu opfern.
aber sollte die stvo nich eigentlich den straßenverkehr ausreichend regeln, kann doch nich sein, dass ich mir erst diverse gerichtsurteile durchlesen muss um zu wissen wie die stvo ausgelegt wird...
aber das ist wohl eine ganz andere baustelle...
Zitat:
Original geschrieben von saurer Kraut
§ 5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.soweit so gut, aber...
§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
.....
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen....ist doch ne klare sache, sobald sich links eine lange fahrzeugschlange gebildet hat darf ich rechts schneller fahren, somit rechts überholen.
... Ich habe den Paragraph 2a ergänzt. Darauf begründet sich wohl die gängige Rechtsprechung, dass auf Autobahnen die "links mit 60 kmh fahrende Autoschlange" mit bis zu 20 kmh höherer Geschwindigkeit rechts überholt werden darf.
Gesetze sind nicht dazu geeignet, jede vorstellbare Situation sofort in eine Strafe zu verwandeln. Dann wären Gerichtsverhandlungen überflüssig. Wenn z.B. auf der Mittelspur gebremst wird und man lässt rechts ausrollen und überholt dabei die Mittelspurfahrer, kann ich mir Straffreiheit auch bei höherer Geschwindigkeit als 80 kmh vorstellen. Das ist dann eine Entscheidung im Einzelfall auf die jeder Beschuldigte, ganz gleich, welche Ordnungswidrigkeit oder Strafttat er begangen hat, glücklicherweise ein Recht hat.
mfG
zero
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnendas!!! bezieht sich auf Autobahnen.
Hmm glaub ich nicht. So und jetzt? 🙂
Zitat:
Beschleunigen darfst du selbstverständlich nicht solange du überholt wirst und die Differenzgeschwindigkeit nicht max 10 bis 20km/h ist.
Solange musst du warten.
Wenn ich beschleunige werde ich nicht mehr überholt. 😉
Ehrlich.. wem ich bei 110 km/h mit meinen 75 PS zu krass beschleunige, der überholt halt einfach nicht. 😁
Das Bild ist von gestern in der Früh. Wer findet den LKW? 😉
Ich bin rechts mit 100 km/h gefahren, links sind se mit 105-110 km/h gefahren, haben dann aber auf 95 km/h runtergebremst.
Weil ich in Deutschland nicht rechts überholen darf, musste ich ebenfalls runterbremsen obwohl vor mir 500 Meter weit nichts und niemand war.
Hab ich gebremst? Nein. Fühle ich mich schuldig? Nein.
Tjaha. Auch wenn der Thread schon bißchen älter ist, aktuell ist er allemal.
Und ich oute mich mal. Auch ich bin als konsequenter Rechtsspurbenutzer der Versuchung in solchen Situationen schon erlegen ...
Im Kolonnenverkehr darf ohnehin rechts schneller gefahren werden als links. Wenn kein Kolonnenverkehr ist, haben die Mittelspurfahrer ihr Rechtsfahrgebot mißachtet, da man ansonsten ja nicht rechts überholen könnte.
Den vermeintlichen Rechtsfahrer zu belangen halte ich für Willkür. Aber so eine Zivilstreife wird immer etwas zum abkassieren finden, wenn sie ihre Quote erfüllen muß.
Zitat:
Original geschrieben von Incoming
Im Kolonnenverkehr darf ohnehin rechts schneller gefahren werden als links....
....solange die links mit max. 60kmh fahren und man selbst auf der rechten spur max. 80kmh.....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
....solange die links mit max. 60kmh fahren und man selbst auf der rechten spur max. 80kmh.....
Das Bild von yo-chi ist typisch: Oh, ein LKW, schnell alle nach links rüber! 🙄
Da aber einige Spezialisten regelmäßig ihr Gaspedal nicht finden bzw. es durch die Enge und die geringen Abstände schon mal zu Anbremsungen kommen kann, überholt diese Kolonne dann mit ca. 100 den LKW 😠
Diese Situation möchte ich erweitern um ein Phänomen, dass ich ca. 2 Mal pro Woche erlebe: Dreispurige Bahn, rechts jede Menge LKW, ein LKW überholt auf der mittleren Spur mit ca. 90. Wieder fahren alle völlig hirnlos nach links rüber, so dass die Geschwindigkeit dort sinkt.
Ich aber bleibe in der Mitte, weil ich sehe, dass der LKW seinen Überholvorgang eher beendet hat als dass ich ihn links überholen kann. Der LKW schert rechts ein und es bleibt eine leere Mittelspur mit einem Mercedes 190, der 90 fährt (weil der LKW ja nicht schneller war) und eine volle linke Spur, die 100 fährt.
Super Situation, echt...