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Ab wann habe ich jemanden rechts überholt?

Themenstarteram 9. November 2009 um 21:24

Guten Abend zusammen!

 

Folgender Sachverhalt hat sich bei einem Freund vor Kurzem ereignet (A9 Richtung Norden bei Pfaffenhofen; früher Freitagnachmittag):

 

Der Verkehr fließt für diese Tageszeit am Freitag mit moderater Geschwindigkeit (ca. 140km/h). Zu diesem Zeitpunkt fuhr er auf der rechten Spur die bis in der Ferne frei war. Selbstverständlich gab es ein paar Mittelspurschleicher, denen er sich auf der rechten Spur mit ca. 10-20km/h Differenz näherte ohne jeodch die Absicht zu haben rechts zu überholen. Nach einer langezogenen Linkskurve, die auch noch über eine Kuppe führt, verlamgsamte sich der Verkehr auf einmal (auf ca. 110-120km/h) und wurde dichter. Die Damen und Herren auf der Mittelspur mussten somit auch abbremsen, wobei die rechte Spur immer noch weit voraus frei war. Statt auf die Bremse zu treten, ging er einfach vom Gas und lies soweit wie es möglich war ausrollen - wie gesagt ohne die Absicht rechts an der langsameren Mittelspur vorbei zu rollen. Als er dann auf Höhe des letzten in der "Schleicherkolonne" angelangt war bremste er ab, sodass dieser wieder an ihm vorbeizog. Soviel erst einmal zur Situation.

 

Kurz vor der Abfahrt zum Autohof sah er dann die Kelle und wurde herausgewunken - Zivilstreife.

Sie warfen ihm vor rechts überholt zu haben und das bei fließendem Verkehr. Er habe - was ja auch stimmt - keine Bremsversuche unternommen. Er äußerte sich dazu am Ort des Geschehens nicht weiter, sagte mir jedoch, dass sein Kofferraum höchstens auf Höhe der B-Säule des PKW auf der mittleren Sur gewesen sein kann, maximal auf Höhe der Beifahrertür als er seine Bremsung einleitete und sich wieder zurückfallen ließ. Seine fast 6 Jährige Tochter die hinten links saß bestätigte dies und meinte sie habe dem anderen Fahrer bzw. seinem Hund im Kofferraum noch gewunken. Nun gut, dass diese Aussage wahrscheinlich so gut wie nutzlos ist, steht er also alleine da.

 

Meine Frage ist nun, ab wann denn eigentlich ein Überholvorgang als abgeschlossen gilt. Reicht es schon aus auf Höhe bzw. leicht nach vorne versetzt eines anderen PKW auf der rechten Spur zu fahren um ihn rechts überholt zu haben, oder ist es analog zum "normalen" Überholvorhang auch erst abgeschlossen, wenn er vor ihm wieder auf die Mittelspur eingeschert hätte?

 

Grüße & noch einen schönen Abend!

Beste Antwort im Thema
am 10. November 2009 um 4:47

ich finde das verhalten der zivilstreife in so einem fall wie er beschrieben wurde læcherlich. da wære das rausziehen der mittelspurschleicher sinnvoller gewesen.

 

gruss

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Gesetzlich gibt es nichts und bei Urteilen bist du der Willkür, äh, dem Rechtsempfinden des Richters ausgeliefert.

am 26. Mai 2011 um 14:41

In einem Bericht des ÖAMTC, welchen ich kürzlich gelesen habe, heisst es kurz zusammengefasst:

 

Wenn sich 200m vor einem - ein Fahrzeug befindet welches überholt werden soll (und überholt werden darf!) muss man nicht auf die rechte Spur wechseln.

Im Umkehrschluss darf man 200m bevor man ein zu überholendes Fahrzeug erreicht auf die linke Spur fahren und bis nach dem Überholvorgang (odern den Überholvorgängen) auf dieser Spur bleiben!

 

Das ist nicht meine Meinung sondern ein sinngemäß widergegebener Artikel des ÖAMTC!

Zitat:

Original geschrieben von freaked1

In einem Bericht des ÖAMTC, welchen ich kürzlich gelesen habe, heisst es kurz zusammengefasst:

Wenn sich 200m vor einem - ein Fahrzeug befindet welches überholt werden soll (und überholt werden darf!) muss man nicht auf die rechte Spur wechseln.

Im Umkehrschluss darf man 200m bevor man ein zu überholendes Fahrzeug erreicht auf die linke Spur fahren und bis nach dem Überholvorgang (odern den Überholvorgängen) auf dieser Spur bleiben!

Das ist nicht meine Meinung sondern ein sinngemäß widergegebener Artikel des ÖAMTC!

Und wenn dieses Fahrzeug aber nicht in den nächsten 30 Sekunden überholt werden KANN, weil z.b. die VT auf der linken Spur keinen genügenden Geschwindigkeitsüberschuss haben?

am 26. Mai 2011 um 14:48

Ich weiss auch nicht mehr als in diesem Artikel stand, allerdings ist es ja lt StvO so, dass beim Überholen ein Geschwindigkeitsunterschied von (ich denke es waren) 20km/h erreicht werden muss und man diese Geschwindigkeit ohne Überschreitung eines Tempolimits erreichen muss!

Was natürlich im Kolonnenverkehr nicht gültig ist!

Zitat:

Original geschrieben von freaked1

Ich weiss auch nicht mehr als in diesem Artikel stand, allerdings ist es ja lt StvO so, dass beim Überholen ein Geschwindigkeitsunterschied von (ich denke es waren) 20km/h erreicht werden muss und man diese Geschwindigkeit ohne Überschreitung eines Tempolimits erreichen muss!

Was natürlich im Kolonnenverkehr nicht gültig ist!

Zwischen "ich will 20 km/h schneller fahren als der" und "ich fahre 20 km/h schneller als der" sind Welten. Vor allem auf einer Autobahn bei der 8 von 10 Leuten links fahren und die linke Spur somit zur Lastspur machen.

 

Wie schon so oft: Gestern wollte ich schneller fahren, geht allerdings wegen Verkehr nicht. Okay, gut. Überholen kann ich aber niemanden, weil niemand auf der rechten Spur fährt. Alle dümpeln links rum. Gut, dann halt langsam. Tempomat auf 100 km/h... dann links fängt einer zu bremsen an, klar kein Sicherheitsabstand vorhanden also -> alle andern bremsen auch. Und ich "überhole" plötzlich 2 Verkehrsteilnehmer rechts, weil hunderte Meter vor mir NICHTS ist und ich da meinen Tempomat nicht rausnehme.

Von einem klaren Überholvorgang kann man nur träumen. Auf ein Hindernis auflaufen, mit Geschwindigkeitsüberschuss auf die linke Spur wechseln, das Hindernis überholen, nach den Hindernis wieder auf die rechte Spur zurückwechseln.

Ein Überholvorgang sollte so kurz wie möglich und so lange wie nötig dauern.

Stundenlang auf der linken Spur rumeiern weil "ich will schneller als der vor mir, der aber schneller will als der vor ihm........" bringt gar nichts und ist erst recht kein Überholvorgang, weil nichts überholt wird.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

gibts da eigentlich was gesetzliches zu?!

war da nichtmal in irgendeinem urteil die rede von 20sekunden?

Ich kenne auch das Urteil mit der Definition "ab 20 sec".

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

wobei, die von dir angesprochenen 10sekunden, können bei 130kmh eine elends lange zeitspanne darstellen, in der etliche fahrzeuge, überholen könnten...

Eben, genau das ist es.

Bis der mit seinen 130km/h am 135km/h fahrenden Hindernis vorbei ist, können Welten vergehen, einzig der vorne links merkt es nicht. :(

am 26. Mai 2011 um 15:28

Wenn jemand 20 Sekunden lang (das passt übrigens grob zu den 200m und 20km/h Unterschied inklusive Sicherheitsabstand) links statt rechts fährt, dann braucht er sich aber auch nicht drüber wundern rechts überholt zu werden.

am 26. Mai 2011 um 15:32

Die einzigen Informationen die sich dem Gesetzestext zum Rechtsfahrgebot entnehmen lass:

 

 

Zitat:

Das Rechtsfahrgebot ist der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Laut Paragraph 7, Absatz 1 der StVO muss man auf Freilandstraßen und Autobahnen - so weit dies zumutbar ist - prinzipiell den rechten Fahrstreifen benützen, auch wenn durch langsamere Fahrzeuge auf dem ersten Fahrstreifen bald wieder ein Fahrstreifenwechsel vorgenommen werden muss. Das gilt auch für Stadtautobahnen.

Seh ich auch so. 20 sec klingt zwar als Zeitangabe nach verdammt wenig, aber wenn man bedenkt, welch große Strecke man in der Zeit auf einer BAB zurücklegt. Das sind je nach Geschwindigkeit viele Hundert Meter. Wer behauptet, er schafft es auf einer Strecke von z.b. 500m nicht die Spur zu wechseln, sollte mal gründlichst über sich selber nachdenken.

wer es schaft, rechts überholt zu werden, ist definitiv zu lang links;)

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

wer es schaft, rechts überholt zu werden, ist definitiv zu lang links;)

..heute wärens über 10 Leute auf einen Schlag gewesen. Aber nein, ist ja verboten... grml..

am 26. Mai 2011 um 16:13

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

wer es schaft, rechts überholt zu werden, ist definitiv zu lang links;)

Soll sogar Radfahrer geben die das hinkriegen.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

wer es schaft, rechts überholt zu werden, ist definitiv zu lang links;)

Soll sogar Radfahrer geben die das hinkriegen.

:D

am 26. Mai 2011 um 19:00

Solange sowas

Zitat:

( §42 (6) 1d StVO )

Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.

irgendwo geschrieben steht, wird der Mittelspurschleicher schon in der Fahrschule geboren.

Gruss, Frank.

Da hier gerade wieder über Sekunden-oder Abstandsregeln beim überholen debattiert wird....halte ich nichts von.

Bei mir läuft das anders. Ich nähere mich etwa auf Sicherheitsabstand, wenn es dann möglich ist zu überholen geht es rüber, schwups und vorbei und wieder zurück, auch wenn ich dann nur 100 Meter wieder rechts fahre oder nur 9 Sekunden rechts fahre bis der nächste Brummi zu überholen ist. Hin und her, immer und immer wieder. Falls jemand wegen mir mal das Gas lupfen musste ...Sorry.

Aber es ist schon mächtig vermessen von mir mich bei den ständigen, ohne Grund Linksfahren, zu entschuldigen.

Und ich bin sogar, nachdem ich hier so einiges gelesen habe,ein wenig Stolz, das ich damit keine Probleme habe, das hält wach, sorgt immer für einen gelenkigen Hals und was mir am wichtigsten ist, sie lästigen Drängler vom Leibe.

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