Ab wann Gutachter?
Hi,
ab wann kann man einen Gutachter selber beauftragen wie hoch muss also der Schaden sein? Hab nen ball gegen die tür bekommen und dadurch kratzer im Wert von 680€. Die Versicherung möchte einen Gutachter selber beauftragen. ich habe gesagt, dass ich mir selber einen Gutachter suchen werde. Der Mitarbeiter der Versicherung meinte dass diese erst ab 750€ Schaden den Gutachter zahlen müssten... Was sagt ihr zu dem Fall?
mfg
kaca
59 Antworten
Wenn das Fahrzeug 3 Jahre alt ist und 70tkm gelaufen ist: Wie sieht es denn mit einem Ausgleich für die Wertminderung aus? Hat die Werkstatt diese auch eingerechnet? Kann ich mir nämlich nicht so recht vorstellen....
An die Experten: Zählt die mögliche Wertminderung zur Schadenssumme dazu, die dann zum Überschreiten der Bagatellgrenze führen kann?
Re: @ kaca
Zitat:
Original geschrieben von Toni451
stell dir mal vor der versicherunsmensch beurteilt die sache zu deinen gunsten u in der gewünschten höhe!!!
dan war die ganze aufregung für lau!!!
Wenn er das tut, isser seine Aufträge in Zukunft los 😉
Grüße
Schreddi
Re: @ kaca
Zitat:
Original geschrieben von Toni451
stell dir mal vor der versicherunsmensch beurteilt die sache zu deinen gunsten u in der gewünschten höhe!!!
dan war die ganze aufregung für lau!!!
Stell Dir vor, es käme andersherum?
Warum soll der, der einen Schaden durch fremdes Verschulden hat, auch noch das Risiko für die Regulierung tragen?
Die pragmatischste Lösung ist doch:
Ab in die Werkstatt und Kostenübernahmeerklärung der Versicherung.
Am wenigsten Aufwand und alle sind zufrieden.
Der Sachverständige, den die Versicherung schicken möchte, wird vermutlich ein eigener angestellter SV sein. Der kostet die Versicherung im Schaden gar nix, weil er sowieso sein Festgehalt hat. Egal, ob er fünf oder zehn Besichtigungen am Tag vornimmt.
Bagatellgrenze sind nun mal 750 Euro. Wenn trotzdem vom Geschädigten ein SV selbst beauftragt wird, geht es voll zu seinen Lasten.
Ich kann die Aufregung auch nicht ganz verstehen. Lass ihn doch besichtigen, wenn die Reparatur teurer wird, ist es sein Problem.
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Zitat:
Der kostet die Versicherung im Schaden gar nix, weil er sowieso sein Festgehalt hat.
Ein kleiner Angesteller kostet das Unternehmen in 220 Tagen abzgl. Krankheitstagen mit Sicherheit über 40.000 EUR p.a. (Bruttogehalt dann unter 32.000 EUR).
Mit Anfahrt/Rückfahrt, Besichtigung und Bericht min. 2 Arbeitstunden. 40.000 / 220 Arbeitstage / 7,5 Stunden pro AT * 2 Stunden ergibt Kosten für die Arbeitszeit von 50 EUR.
Dann kommt noch die Fahrzeugkosten dazu (ca. 40 bis 50 Cent pro km) und sonstige Kosten.
Macht Ruckzuck 100 EUR.
Jetzt hat der Sachbearbeiter sich ja auch schon einige Zeit an dem Fall aufgehalten etc. pp.
Realistisch betrachtet gehen so im konkreten Fall unter dem Strich über 300 EUR für die Sachbearbeitung drauf (fast 50 % der Schadenhöhe).
Du merkst:
Kleinschäden intensiv zu bearbeiten ist nicht unbedingt wirtschaftlich. Anders ist das nur, wenn Du eine sehr hohe Trefferquote hast, bei denen Du jegliche Zahlung wegen versuchtem Versicherungsbetrug vermeiden kannst.
das gehalt verdient er aber so oder so, ob er nun besichtigt oder im büro hockt und däumchendreht...wenn er angestellt ist. und die paar kilometer fahrerei machen "das kraut auch nicht mehr fett"
was hier ein bisschen untergeht: die versicherung hat schlicht und ergreifend das recht, nen schadenfall zum umfang und hergang zu prüfen.
moin
@kaca
haben schon alle recht mit ihren aussagen hier
keine frage
meine meinung ist das du nächstes mal ein kostenvoranschlag machst wo alles ersichtlich ist mit fotos die kann dir so ein mensch aus der werkstatt auch machen kostet eben 10% vom schadensfall und wenn die versicherung darauf noch jemanden schicken möchte würde ich mich nicht drauf ein lassen obwohl ich selber noch keine schlechte erfahrung gemacht hab mit dem gutachter der anderen versicherungen..
hab im moment da auch so ein ding laufen aber da geht es um höhere summen (motorschaden) und da geht ohne rechtsanwalt nichts weil die haben die erfahrung.....
wenn es interessiert:
http://www.motor-talk.de/t718998/f163/s/thread.html
falls du einen rechtsschutz hast ohne selbstbeteiligung dann übergib es i einem rechtsanwalt der macht das alles für dich
viel glück
Mogul78
@ Talla
ich stimme dir da voll zu!
der vn kommt ja dann auch an u fragt warum u wofür soviel geld bez. wurde.
wenn ich dir deine brille beschädige, will die vers. ja auch die beschädigte sache sehen, um den schaden dem grunde un der höhe nach zu bestimmen.
Zitat:
Original geschrieben von talla
(...) was hier ein bisschen untergeht: die versicherung hat schlicht und ergreifend das recht, nen schadenfall zum umfang und hergang zu prüfen.
Sie hat gleichzeitig die Pflicht, die Kosten im Zaum zu halten.
Grüße
Schreddi
Re: @ Talla
Zitat:
Original geschrieben von Toni451
(...)
wenn ich dir deine brille beschädige, will die vers. ja auch die beschädigte sache sehen, um den schaden dem grunde un der höhe nach zu bestimmen.
Erstens ist das der Privathaftpflicthbereich und dort wird mehr geprüft - auch, weil dort das meiste Schindluder getrieben wird.
Zudem ist eine Brille ein einfach zu bewegendes Teil - somit auch leicht zu prüfen.
Was man von einem Auto nicht behaupten kann 😉
Grüße
Schreddi
und wenn noch so oft das Gegenteil behauptet wird.
Der Geschädigte hat den Schaden zu beweisen.
Nicht der Verursacher - der würde ihn tendenziell eher unter den Tisch fallen lassen (das gilt auch für den Gutachter der Versicherung - wobei die in aller Regel im unteren Rahmen des Vertretbaren bleiben).
Der Verursacher hat den Geschädigten so zu stellen als wäre der Schaden nicht eingetreten.
Er bezahlt also - der Geschädigte würde sich sonst eher zu viel überweisen.
Also:
Schadensnachweis ist Sache des Geschädigten.
Zweifelt der Schädiger die Schadenshöhe an, so kann er einen Gegenbeweis antreten.
Eine Schadenminderungspflicht so zu konstruieren, dass das Entsenden eines eigenen Gutachters rechtfertigt wird, aber die eines unabhängigen ausschließt ist im Haftpflichtrecht der Versuch geltendes Recht zu beugen.
Für niedrige Schadenssummen gibt es Kurz- oder Teilgutachten. Den Prüfungsumfang kann man ja vorher mit der Versicherung festlegen.
*zustimm*
Grüße
Schreddi
und was ist mit der prüfung der plausibilität?
hier dreht es sich ja auch um einen PHV-schaden. und wie steht es da oben? "da wird viel schindluder getrieben"? is keine unterstellung, aber wie ich schon mal gesgat habe: unter diesem ganzen betrug in der PHV leidet eben auch der ehrliche...
es wird ja in keinster weise behauptet, dass der geschädigte keinen gutachter beauftragen darf
aber, jetz doch mal konkret:
wovor hat man angst, wenn der gutachter der versicherung vorbeikommt?
könnte der nen überteuerten kostenvoranschlag aufdecken?
oder könnte der feststellen, dass der schaden so überhaupt nicht passiert ist?
oder welche urängste steigen da in manchen leuten hoch, wenn sie die zwei wörter "versicherung" und "gutachter" hören?
@ Talla
bei dem beschriebenen vorgang handelt es sich doch auch um einen privathaftzpflich schaden oder nicht?
mir ist auch bekannt das der geschädigte die aufgabe hat seine ansprüche zu begründen.
es ist auch mühselig darüber zu diskutieren ( meiner meinung nach)
daher bleibe ich bei meiner aussage: deb sv kommen zu lassen, kostet den ast ja nix u wenn ich mit seiner schadenaufstellung nicht einverstanden bin, einen eigenen sv/ gutachter zu beauftragen.
wir hätten die problematik ja nicht, wenn alle etwas erlicher wären ( auch wieder ein mühselig punkt)
ich verstehe aber auch, dass in der momentanen situation (hohe arbeitslosigkeit, schlechte wirttschaftliche lage) immer mehr menschen überlegen, woher kann ich noch geld herausholen und so die vers. immer häufiger mit kleinschäden belatschert werden.
resultat: immer mehr kleinschäden, die früher problemlos reguliert wurden, müssen kontroliert werden, da sie sich häufen.
meiner meinung nach sollte ein vers. für große schadenereignisse sein und wenn ich höre das es leute gibt die einen 50 € schaden an die vers. melden, weil dafür bez. ich sie ja, könnte ich kotzen
Zitat:
Original geschrieben von talla
und was ist mit der prüfung der plausibilität?
hier dreht es sich ja auch um einen PHV-schaden. und wie steht es da oben? "da wird viel schindluder getrieben"? is keine unterstellung, aber wie ich schon mal gesgat habe: unter diesem ganzen betrug in der PHV leidet eben auch der ehrliche...
es wird ja in keinster weise behauptet, dass der geschädigte keinen gutachter beauftragen darf
aber, jetz doch mal konkret:
wovor hat man angst, wenn der gutachter der versicherung vorbeikommt?
könnte der nen überteuerten kostenvoranschlag aufdecken?
oder könnte der feststellen, dass der schaden so überhaupt nicht passiert ist?
oder welche urängste steigen da in manchen leuten hoch, wenn sie die zwei wörter "versicherung" und "gutachter" hören?
mein reden ganz deiner meinung