Ab wann Gutachter?
Hi,
ab wann kann man einen Gutachter selber beauftragen wie hoch muss also der Schaden sein? Hab nen ball gegen die tür bekommen und dadurch kratzer im Wert von 680€. Die Versicherung möchte einen Gutachter selber beauftragen. ich habe gesagt, dass ich mir selber einen Gutachter suchen werde. Der Mitarbeiter der Versicherung meinte dass diese erst ab 750€ Schaden den Gutachter zahlen müssten... Was sagt ihr zu dem Fall?
mfg
kaca
59 Antworten
Hi,
erstens - fragen, ob die mit einem Kostenvoranschlag zufrieden sind.
Wenn ja, alles klar.
Wenn nein und die auf nem Gutachter bestehen, lass dir das schriftlich geben und beauftrage selber einen.
Du hast freie Gutachterwahl.
Grüße
Schreddi
PS: Jetzt mal unter Annahme eines Haftpflichtschadens - oder ist das Kasko?
Ist ein Haftpflichtschaden. Der Mitarbeiter meinte halt irgendwas von Schadenminderungspflicht. Hab den Typen nochmal angerufen und ihm gesagt dass ich es schriftlich haben möchte, dass sie halt einen Gutachter beauftragen möchten. Meinte zum Schluss dann, dass er mir paar Zeilen schreiben werde und sagte verärgert tschüss..
Dann warte ab...
Schadenminderungspflicht ist richtig - aber das kannst du mit einem Kostenvoranschlag noch viel besser.
In diesem Sinne ruhig bleiben - das Fahrzeug ist ja fahrtüchtig - und mal das Schreiben abwarten.
Grüße
Schreddi
PS: Und halt uns vielleicht aufm Laufenden
wie hasse ich versicherungen, klar, die wollen sparen, aber wenn der gutachter von der versicherung kommt sagt er bestimmt, ohhhh ho hooo, da ist ja gar nichts dran, hier nehmen sie mal die 50 € und seien sie zufrieden....
tztz
kostenvoranschlag reicht, wenn die handeln wollen geh zum anwalt und such dir nen eigenen gutachter...
pack verdammtes 😁
jetzt mach ich schön feierabend...
grüße
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Vielen Dank für die Hilfe. Ich hatte schon einen Kostenvoranschlag abgegeben. Die wollten Fotos haben, ich hab auch eins selber gemacht und abgeschickt. Der Typ meinte er könne noch nicht sagen ob er den Kostenvoranschlag akzeptiert da er den Schadenumfang nicht einschätzen könne und mein Foto nicht ausreichen würde. Deswegen der Gutachter halt.
Zitat:
Original geschrieben von Kinski280
wie hasse ich versicherungen, klar, die wollen sparen, aber wenn der gutachter von der versicherung kommt sagt er bestimmt, ohhhh ho hooo, da ist ja gar nichts dran, hier nehmen sie mal die 50 € und seien sie zufrieden....
tztz
kostenvoranschlag reicht, wenn die handeln wollen geh zum anwalt und such dir nen eigenen gutachter...
pack verdammtes 😁
jetzt mach ich schön feierabend...
grüße
Etwas weniger "Emotion" beim Schreiben hätte dem Threadlffner sicher mehr geholfen als dieses pauschalisirende (noh dazu falsches) Stammtischzeugs.
@kaca:
Ja, dann wart mal ab, was da kommt - schon eigenartig, aber du hat deinen Teil getan - wenn der Wunsch nach einem Gutachter besteht, bestell selber einen.
Anwalt würde ich (noch) nicht einschalten.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Kinski280
aber wenn der gutachter von der versicherung kommt sagt er bestimmt, ohhhh ho hooo
Du meinst bestimmt den Weihnachtsmann *lol*
Gruß
capri
Versicherungen sind wie Ihre Kunden.
Geld um jeden Preis sparen.
Und dennoch sind nicht alle gleich.
Es gibt korrekte, mitdenkende und andere.
Eine Versicherung kann einen KVA selbst überprüfen und nachrechnen (die Gutachtersoftware hat man ebenfalls 😉). Liegt der KVA im Rahmen, oder zumindest unter Regelpreis + Gutachter, so wird Dir bei der Schadenshöhe oftmals die Reparatur freigegeben.
Korrekt ist, das Du als Geschädigter den Schaden nachweisen musst und dies durch einen Gutachter machen lässt.
Die Kosten von Sachverständigengutachten sind nur erstattungsfähig, wenn die Einholung des Gutachtens zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war; bei unwesentlichen Beschädigungen eines Kfz stellt die Beiziehung von Sachverständigen regelmäßig einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht dar. Ein Versuch einiger Versicherungen Kosten zu senken ist Gutachter selber zu entsenden (die arbeiten über Rahmenverträge und erheblich günstiger als Einzelgutachter).
Einlassen muss und sollte man sich darauf nicht.
Wenn die Versicherung also auf einem Gutachten besteht, hast Du als Geschädigter die freie Gutachterwahl. Anders ist das nur im Kaskobereich.
Der Sachbearbeiter hat entweder keine Ahnung oder aber er versucht Dich mutwillig über den Tisch zu ziehen.
Nenn doch mal den Namen der Versicherung!
Es handelt sich um die Nürnberger Versicherung. Hmm also bin ich meiner Pflicht mit der Sendung des KVAs nachgegangen und muss von denen keinen Gutachter akzeptieren. Also kann mich auch keiner wegen der Schadenminderungspflicht belangen.. Schauen wir mal der Sachbearbeiter wollte mich dazu drängen den Gutachter zu akzeptieren..
Er kann auf einem Gutachter bestehen,
nicht aber einem seiner Wahl auswählen.
Frag den lieben Gott der Schadensbearbeitung dochmal, was er seinerseits von einer Schadensminderungspflicht hält und auf KVA-Basis abrechnet 😉
Bei niedrigen Schadenssummen machen Gutachter ohnehin nur preiswerte Kurzgutachten.
So jetzt die Antwort vom Sachbearbeiter:
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Da wir aufgrund des Fotos die Intensität der Kratzer nicht abschließend beurteilen können, beabsichtigen wir eine Besichtigung der Schäden. Dabei lassen wir prüfen, ob die veranschlagte Lackierung erforderlich. Das Alter und die Fahrleistung ihres KFZ sind uns zudem bisher ebenfalls nicht bekannt.
Der von Ihnen ins Gespräch gebrachte eigene Gutachter ist zunächst nicht erforderlich, auch da dessen Kosten aufgrund der voraussichtlichen Schadenhöhe einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht bedeuten würde. Die Übernahme dieser Kosten lehnen wir ausdrücklich ab.
Bitte teilen Sie uns kruzfristig mit, ob wir eine Besichtigung veranlassen können.
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Naja die wollen das Auto besichtigen aber sicher durch einen Gutachter. Geschickt geschrieben finde ich. Was soll ich nun machen??
mfg
kaca
Gutachter
Ich würde Dir empfehlen den Gutachter kommen zu lassen. Was kann Dir schon passieren?!
Wenn Du mit dem Gutachten nicht einverstanden bist, kannst Du ja auch einen Beauftragen, den Du aber selbst bez. ( würde ich nur machen, wenn es zum Streitfall kommt, dann aber auch RA einschalten).
Ich kann nicht beurteilen wie alt Dein Fzg ist, aber die Aussage, sie wollen Laufleistung und Zusatnd des Fzg. wissen, zilt auf den Abzug Neu- für ALt.
Mann muß Dir ja nur den tatsächlich enstandenen Schaden ersätzen, d.h. wenn Dein Lack schon 10 Jahre alt ist und Du die Tür neu lackiest, ensteht eine Wertverbesserung, die sie Dir nicht zahlen müssen.
Mein Auto ist 3 Jahre alt und hat 70000km. Wenn die nen Gutachter haben möchten, dann suche ich mir lieber selber einen. Ist doch klar, dass die Gutachter der Versicherungen den Schaden runterreden. Ich sehe nicht ein wieso ich nachgeben soll..
Zitat:
Original geschrieben von kaca
Mein Auto ist 3 Jahre alt und hat 70000km. Wenn die nen Gutachter haben möchten, dann suche ich mir lieber selber einen. Ist doch klar, dass die Gutachter der Versicherungen den Schaden runterreden. Ich sehe nicht ein wieso ich nachgeben soll..
Dein Schaden beläuft sich auf ca 800 € das Gutachten wird von Dir bez. sagen wir 250€ - 300€ bleiben 500€ übrig. Ein Gutachter ist ein unabh. Sachverständiger, der vom Versicherer beauftragt wird. Du unterstellst éin Gutachter, der von der Vers. beauftragt wird sei parteiisch, dies würde aber gegen seinen Auftrag verstossen, die Sachlage unparteiische darzustellen.
Sollten sich Gebrauchsspuren auf der beschädigten Sache befinden, wird er Dir diese natürlich in Abzug bringen.