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ab wann gilt man als Berufskraftfahrer?

Themenstarteram 8. Januar 2011 um 10:28

moin moin,

 

ich hab mal ne Frage. Wie ich schon in der Überschrift schrieb, würde mich interesssieren, ab wann man als Berufskraftfahrer gilt.

In diesem Fall wäre es die Tätigkeit als selbständiger Kurier.

 

Welche Dinge müssen erfüllt sein, damit diese Tätigkeit legal ausgeübt werden kann.

- Frachtversicherung?

- "wie auch immer diese Weiterbildung heisst"

- Fahrtenschreiber?

 

Danke

Micha

Beste Antwort im Thema
am 28. März 2011 um 7:42

Letzendlich muss man aber doch sagen, das die Erfahrung den Beruf ausmacht. Fazit: Eine bestandene Prüfung macht keinen guten Berufskraftfahrer aus einem.

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Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Zitat:

Original geschrieben von andybaer

 

naja wollte das nur mal so in raum stellen

kannst es da ja mal vorerst stehen lassen - solange keiner drüberstolpert und sich womöglich dran stösst.

warum das denn??

ich find das eben ned in ordnung das jeder der die beschleunigte bkf gemacht hat gleich schlecht sein soll

ich habe niemand angreifen wollen

Zitat:

Original geschrieben von andybaer

 

( ... ) das jeder der die beschleunigte bkf gemacht hat gleich schlecht sein soll

die mit beschleunigter bkf sind nicht nur gleich schlecht, sondern auch genausogut, wie alle anderen.

Es ist ein sehr offener und ziemlich unregulierter Markt ... die Suche bzw. Vergabe von Arbeitsplätzen ist an eine unsägliche Reihe von Zufällen geknüft. Der Versuch, durch Qulifikationen und Ausbildungsgänge hier so etwas reinzubekommen, wie in so ziemlich allen anderen Berufen, wird wohl noch ein Jahrzehnt dauern.

Bisher fehlt vor allem die Wahrnehmung bei der Arbeitgeberseite, dass ein "Gelernter" mehr bringen soll, als ein "Hilfarbeiter mit Führerschein".

Wüsste auch nicht, weshalb einer mit "Gesellenbrief" auch nur einen Cent mehr bekommen sollte. Bisher war man eher vorsichtig, mit den "Schlauen" ... fürchtend, hier mit betriebsablaufhinderlichem Fachwissen konfrontiert zu werden, entschied man sich lieber für den arbeitslosen Maurer ...

Fakt ist trotzdem das alle die keinen "Gesellenbrief als BKF" haben rechtlich gesehen "nur" Hilfsarbeiter mit Führerschein sind da beist die Maus keinen Faden ab.Das gilt eben auch für die sogenannten EU BKFs und erst recht für die Fahrer die nur die beschleunigte Grunquali haben sagt hierbei ja schon das Wort "GRUNDQUALIFIKATION" mit Betonung auf Grund.

am 26. März 2011 um 22:20

hallo zusammen!

ich fahre seit 15 jahren lkw und habe keine ausbildung in der branche.

aber jetzt greift ja das berufskraftfahrerQualifikationsgesetz und ich habe schon drei lehrgänge mitgemacht und finde sie echt interessant (auch wenn mich ladungssicherung im moment nicht interessieren muß, aber "wissen ist macht").

bei dem letzten lehrgang den ich hatte, sagte der "ausbilder", mit den erforderlichen lehrgängen nach diesem gesetz wäre ich rechtlich gleichgestellt mit einem ausgebildeten berufskraftfahrer (ist wichtig bei der berufsgenossenschaft), bedeutet also noch zwei module und ich bin, so lang ich an den schulungen bis ich 60 bin, berufskraftfahrer. berichtigt mich bitte wenn es nicht so ist.

 

PS: es gibt gelernte gute leute,sowie ungelernte und auch umgekehrt!

Der nächste Schritt wird sein, der zunehmenden Arbeitslosigkeit unter Akademikern diesen durch entsprechende Zusatzausbildungen zu Abschlüssen wie "Kraftfahrt- und Logistikingenieur" zu begegnen.

Auch Masterstudiengänge sind bereits im Gespräch - diese könnten dann sogar mit einer regulären Promotion (Doktortitel) aufgewertet werden.

Selbst die Habilitation (Ernennung zum Professor) ist an der Universität Mannheim, die in Kürze duch die "Rudolf - Diesel - Fakultät" erweitert wird, vorgesehen.

am 27. März 2011 um 13:43

Erst bei bestandener Prüfung bei der IHK bist du Berufskraftfahrer. Nachzufragen ist dies bei der IHK

Womit aber nicht die Prüfung der Grundqualifikation gemeint ist. 

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Womit aber nicht die Prüfung der Grundqualifikation gemeint ist. 

Gut, dann bewahre ich meinen Facharbeiterbrief doch noch ein bisschen auf... :D

am 28. März 2011 um 7:42

Letzendlich muss man aber doch sagen, das die Erfahrung den Beruf ausmacht. Fazit: Eine bestandene Prüfung macht keinen guten Berufskraftfahrer aus einem.

Mag ja alles sein mit den Quali´s aber gelernt ist gelernt und Prüfung mit Abschluss ist abschluss ergo ist man ein Berufskraftfahrer wenn man seine Lehre in diesem Beruf abgeschlossen hat alles andere bleibt Frisör mit führerschein* ich bearbeite auch meinen garten und bin kein gelernter gärtner und einer sprechstundenhilfe ist auch kein arzt wenn auch sie eine medizinische ausbildung durchläuft*von daher

egal wieviel erfahrung und ob gut oder nicht den status Berufskraftfahrer den gibt es nicht geschenkt*

und nur die bezeichnung sagt nix über die fähigkeit der arbeit aus ich kann auch ein maler sein der seine arbeit über jahre auf dem bock gut macht*

egal, berufskraftfahrer hin oder her. ist schnuppe. besser ein deutscher fährt den bock wie das der portugiese für 7,50€ pro stunde fährt und wir daheim sitzen....

Zitat:

Original geschrieben von andybaer

egal, berufskraftfahrer hin oder her. ist schnuppe. besser ein deutscher fährt den bock wie das der portugiese für 7,50€ pro stunde fährt und wir daheim sitzen....

Der deutsche Fahrer, der für 1600 € Brutto Vollzeit arbeitet, der ist aber auch nicht besser...

am 30. März 2011 um 17:53

Zitat:

Original geschrieben von Inserv

Zitat:

Original geschrieben von andybaer

egal, berufskraftfahrer hin oder her. ist schnuppe. besser ein deutscher fährt den bock wie das der portugiese für 7,50€ pro stunde fährt und wir daheim sitzen....

Der deutsche Fahrer, der für 1600 € Brutto Vollzeit arbeitet, der ist aber auch nicht besser...

7,50€, ha ha, ich habe vor kurzem einen Kollegen aus den ehemaligen neuen Bundesländern kenengelernt.

Der Fährt hier im Rhein Main Gebiet, und war ganz stolz das er nach 6 Jahre Betriebszugehörigkeit nun endlich 5,50 € brutto die Stunde bekommt.

Davon könnte ich nicht mal meine Wohnung und Internet unterhalten.

Einerseits tun mir die armen Schweine (sorry) leid, andererseits weiss ich nicht wie lange wir so was noch durchalten können...

 

Bye, Mez!

am 31. März 2011 um 11:18

Ich finde Berufskraftfahrer kann man sich nennen wenn man die Ausbildung abgeschloßen hat (vor 2001 ging die Ausbildung auch nur 2 Jahre).

Die Ausbildung hat es auch schon vor der Quallifikation gegeben.

Was meint ihr, wenn man beim Tischler angestellt ist, auch gleich Tischler nenen darf obwohl man das nie gelernt hat.

In der BerufskraftfahrerQualifikation frischt man sein wissen auch nur auf, wie mein Meister das zu mir meinte.

 

Zitat:

Original geschrieben von Dark-Shadow

 

In der BerufskraftfahrerQualifikation frischt man sein Wissen ( ... ) auf, ....

Darf ich mal Lachen?

"auffrischen"

was für ein Wissen denn bitte?

So wie ich das so mitbekomme (ob in Schulungen oder auf freier Wildbahn), sind die Qualilehrgänge inhaltlich für knapp 99,99% der Kutscher grösstenteils Neuland.

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