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Schlüsselzahl 95 Berufskraftfahrer Quai.

Themenstarteram 2. September 2014 um 19:14

Hallo,

Ich habe 2008 Klasse C gemacht und 12.7.2010 Klasse CE. Ich muss die Module erst am 14.7.2015 machen. Aber ich habe die ganze zeit keine 95 eingetragen gehabt. Mein Chef meinte ab diesen monat 10.9 oder so muss die 95 drinne sein. Kann ich die nachträglich eintragen lassen? Oder kann ich weiter fahren bis nächstes jahr wenn die Module gemacht werden?

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12 Antworten

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"LKW Führerschein verlängern. Module wann eintragen lassen?"

Du brauchst die Module erst zum Ablauf deines Führerscheins. Es gilt zwar der 10.09.2014 als generelles Datum, jedoch gibts auch hier eben wieder die Ausnahme von der Regel. Da dein Führerschein länger als 10.09.2014 aber nicht länger als 10.09.2016 gültig ist darfst du noch bis zum Ablaufdatum ohne die 95 weiterfahren. Für die nächste Verlängerung benötigst du dann die Module.

An Deiner Stelle würde ich allerdings nur national fahren

Ja, im Ausland kann es wegen fehlender 95 Schwierigkeiten geben. Man kann die 95 auch nachtragen lassen, ob dies sinvoll ist muss man selbst entscheiden, es entstehen Kosten für einen neuen Kartenführerschein (der muss neu gdruckt werden, da kann man nicht so einfach was reinschreiben).

am 3. September 2014 um 15:26

Zitat:

Original geschrieben von oure

..... (der muss neu gdruckt werden, da kann man nicht so einfach was reinschreiben).

Im Gegensatz zu einem Forum da kann man immer was reinschreiben - auch wenn es völliger Blödsinn ist.

Man kann die 95 nicht einfach nachtragen - aufgrund seiner Besitzstandwahrung !

Der Drops ist gelutscht, der Zug ist abgefahren, die Fristen dafür sind verstrichen. Kommt hetzt jemand ohne die 95, und das Ablaufdatum des Führerscheins liegt zwischen dem 10.09.2014 und 10.09.2016, dann braucht er den Nachweis über die Weiterbildung und bekommt einen neuen Führerschein.

Zitat:

Original geschrieben von oure

Ja, im Ausland kann es wegen fehlender 95 Schwierigkeiten geben.

Vielleicht in der Ukraine oder in Russland - aber nicht in der EU.

Man sollte vielleicht zweckmäßigerweise deas Schreiben der EU-Kommission dabei haben.

dieses hier

" Dieses hier " . . . .

Bringt Dir z.B. in Frankreich nichts, aber schon garnichts wenn Du der Sprache nicht mächtig bist.

Probiers,dann wirst aber schaun. Fzg. steht bis Geldeingang.

am 3. September 2014 um 16:57

Man kann sich auch dämlich anstellen!

Um Schwierigkeiten in der Praxis zu vermeiden, stellen einige IHKen (z.B. die IHK Bielefeld) im Internet ein Infoblatt für Fahrer zum Download bereit, das diese Übergangsregelung in unterschiedlichen Sprachen (u.a. französisch, spanisch, englisch) erklärt.

Wenn ich nach Gibraltar fahre, dann habe ich das Schreiben der EU-Kommission logischerweise in englisch, spanisch und französich dabei.

Um nicht dämlich zu bleiben,würde mich interessieren was da drinsteht.

Bitte stells in deutsch rein.Ich bin zu dämlich.

Natürlich erst wenn Du nicht gerade auf dem Weg nach Gibraltar bist.

Übrigens. . . .Andere fahren da auch hin, und das schon jahrelang ! ! !

fahreroldie und ich meinen mit Schwierigkeiten wohl das gleiche, unnötige Diskussionen und Zeitverluste zu vermeiden wenn es irgend möglich ist. Auch wenn ich nach Gesetzeslage im Recht bin, aber festgehalten werde bis die Sache geklärt ist, weil der Gendarm in der Provence die Schreiben der IHK nicht anerkennt, ist das für mich ein Grund dies wenn möglich zu umgehen. Man könnte ja sein Recht durchsetzen, da habe ich aber keine Lust und Zeit zu.

Warumm soll der TE die 95 nicht in den Führerschein eingetragen bekommen?

Er hat den C vor dem 10.09.2009 gemacht und der Führerschein ist noch gültig bis 14.07.2015,wenn ich das richtig Verstanden habe, somit fällt er in die Übergangsregelung. Er geht jetzt zur Führerscheinstelle und beantragt einen neuen Kartenführerschein, dann bekommt er einen neuen Kartenführerschein gültig bis 14.07.2015 und bekommt die 95 bis 14.07.2015 dort auch eingetragen. Natürlich fallen dann die üblichen Gebühren an, ob sich der Aufwand lohnt, kann ich für ihn nicht beurteilen.

Zitat:

Original geschrieben von fahreroldie

" Dieses hier " . . . .

Bringt Dir z.B. in Frankreich nichts, aber schon garnichts wenn Du der Sprache nicht mächtig bist.

Probiers,dann wirst aber schaun. Fzg. steht bis Geldeingang.

Dafür werden ja Übersetzungen in verschiedenen Sprachen angeboten . Das Schreiben des europäischen Parlamentes und nicht zu vergessen die Problemlösungsstelle SOLVIT der Europäischen Kommission

http://www.bmvi.de/.../ihr-eu-service-ministerium.html .

Klar kann es zu Problemen kommen aber was mich anbelangt nutze ich diese Übergangsfrist denn sonst könnte ich alle 2,5 Jahre mir einen neuen Führerschein beantragen samt Fahrerkarte die ja Nummerngleich sein muss .

Da viele meiner Kollegen mittlerweile ständig bei mir anrufen und sehr viel Unwissenheit sich bei den Führerscheinstellen auftut habe ich heute mit dem verantwortlichen Sachbearbeiter der IHK - Saarland geredet der mir alles voll und ganz bestätigte . Trotz allem werde ich mich mal bei der Führerscheinstelle nachfragen ob es die Möglichkeit gibt mir in meinem Internationalem Führerschein ( und nur in dem ) die 95 einzutragen .

Probleme sind natürlich durch Unwissenheit der Beamten zu erwarten . Jedoch bin ich gut gerüstet !!

Module

EU - Schreiben ( auf englisch )

Übersetzung auf französisch

sowie die angegebene Internetadresse .

Der ganze Mist ( den leider etliche Kollegen dringend notwendig haben ) kostet mich so schon genug meiner wenigen Freizeit und meines Geldes .

Martin

 

Themenstarteram 4. September 2014 um 20:16

Zitat:

Original geschrieben von chaotix

Zitat:

Original geschrieben von oure

..... (der muss neu gdruckt werden, da kann man nicht so einfach was reinschreiben).

Im Gegensatz zu einem Forum da kann man immer was reinschreiben - auch wenn es völliger Blödsinn ist.

Man kann die 95 nicht einfach nachtragen - aufgrund seiner Besitzstandwahrung !

Der Drops ist gelutscht, der Zug ist abgefahren, die Fristen dafür sind verstrichen. Kommt hetzt jemand ohne die 95, und das Ablaufdatum des Führerscheins liegt zwischen dem 10.09.2014 und 10.09.2016, dann braucht er den Nachweis über die Weiterbildung und bekommt einen neuen Führerschein.

Zitat:

Original geschrieben von chaotix

Zitat:

Original geschrieben von oure

Ja, im Ausland kann es wegen fehlender 95 Schwierigkeiten geben.

Vielleicht in der Ukraine oder in Russland - aber nicht in der EU.

Man sollte vielleicht zweckmäßigerweise deas Schreiben der EU-Kommission dabei haben.

dieses hier

Doch ich wahr heute beim Strassenverkehrsamt!! Ich bekomme den vorläufigen mit der 95 und 6 wochen später den neuen. Hat 100,60 Euro gekostet. Nächstes Jahr muss ich die Module machen. Ich fahre nur in Köln weil einer oben sagte national usw

Na bitte.

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