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Ab wann eine Vollabnahme beim Tüv

Moin
Habe mal eine Frage bezogen auf unsere Freunde vom Tüv: Da mein Chevy Bj. 1965 jetzt schon fast ein halbes jahr kein Tüv mehr muss er nötig hin. Ist aber noch nicht ganz so weit. Muss man eigentlich aber einer bestimmten zeit ohne Tüv eine Vollabnahme machen oder sowas? Oder gibt es bestimmte Fristen die ich einhalten sollte? Tüv wird rückwirkend vergeben oder?
Danke schon mal für eure Antworten
MFG

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39 Antworten

Fahrten auf direktem Weg zur HU, AU oder Zulassung sind bei Vorliegen einer entsprechenden Versicherungskarte sogar mit entstempelten Kennzeichen möglich.
Direkter Weg, wohlgemerkt.

Ja das ist ja geil. Werd jetzt echt mal zusehen das ich mein Chevy dahin krieg. Hoffentlich sind die nicht zu genau. Danke
Bis dann Leute

Also zum Thema TÜV hier mal folgendes (abgesehen von den richtigen Komments von den anderen Kollegen bezüglich abgestellter KFZ ohne TÜV im öffentlichen Verkehrsraum):
Solange dein Auto angemeldet ist, verfällt der Brief auch nicht. Selbst, wenn du den Schlitten 6 Jahre (oder unendlich lange) ohne TÜV in der Garage abstellst. Wenn es dir dann gefällt, rufst du beim TÜV an und vereinbarst einen Termin. Dann kannst du auch problemlos auf eigenen Rädern da hinfahren (hast ja nachweisbar einen Termin).
Aber: (nehmen wir jetzt mal die o.g. 6 Jahre ohne TÜV): Du musst dann 3x die TÜV- Gebühren bezahlen, weil bei der Gebührenberechnung der letzte TÜV- Termin als Grundlage dient. Da kann es schon billiger sein, du meldest den Wagen kurz ab und fährst (mit roter Händlernummer vom Kollegen oder auf Trailer) abgemeldet zum TÜV, dann bekommst du die HU vom Tag der Vorführung - vorausgesetzt, er kommt durch - für 2 Jahre. Wirriwarri, was für ein Durcheinander. Für die AU gilt übrigens das Gleiche! Zumindest in NRW...
Bottrop grüst!
Ralf

Zitat:

Du musst dann 3x die TÜV- Gebühren bezahlen, weil bei der Gebührenberechnung der letzte TÜV- Termin als Grundlage dient.

Das ist mir aber neu.

Im Forum Sicherheit wird sowas öfter mal diskutiert, auch das mit den direkten Fahrten.

Nö, das ist nicht neu, das gibts schon ein paar Jahre. Macht TÜV, DEKRA, KÜS, GÜS und wie sie nicht noch alle heissen. Klar, 6 Jahre angemeldet in der Garage ist unreal, aber 2 Jahre kommt schon mal vor. Und das heisst dann: Letzter HU- Termin 9/2003, heute vorgeführt = 2 mal bezahlen dann heisst der nächste HU- Termin auch 9/2007. Das ist kein Witz... sondern vom Gesetzgeber ausgeklügelt! Aber halt nur bei durchgehend zugelassenem KFZ.
Bottrop grüsst!
Ralf

so steht es in den Erläuterungen zur StVZO:

Zitat:

32 Gebühren bzw Entgelte bei erheblichen Fristüberschreitungen für HU u AU.
Als Folge der Vorschriften von Nr. 2.3 Anlage VIII über die sogen „Rückdatierung/Fälligkeitsdatierung“ sind Fragen zu den Gebühren u Entgelten aufgekommen.
Auch für Fz, bei denen die Zeitabstände (Fristen) für die HU u AU um den vorgeschriebenen Zeitabstand „überzogen“ wurden, ist nach Durchführung der Untersuchung nur eine Gebühr bzw Entgelt zu berechnen, da jeweils nur eine Untersuchung durchgeführt wird. Es macht nämlich technisch keinen Sinn, und es ist auch nicht von den geltenden Vorschriften ableitbar, zweimal eine HU oder AU intereinander durchzuführen.
Werden die Untersuchungen von aaSoP, die einer TP (vgl KfSachVG) angehören, durchgeführt, gelten die für die Untersuchungen vorgeschriebenen (Margen-) Gebühren nach der GebOSt; siehe hierzu Gebührennummer 413 ff in der Anlage zu § 1 der GebOSt.
Werden die Untersuchungen dagegen von PI amtlich anerkannter Überwachungsorganisationen durchgeführt (vgl Anlage VIIIb), ist eine Obergrenze für die von den FzHaltern zu entrichtenden Entgelte nicht vorgeschrieben. (2001)

d.h. TÜV in den alten Bundesländern und DEKRA in den neuen dürfen nur einmal kassieren, die anderen mehr.

die Plakette wird so datiert, als ob alle 2Jahre eine Untersuchung durchgeführt worden wäre.

die Plakette gilt dann z.B. nur 2Monate, wenn 3Jahre und 10Monate überzogen wurde.

möchte der Besitzer für 2Jahre TÜV, dann wird eine zweite Untersuchung durchgeführt (wenn möglich von einem anderen Prüfer) und berechnet. So wird es jedenfalls hier gehandhabt.

Sinn der Regelung ist, dass man durch Überziehen des Termins keine Vorteile hat, also keine Zeit schinden oder Geld sparen kann.

Wenn der TÜV 6Jahre überzogen wurde, kann man wohl davon ausgehen, dass der Besitzer nicht die Gebühren sparen wollte, sondern das Auto tatsächlich nicht gefahren wurde.

Aha, so ist das also! Na, das war ja einfach... Das sollte auch für geistig Minderbemittelte klar und leicht begreiflich sein. Gut, dass wir hier in Deutschland leben, in holländisch hätte das bestimmt keiner verstanden. Aber so...
Gruss aus Bottrop!
Ralf

Wann zum TÜV

Hallo Chevy 1992,
das bedeutet aber auch das ich mir den Termin wann ich hinfahre gut überlegen muss.
z.B. Tüv 10/2001, wenn ich in 9/2005 vorfahre gibt es 1 x Gebühr und 1 Monat TÜV, nämlich bis 10/2005.
z.B.dto. wenn ich in 10/2005 vohrführe gibt es 1 x Gebühr und TÜV bis 10/2007.
Sehr ich das so richtig?
Gruss Frank

siehst du richtig.

aber wenn du ohne TÜV fährst und erwischt wirst, wirds noch teurer.
Bußgeld + Gebühren + Punkte + Mängelkarte (bedeutet innerhalb 1 Woche zum TÜV, sonst weitere kostenpflichtige Maßnahmen)
also entweder zum TÜV oder mit dem rumfahren warten.

Das habe ich heute vom Tüv bekommen zu diesem Thema, evtl hilft es euch weiter.
Sehr geehrter Herr ....
gerne beantworten wir Ihre Anfrage zur Hauptuntersuchung.
Bei Pkws und Motorrädern gilt: Die HU ist grundsätzlich 24 Monate nach dem jeweils letzten Untersuchungstermin fällig. Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen, müssen wir eine vertiefte Prüfung durchführen, die wir Ihnen mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnen. Eine Rückdatierung der Prüfung findet nicht statt.
Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen und Sie geraten in eine Verkehrskontrolle, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld bis zu einem Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es auch, mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt zu werden. Dann können Sie von der Versicherung belangt werden.
Unter www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge finden Sie weitere nützliche Antworten rund um das Thema Hauptuntersuchung.

Dein Auto braucht keine Vollabnahme...,man sagt heutzutage wenn, dann erst nach 7 Jähriger Abmeldung.
Habe aber schon 15 Jahre abgemeldete Autos einfach nur zur normalen HU vorgestellt ohne dass eine 21er fällig war.
Das wird mittlerweile sehr relaxed gehandhabt.
Fahr,wenn dein Auto klar ist, einfach ,trotz überzogener HU aber natürlich zugelassen( und dadurch versichert ), zur Prüforganisation deiner Wahl.
Aber nur auf direktem Weg, dann sagt auch im Falle einer Kontrolle die Polizei ,aus eigener Erfahrung nichts.

Ich halte diesen Ausschnitt( 27.12.2018 ) den ich vom TÜV heute erhalten habe für diese Vollabnahme. Da ich nicht alles glaube was so in Foren verzapft wird habe ich direckt bein TÜV gefragt weil ich Zeit hatte. Ich möchte das lange Gesicht vermeiden wen es kein Pickerl giebt das somit Gebühr für die Toilette ist. Es kostet der Weg zum Tüv und zurück auch Geld und dann doppelt inkl Wiedervorstellung das mann im Vorfeld vermeiden kann.
Diese Antwort auf meine Frage beim Tüv kann jeder halten wie er es sieht ich wollte nur mein Ergebnis kunt tun.

Da mir diese Antwort vom Tüv zu schwammig ist, habe ich nun nochmal eine klare Frage gestellt ob es nun eine Vollabnahme oder eine normale Hu + extra Gebühr ist. Es scheint zweierlei zu sein.
Bin auf die Antwort gespannt.

Voll-Abnahme nur bei länger abgemeldeten Frzgn.
Normale Hauptuntersuchung bei zugelassenen Frzgn.
Und diese "vertiefte " Prüfung , ist nur der vertiefte griff in das Portemonnaie des Kunden...,das soll nur den Lernefekt beim Kunden erhöhen .. ;-)
Bleibt aber eine normale HU .
Überziehungszuschlag pro Monat jetzt mal aussenvor.
Übr., wenn Du zufällig genau 2 Jahre drüber bist,zahlst Du zwar doppelt,kriegst aber auch frisch 2 Jahre.. ;-)
Das alles jetzt bei unserm relativ teuren Hobby kpl auszuklamüsern ist müssig.. ,daß muß einfach drin sein,so wie auch keiner nach dem Verbrauch fragen sollte..,Spaß kostet eben.

Jo das stimmt, das habe ich auch als HU+ Klingelgeld bezeichnet bei meiner Formulierung an den Tüv?? und gedacht habe ich mir das auch schon. Dann leuchtet er anstadt einmal halt zwei mal an die selbe Stelle. Was soll da intensiver geprüft werden?...ob der Reifen noch schwarz und rund ist?? ( ein Reifen könnte ja vor Carm rot angelaufen sein ) deshlab Gebühr für die Toilette. Ich verstehe es bei Neuresturationen oder zb. ein Sehrienauto mit neuem Unterboden oder Achsen Rahmen das da genauer die Taschenlampe eingestellt wird inkl. Lupe. Aber bei Autos die "bloß" fünf Jahre unferändert abgemeldet sind bräuchte es keinen Tamtam. Deine Antwort ist für mich die hilfreichste und schlüssigste danke Jenz38
Wie gesagt bin ich gespannt was die Ärzte mit dem blauem Kittel da zum besten geben.

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