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Ab wann eine Vollabnahme beim Tüv

Themenstarteram 11. Oktober 2005 um 8:54

Moin

Habe mal eine Frage bezogen auf unsere Freunde vom Tüv: Da mein Chevy Bj. 1965 jetzt schon fast ein halbes jahr kein Tüv mehr muss er nötig hin. Ist aber noch nicht ganz so weit. Muss man eigentlich aber einer bestimmten zeit ohne Tüv eine Vollabnahme machen oder sowas? Oder gibt es bestimmte Fristen die ich einhalten sollte? Tüv wird rückwirkend vergeben oder?

Danke schon mal für eure Antworten

MFG

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39 Antworten

Jenz38 ich hab da noch ne Frage zu ?

Übr., wenn Du zufällig genau 2 Jahre drüber bist,zahlst Du zwar doppelt,kriegst aber auch frisch 2 Jahre.. ;-)

Meinst du damit das du in den weiteren 2Jahren nicht erwischt wirst und dein Auto zugelassen ist? Oder abgemeldet und nach genau zwei Jahren die fehlen wieder anmeldest?

Mfg

Nun habe ich Antwort bekommen die ich Zitier.

Zitat

Es handelt sich hier um keine Vollabnahme.

Wenn der TÜV länger als 2 Monate überzogen wurde, kostet das ganze 20 % Aufpreis auf die Hauptuntersuchung.

Es gibt keine Zurückdatierung mehr, sprich Sie haben ab dem Monat der Vorfahrt ganz neu 2 Jahre TÜV.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen die gewünschte Auskunft, besser erläutern.

Also nun wissen wir bescheid.

Und genau das stand schon längst in diesem Thread.

 

Es tut mir leid das sagen zu müssen aber deine Wortschlangen ohne Punkt und Komma waren gar nicht notwendig gewesen :)

;-)

am 17. Januar 2019 um 10:18

Hallo allerseits,

ich bin langsam am verzweifeln und bräuchte mal kompetente Hilfe. Da der Thread schon etwas älter ist, bin ich mir mit der aktuellen Rechtslage nicht sicher und wollte deswegen, in meinem speziellen Fall, euch auch nochmal fragen ab wann ein Vollgutachten notwendig ist.

Zu meiner Situation:

Ich bin vor drei Jahren in die Schweiz ausgewandert und habe als Umzugsgut meinen VW T3 mitgenommen. Bei der Fahrzeuganmeldung in der Schweiz wurde nicht einmal nach dem COC Dokument gefragt, mit der Begründung, das Auto sei als Umzugsgut eingeführt worden. Gut für mich, da ich für den 30 Jahre alten Bus so ein Dokument nicht besitze.

Jetzt ziehe ich zurück nach Deutschland und werde denselben Bus wieder als Umzugsgut ausführen, bzw in Deutschland wieder einrühren. Die Leute beim Strassenverkehramt meinen, ich brauche für die Anmeldung zwingend ein COC Dokument, ist dieses nicht vorhanden muss ich die Vollabnahme beim TÜV, und natürlich zusätzlich HU und AU gemacht werden.

Ich habe denen versucht klarzumachen, dass das Auto bereits etliche Jahre in Deutschland angemeldet war und ich besitze sogar noch den entwerteten deutschen Fahrzeugbrief mit allen eingetragenen Vorbesitzer.

Kann mir einer erklären warum ich jetzt noch die Vollabnahme machen muss, ich verstehe dass irgendwie nicht!!

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruss

Peter

Hallo...

Wenn du die deutschen Papiere noch hast einfach eine HU machen.

Die Daten müssen nach 3 Jahren noch unter der alten Fahrzeugbriefnummer vorhanden sein.

mfG Rohwi

Vor allem woher sollst du für einen T3 COC Dokumente haben? Als der T3 eingestellt wurde gab es noch gar keine einheitlichen COC Papiere. Klingt für mich wieder nach Mitarbeiter auf der Zulassungsstelle der entweder keine Lust oder keine Ahnung hat.

Zitat:

Wenn Du ein angemeldetes Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV auf dem Hof (eigenes Gelände)

stehen !! hast , darf Dir der Scheriff ein Ticket verpassen .

 

Ist schon so passiert , Widerspruch war zwecklos .

 

Also wenn ohne TÜV , dann in die Garage stellen .

Nö, Kennzeichen abmachen auf eigenem Grund ist ja auch erlaubt, wie will der fleißige Knöllchen-Spender dir dann ein Ticket geben, wenn gar kein Kennzeichen auf einem Privatgrundstück vorhanden ist ? Könnte doch auch abgemeldet sein ! Bekommen abgemeldete Fahrzeuge auf Privatem Grund jetzt auch schon Knöllchen ? Das ist doch Paradox !!!

Zitat:

@CamelCowboy schrieb am 2. August 2020 um 05:02:03 Uhr:

 

Nö, Kennzeichen abmachen auf eigenem Grund ist ja auch erlaubt, wie will der fleißige Knöllchen-Spender dir dann ein Ticket geben, wenn gar kein Kennzeichen auf einem Privatgrundstück vorhanden ist ? Könnte doch auch abgemeldet sein ! Bekommen abgemeldete Fahrzeuge auf Privatem Grund jetzt auch schon Knöllchen ? Das ist doch Paradox !!!

Dabei ist zu unterscheiden, ob das Grundstück öffentlich oder rein privat ist.

Ein nicht umfriedetes Grundstück gilt als öffentlich => Abstellen verboten.

Ein eingezäuntes, abschließbares Grundstück ist nicht öffentlich => Abstellen erlaubt.

Jepp, genau das ist der springende Punkt. Wenn jeder Hans Wurst in deiner Einfahrt herumspringen kann ist Sie vielleicht privat, aber eben auch öffentlich.

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