Ab morgen mehr Abstand
Hallo Audi-Gemeinde,
Da ich bald einen A6 mit ACC fahre habe ich mal folgende Frage. Wenn das Fahrzeug seine eingestellte Geschwindigkeit verringert, leuchten dann auch automatisch die Bremsleuchten auf obwohl ich ja nicht bremse. Wenn ich alles richtig gelesen haben hält das Fahrzeug ja konstant den Abstand zum Vordermann.
Bedenken habe ich da vor allem in Baustellen. 30 Meter Abstand bei Tempo 60 das macht ja in der Praxis eh kaum jemannd und dann auch noch langsamer werden! Ich denke da wird sich manch einer hinter mir provoziert fühlen, oder ?
34 Antworten
Lächerlich. Die Rennleitung müsste jeden Morgen und Abend im Berufsverkehr 90% der Fahrer mit Fahrverbot belegen. Wer sich dieses Gesetz ausgedacht hat, fährt sonst mit Chauffeur.
Wenn ich nicht auch dabei wäre, würde ich mich dann allerdings über leere Autobahnen freuen 🙂
Zitat:
Wer sich dieses Gesetz ausgedacht hat, fährt sonst mit Chauffeur.
Wahrscheinlich eher mit Polizeibegleitung 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hüne
Ohne GRA werde ich mir das ACC im nächsten A6 schenken.
Das kann man sich wirklich schenken. Fand das ACC immer klasse, aber wer damit tagsüber auf der AB unterwegs ist, der kommt nicht voran.
Komme gerade aus KL und habe auf der 250Km Strecke nach Giessen, mindestens 250X gegen das Gesetz verstossen. Ein Gesetz, welches von Idioten ausgedacht und im Alltag nicht praktizierbar ist.
Wenn man mit der ACC fährt, wird man ausgebremst und nach hinten durchgereicht, oder man schwimmt mit und verstosst damit kollektiv gegen alle Vorschriften
ich hab's immer gewußt. wir limo-fahrer sind die lieben und ihr avant-heizer seit die bösen.
ich erinnere mich noch ganz genau. ich wollte den avant bestellen, da kam die sanfte stimme aus dem hintergrund: nein lieber siks, nimm die limo. amen.
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Zitat:
Original geschrieben von Hüne
Lächerlich. Die Rennleitung müsste jeden Morgen und Abend im Berufsverkehr 90% der Fahrer mit Fahrverbot belegen. Wer sich dieses Gesetz ausgedacht hat, fährt sonst mit Chauffeur.Wenn ich nicht auch dabei wäre, würde ich mich dann allerdings über leere Autobahnen freuen 🙂
stimmt zwar aber ist doch bei Geschwindigkeiten eigentlich genauso, da sind auch mehr als 90% bis zu 20km/h zu schnell und zumindest auf der AB in der Regel ohne Konsequenz
in der Stadt überholt dagegen jeder rechts obwohl es dort genauso verboten ist wie ausserorts, was übrigens auch längst mal neu geregelt werden sollte und stattdessen gehört dieser bei manchen anscheinend manische Zwang mit dem Fahrbahnwechsel nach links bei Autobahnauffahrten eher verboten!
insofern werden die Verkehrsregeln eben nur (noch) praxisfremder, das dann aber wenigstens konsequent 😁
Zitat:
Original geschrieben von raulka
Wahrscheinlich eher mit Polizeibegleitung 😁
Da fällt mir gerade ein, dass die meisten dann auch nicht dne richtigen Abstand haben 😉
Zitat:
Original geschrieben von awf87
Da fällt mir gerade ein, dass die meisten dann auch nicht dne richtigen Abstand haben 😉
Nur mal so nebenbei.
Ein Bekannter von mir ist Polizeibeamter einer Autobahnpolizeidienststelle und in Zivil mit einem der modernsten Videoüberwachungswagen weltweit den ganzen Tag auf der Bahn unterwegs. Wer das is, wo das is und mit was er da rumfährt tut hier nichts zur Sache und darauf geh ich auch nicht näher ein (nur falls Fragen hierzu kommen).
Ich schätze ihn sehr und vertraue ihm auch. Genau deswegen wird mir manchmal totschlecht, wenn er von seinem Arbeitstag erzählt.... 🙁
Von wegen, diese Abstandsregelungen wurden von Leuten gemacht, die nichts damit zu tun haben....
Ich find die Verschärfung der Abstandsregelungen zum 01. Mai 2006 super und bin voll dafür! Denn sie sind gerechtfertigt. Das beweisen so viele Fälle auf der Bahn - Tag für Tag!
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von rufux
in der Stadt überholt dagegen jeder rechts obwohl es dort genauso verboten ist wie ausserorts, was übrigens auch längst mal neu geregelt werden sollte ...
§7 STVO
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Fahrschule
ok das ist aber dann noch nicht wirklich überholen und auch auf Autobahnen darf unter bestimmten Vorraussetzungen rechts schneller als links gefahren werden 😉
b.t.w. wie wäre es eigentlich mit einer extra Abteilung für Verkehrsregeln falls das hier ein Mod liest, denn unter Sicherheit passt das irgendwie nicht wirklich oder sehe ich das falsch?
Zitat:
Original geschrieben von Börnybärchen81
Von wegen, diese Abstandsregelungen wurden von Leuten gemacht, die nichts damit zu tun haben....
Ich find die Verschärfung der Abstandsregelungen zum 01. Mai 2006 super und bin voll dafür! Denn sie sind gerechtfertigt. Das beweisen so viele Fälle auf der Bahn - Tag für Tag!
Gruß
Moin Moin,
natürlich gibt es auch hier "tag für tag" schwarze Schafe, die wirklich selbst im zähfliesenden Verkehr noch mit 30cm hinter einem hängen und und und.. aber warum werden notorische Linksfahrer und Ausbremser bzw. Mitmenschen die einfach keinerlei Gefühl für Geschwindigkeit haben oder die einfach wirklich sich nur Links wohl fühlen und den Blinker nur von anderen kennen nicht ebenso bestraft? Warum wird ein Linksfahrer mit maximal 40€ bestraft?
Wir haben direkt über unserem HQ inzwischen eine Polizeistation mit deren Mitarbeiter wir inzwischen schon einige Pausen verbracht haben.... deren Kommentar auf diese Linksfahrer: Überholt rechts, bevor man sich provozieren lässt...
...
Die Abstandsregeln mögen nervig sein, machen jedoch Sinn.
Derjenige der schonmal einen Freund oder gar einen nahen Verwandten verloren hat weil ein A....loch hinter dem Opfer meinte nicht auf den Mindestabstand achten zu müssen wird mit Sicherheit nicht gegen ordentliche Abstände sein.
Es geht bei diesen Regeln nur darum einfache nachvollziehbare Grenzen zu setzen um im hochdynamischen Verkehr Ordnung und Sicherheit zu schaffen.
Ich sehe jeden Tag Wahnsinnige die diverse Regeln zugleich missachten. Das ist solange lustig bis mal jemand darunter leidet.
Dann möchte man es ungeschehen machen, kann man aber nicht.
Hätte, würde sollte hilft nicht wenn es passiert ist.
Quintessens: man halte sich an veröffentlichte Regeln inkl. Blinker, Abstand, Tempo usw. und man kann ruhigen Gewissens im Verkehr mitschwimmen und das sogar mit weniger Stress.
das mit dem Rechts-Überholen würde ich mir sehr überlegen, nacher zeigt er Dich noch an 🙂
Die Polizei hat aufgrund der Verkehrsdichte auf unseren BABs kaum eine Chance einen Links-Fahrer zu erwischen den:
(Auzug aus dem Bericht ....Durchsetzung des Rechtsfahrgebots )
in § 7 Abs. 1 StVO heißt es:
„Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.“
in § 42 Abs. 6, Ziff. 1d StVO heißt es:
„Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.“
und dann gibt es ja auch noch das Urteil des OLG Düsseldorf NZV 90 39
„Es muss nur dann rechts eingeschert werden, wenn die zuvor gefahrene Geschwindigkeit deutlich mehr als 20 sec. beibehalten werden kann“
Aufgrund dieser Rechtsprechung und der erforderlichen Sicherheitsabstände muss bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von 30 km/h eine Fahrzeuglücke von mindestens 220 m vorliegen, damit ein Einscheren nach rechts rechtlich geboten ist. Bei einer Differenzgeschwindigkeit von 40 km/h muss die erforderliche Lücke bereits 280 m betragen. Solche Fahrzeuglücken sind bei der bekannt hohen Verkehrsdichte ... äußerst selten anzutreffen.
Eine ähnliche Konstellation ergibt sich bei den Überholmanövern von Lkw. Befährt beispielsweise Lkw A mit 80 km/h den rechten von zwei Fahrstreifen und überholt der mit 15 km/h schnellere Lkw B mit der laut § 5 Abs. 2 StVO erforderlichen „wesentlich höheren Geschwindigkeit“, so benötigt dieser für seinen Überholvorgang ca. 860 m (ca. 33 Sekunden). Das bedeutet, dass der linke von zwei Fahrstreifen für diesen Zeitraum durch den Überholvorgang blockiert ist, ohne dass dessen Führer gegen eine spezielle Vorschrift verstößt.
Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde hier bewusst nicht berücksichtigt.
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womit wir wieder zum Thema kommen.
Die ACC ist in der Praxis prima einsetzbar, dient aber mehr zum Mitschwimmen und eignet sich prima um entspannt in der ewigen Linksfahrer-Kolonne mitzufahren 😁
Für das "besonders schnell vorwärtskommen" ist die ACC eher nicht zu gebrauchen.
.
Zitat:
Original geschrieben von Tommy377
Moin Moin,
natürlich gibt es auch hier "tag für tag" schwarze Schafe, die wirklich selbst im zähfliesenden Verkehr noch mit 30cm hinter einem hängen und und und.. aber warum werden notorische Linksfahrer und Ausbremser bzw. Mitmenschen die einfach keinerlei Gefühl für Geschwindigkeit haben oder die einfach wirklich sich nur Links wohl fühlen und den Blinker nur von anderen kennen nicht ebenso bestraft? Warum wird ein Linksfahrer mit maximal 40€ bestraft?
Dein Argument ist gut, aber setz doch mal die Gefährdung durch Drängler bei hohen Geschwindigkeiten in Relation zur Gefährdung durch die (ja ich stimme zu - NERVIGEN notorischen) Linksfahrer, welche die Geschwindigkeiten (mehr oder weniger absichtlich) zwangsweise drosseln.
Darüber hinaus ist eine Ahnung von dauernden Linksfahrern auch mit mehr als 40 Euros möglich, jedoch stellt sich da dann die Problematik, dass die Beamten dem "Täter" Vorsatz nachweisen müssen.
Die Diskussion zum AAC finde ich interessant (wollte ich eigentlich auch mal ordern).
Die Diskussion über die Verkehrsgesetze ist allerdings überflüssig.
Habe mich auch lange über einige Regelungen geärgert bis mir letztendlich eines klar geworden ist:
Im Autoverkehr bewegt man sich NICHT unter gut ausgebildeten Profis, sonder unter den letzten Deppen, die häufig nicht mal die allergeringste Ahnung von Fahrphysik haben.
Und da wir ja immer auch den letzten Hinterwäldler berücksichtigen müssen, müssen halt die Gesetzte so zugeschnitten werden, daß auch diese Leute im Verkehr überleben.
Traurig aber wahr!
Mit dieser neuen Einsicht versuche ich mich auf der Autobahn weniger zu ärgern, sondern lache gerne und herzaft über die meisten anderen Verkehrsteilnehmer...
(Gut fahrende Forenteilnehmer natürlich ausgeschlossen!!!)
;-)
Ja, dein Ansatz ist gut, keine Frage.
Andererseits wird mir der Kamm schwellen, sollte ich ein ähnliches Bußgeld wie hei288 bekommen. Nach den Gesetzen verdient hätte ich es fast jeden Kilometer im Berufsverkehr.
In einer Sendung im Fernsehen ging es um notorische Mittelspur- und Linksfahrer sowie zu geringen Sicherheitsabstand. Die erstere Gruppe ist häufig ängstlich und vermeidet unbewusst oder bewusst Spurwechsel, die häufiger notwendig sind, wenn mal regelmäßig rechts, aber zügig fährt.
Zum geringen Sicherheitsabstand meinte der Experte im letzten Satz: "Würde der Sicherheitsabstand eingehalten werden, könnten die Autobahnen den Verkehr nicht mehr aufnehmen". Von daher ist das Gesetz, so verständlich es sein mag, praxisfremd. Es werden Menschen kriminalisiert, die sich letztlich nur den Gegebenheiten anpassen.
Zurück zum ACC: Meine Kritik bezog sich auf die fehlende, reine GRA. ACC im Berufsverkehr ist ausreichend und gut bei Geschwindigkeiten unter 80. Über 100 werden die durch ACC erzeugten Lücken durch andere Verkehrsteilnehmer genutzt, so dass es dann mE nicht mehr brauchbar ist.