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A40 FR Venlo Geschwindkeitstrichter. Falsche Geschwindigkeit im Schreiben...

Themenstarteram 27. November 2013 um 11:39

Hallo,

allerseits, ich habe ein ganz kuriosen Fall:

Ich war im letzten Monat auf den Weg nach Venlo und wurde auf der A40 Richtung Venlo, Höhe Wachtendonk geblitzt...Dort ist kurze Zeit später eine Baustellen, wo ein Geschwindkeitstrichter vorher von unbegrenzt auf 120 - 100 - 80 runterregelt.

Der nette Bulli mit dem Blitzer stand:

- ca 200/250m hinter dem 120er Schild

- ca. 50/60/70m VOR dem 100er Schild.

 

Gestern kam der Zeugenbefragungsbogen (Auto ist auf meine Lebensgefährtin angemeldet) und wir sind aus allen Wolken gefallen:

" Sie überschritten..bla blabla 31 Km/h ..Zulässige Geschwindkeit: 100 km/h"

Wir dachten wir gucken nicht richtig: da haben die doch tatsächlich 100km/h als Referenz genommen und nicht die 120 km/h....da ich (Der Fahrer) noch in der Probezeit bin...wirken sich natürlich 31km/h überhaupt nicht so positiv aus (die 11km/h, könnte man verschmerzen).

Mein naiver Leichtsinn sagt mir: dass ist nicht zulässig.

Mein Aufregung an dem Tag wo ich geblitzt wurde sagte mir: Schau auf dem Rückweg ob die immer noch blitzen, halte an wo es ungefährlich ist und mach Video und Fotoaufnahmen. Habe ich auch gemacht...Man sieht sehr gut den Bulli vor dem 100er Schild...das 120er Schild ist leider nur von hinten zu sehen (Panoramaaufnahme) da ich auf der Höhe des 120er Schildes keine Möglichkeit hatte, "anzuhalten".

Wie beurteilt Ihr die Sachlage, oder gibts hier noch weitere "Opfer" die in einer entsprechenden Geschwindigkeitszone geblitzt worden sind und die Polizei dann einfach mal eine andere "Zone" als grade aktuell erklärt hat....Vielleicht sogar vom selben Tag oder selbiger "Tatort" ?

 

Beste Antwort im Thema

"Liebschen" *säusel, flöt* WER hier blind ist ... wollen wir mal dahin gestellt sein lassen, ja? Der "Opa" fährt ein wenig länger Auto als du und weiß somit auch wie Baustellenbeschilderungen ausschauen. Wenn man DEIN Foto vergrössert kann man ganz genau die Kreuze erkennen. Kurz dahinter stehen Schilder das die Fahrbahn verschwenkt wird. Alleine daraus kann man schließen, dass die 100 aufgehoben sind und schon Tempo 80 gilt.

Dein Verhalten erinnert mich an meinen gleichaltrigen Kollegen und auch noch in der Probezeit, der das Verhalten eines pupertierenden 13jährigen hat. Klappe wie ein Großer aber Schuhgröße 27 ... Bleib mal sachlich und versuche uns hier keine Märchen zu erzählen, es sei denn du hälst uns alle für blöd. Damit kommst du allerdings nicht weiter ...

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Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Die 3 Monatsfrist interessiert die Niederländer nicht, wenn Du nicht bezahlst, wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben. Bei der nächsten Einreise, wird Fahrer und Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen, um das Bußgeld und die zusätzlich entstandenen Kosten zu kassieren.

Falls nicht gleich bezahlt werden kann, droht die Zwangsversteigerung des Fahrzeugs.

welche Niederländer?

Themenstarteram 27. November 2013 um 13:33

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Zitat:

Original geschrieben von matzedin

ja Automatik richtig.

Dann liegen deine Beobachtungen bei niedrigen Geschwindigkeiten eher daran, dass dein Auto durch die Automatik permanenten Vortrieb hat und vermutlich eher lang übersetzt ist. Aber auch damit kann man an einem 120er-Schild problemlos die 120 erreichen. Als Begründung, warum du zu schnell warst, taugt das gefahrene Fahrzeug jedenfalls in keinster Weise.

Ja das die Begründung nicht grade förderlich ist, ist mir auch klar..Allerdings rein praktisch gesehen, macht es ein Unterschied ob ich 200 mit dem Jaguar fahre und den Verzögerung und Bremsweg X habe, der ja durch die Fahrzeugeigenarten beeinflußt wird, oder halt ein anderes Fahrzeug wo ggf. bei Temp 200 wirklich folgende Werte dann gelten:

Normales Fahrzeug:

Geschwindigkeit: 200 km/h

Reaktionsweg: 60 Meter / sec

Bremsweg (normal): 400 Meter

Bremsweg (Gefahrenbremsung): 200 Meter

Anhalteweg: 460 Meter

Anhalteweg (Gefahrenbremsung): 260 Meter

Jaguar (theoretisch, nicht verifiziert)

Geschwindigkeit: 200 km/h

Reaktionsweg: 60 Meter / sec

Bremsweg (normal): 500 Meter

Bremsweg (Gefahrenbremsung): 240 Meter

Anhalteweg: 550 Meter

Anhalteweg (Gefahrenbremsung): 310 Meter

Wie man sieht, ist ja der Bremsweg bei 200 Km/h ca 400 Meter..um auf Tempo 120 zukommen sind 300m notwenig..bei einem normalen Fahrzeug..das man natürlich nicht erst bremst wenn man am Schild vorbei ist, ist auch klar...ändert aber nichts daran dass der Reaktionsweg hinzuaddiert werden muss...das kann dann schon mal 100Meter mehr ausmachen...plus die 50 oder 100m die der Wagen eh länger braucht...Ergo: Wo der "Golf" (nur als Beispiel) von 200km/h runterbremst und die Blitzstelle passiert mit 120km/h, hat der Jaguar noch etwas mehr Tempo drauf...außer man drückt die Bremse richtig durch...oder tucket halt eh nur mit 120km/h durch die Gegend

warum sollte der Jaguar schlechter bremsen?

Hui, jetzt geht die wilde Bremsweg-Rechnerei los. Dazu sage ich nur viel: Ein aufmerksamer Autofahrer kann mit jedem Fahrzeug (so es denn Tempo 200 schafft) aus Tempo 200 auf 120 runterbremsen, wenn dies durch ein Schild angezeigt wird, ohne das Limit der Bremse ausreizen zu müssen. Oder anders ausgedrückt: Deine ganze Rechnerei ist vollkommen für die Tonne. Du hast dich dafür entschieden nicht so kräftig zu bremsen oder du hast recht spät auf das Schild reagiert. Ob dein Auto eine ganz tolle Bremse hat oder nicht spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Themenstarteram 27. November 2013 um 13:40

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

warum sollte der Jaguar schlechter bremsen?

Werkseigenschaft..Wurde in den Test des Fahrzeugstyps damals auch bemängelt....

 

Wie gesagt, soll auch keine Ausrede oder ähnliches sein...sondern ist ein Faktor der wenn man mutig ist und alle Register zieht, sicherlich irgendwann sofern die Theorie nachweisbar ist, auch Gehör findet.

In erster Linie gehts um die falsche Tempolimitierung die auf dem Zeugenbogen als Vorwurf vorhanden ist und wie man am besten weiter vorgeht in der Sache..

Das wird ja immer besser! Die Begründung "ich war zu schnell weil mein Auto so miese Bremsen hat und ich trotzdem schnell fahre" lesen die auf der Bußgeldstelle bestimmt nicht alle Tage.

Wenn in den Tests die Bremse bemängelt wird, dann bedeutet das, dass das Fahrzeug etwas längere Bremswege realisiert als Vergleichsfahrzeuge. Das hat aber nicht ansatzweise solch massive Auswirkungen wie du sie hier darzustellen versuchst.

und dann wäre da noch die Richtgeschwindigkeit von 130km/h, weiterhin würde ich mal behaupten das du nicht in der Lage bist ein solches Fahrzeug zu führen. Allein die Argumentation ich schaffe es nicht rechtzeitig auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit herunterzubremsen (gilt im übrigen ab dem Schild was man wissen müßte zumal die Fahrschule noch nicht lange her ist). Und wo der Aufnahmewagen stand hat keine Bedeutung. Weiteres lasse ich mal weg bezüglich rausfinden wer gefahren ist nur eins noch wenn man Sch..ß gebaut hat sollte man dazu stehen auch mit fast 30 was nicht immer was zu sagen hat.

Gruß

Themenstarteram 27. November 2013 um 14:12

Zitat:

Original geschrieben von Günter

und dann wäre da noch die Richtgeschwindigkeit von 130km/h, weiterhin würde ich mal behaupten das du nicht in der Lage bist ein solches Fahrzeug zu führen. Allein die Argumentation ich schaffe es nicht rechtzeitig auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit herunterzubremsen (gilt im übrigen ab dem Schild was man wissen müßte zumal die Fahrschule noch nicht lange her ist). Und wo der Aufnahmewagen stand hat keine Bedeutung. Weiteres lasse ich mal weg bezüglich rausfinden wer gefahren ist nur eins noch wenn man Sch..ß gebaut hat sollte man dazu stehen auch mit fast 30 was nicht immer was zu sagen hat.

Gruß

Solche Kommentare sind überflüssig. Habe ich hier aber auch schon mehrfach erwähnt und wenn ich mich recht entsinne, sind jene Kommentare auch nicht Communitytauglich. Ob ich in der Lage bin, ein solches Fahrzeug zu führen oder nicht, entscheidet und beurteilt niemand im achso anonymen Internet, der in keinsterweise mal neben mir im Fahrzeug saß und meine Fahrgewohnheit beobachten konnte.

Ich habe auch nie behauptet dass ich es nicht schaffe auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit runter zu bremsen.. Ich spare mir jetzt auch den Gegenangriff ala, Du fährst warscheinlich immer mit 100 auf der mittleren Spur und hälst den halben Verkehr auf...denn auch dies kann ich nicht beurteilen.

 

Und noch ein Punkt der mir zeigt, dass grade du, der das sein Mund mal wieder negativ etwas zu voll nimmt, definitiv nicht gelesen hat:

 

" Und wo der Aufnahmewagen stand hat keine Bedeutung."

Genau in dem Fall hat es eine Bedeutung denn er stand VOR dem Schild! Selbst wenn ich 120 gefahren wäre, wäre ich noch zu schnell gewesen (16 km/h). Also verschone uns doch bitte mit deinen geistigen Ergüßen und schreibe erst wieder was qualifiziertes wenn du:

1. richtig gelesen hast

2. es auch verstanden hast

3. eine neutrale objektive Äußerung dazu kundtun kannst.

Danke

 

Zitat:

Original geschrieben von matzedin

 

Verkehrberuhighte Zone: Schrittgeschwindkeit: stehst du dauerhaft auf der Bremse...

*IRONIEMODUS ON* Das nennt man im normalen Sprachgebrauch STEHEN oder PARKEN!:D*IRONIEMODUS OFF*

Nein, ich weiß schon was du meintest ;)

Themenstarteram 27. November 2013 um 14:55

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Zitat:

Original geschrieben von matzedin

 

Verkehrberuhighte Zone: Schrittgeschwindkeit: stehst du dauerhaft auf der Bremse...

*IRONIEMODUS ON* Das nennt man im normalen Sprachgebrauch STEHEN oder PARKEN!:D*IRONIEMODUS OFF*

Nein, ich weiß schon was du meintest ;)

Ja weiß ich...stehen tu ich mit dem Smart dann immer :D..der brauch denn das Gas, was man beim Jaguar nicht braucht..:D

Hab' mir noch mal die Beiträge durchgelesen. SO! Also, ob da nun "plötzlich" 120km, 100km oder 80km angesagt sind, hat schon einen Grund und hat nix mit der Autobahn zu tun.

Tatsache ist, das man ab der Geschwindigkeitseinschränkung auch die angezeigte Geschwindigkeit fahren sollte.

Wo der Messwagen steht ist auch nicht Ermessenssache für den geblitzten. Theoretisch (und praktisch natürlich auch) kann die Messung bereits AB dem Schild erfolgen, da ab da bereits die angezeigte Geschwindigkeit gefahren werden muß.

Wird erst 50m weiter geblitzt wird die gefahrenene Geschwindigkeit ab dem Schild mit berücksichtigt und die liegt u.U. ein "wenig" höher.

Wenn der TE weiss, dass er zu schnell war, aber im Anhörungsbogen eine falsche Angabe steht, also anstatt 120km eine 100, würde ich das auch so im Anhörungsbogen schreiben. Auch die kontrollierenden Menschen können sich irren und angenommen haben, dass an dieser Stelle bereits 100km gelten würden.

Sollte der Sachbearbeiter der Meinung sein, dass die Messung richtig ist, bleibt nur der Weg zum Fachanwalt um das Gegenteil zu beweisen. Das würde am Ende immer noch billiger als die mögliche Strafe.

Zu dem gefahrenen Auto ... sag' ich mal nix. Kommt mir vor wie mein junger Kollege ... PATRICK????

dann schreib doch einfach hier nicht rein wenn Du die Komentare nicht vertragen kannst und schade das das ganze nicht auf NL-Seite passiert ist. Wenn Du schon was schreibst dann auch ausführlich, einmal schreibst Du der Wagen hat vor dem Schild gestanden, wo sonst wenn es ein Fahrzeug mit festinstallierter Kamera ist dann wiederum hat er auf einem Parkplatz gestanden würde heißen eine Mobile Blitzeinheit wo der Wagen sonstwo stehen kann. Im übrigen ist es sehr schlau hier so mit Einzelheiten rum zu Posten damit man feststellen kann (Behördlicherseits) was für ein grandioser Typ Du bist und eas für Ausreden angeführt werden, aber jeder ist sich seines Glückes Schmied.

Gruß

Themenstarteram 27. November 2013 um 15:06

Wie gesagt, einen Anhörungsbogen gibt es noch nicht..Da der Fahrer ja nicht der Fahrzeughalter war..demnach ging uns erstmal nur ein Zeugenfragebogen zu....den man natürlich getrost ignorieren könnte..und wartet..ob die den Fahrer innerhalb von 3 Monaten finden...oder halt nicht...oder man halt vorher als Fahrzeughalter auf den fehlerhaften Umstand aufmerksam macht....Es gibt halt zuviele Optionen aktuell und die Frage ist halt; welche wäre die "beste" in diesem speziellen Fall.

Themenstarteram 27. November 2013 um 15:10

Zitat:

Original geschrieben von Günter

dann schreib doch einfach hier nicht rein wenn Du die Komentare nicht vertragen kannst und schade das das ganze nicht auf NL-Seite passiert ist. Wenn Du schon was schreibst dann auch ausführlich, einmal schreibst Du der Wagen hat vor dem Schild gestanden, wo sonst wenn es ein Fahrzeug mit festinstallierter Kamera ist dann wiederum hat er auf einem Parkplatz gestanden würde heißen eine Mobile Blitzeinheit wo der Wagen sonstwo stehen kann. Im übrigen ist es sehr schlau hier so mit Einzelheiten rum zu Posten damit man feststellen kann (Behördlicherseits) was für ein grandioser Typ Du bist und eas für Ausreden angeführt werden, aber jeder ist sich seines Glückes Schmied.

Gruß

Keine Ahnung in welchem Thread du gelesen hast, aber ich fasse nochmal zusammen:

 

Der nette Bulli mit dem Blitzer stand:

- ca 200/250m hinter dem 120er Schild

- ca. 50/60/70m VOR dem 100er Schild.

" Sie überschritten..bla blabla 31 Km/h ..Zulässige Geschwindkeit: 100 km/h"

wo der Blitzbulli stand...deutlich vor dem 100er Schild....defakto ist vor dem 100er Schild, auch ein 120er Schild vorhanden..

 

Jetzt verstanden??? Oder immer noch nicht??

 

*Quarkt der Günther immer so qualifiziert rum oder kommt da auch mal was sinnvolles bei rum?*

 

 

und mal wieder ich, die drei Monatsfrist gilt nur wenn vom Vergehen bis zum Anschreiben drei Monate vergehen.

Gruß

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