A4 B6 2.0 ALT - Problemkauf
Guten Abend talker,
meinem jüngeren Bruder ist heute ziemlicher schei** passiert.
Er ist Azubi, spart seit ner gefühlten Ewigkeit für ein neues Auto, da er und sein beetle im April vom TÜV geschieden werden. Am Wochenende wars soweit, er fand was er sich wünscht, bezahlbar keine absolute Augenweide mehr. Er hatte natürlich wenig Geduld und sah ihn sich an (ohne auf meinen Feierabend zu warten [wobei auch ich ein Laie bin]).
Also ne Stunde nach Wuppertal gegurkt, sendete mir Videos vom Fahrzeug. Keine kontrollleuchten, fuhr, bremste und lenkte. Services waren laut zettelchen im Motorraum erledigt, angeblich die letzten Jahre vom fachkundigen vorbeaitzer erledigt. Es sprach auf den ersten Blick nichts gegen das Auto. Er war auch nicht der einzige Interessent vor Ort. 174.000 gelaufen, Baujahr 01,limo. Sollte 1990 Flocken kosten. Er fuhr Probe, kontrollierte den ölstand etc. etc. Er war rundum zufrieden und wollte das Fahrzeug gerne kaufen. Gesagt getan. Allerdings (und das erfuhr ich erst nachdems zu spät war) hat mein Bruder keinen Kaufvertrag bekommen, da der Verkäufer "eigentlich gar keine laufkundschaft haben dürfte, bzw keine Leute auf den Hof dürfen wegen der covid Bestimmungen" sie würden in Kontakt bleiben und bei der nächsten Gelegenheit wird er dann so datiert das niemand in missliche lagen kommt. Laut meinem Bruder ein netter seriöser Zeitgenosse. Nun zum groooßen Problem. Eine Stunde Heimweg, alles tutti. Auf den letzten 500 Meter Autobahn (10 Minuten vom heimischen Parkplatz) öldruck Warnung, er sagte er hätte den Fuß vom Gas genommen und wollte die Ausfahrt runter Rollen um von der Bahn zu sein. Noch auf der Abfahrt motor aus, motor fest. Komplett Fratze. Er rief den Händler an der sagte er solle von der Ausfahrt das hat Priorität und er soll sich melden wenn er in Sicherheit steht. Ich ihn abgeschleppt, den Händler angerufen, konsequent weggedrückt worden, wiederholt. Ich meine er hatte seit ner halben Stunde Feierabend, aber in so ner Situation?! Meine große frage, wie verhalten wir uns falls er sich morgen nichts annimmt, von wegen gibt ja keinen Vertrag?
Ist n 2.0 Alt falls es relevant ist.
Liebe Grüße
30 Antworten
Gegenfrage: Wie hoch wäre das Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Covid-Verordnung? Wie viel kostet ein Austauschmotor?
Zweite Frage: Käme man vor Gericht überhaupt durch? Das Auto ist 20 Jahre alt, da gilt so einiges als zu erwartender Verschleiß, was eigentlich kein Verschleißteil ist.
Mal eine ganz einfache Frage? Wie ist der Bruder nach Hause gefahren? Mit welchen Kennzeichen?
Außerdem sind auch Probefahrten und Autoverkauf auch zurzeit möglich.
https://www.carwow.de/.../...rus-und-ihrem-auto-was-sie-wissen-sollten
-Die Autohäuser sind telefonisch und online erreichbar
-Probefahrten und Abholungen sind nach Terminvereinbarung möglich (Click & Collect)
-Den Kaufvertrag erstellt das Autohaus kontaktlos z.B. per E-Mail mit Scan, Fax oder Post
Zitat:
@Andreas.Weber schrieb am 4. Februar 2021 um 11:19:29 Uhr:
Mal eine ganz einfache Frage? Wie ist der Bruder nach Hause gefahren? Mit welchen Kennzeichen?
&
Zitat:
@camper0711 schrieb am 3. Februar 2021 um 20:28:27 Uhr:
Ach ja, noch ne blöde Frage...
Mit welchem Kennzeichen wurde das Auto heimgefahren???
wenn auf diese Frage keine plausible Antwort kommt - Heimfahrt am GLEICHEN Nachmittag/Abend, an dem die Gurke gekauft wurde! - dann müssen wir das wohl als Fake-Beitrag betrachten ...
Ja, gut. Dann stellt sich die Frage, warum der Händler keinen KV machen wollte.
Ähnliche Themen
Weil im Zweifelsfall der Händler nicht der Verkäufer ist, sondern dessen Bruder / Tante / Schwager / Kollege.
Beweise im Nachhinein ohne schriftlichen KV gerichtsfest das Gegenteil, wer kann.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 4. Februar 2021 um 13:40:07 Uhr:
Weil im Zweifelsfall der Händler nicht der Verkäufer ist, sondern dessen Bruder / Tante / Schwager / Kollege.Beweise im Nachhinein ohne schriftlichen KV gerichtsfest das Gegenteil, wer kann.
Naja. Der Vorbesitzer dürfte bekannt sein. Der TE bzw sein Bruder hat ja sogar ein Video von dem Fahrzeug.ber hat den Schriftverkehr mit dem Händler zum Fahrzeug. Irgendwie wurde das Auto nach Hause bewegt. Entweder mit Kennzeichen des Vorbesitzers (der dann ja auch den Verkauf an Händler bestätigen kann) oder mit der roten Nummer. Spontan KZK in der Corona Zeit, ohne Termin und das noch am Wochenende besorgen, fällt wohl aus.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 4. Februar 2021 um 13:40:07 Uhr:
Weil im Zweifelsfall der Händler nicht der Verkäufer ist, sondern dessen Bruder / Tante / Schwager / Kollege.Beweise im Nachhinein ohne schriftlichen KV gerichtsfest das Gegenteil, wer kann.
Der Verkäufer müsste ja erstmal beweisen, dass eine Gewährleistung/Sachmängelhaftung überhaupt ausgeschlossen wurde...
Anscheinend ist es nicht soooo dramatisch, wenn sich der TE seit 1 Woche nicht meldet
Zitat:
@jof schrieb am 8. Februar 2021 um 00:13:44 Uhr:
Der Verkäufer müsste ja erstmal beweisen, dass eine Gewährleistung/Sachmängelhaftung überhaupt ausgeschlossen wurde...
stimmt
nur muss der Käufer dem Beklagten beweisen, dass er der Verkäufer ist!
(und nicht dessen Schwager, der gerade ohne ladungsfähige Adresse irgendwo im Balken/Westsibirien/Ostanatolien/Nordafrika weilt)
Glaubst du die Gerichte sind immer noch so doof.
Zitat:
@Andreas.Weber schrieb am 8. Februar 2021 um 09:43:52 Uhr:
Glaubst du die Gerichte sind immer noch so doof.
das hat weniger mit Doof zu tun sodern mit Beweisbarkeit, schau dir mal die Rechtssprechung dazu an, du als Käufer musst nachweisen (nur behaupten reicht nicht) das es sich um ein Umgehungsgeschäft und kein Vermittlungsgeschäft handelt, das ganze Gerichtsfest hinzubekommen ohne schriftlichen Kaufvertrag wird schwer bis unmöglich.
Das eine ist eben Theorie das andere Praxis. So bitter das auch manchmal ist.
Wenn garnichts existiert ,nichmal ne Quittung kann der Händler sich auch hinstellen und sagen das er das Auto nie gesehn hat> dann steht Aussage gegen Aussage...kann auch alles passieren.
Zitat:
@garrettv8 schrieb am 8. Februar 2021 um 10:08:45 Uhr:
das hat weniger mit Doof zu tun sodern mit Beweisbarkeit, schau dir mal die Rechtssprechung dazu an, du als Käufer musst nachweisen (nur behaupten reicht nicht) das es sich um ein Umgehungsgeschäft und kein Vermittlungsgeschäft handelt, das ganze Gerichtsfest hinzubekommen ohne schriftlichen Kaufvertrag wird schwer bis unmöglich.Zitat:
@Andreas.Weber schrieb am 8. Februar 2021 um 09:43:52 Uhr:
Glaubst du die Gerichte sind immer noch so doof.
Das eine ist eben Theorie das andere Praxis. So bitter das auch manchmal ist.
Wenn garnichts existiert ,nichmal ne Quittung kann der Händler sich auch hinstellen und sagen das er das Auto nie gesehn hat> dann steht Aussage gegen Aussage...kann auch alles passieren.
Der Händler hat das Auto im Internet angeboten. Der Käufer hat Schriftverkehr mit dem Händler zu dem Auto und dann hat er das Auto niemals gesehen? Der Käufer hat ja ein Video rum um das Auto gedreht. Das Auto wurde irgendwie ja probegefahren und nach Hause gefahren. KZK scheiden da ja eigentlich aus. Also waren es Händler Kennzeichen oder noch Kennzeichen vom Vorbesitzer der das Auto an den Händler verkauft hat. Wenn nicht tatsächlich der Bruder/Onkel etc das Auto an den Händler verkauft hat, wird es für den Händler schwierig zu argumentieren.
Ähm, der Verkäufer muss doch beweisen/belegen, dass er die Gewährleistung erfolgreich ausgeschlossen hat!?
Selbst wenn er Privater ist!
Zitat:
@Andreas.Weber schrieb am 8. Februar 2021 um 10:31:05 Uhr:
... Das Auto wurde irgendwie ... nach Hause gefahren. KZK scheiden da ja eigentlich aus. ...
genau DESHALB haben wir (Du und ich) ja gefragt, mit welchen Kennzeichen das Auto heimgefahren wurde ... was uns der TE aber nicht verraten will ...
PS:
und bei ner roten Nummer des Händlers wäre dieser sicherlich etwas engagierter (gewesen) - zumindest so lange, bis er seine 06-Nummer wieder hat!
Zitat:
@camper0711 schrieb am 8. Februar 2021 um 17:04:45 Uhr:
Zitat:
@Andreas.Weber schrieb am 8. Februar 2021 um 10:31:05 Uhr:
... Das Auto wurde irgendwie ... nach Hause gefahren. KZK scheiden da ja eigentlich aus. ...genau DESHALB haben wir (Du und ich) ja gefragt, mit welchen Kennzeichen das Auto heimgefahren wurde ... was uns der TE aber nicht verraten will ...
PS:
und bei ner roten Nummer des Händlers wäre dieser sicherlich etwas engagierter (gewesen) - zumindest so lange, bis er seine 06-Nummer wieder hat!
Auch wenn noch Kennzeichen vom Vorbesitzer dran wären. Es sei den der Vorbesitzer war in der Tat ein Bekannter vom Händler