A4 Auffahrunfall

Audi RS4 B5/8D

Hi Leute,
heute ist es mir passiert, beim anhalten um einen Fußgänger über die Straße laufen zu lassen ist mir hinten ein anderes PKW reingekracht. Die Polizei haben wir sofort informiert, der Mann der diesen Schaden verursacht hat sagte mir ich sollte bis spätestens morgen auf einen Anruf vom seinen Chef oder Versicherung warten.

Jetzt frag ich euch, es ist ja eigetlich mein Recht, dass ich zu einem Gutachter gehe und ein Gutachten für die Versicherung des Mannes machen lasse oder ?
Den die meisten Versicherungen schicken ihren eigegen Gutachter der das ganze nach unten einstuft oder den wagen gar als Schrottkiste einstuft.

Schaden ist schon groß, die ganze Anhängerkupplung ist neigedrükt.

freu mich um eure Antworten.

24 Antworten

Ja kannst Du natürlich.

Aber die gegnerische Versicherung verweigert dann die Zahlung des Gutachtens (300-500 Euro). Zudem muss sie das Gutachten auch nicht akzeptieren, dass müsstest du dann mit einem Anwalt vorm Zivilgericht einklagen.

Wenn du nen RS (nicht RS4 sondern einen Rechtsschutz) hast, würde ich auf jeden Fall zu einem Seriösen Privatgutachter gehen, und das Geld dafür dann vom Anwalt einfordern lassen.

Falls du bedenken hast, dass ein Totalschaden wird, was oft aber gar nicht so schlecht ist, weil der Wiederbeschaffungswert gar nicht so gering ist, und man ja meist in kleineren Werkstätten eh bessere Preise bekommt, und du das nicht möchtest, würde ich gleich zu einem privaten gehen. Denn wenn die mal ein Gutachten geschrieben haben, sagen dir die bei nem anderen Gutachten, dass beide (bzw. zumindest denen ihrer) staatlich anerkannte Gutachter sind, und das gleiche Schätzen müssen. Auch wenn das nicht der Fall ist, wird es nur kompliziert.

man kann doch auch ohne Rechtschutzversicherung das selbst bestellte Gutachten mit dem Anwalt regeln lassen. Die eigenen Anwaltskosten bezahlt auch die Gegenpartei (wenn man keinerlei Schuld hat).

alles klar, zum Glück habe ich RS, werde dann morgen erstmal mit dem Anwalt ein Termin ausmachen bevor ich zu einem Gutachter gehe (ist von Audi Zentrum)

Hi,
du hast wie auch der Unfallverursacher Schadensminimierungspflicht. D.h. sofern der Schaden keine 1000 EUR (Daumenwert) erreicht sollte ein Gutachten nicht erstellt werden. Drunter sollte ein Kostenvoranschlag ausreichend sein.

Sofern eine Gutachter notwendig ist kann die Versicherung einen Anbieten, diesen muss du jedoch nicht annehmen und kannst einen eigenen Bestellen. Die Kosten für den Gutachter ob eigener der Versicherung oder deiner muss der Unfallverursacher tragen.

Gruß Ex

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jo, der Schaden ist leider deutlich mehr als 1000 euro. Das sagte schon ein AUDI mitarbeiter als er sich das angeschaut hat. Alleine die Anhängerkupplung soll um die 800 euro kosten. Dann die große beule und lackschäden.

Ich rate dir jedoch zu bedenken, dass sofern du es beim Freundlichen machen lässt, dass die Rep.kosten nicht den Momentanwert übersteigen. (Totalschaden)

Hi,

ich finde es schlimm das jeder heute immer sofort zum Anwalt rennt. Solange sich die Versicherung sich net quer stellt und auch kein Schmerzensgeld verlangt wird kann man die ruhig mal außen vor lassen. Schließlich müssen wir alle diese "Blutsauger" mit unseren Versicherungsbeiträgen bezahlen.

Geh zu deinem Audi Zentrum und laß die den Gutachter holen (der ist unabhänig vom Audi Zentrum).

Der schickt das Gutachten und seine Rechnung direkt an die Gegenerische Versicherung und ne Kopie an dich.

Die versicherung kann dann immer noch nen eigenen Gutachter schicken,ist aber recht selten.

Falls es Streß geben sollte kannst du immer noch jeder Zeit einen Anwalt einschalten.

Gruß tobias

P.S. hier gibt es ein gutes Versicherungsforum mit ner umfangreichen FAQ da findest du hilfreiche tipps

@ExpeDitor

jo schon klar, ich will aber auch nicht mit nem Fahrzeug fahren der irgendwo billig vorallem schlecht repariert wurde. Sollte der wert jetzt wirklich übersteigen, was geschieht den dann, es kann ja nicht irgendwie sein dass ich fast keine Kohle mehr rauskriege. Der Wagen hat mich vor 4 Monaten noch 3300 gekostet. Das ist ja dann nicht gerecht dass ich sagen wir mal ca 2000 kriege. damit kann ich nichts mehr anfangen.

Wie viel du vor Stunden, Tagen, Wochen oder Monaten bezahlt hast ist irrelevant. Ausschlaggebend ist der Restwert laut momentaner Schwackeliste.
Sofern der Schaden den Wert des Fahrzeuges übersteigt (ich glaube 10 % mehr sind auch noch hinnehmbar und werden gesetzlich tolleriert), ist es ein Totalschaden. Dann besteht Anspruch auf den Restwert. Jedoch muss das Fahrzeug dann an die Versicherung abgetretten werden.

P.S. ich persönlich würde wie von Turbotobi28 beschrieben vorgehen. Man sollte doch nicht mehr Aufwand betreiben als notwendig. Versuche es ersteinmal auf normalen Wege. Sofern der Unfallgegner sich Querstellen sollte, kannst du einen Anwalt noch immer Konsultieren.

Zitat:

Original geschrieben von ExpeDitor


...
Sofern eine Gutachter notwendig ist kann die Versicherung einen Anbieten, diesen muss du jedoch nicht annehmen und kannst einen eigenen Bestellen. Die Kosten für den Gutachter ob eigener der Versicherung oder deiner muss der Unfallverursacher tragen.

Gruß Ex

Ich weiß nicht in wie fern das in Deutschland anders ist, als in Österreich. Aber bei uns muss die Versicherung deinen Gutachter nicht zahlen, weil die ja einen eigenen haben, der ihnen nicht, bzw. aufgrund eines Rahmenvertrages fast nichts kostet. Wie gesagt, mit nem gutem Anwalt bekommt man aber auch das raus.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Hi,

ich finde es schlimm das jeder heute immer sofort zum Anwalt rennt. Solange sich die Versicherung sich net quer stellt und auch kein Schmerzensgeld verlangt wird kann man die ruhig mal außen vor lassen. Schließlich müssen wir alle diese "Blutsauger" mit unseren Versicherungsbeiträgen bezahlen.

...

Auch bei Schmerzensgeldanspruch ist ein Anwalt nicht unbedingt erforderlich. Bei meinem letzten Unfall habe ich ein Angebot was das Schmerzensgeld angeht von der Versicherung bekommen (die werden das wohl ordentlich berechnen können), dieses hat mir zugesagt, und wir haben das ganze ohne Anwalt abgehandelt. Allerdings haben sie die Kosten für meinen Gutachter nicht übernommen. Da ich keinen Anwalt hatte, wollte ich das jetzt nicht unnötig in die Länge ziehen, und die Kosten für den Gutachter wurden von den Kosten für die Schmerzen eh mehr als gedeckt.

Zum Thema Blutsauger: Glaubst du wirklich, nur weil DU ALLEINE fair zu der Versicherung bist, bekommst du bessere Prämien? Bei einem Unfall hole ich raus was geht. Denn das Versicherungssystem ist sowieso ne Frechheit. Die Haftpflichtversicherung, die ich für eine Auto zahle, das nicht mehr in der Liste steht, ist vermutlich Jährlich mehr, als das was ich bei einem Schaden raus bekomme, schon klar, ich zahle ja mit meiner Versicherung nicht meinen Schaden, sondern den des Unfallgegners, aber wie komme ich dazu für ein Auto, das top in Schuss ist, und super gepflegt ist, und sparsam ist und Komfortabel ist, aber nicht mehr in der Liste steht 500 Euro zu bekommen, und mir nicht mal ein Neues Auto um das Geld leisten kann. Wenn ich auf ein Auto wirklich angewiesen bin und kein Geld habe, scheißt dir die Versicherung was und du kannst verrecken. Also die Bescheißen ja auch wo geht, nur der Unterschied ist, die bescheißen legal, bei dir als Kleinbürger ist es illegal!

Hi,

in Deutschland darf man sehr wohl einen eigenen Gutachter nehmen und der wird auch bezahlt.
In diesem Gutachten steht auch der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Der wird auch bei älteren Fahrzeugen anhand des Marktüblichen Wertes ermittel.

Wenn man ein Gepflegtes Fahrzeug mit wenigen KM hat wird das durchaus berücksichtigt. Ich habe vor vielen Jahren mal für den 15 Jahre alten Jetta einen Wiederbeschaffungswert von 2800DM bekommen obwohl ich den Wagen 3 Monate vorher für 900DM gekauft habe.

Mit einem ordentlichen Gutachter der sich auch ein wenig Mühe gibt kommt man schon zu seinem Recht.

Ich habe das "Blutsauger" extra in Anführungszeichen gestellt. Natürlich gibt es da seriöse,aber leider auch immer wieder viele die die Kosten in die höhe treiben.

Aber das soll hier auch net Thema sein,ryccak soll ordnungsgemäß seinen Schaden ersetzt bekommen.Über alles andere kann man sicher ausgiebig diskutieren bringt ihn aber auch net weiter😁

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28



...

ryccak soll ordnungsgemäß seinen Schaden ersetzt bekommen.Über alles andere kann man sicher ausgiebig diskutieren bringt ihn aber auch net weiter😁

Gruß Tobias

Na dann viel Glück,

aber trotzdem bekommt man für einen alten Wagen nicht das was er wert ist.

Meine Mutter hat vor ca. 1 1/2 Jahren einen 323 F 16V BG gekauft. Das Auto ist Baujahr 91 und war Erstbesitz. Hat einer Rentnerin gehört. Das Auto ist IMMER in der Garage gestanden und hatte 60tkm drauf. Meiner Mutter ist einer rein gefahren, und gerade, dass die Versicherung noch die Stoßstange bezahlt hat, das waren keine 300 Euro. Und das hat die Versicherung nur nach langen hin und her Streiten gezahlt, weil sie gemeint haben Totalschaden und wollten 150 Eier oder so zahlen.

Meine Mutter hat das Auto zwar zu einem sehr guten Preis gekauft und damit einen Glücksgriff getan, und das war deutlich unter dem Marktpreis, da es ein Freundschaftspreis war, aber der liegt noch um ein Vielfaches über dem, was die Versicherung für das Auto ausbezahlt hätte.

Meine Mutter kann sich auch kein anderes, geschweige denn neues Auto leisten und ist beruflich darauf angewiesen. Die Reparatur hätte sie sich auch nicht leisten können, zumindest nicht leicht.

Also wo ist da die Gerechtigkeit?

wie läuft das ganze eigentlich ab, wenn der Wagen jetzt vom Gutachter als Totalschaden erklärt wird und ich die restsumme bekomme, muss ich dann den Audi abgeben ? So kann ich ja den Audi verkaufen und was anderes nehmen.

wegen nem ditscher aufn arsch würd ich die kiste nich verkaufen.

du must in nicht abgeben.
mein passi hat mir auch einer platt gemacht, und dann hab ich in wieder aufgebaut.(was ich mit dem audi auch mache).
musst nur aufpassen das die versicherung sich nicht das auto einverleibt.
die versicherung kann wohl das auto von dir einfordern, hatt ein bekanter von mir gesat.
bei 2 toal schäden hatt ich aber selbst noch kein stress damit.

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