A4 Auffahrunfall

Audi RS4 B5/8D

Hi Leute,
heute ist es mir passiert, beim anhalten um einen Fußgänger über die Straße laufen zu lassen ist mir hinten ein anderes PKW reingekracht. Die Polizei haben wir sofort informiert, der Mann der diesen Schaden verursacht hat sagte mir ich sollte bis spätestens morgen auf einen Anruf vom seinen Chef oder Versicherung warten.

Jetzt frag ich euch, es ist ja eigetlich mein Recht, dass ich zu einem Gutachter gehe und ein Gutachten für die Versicherung des Mannes machen lasse oder ?
Den die meisten Versicherungen schicken ihren eigegen Gutachter der das ganze nach unten einstuft oder den wagen gar als Schrottkiste einstuft.

Schaden ist schon groß, die ganze Anhängerkupplung ist neigedrükt.

freu mich um eure Antworten.

24 Antworten

Hi,

wenn der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden ist bekommst du im Allgemeinen den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Also wenn der Gutachter einen Wiederbeschaffungswert von 3000€ ermittelt und einen Restwert von 500€ bekommst du 2500€.

Teilweise wird der Restwert in die höhe getrieben indem das Fahrzeug bei einer Unfallwagenbörse eigestellt wird. Wenn dann jemand 1500€ bietet bekommst du halt nur 1500€ und mußt dir überlegen ob du ihn behälst oder an den Bieter verkaufst.

Wenn du die Anhängerkupplung net brauchst kannst du den Wagen bestimmt für recht kleines geld optisch herrichten. Wenn du die Anhängerkupplung unbedingt brauchst wird es oft schwieriger da sich die Längsträger bei so nen Aufprall gern etwas verziehen. Eigentlich net soooo schlimm aber ne neue Anhängerkupplung zu montieren wird oft schwierig.

gruß Tobias

Sorry ich habe jetzt nicht alles gelesen muss weg, aber Du bist der Geschädigte, Du darfst Dir einen Gutachter Deiner Wahl nehmen, nimm ihn einen Guten, die Gegnerische Haftpflicht muss Dir alles ersetzen, alle Kosten die Du jetzt auslegen musst wenn keine RS, bekommst Du wieder!
G.Frank

kann mich expeditor und turbotobi nur anschließen, gleich mit dem anwalt zu drohen verkompliziert die sache eher. deine versicherung will auch, dass das problem gelöst wird, die zahlt dir nämlich die rep-kosten und holt die sich dann von der anderen versicherung. wenn du und dein unfallpartner die gleiche versicherung habt, dann müsste das sogar schneller gehn, dann wird die versicherung aber wahrschl. versuchen den schaden klein zu reden.
bei dem gutachten kannst du auch glück haben, meiner wurd damals vom gutachter über 1k€ teurer geschätzt als ich bezahlt hatte. wird bei deinem so bestimmt net passiern, aber vieles is möglich.
und selbst wenn das auto n totalschaden sein sollte, kannst du trotzdem fordern dass er wieder aufgebaut wird. die reparatur darf dann aber nur so gemacht werden wie vom gutachter gesagt und du musst garantieren dass du ihn weiter fährst (ich glaub das waren 4-6 monate min.)

hat er sich denn inzwischen gemeldet?

hi

also gemeldet hat er sich bei mir bis heute nicht. Da ich eh eine KFZ Rechtsschutzversicherung habe, habe ich das ganze dem Anwalt übergeben damit er sich um alles kümmert. Habe auch nicht die Zeit hinterherzurennen und alles erledigen.
Vom Gutachten her ist auch alles erledigt. Anwalt sagte wenn ich eigene werkstatt aussuche und mich selber darum kümmere kriege ich die Raparaturkosten -19% Steuer ausgezahlt.

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Zitat:

Original geschrieben von ryccak


hi

also gemeldet hat er sich bei mir bis heute nicht. Da ich eh eine KFZ Rechtsschutzversicherung habe, habe ich das ganze dem Anwalt übergeben damit er sich um alles kümmert. Habe auch nicht die Zeit hinterherzurennen und alles erledigen.
Vom Gutachten her ist auch alles erledigt. Anwalt sagte wenn ich eigene werkstatt aussuche und mich selber darum kümmere kriege ich die Raparaturkosten -19% Steuer ausgezahlt.

em was sagt dein Anwalt? Wenn Du den Schaden nicht reparieren lässt😛 (in einer Werkstatt mit Rechnung)...dann bekommst Du die Veranschlagten Reparaturkosten minus die 19% MWST....ausgezahlt...!

also wie ich verstanden habe, wenn ich auf Rechnung reparieren lasse, zahlt die Versicherung die ganze raparaturkosten mit Steuer. Und ohne Rechnung in ausgesuchter werkstatt zahlt dann die gleiche Summe aber mit 19% Abzug. z.B 3000 Euro Raparaturkosten, wenn ich die Reparatur mit 2500 mache, dann bleibt ja auch noch Geld übrig.

Zitat:

Original geschrieben von ryccak


also wie ich verstanden habe, wenn ich auf Rechnung reparieren lasse, zahlst die Versicherung die ganze raparaturkosten mit Steuer. Und ohne Rechnung in ausgesuchter werkstatt zahlt dann die gleiche Summe aber mit 19% Abzug.

oberes ist richtig, und unten dann auch wenn ohne Rechnung... oder praktisch als wenn Du es selber reparierst... dann behalten die die 19% MWST

Aber dann stimmt das so, glaube du hattesn nicht erwähnt ohne Rechnung.....😁

(Also wenn es nicht schlimm ist zB.nur ein Kotflügel wechseln oder so was, das kannst du auch selber machen)

also sagen wir mal die Versicherung zahlt 1000 euro (Steuer schon abgezogen). Ich aber für 700 alles repariere ohne Rechnung. wer behält dann das Restgeld, ich ?

Zitat:

Original geschrieben von ryccak


also sagen wir mal die Versicherung zahlt 1000 euro (Steuer schon abgezogen). Ich aber für 700 alles repariere ohne Rechnung. wer behält dann das Restgeld, ich ?

Klar Du!!!!! Oder gib es mir, ich möchte mir ein Audi 80 Cabrio kaufen....😁

ich will hier ja nicht den moralapostel spielen, aber das wäre steuerbetrug bzw. schwarzarbeit, das aber nur nebenbei. gerade bei größeren reparaturen (wir hoffen natürlich dass es so eine nicht wird) wenn viell noch tragende teile betroffen sind, würde ich nicht ohne rechnung reparieren lassen, da du dann keine garantie auf die arbeit hast. mit anderen worten, wenn die was versauen kannst du nichts dagegen machen und dein geld ist für uranus, und das wissen auch die jungens in der werkstatt, also wenn dann nur bei einer deines vertrauens.

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