1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. A1 auf A2 Prüfung

A1 auf A2 Prüfung

Heyho,

wollte mal wissen, ob die praktische Prüfung des Aufstiegs von A1 auf A2 nach der 2jährigen Probezeit die Prüfung vom A2 verkürzt und wenn ja, auf wieviele Minuten?
Frage richtet sich nur an diejenen, die Erfahrung damit gemacht haben.

LG

46 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Schuttwegraeumer


Ein echtes Beispiel von nationalem Alleingang dürfte wohl die 100PS Grenze in Frankreich sein.
Wie kann ein Land die Zulassung verweigern bei einem Fahrzeug welches eine EU Typisierung hat?

Blöderweise ist das - im Gegensatz zur deutschen Lösung beim A2 - sogar auf EU-Ebene verabschiedet worden. Allerdings hat es nur Frankreich in nationales Recht umgewandelt.

-> EU Richtlinie 95/1/EG vom 2. Februar 1995 über die bauartbedingte Hoechstgeschwindigkeit sowie der maximale Drehmoment und die maximale Nutzleistung des Motors von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen

Grüße, Martin

also wie jetzt nochmal?

ich habe den A1 (schon seit 15 Jahren nicht mehr gefahren) und seitdem auch den B (keine Verurteilungen, keine Eskapaden) Jetzt will ich den A2 begrenzt machen.

Was genau MUSS ich machen? kann die Theorie entfallen? das wäre für mich das Wichtigste.

Zitat:

@Escort0815 schrieb am 10. November 2018 um 12:24:31 Uhr:


ich habe den A1 (schon seit 15 Jahren nicht mehr gefahren) und seitdem auch den B (keine Verurteilungen, keine Eskapaden) Jetzt will ich den A2 begrenzt machen.

Was genau MUSS ich machen? kann die Theorie entfallen? das wäre für mich das Wichtigste.

»A2 begrenzt« gibt es nicht. Entweder A2 oder nichts. 😉

Ja, die Theorie kann entfallen. Die Kosten werden dann etwa 350 bis 550 Euro liegen (je nach Region und gewählter Fahrschule). Zum Lesen was andere so bezahlt haben: https://www.600ccm.info/1/130604/Fuehrerschein_Klasse_A2#kosten

Was du machen musst: A2 beantragen.

Die Crux bei dir: Da du keinerlei Fahrpraxis mehr hast kommen einige Übungsstunden zusammen welche dann auch wieder entsprechend kosten werden.

Da ist dann der Unterschied zwischen A2 und A vermutlich marginal - denn die Theorieprüfung kostet fast nichts und die Pflichtfahrten sind vermutlich auch nicht sonderlich viel teurer als das was du jetzt für den A2 fahren musst.

Zu den Kosten/Fahrstunden wenn von A1 auf A:

www.ybrfreun.de - Kosten für die Klasse »A«

Ja, ist schon 7 Jahre her, einfach die Fahrstunden nehmen und mit den aktuellen Preisen von Fahrschulen in deiner Region vergleichen und die Summe anpassen.

Grüße, Martin

Zitat:

@X_FISH schrieb am 10. November 2018 um 12:30:25 Uhr:



Zitat:

@Escort0815 schrieb am 10. November 2018 um 12:24:31 Uhr:


ich habe den A1 (schon seit 15 Jahren nicht mehr gefahren) und seitdem auch den B (keine Verurteilungen, keine Eskapaden) Jetzt will ich den A2 begrenzt machen.

Was genau MUSS ich machen? kann die Theorie entfallen? das wäre für mich das Wichtigste.


»A2 begrenzt« gibt es nicht. Entweder A2 oder nichts. 😉

Ja, die Theorie kann entfallen. Die Kosten werden dann etwa 350 bis 550 Euro liegen (je nach Region und gewählter Fahrschule). Zum Lesen was andere so bezahlt haben: https://www.600ccm.info/1/130604/Fuehrerschein_Klasse_A2#kosten

Was du machen musst: A2 beantragen.

Die Crux bei dir: Da du keinerlei Fahrpraxis mehr hast kommen einige Übungsstunden zusammen welche dann auch wieder entsprechend kosten werden.

Da ist dann der Unterschied zwischen A2 und A vermutlich marginal - denn die Theorieprüfung kostet fast nichts und die Pflichtfahrten sind vermutlich auch nicht sonderlich viel teurer als das was du jetzt für den A2 fahren musst.

Zu den Kosten/Fahrstunden wenn von A1 auf A:

www.ybrfreun.de - Kosten für die Klasse »A«

Ja, ist schon 7 Jahre her, einfach die Fahrstunden nehmen und mit den aktuellen Preisen von Fahrschulen in deiner Region vergleichen und die Summe anpassen.

Grüße, Martin

Danke dir!

Ähnliche Themen

Zitat:

@Escort0815 schrieb am 10. November 2018 um 12:24:31 Uhr:


also wie jetzt nochmal?

ich habe den A1 (schon seit 15 Jahren nicht mehr gefahren) und seitdem auch den B (keine Verurteilungen, keine Eskapaden) Jetzt will ich den A2 begrenzt machen.

Was genau MUSS ich machen? kann die Theorie entfallen? das wäre für mich das Wichtigste.

Warum ist es eigentlich immer so wichtig, dass die Theorie entfällt?

Wenn man von den Verkehrsregeln keine Ahnung hat, sollte man auch nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Ich nehme an, den meisten geht es darum, nicht nochmal einige Wochen im theoretischen Unterricht zu sitzen. Könnte beispielsweise bei Schichtarbeitern ein wenig dauern, bis man dann alle Themen durch hat. So war es zumindest bei meinem LKW-Führerschein; wenn die Fahrschule den speziellen Unterricht (Klasse A/A2/A1; Klasse C) nur an einem einzigen Tag anbietet, ist das eben ein wenig hinderlich.

Eine Fahrschule bei uns in der Gegend macht jetzt Werbung damit, dass sie ein "Blockmodell" anbieten: Man geht Samstags dorthin und macht die komplette Theorie in einem Rutsch durch. Wäre für manche sicher auch eine interessante Alternative, wenn man nicht grade bei einer "Ferienfahrschule" den Schein machen will.

Nichtsdestotrotz muss ich sagen, dass ich die "Auffrischung", die ich in meinem Fall durch meinen LKW-Führerschein hatte, durchaus interessant fand. Vor allem das Üben mittels App war eine sehr schöne Sache mit einigem Mehrwert.

Von denen, deren theoretische Prüfung länger als ein Jahr her ist, würde hier nicht einer eine fehlerfreie Prüfung ablegen. Das Wissen aufzufrischen ist immer gut.

Warum "muss" man im Unterricht sitzen? Ich bekam für den A meine Unterlagen und Prüfungsbögen und dann sieht man schon ob es eine hohe Fehlerquote gibt. In meinem Fall brauchte ich in keinerlei Unterricht vor der Theorieprüfung und die klappte auch. Das war 10 Jahre nach der letzten Theorieprüfung.

Hat sie daran was geändert und man hat jetzt Unterrichtspflicht? 😕

Grade was dazu auf einer Fahrschulseite gelesen:

"Ein Aufstieg von Klasse A1 direkt zu Klasse A (Klasse A2 wird ausgelassen) ist nur mit einer Ausbildung inkl. theoretischer und praktischer Prüfung möglich. Das Mindestalter beträgt 24 Jahre!"

Eine weitere Fahrschule gibt an, dass bei der Erweiterung von A1 auf A 6 UE Allgemeine Theorie und 4 UE (a 90 Min.) Klasse A-Theorie absolviert werden müssen.

Von einer Anwesenheitspflicht im Theorieunterricht hab ich jetzt nichts gelesen, will aber auch nicht behaupten, dass es die nicht gibt...

Der theoretische Unterricht war noch nie abgeschafft.
Es gibt ja auch keine Fahrschule ohne Schulungsräume.

Ich sag nicht das er abgeschafft ist. Ich frag mich nur ob es Unterrichtszwang gibt oder dies einfach von der Fahrschule abhängt.

Wäre ja irgendwie traurig wenn niemand einem aktuellen PKW Fahrer zutraut die Theorie zu kennen und neue Sachen tatsächlich auch unabhängig von der Fahrschule bemerkt und gelernt zu haben oder zumindest eventuelle Lücken selbstständig mit Hilfe eines Büchleins zu füllen.

Eigentlich gibt es Unterrichtszwang. Aber es gibt eine Grauzone, was "Unterricht" ist.

Zitat:

@Escort0815 schrieb am 10. November 2018 um 12:46:04 Uhr:



Danke dir!

Mach den offenen Schein! Den Unterricht kannst du über den Winter bequem absitzen. Den Mehrpreis hast du schnell wieder drin, sobald du ne Drossel einbauen musst. Meine ehemaliger VN900, ab Werk 50PS... Darfste nicht fahren. Meine jetzige NC750, 55PS... Pustekuchen...

Drosselsatz, Einbau, Abnahme etc. Kostet alles.

Im Anschluss ist es dir überlassen, ob du mit 50 oder 150PS unterwegs sein willst... Dich trennen keine 2PS zuviel...

Zitat:

@Marodeur schrieb am 10. November 2018 um 19:19:08 Uhr:


Warum "muss" man im Unterricht sitzen?

Weil es vorgeschrieben ist. 😉

https://www.gesetze-im-internet.de/.../BJNR131800012.html

§ 4 Abs. 3 FahrschAusbO:

Zitat:

(3) Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) beträgt mindestens zwölf Doppelstunden (90 Minuten); der Unterricht ist auch in Einzelstunden (45 Minuten) zulässig. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens sechs Doppelstunden.

Das ist die Fassung von 2012.

Zitat:

@Marodeur schrieb am 10. November 2018 um 19:19:08 Uhr:


Ich bekam für den A meine Unterlagen und Prüfungsbögen und dann sieht man schon ob es eine hohe Fehlerquote gibt. In meinem Fall brauchte ich in keinerlei Unterricht vor der Theorieprüfung und die klappte auch. Das war 10 Jahre nach der letzten Theorieprüfung.

6 Stunden hättest du müssen. Plus klassenspezifischer Stoff (bei A1, A2 und A 4 Doppelstunden). Der "normale" Anteil wird bei Vorbesitz einer Klasse halbiert, der klassenspezifische Stoff wird nie halbiert.

Zitat:

@Marodeur schrieb am 10. November 2018 um 19:19:08 Uhr:


Hat sie daran was geändert und man hat jetzt Unterrichtspflicht? 😕

Als ich meinen ersten Führerschein in den 1990er Jahren gemacht habe gab es das schon - zumindest musste ich arting eine bestimmte Anzahl von Stunden im Theorieunterricht sitzen. Es wurde schön abgezeichnet das ich da war. Also hat sich nicht wirklich etwas geändert. Deine Fahrschule hat es einfach nicht so genau genommen, dir die Stundenanzahl in deinen Nachweis geschrieben und dich laufen lassen.

Grüße, Martin

Ok. Ja aufm Land darf man noch selbstständig denken, ist bloß ned erlaubt... 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen