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850Ci Kaufempfgehlung bzw. Fragen zum Import aus USA

BMW 8er E31

hallo forum,
ich bin momentan in den USA und habe hier ein, wie ich glaube, gutes angebot für einen 850Ci, bj. 93, M70 als schalter in lagunengrün metallic (allerdings mit knapp über 200k km laufleistung).
in euro wären es etwas unter 17k. das fahrzeug ist unfallfrei und wurde voll scheckheft gepflegt bei BMW werkstätten hier in US (hab die komplette historie hier). soweit ich es beurteilen kann, macht das ding technisch einen sehr guten eindruck. ich bin damit ein WE rumgefahren und, bis auf leichten verzug bei vollbremsung (und zwar wirklich vollbremsung) und leichtes quietschen bei der lenkung (am lenkrad und nicht der servo, denke ich) konnte ich nichts ausmachen, was sich komisch oder kritisch anfühlen würde. optisch ist es absolut top und elektronik scheint auch voll funktionstüchtig (bis auf die typischen pixelfehler im boardcomputer).
meine fragen wären also:
1. jmd. erfahrung mit welche kosten auf mich zukommen für eine überführung inkl. dt. zulassung dann?
mein plan ist, es hier in den staaten für ein bis zwei jahre zu fahren (bleibe bis mind. 2021 hier, womit ich dann nur noch zwei weitere jahre für eine zulassung als oldtimer hätte, wenn ich richtig informiert bin) und es dann eben nach D 'mitzunehmen'.
2. worauf muss ich achten bzw. kann ich bei dem preis überhaupt viel falschmachen?

danke im voraus

11 Antworten

Der Preis verändert sich, wenn du ihn nach D überführst.
19% MwSt.
10% Einfuhrzoll
1.500 - 2.500 € für den Transport nach D - je nachdem von wo du ihn aus USA verschiffst.
Das bedeutet, dass du grob 7.000 weitere Kosten hast.
TÜV Einzelabnahme, Betriebserlaubnis und Zulassung können noch mal bis zu 500 Euro ausmachen.
Dann kommt der Teil, der Probleme machen könnte - die Umrüstung der Beleuchtung - da für einen 850i Ersatzteile schwer zu bekommen sind - diese Kosten und ob diese Änderungen auch bei einem so alten Auto noch verlangt werden entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Ebenso wird für das H Kennzeichen Originalzustand verlangt. Ob ein US Modell ohne Beleuchtungsänderung hier in D als Original anerkannt wird wage ich im Bürokraten-Deutschland zu bezweifeln.

Zitat:

@RHM3 schrieb am 29. Oktober 2019 um 08:47:30 Uhr:



1.
Der Preis verändert sich, wenn du ihn nach D überführst.
19% MwSt.
10% Einfuhrzoll

2.
1.500 - 2.500 € für den Transport nach D - je nachdem von wo du ihn aus USA verschiffst.
Das bedeutet, dass du grob 7.000 weitere Kosten hast.

3.
TÜV Einzelabnahme, Betriebserlaubnis und Zulassung können noch mal bis zu 500 Euro ausmachen.
Dann kommt der Teil, der Probleme machen könnte - die Umrüstung der Beleuchtung - da für einen 850i Ersatzteile schwer zu bekommen sind - diese Kosten und ob diese Änderungen auch bei einem so alten Auto noch verlangt werden entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Ebenso wird für das H Kennzeichen Originalzustand verlangt. Ob ein US Modell ohne Beleuchtungsänderung hier in D als Original anerkannt wird wage ich im Bürokraten-Deutschland zu bezweifeln.

zu 1: das ist mKn nicht so, der Wagen kann als Umzugsgut ohne diese Kosten mitgenommen werden.

zu 2: die Kosten verringern sich also entsprechend

zu 3: da sehe ich auch potentiell ein Problem - Teilebeschaffung zur Umrüstung und Zulassung

Über die anstehenden Zusatzkosten wurde ja bereits ausführlich hingewiesen.Wenn Du aber eh noch bis zwei Jahre dort den Wagen fahren willst dann mach das doch!Billiger werden die nicht mehr.In der Zeit würde ich dir empfehlen über einen der beiden E31 Clubs in DE die notwendigen Teile für die Umrüstung für den TÜV zu besorgen.Auch was die Anerkennung eines US Modells für H Zulassung betrifft mußt Du keine Sorgen machen.Wenn der Wagen nach deutschen Zulassungsvoraussetzungen umgerüstet wurde, kann der dann auch eine H Zulassung bekommen.

Prüfe bitte auch, ob die Nebelschlussleuchte geschaltet ist. In D ab EZ 1991 obligatorisch, auch für Importe. Zum Hintergrund:

Ich habe am 5. Oktober 2017 von einem Händler in NRW BMW 750i E65 EZ 07/2006 mit frischem TÜV erworben.Das Fahrzeug wurde Anfang 2011 aus den USA importiert und hat bei der Dekra in Schwerin am 5. April 2011 die deutsche Zulassung erlangt, wohl nach entsprechender Umrüstung, aber dazu habe ich keine Unterlagen. Danach war das Fahrzeug durchgängig zugelassen bis 2017, also mindestens 2 mal beim TÜV (2013 und 2015).
Diesen Monat ist mein Dicker nun wieder TÜV-fällig, und da ich einen Kfz-Meister in der Verwandschaft habe, ist der Dicke auch technisch tip-top. Wie erstaunt war ich dann letzten Mittwoch, als ich meine Plakette nicht erhalten habe. Technisch alles ok, aber der Prüfer scheiterte daran, meine Nebelschlussleuchte einzuschalten mangels Schalter. Die Frage, wie das Auto seit 2011 bereits 3 mal über den TÜV gekommen ist, ohne dass der Fehler bisher bemerkt wurde, stelle ich hier lieber nicht. Ich habe weder die Nebelscheinwerfer noch die Nebelschlussleuchte bisher benötigt, daher ist mir das auch nicht aufgefallen.

Ich weiß mittlerweile, dass in den USA die Nebelschlussleuchte nicht obligatorisch ist oder war und von daher wohl auch kein Schalter verbaut ist. Ich habe am Wochenende meine Heckleuchten überprüft und festgestellt, dass die Leuchten am vorgesehenen Platz sind und auch auf beiden Seiten je ein Leuchtmittel vorhanden ist. Ich habe bisher vergeblich versucht, ob jemand weiß, dass evtl. auch die Zuleitung im Kabelbaum bis zum Armaturenbrett liegt und ich nur den Lichtschalter-Block austauschen muss. Weder BMW München noch die Frankfurter Niederlassung sowie Motor-Talk und das 7er Forum konnten mir bisher weiterhelfen. Hab jetzt einen gebrauchten Block mit Taster für die NSL bestellt und hoffe, dass das funktioniert. Ansonsten wirds noch mal teuer.

Ähnliche Themen

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 29. Oktober 2019 um 09:29:42 Uhr:



@RHM3 schrieb am 29. Oktober 2019 um 08:47:30 Uhr:

1.
Der Preis verändert sich, wenn du ihn nach D überführst.
19% MwSt.
10% Einfuhrzoll

zu 1: das ist mKn nicht so, der Wagen kann als Umzugsgut ohne diese Kosten mitgenommen werden.

Dem ist nicht so. Ein Auto oder eine Rolex sind kein Umzugsgut.
Wenn ein Wirtschaftsgut erstmals in D eingeführt wird fallen dafür Zollgebühren und MwSt. an.
Egal ob Auto oder Rolex - wenn du nicht nachweisen kannst, dass dafür schon mal in D Zoll gezahlt wurde, musst du dafür Zollgebühren zahlen. Für klassische Fahrzeuge älter als 30 Jahren kommt unter gewissen Voraussetzungen eine zollfreie und einfuhrsteuerreduzierte Einfuhr in Betracht.(Quelle letzter Satz: CFRCarshippers.de)

Da kann man auch ein Angebot anfordern was die Verschiffung kostet

danke euch für die zahlreichen tipps und antworten.

Zitat:

Ich weiß mittlerweile, dass in den USA die Nebelschlussleuchte nicht obligatorisch ist oder war und von daher wohl auch kein Schalter verbaut ist.

leider korrekt. der bimmer hier hat auch nur front nebelscheinwerfer. für hinten gibt es keinen schalter. leuchtmittel habe ich nicht gecheckt.

Zitat:

Dann kommt der Teil, der Probleme machen könnte - die Umrüstung der Beleuchtung

was müsste beleuchtungstechnisch, abgesehen von den oben genannten nebelschlussleuchten, noch beachtet werden?

er hat halogen und keine sealed beam scheinwerfer. und die blinker blinken gelb und nicht typisch ami in rot und mit der rück- oder bremsleuchte. sieht alles sehr europäisch aus imo 🙂

und wäre diese umrüsterei überhaupt relevant, wenn ich ihn erst mit 30 jahren und als oldtimer einführen würde?

Möglicherweise bekommst du dazu detailliertere Antworten im US-Cars-Forum oder im Oldtimer-Forum.

Zitat:

@RHM3 schrieb am 29. Oktober 2019 um 18:44:18 Uhr:


Dem ist nicht so. Ein Auto oder eine Rolex sind kein Umzugsgut.
Wenn ein Wirtschaftsgut erstmals in D eingeführt wird fallen dafür Zollgebühren und MwSt. an.
Egal ob Auto oder Rolex - wenn du nicht nachweisen kannst, dass dafür schon mal in D Zoll gezahlt wurde, musst du dafür Zollgebühren zahlen. Für klassische Fahrzeuge älter als 30 Jahren kommt unter gewissen Voraussetzungen eine zollfreie und einfuhrsteuerreduzierte Einfuhr in Betracht.(Quelle letzter Satz: CFRCarshippers.de)

Wo wurde der E31 gebaut? Dingolfing, wenn ich mich nicht irre. Somit handelt es sich um eine sog. präferenzbegünstigte Ursprungsware und die Zollabgabe entfällt.

Der 850i wurde ausgeführt! Das bedeutet, dass eventuelle MwSt. auch dem Hersteller erstattet wurden.
Bei der Einfuhr eines für den nicht EU gebauten PKW gelten daher andere Regeln und Wertgrenzen.

Präferenzberechtigt sind lediglich Waren, die von der jeweiligen Präferenzregelung erfasst sind und die darin festgelegten Voraussetzungen (Ursprungsregeln) erfüllen. Soweit dabei auf den Ursprung einer Ware abgestellt wird, ist dieser anhand der einschlägigen Präferenzregelung zu bestimmen.

Mit einem Präferenznachweis wird der Ursprung einer Ware belegt. Bei der Einfuhr von Waren bis 6.000 Euro Warenwert wird von den Zollbehörden bestimmter Länder eine Ursprungserklärung verlangt. Beim Export in Länder, für die ein Präferenzabkommen besteht, fallen mit Ursprungserklärung geringere oder gar keine Zölle an.

Ursprungserklärung auf der Rechnung (bzw. Erklärung zum Ursprung)

Da Ursprungserklärungen auf der Rechnung (UE) Aussagen zum präferenziellen Ursprung einer Ware enthalten, ist es immer erforderlich, den Ursprung der aufgeführten Waren anhand der einschlägigen Bestimmungen zu prüfen.
Im Warenverkehr mit der USA auf Grundlage des EU-USA-EPA ist eine Erklärung zum Ursprung vorgesehen. Die nachstehenden Ausführungen gelten sinngemäß auch hierfür.
Haben Waren ihren Ursprung durch die Kumulierung nach dem Regionalen Übereinkommen bzw. die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung erworben, ist nicht die "normale" UE zu verwenden, sondern die UE EUR-MED.

Informationen zur Ursprungssystematik
Informationen zur Kumulierung nach dem Regionalen Übereinkommen/Pan-Euro-Med-Kumulierung
Informationen zur Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-MED

Bei der Ausfertigung von Ursprungserklärungen auf der Rechnung ist Folgendes zu beachten:
Die Erklärung darf ausgefertigt werden, wenn der Wert der in einer Sendung enthaltenen Ursprungserzeugnisse 6.000 Euro nicht überschreitet.

@sese1990 - es reicht eben nicht mal was gehört zu haben - man muss auch wissen wo es steht
🙂

Wieso sollte ein Auto kein Umzugsgut sein? Ich habe selber zwei Fahrzeuge aus den USA mitgebracht, war dort jeweils mehr als zwei Jahre wohnhaft und die Autos hatte ich dort vor dem Umzug auch jeweils länger als ein Jahr auf mich registriert, geht astrei als Umzugsgut durch!

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