800 Euro Strafe aus Italien. Zahlen?
Hallo Leute
Ich bin anscheinend Mitte September 2019 mit meinem 75ps Golf auf der Autobahn in Italien 118kmh gefahren obwohl 90 erlaubt waren!
Das war nicht meine Absicht! Vermutlich habe ich die Tafel übersehen oder bin zu spät vom Gas!
Die Strafe hätte ich auch bestimmt bezahlt aber ...
Die konnten mich nicht ausforschen und der Betrag verdoppelte sich auf 365 dann kamen 270 mahnspesen dazu. Da sie das alles nicht eintreiben konnten weil sie mich nie kontaktiert haben, haben sie ein Inkasso Büro in Österreich beauftragt!
Heute kam ein Brief an mich mit der richtigen Strasse aber mit einem zahlendreher in der Hausnummer! Ich habe den Brief nur bekommen weil der Briefträger meinen Namen weiss und den Fehler erkannt hat! Das ist der erste Brief überhaupt und er ist nicht eingeschrieben!
Die fordern mich auf den Betrag zu bezahlen. Die Frist ist aber einen Tag nach der Verjährung!
Der autofahrerclub Anwalt meinte ich soll das nicht einzahlen weil die Inkasso kann mich weder anzeigen noch klagen!
Habt ihr soetwas schon mal erlebt? Ich will ja wieder nach Italien und keine Streitereien!
Was empfiehlt ihr!
Danke lg
Beste Antwort im Thema
Ja, das wird die Italienische Wirtschaft schwer treffen wenn Du Einzelner Deinen Hotelaufenthalt stornierst...
Kannst Du die fälligen Stornogebühren auch so gut verkraften?
Ich würde stattdessen mit einem anderen Fahrzeug fahren. Dann wäre zumindest das Problem der evtl.Kennzeichen Erfassung keines mehr.
71 Antworten
Zitat:
@nogel schrieb am 1. September 2020 um 18:39:48 Uhr:
Zitat:
@MM.MM schrieb am 1. September 2020 um 16:24:14 Uhr:
Wow danke für die grosse Teilnahme am Thema.Habe heute extra recherchiert! Bin aus Österreich übrigens!
Na das hättest du ja früher sagen können, es hat ganz schön für Verwirrung/Erstaunen gesorgt.
Das "hört" man doch, selbst schriftlich...
Wie klingt es, wenn jemand "österreichisch schreibt"?
Und wie klingt jemand mit GTH auf dem Nummernschild? 😉
Zitat:
@nogel schrieb am 1. September 2020 um 18:50:10 Uhr:
Wie klingt es, wenn jemand "österreichisch schreibt"?Und wie klingt jemand mit GTH auf dem Nummernschild? 😉
Wie es klingt weiß ich nicht. Aber folgende Sätze legen es bereits nahe:
Zitat:
Die konnten mich nicht ausforschen und der Betrag verdoppelte sich auf 365 dann kamen 270 mahnspesen dazu. Da sie das alles nicht eintreiben konnten weil sie mich nie kontaktiert haben, haben sie ein Inkasso Büro in Österreich beauftragt!
Grüße vom Ostelch
Oh sorry das war nicht meine Absicht! Dachte hier sind deutsche und Österreicher gleich häufig uns das Gesetz ähnlich!
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Was man auch wissen sollte ist das ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland,wenn man ihn denn bekommt,keine Gültigkeit besitzt wenn er nicht in deutscher Sprache geschrieben ist.
Der. Vorwurf muss nämlich verständlich sein und aufführen welche Rechtsmittel genutzt werden können.
Ansonsten geht das in Deutschland nur über die Behörden,nicht über Inkassounternehmen..
Gilt vielleicht in Österreich auch so.
Zitat:
@nogel schrieb am 1. September 2020 um 18:50:10 Uhr:
Wie klingt es, wenn jemand "österreichisch schreibt"?
Wie ostelch schon zitierte..
Zitat:
Und wie klingt jemand mit GTH auf dem Nummernschild? 😉
Unerwartet hessisch..😉
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 1. September 2020 um 20:41:14 Uhr:
Was man auch wissen sollte ist das ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland,wenn man ihn denn bekommt,keine Gültigkeit besitzt wenn er nicht in deutscher Sprache geschrieben ist.
Der. Vorwurf muss nämlich verständlich sein und aufführen welche Rechtsmittel genutzt werden können.
Ansonsten geht das in Deutschland nur über die Behörden,nicht über Inkassounternehmen..
Gilt vielleicht in Österreich auch so.
Gibt da sogar Abkommen drüber in der EU. Knackpunkt ist aber immer das die eintreibende Behörde das Geld bekommt und behält. Gerade Komunen haben aber ein Interesse daran das Geld selbst zu bekommen. Also schicken z.B. tschechische Orte gern Bußgeldbescheide in Tschechisch, die Adresse bekommen die raus, ohne wirkliche Amtshilfe zu beantragen. Nicht zahlen ist kein Problem, solange man nicht in Tschechien in eine Kontrolle gerät und dabei rauskommt das was offen ist. Dort verjährt nichts und "Beugehaft" geht auch schnell...
Gut, ist nicht Italien.. Die Regeln dürften aber ähnlich sein.
Kennzeichen wechseln, ansonsten auf die fachliche Beratung hören.
Das Kennzeichen deswegen wechseln, weil das, was in Deutschland nicht durchgesetzt werden kann, in Italien nicht zwingend vergessen wird.
Restrisiko: Verkehrskontrolle, und Du wirst "erwischt".
Risiko Beseitigung: bei der Neuzulassung wird jemand anders Halter, und jemand anders sitzt am Steuer in Italien.
Nochmal zum Thema: Zahlen oder nicht zahlen.
Es ist unerheblich, ob der TE in Österreich oder Deutschland wohnt. Beide Länder haben mit Italien ein Rechtshilfeabkommen, nachdem es vorgesehen ist, dass deutsche oder österreichische Behörden für Italien Bußgelder eintreiben, sofern Italien ein Rechtshilfeersuchen stellt.
Die Einschaltung eines Inkassobüros führt zur Verwirrung. Ich finde es übrigens richtig, dass private Büros (z.B. auch bei Verstößen in den Niederlanden) beauftragt werden. So können Polizeibeamte, die es in Deutschland erledigen, für Aufgaben eingesetzt werden, für die sie eigentlich vorgesehen sind.
Natürlich können Inkassobüros keine Rechtshilfeersuchen stellen. Ich denke aber, da gibt es einen Plan B. Sollte das Inkassibüro das Geld nicht bekommen, wird es nach meiner festen Überzeugung die Sache an die amtliche Stelle zurückgeben, die dann ein Rechtshilfeersuchen stellen wird. Daher mein Rat: Wegen der verspäteten Zustellung und der damit verbundenen Erhöhung der Bearbeitungskosten mit dem Inkassobüro Verbindung aufnehmen, um zu "normalen" Bearbeitungskosten zurück zu kommen. Ansonsten würde ich mich an die zuständige staatliche italienische Stelle wenden, um hier eine Einigung herbeizuführen. Ich würde das allerdings nicht ohne Hilfe eines qualifizierten Rechtsanwalts tun, sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht.
Es gibt noch eine Möglichkeit: Die Behörde in Italien hat die offene Forderung an das Inkassobüro verkauft. Und nun treibt das Inkassobüro auf eigene Rechnung ein. In vielen Ländern ein gängiges Vorgehen.
Zitat:
@stero111 schrieb am 2. September 2020 um 09:29:03 Uhr:
Es gibt noch eine Möglichkeit: Die Behörde in Italien hat die offene Forderung an das Inkassobüro verkauft. Und nun treibt das Inkassobüro auf eigene Rechnung ein. In vielen Ländern ein gängiges Vorgehen.
So wird es sein...
Das Rechtshilfeabkommen wird praktisch nie genutzt, da der "Ertrag" im Inland des Täters bleibt.
Also werden andere Wege genutzt, um die Herrschaften zum Zahlen zu bewegen.
Sollte der amtliche Strafzettel mit dabei sein, sollte er wie in diesem Beitrag gezeigt oder ähnlich aussehen.
Bei einer Überschreitung um 18km/h sollte es übrigens auch italienische Punkte auf deinen Führerschein geben.
Ohne nähere Details zu dem, was bei Dir angekommen ist, kann man wenig raten. Die Zustellungsverjährung von italienischen Strafzetteln ins Ausland sind 360 Tage.
bye
Zitat:
@pivili schrieb am 02. Sep. 2020 um 11:11:17 Uhr:
Bei einer Überschreitung um 18km/h sollte es übrigens auch italienische Punkte auf deinen Führerschein geben
Ich komme da auf 28 km/h
hast recht... war auf ner gesamtschule...
Zitat:
@stero111 schrieb am 2. September 2020 um 09:29:03 Uhr:
Es gibt noch eine Möglichkeit: Die Behörde in Italien hat die offene Forderung an das Inkassobüro verkauft. Und nun treibt das Inkassobüro auf eigene Rechnung ein. In vielen Ländern ein gängiges Vorgehen.
Dazu muss man die Gesetzeslage in Österreich kennen. In Deutschland nicht zulässig.
Zitat:
@ktown schrieb am 2. September 2020 um 11:43:41 Uhr:
Dazu muss man die Gesetzeslage in Österreich kennen. In Deutschland nicht zulässig.
Offenbar auch nicht in Österreich: https://www.oeamtc.at/.../inkasso-aus-dem-ausland-34957860