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8 Loch - E 500 Felgen auf 124 Cabrio mit Sportline !

Themenstarteram 4. Mai 2008 um 18:57

Hai ,

ich habe ein kleines Problem !

Ich fahre seit einem Jahr E 500 – Felgen (8 X 16) mit der entsprechenden Bereifung (225/55R16) auf meinem E 220 Cabrio Sportline spazieren. Sieht echt geil aus und fährt sich bis auf kleine Abschürfungen vorne links auch ohne Probleme .

Aber jetzt naht die HU und ich möchte dann auch diese Kombination eingetragen bekommen; die Reifengröße würde ich noch verändern, falls notwendig.

Die Felgen müssen aber bleiben; bördeln vorne würde ich auch noch in Kauf nehmen !

Gibt es beim Cabrio mit Sportline - Fahrwerk Mitstreiter , die E – 500 – Felge eingetragen bekommen haben ?

Gruß

Jürgen

PS: Habe die Foren schon durchstöbert, aber bin zu keinem endg. Tip gekommen.

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29 Antworten
am 4. Mai 2008 um 19:01

Ähm, ich bin mir nicht sicher ob der TÜV-Mensch merkt wenn Serien-Felgen drauf sind... Ne Freigabe wirst Du allerdings nur von Mercedes bekommen, 215/55 R16 sieht besser aus ;)

 

Hier die offizielle Freigabe:

 

 

Tut zwar nichts zur Sache, aber bitte mal Bilder von deinem Gleiter einstellen ;)

Sonnig luftige Grüsse 124erA

Themenstarteram 4. Mai 2008 um 19:31

Hai,

hier ein Foto von meinem Cabrio !

Handelt es sich um die beschrieben Felgen?

Wirken auf dem Bild nämlich wie meine 15"er

Themenstarteram 4. Mai 2008 um 20:29

Ja,

sind die E 500 er Felgen !

Sehen bei näherer Betrachtung - 3 Dimensional - schon "ein wenig" größer aus.

Füllen den kompletten Radkasten voll aus.

´Habe (vom Erstbesitzer übernommen) seit rund acht Jahren 8 J 16 H 2 Borbet-Felgen in originaler MB Achtlochoptik auf meinem 300 CE 24 V Cabrio (Sportline). Einziger Unterschied ist - wie immer - die KBA-Nummer draußen.

`Hatte nie Probleme mit der HU, die aber meiner Erinnerung nach sowieso stets bei MB machen lassen, und ich war nie dabei.

Das Gutachten von Borbet (kleines Heftchen) und die Eintragung in den Fahrzeugpapieren lauten auf Verträglichkeit mit dem A 124. Gebördelt wurde m. W. nichts.

Themenstarteram 4. Mai 2008 um 20:57

Hai,

bei welcher Reifengröße ?

Die scheint ehr das Problem zu sein !

am 4. Mai 2008 um 21:33

Mahlzeit!

Also nachdem bei mir der TÜVling bei den 420/500er-Felgen gemeckert hat.... In der Freigabeliste ist die Felge aufgeführt. Soweit kein Problem. Allerdings nur mit 215/55R16. Von daher sollte eine Eintragung nu eigentlich nicht sooo schwierig sein.

Am besten die Freigabeliste ausdrucken und mitnehmen. Du darfst allerdings NICHT mit einem Grafikprogramm die Fußnote löschen, um evtl. Fragen aus dem Weg zu gehen. Das wäre illegal. Also garnicht erst drüber nachdenken! :D

Du solltest aber aufpassen, dass die Front-Radhauskanten auf 45° angelegt sind (einfach mal ins Radhaus greifen). Genau das schreibt die Fußnote nämlich vor. Wenn die waagerecht stehen, könnte evtl. der Reifen an der Radhauskante schleifen. Beim Sportline sind die meines Wissens generell angelegt, ansonsten halt bördeln lassen...

Angelegte Grüße DV

am 5. Mai 2008 um 7:12

225/50 ZR 16

am 5. Mai 2008 um 7:50

Wenn auf den Felgen die in der Freigabeliste aufgeführten Reifen drauf sind und auch der Fußnote Beachtung geschenkt wurde braucht man die nicht eintragen lassen.

225/55 R16 sind für den W124 (außer E500) zu groß.

Da stimmt der gesamte Reifenumfang nicht mehr. Das sind ca. 3% mehr Radumfang als die originalen 195/65 R15, und damit deutlich außerhalb der Toleranz.

Ohne Tachoanpassung wird der TÜV da überhaupt nichts eintragen. Außerdem sind einige Karosseriearbeiten nötig, nicht nur Bördeln. Die vorderen Radhäuser müssen ausgestellt werden.

Themenstarteram 5. Mai 2008 um 19:08

Danke,

für die bisherigen Antworten.

Bin aber leider auch noch nicht viel schlauer außer dass die Reifengröße nicht passt !

Aber welche Reifengröße kann ich mit den E 500er Felgen ohne gravierende Änderungen eingetragen bekommen,

Also Felgengröße : 8 X 16 R 34 auch auf dem R129 / SL ?

Hier noch ein Foto von meinem Cabrio mit den schönen Felgen.

Gruß

Jürgen

Themenstarteram 5. Mai 2008 um 19:12

Hai,

muss natürlich ET 34 heissen !

Hier noch ein Foto.

Hallo

die zulässige Reifengrösse steht im Gutachten alles andere musst du vorab mit deinem TÜV Prüfer klären.

In der Fussnote 40.10.... steht ausserdem noch das die hinteren unteren Kotflügelkunsstoffecken vom 500 sein müssen.

Im Radhaus vorne muss die Kotflügelinnenkante komplett gebördelt werden. ( ist bei späten E-Klassen schon ab Werk gemacht )

Bei Vor E-Klassen muss weiterhin auch die Radhausschale vorne angepasst werden.

Die Freigabe gilt nur mit Serienfahrwerk bzw Sportsline Fahrwerk, nicht mit AMG und/oder Zubehörfahrwerken.

Hier kommt man mit den hinteren Radkästen evtl in Probleme, das wird auf jeden Fall ein Einzeleintrag mit

aufkeilen des Fahrzeugs um die Freigängigkeit zu prüfen.

Grüsse

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